Wir hatten hier schon die Gelegenheit, uns zu den kurzfristig ergriffenen Sofortmaßnahmen auszutauschen. Der mit einer Experimentierklausel arbeitende Runderlass des Innenministeriums war das, was man von Landesseite in der akuten Lage machen konnte. Überzeugend war es nicht. Das konnte es auch nicht sein. Ich glaube, auch das Innenministerium sieht das letztlich so.
Wir mussten also lernen, dass wir auf die Erfordernisse einer Pandemielage in diesem Bereich nicht vorbereitet sind. Daher erfolgt nun der Versuch, das Problem mit der nötigen Ruhe und Gründlichkeit anzugehen und das Kommunalverfassungsgesetz so auszugestalten, dass wir zukünftig auch solchen Situationen gewachsen sind - auch wenn wir hoffen, dass wir Teile dieser Regelungen nie brauchen werden.
Der Gesetzentwurf sieht nun mehrere Maßnahmen vor, auf die meine Vorrednerinnen und -redner schon eingegangen sind. Insofern muss ich diese jetzt nicht ausführlich begründen. Ich zähle sie lediglich auf: Bekanntmachung im Internet - auch unabhängig von Corona und Pandemielagen -, elektronische schriftliche Abstimmungen, Videokonferenzen, Möglichkeiten für spezielle Haushaltsregelungen und Briefwahl.
in der Praxis - die Probleme ausreichend angeht. Dabei ist eine gewisse Offenheit gefragt. Wir müssen schauen, was uns dazu an verschiedenen Meinungen und Erfahrungen aus den vergangenen Monaten vorgetragen wird.
Wir haben im Gesetzentwurf weitgehend auf Regelungen außerhalb des Notfallzwecks verzichtet. Dies ist ganz bewusst erfolgt, da andernfalls eine zeitnahe Vorlage nicht möglich gewesen wäre. Eine Ausnahme ist dabei die Regelung zur nachträglichen Änderung von Haushaltssatzungen, die im Zusammenhang mit dem Problem der Klagen gegen Kreisumlagen steht. Auch darauf sind meine Vorredner und Vorrednerinnen schon eingegangen.
Die Fraktion DIE LINKE hat, völlig legitim, in ihrem Änderungsantrag mehrere weitere Änderungen vorgeschlagen, die über die Coronabewältigung hinausgehen und die vermutlich in der Koalition auf unterschiedlich stark ausgeprägte Begeisterung treffen. Wir haben gerade schon ein bisschen die Auseinandersetzung dazu aufflackern sehen. Ich habe dazu auch Klassiker in der erst kürzlich erfolgten Evaluation des Gesetzes gesehen. Auch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen wird es im parlamentarischen Verfahren sicherlich weitere Änderungswünsche geben.
Zum Wahlrecht, da dieser Punkt vonseiten der AfD-Fraktion aufgeworfen wurde. Bei der vorgesehenen Änderung des Wahlgesetzes bezüglich der Briefwahl ist die Formulierung „soweit erforderlich“ geplant. Damit ist gemeint, dass diese Regelung greifen soll, wenn sich die Urnenwahl als unmöglich herausstellen sollte, also „Unmöglichkeit der Urnenwahl“. In so einem Fall stehen wir vor zwei zueinander alternativen Möglichkeiten: entweder Absage der kompletten Wahl oder aber wir retten uns über eine Briefwahl. Das ist die Idee der geplanten Gesetzesänderung. Insofern hoffe ich, dass wir die Bedenken ausräumen können. Es ist nicht geplant, zu einem anderen regulären Wahlverfahren zu kommen.
„Höhere Gewalt“ heißt - in der Begründung ist es auch ausgeführt -: unverschuldete, kurzfristig nicht zu vertretende Umstände und kurzfristig nicht zu beseitigende Umstände. Das steht dabei im Hintergrund. Das Wahlrecht ist sensibel. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir dazu eine sehr sachliche Diskussion haben und die großen Auseinandersetzungen dazu unterbleiben.
Lassen Sie uns heute den Startschuss für das parlamentarische Verfahren geben. Ich bitte um eine Überweisung des Gesetzentwurfs. - Danke.
Danke. Ich sehe zu dem Redebeitrag keine Wortmeldungen und frage schon einmal, ob Herr Krull noch - -
- Auch für „kurz“ muss das Rednerpult desinfiziert werden. - Die Frau Präsidentin hat eine Losung ausgegeben: Es muss quietschen, sonst ist es noch nicht sauber. Dadurch dauert das jetzt alles noch länger. Das ist jetzt Ihre Verantwortung, Frau Brakebusch.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf einige Einwürfe eingehen, die heute gemacht worden sind.
Zum Thema Briefwahl. Ja, die Zahl der Briefwähler hat massiv zugenommen. Wir haben inzwischen teilweise einen Anteil von Briefwählern in Höhe von 25 %. Daher ist die verfassungsrechtliche Bewertung sicherlich an dieser Stelle zu überdenken. Ich glaube aber, dass eine reine Briefwahl in einer Ausnahmesituation zulässig ist und tatsächlich auch nur in Notlagen möglich ist. Daher ist das zu befürworten. Das werden wir in der Anhörung auch thematisieren. Das klang schon an.
Zur IT-Ausstattung. Das ist eines der größeren Probleme. Ich glaube aber, dass die Kommunale IT-Union in Sachsen-Anhalt jetzt damit befasst ist und sie hat auch schon Lösungen erarbeitet. Ich bin mir daher sicher, dass wir für den Fall der Fälle auch auf diesem technischen Gebiet zukünftig gerüstet sein werden.
Zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE noch einige Anmerkungen, insbesondere zu Ihrer vorgesehenen Änderung von § 44 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes. Als ehemaliger hauptamtlicher Fraktionsgeschäftsführer einer Ratsfraktion habe ich für dieses Anliegen natürlich eine gewisse Sympathie. Ich glaube aber, dass man sehr genau die Frage der Konnexität betrachten muss und auch die Frage, was als angemessen zu definieren ist. Damals haben die Ratsfraktionen in Magdeburg gegen den Oberbürgermeister eine Klage geführt, weil es zu diesem Punkt unterschiedliche Interpretationen gab.
Die Prüfrechte sind auch in meiner Fraktion ein Thema. Ich denke, wir werden noch sehr intensiv darüber diskutieren müssen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Behandlung im Ausschuss und auf die sehr umfängliche Anhörung, von der ich bei solchen Gesetzgebungsverfahren immer ausgehe.
Danke. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Ich sehe keine Wortmeldungen. Ich gehe von dem Begehr auf eine Überweisung in den Innenausschuss aus. Sollen andere Ausschüsse mitberatend beteiligt werden?
- Habe ich auch nicht gehört. - Wer den vorliegenden Gesetzentwurf in der Drs. 7/6269 und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6293 in den Innenausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Ein bisschen könnten Sie noch mitmachen. Stimmenthaltung bei der Fraktion der AfD. Damit haben wir eine Mehrheit für die Überweisung des Gesetzentwurfs und des Änderungsantrags erzielt und können den Tagesordnungspunkt 6 somit schließen.
Ablösung der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie des zuständigen Staatssekretärs
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Anlass für diesen Antrag war eine Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 17. Juni 2020, wobei dessen Bezeichnung am Ende der Sitzung nicht mehr vollständig zutraf. Das bezieht sich insbesondere auf den Bereich „Ernährung“.
Landwirtschafts-, Umwelt- und Energieministerin Claudia Dalbert besuchte an diesem Tag im Rahmen des EU-Projekts „Red Kite“ ein RotmilanBrutpaar und besenderte medienwirksam dessen Jungvogel, damit unter anderem an den Todesursachen von Sachsen-Anhalts Wappenvogel geforscht werden kann. Es gibt also wenigstens ein derartiges Projekt, in das das Land SachsenAnhalt Geld investiert, nachdem Sachsen-Anhalt als ein Land mit einem Verbreitungsschwerpunkt des Rotmilans nicht zu den sieben Bundesländern gehört, die am Schutzprojekt „Rotmilan - Land zum Leben“ teilnehmen.
Das Ergebnis kann sich aber jeder selbst ausmalen. Windkraftanlagen und Rotmilane schließen sich aus. Der Bestand wird weiter geschrumpft sein. Dieser Wahrheit will man sich im MULE aber in dieser Legislaturperiode offensichtlich nicht mehr stellen.
Besser angelegt ist das Geld der grünen Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sicherlich in Beraterverträgen des Landesumweltamtes am Parlament vorbei für Arbeitsaufgaben, die offenbar von den zusätzlichen 120 Umwelthelden, die das MULE erhalten hat, und den vorhandenen Experten nicht erledigt werden können, oder für Umweltsofortprogramme, die bereits geprüft und genehmigt worden waren, noch bevor wieder einige Bewerbungen von Unterstützern der grünen Ministerin möglich gemacht wurden.
Wir hatten am 17. Juni im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch einige Fragen an das Ministerium. Glücklicherweise konnte sich Staatssekretär Dr. Ralf Weber freischaufeln, um an der Sitzung in Vertretung der Ministerin Dalbert teilzunehmen. Wirklich anwesend war er aber leider nicht.
Denn in der 49. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 17. Juni wurde an das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie die Frage die gerichtet, welche Auswirkungen die einzuhaltenden Coronamindestabstände an den Schlachtbändern des Tönnies-Schlachtbetriebes auf die produzierte Schlacht- und Zerlegemenge haben.
In Abwesenheit der Ministerin antwortete dazu Staatssekretär Weber, indem er die Vermutung äußerte, dass in der Fleischfabrik wohl ein entsprechendes Schichtsystem erarbeitet worden sei und die für die Versorgung der Bevölkerung nötige Anzahl der Tiere schon verarbeitet werden könne. Weiter hieß es wörtlich: Aber das ist ja nicht unser Beritt.
Unabhängig von der in der Vermutung sich darstellenden Unkenntnis hinsichtlich der Schlachtabläufe, der Schlachtzeiten, der Produktionsmengen und der notwendigen Mitarbeiter in den einzelnen Produktionsbereichen der Schlachtung sowie der Grob- und Feinzerlegung innerhalb eines fleischverarbeitenden Großbetriebes und des wichtigsten Standortes der Ernährungsindustrie in Sachsen-Anhalt beweist die Erklärung des Staatssekretärs, dem die Abteilung 7 - Landwirtschaft, Gentechnik, Agrarmärkte, Veterinärwesen - direkt unterstellt ist, dass dies nicht sein Beritt sei, dass hier weder Übersicht über den zuständigen Amtsbereich noch eine Vorstellung über die Verantwortlichkeit des Handelns besteht. Das zeigt sich deutlich.
Tatsächlich - das ist wahrscheinlich deutschlandweit ein Novum - hat das zuständige Kreisveterinäramt im Burgenlandkreis seinen Amtssitz direkt neben der Tönnies-Fleischfabrik,
weil es mit der entsprechenden Mitarbeiterzahl vor Ort täglich die entsprechenden Kontrollen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz durchführt.
- Dass Sie, Herr Erben, keine Ahnung haben, haben Sie in Ihrem Beitrag vorhin gezeigt und Ihre Kollegen der SPD auch, indem Sie irgendwelches Zeug hier vorn erzählt haben
und überhaupt nicht darauf eingegangen sind, dass Waren, die ohne richtigen Arbeiterschutz usw. produziert werden, in Deutschland überhaupt nicht verkauft werden dürfen,