Protocol of the Session on July 8, 2020

Aber nun zu meiner Frage. In demselben Ausschuss wurde auch noch angemerkt, dass die Grube, auf das ganze Land betrachtet, eigentlich nur ein kleines Problem ist und wir viel größere Probleme im Land haben, zum Beispiel in Bitterfeld. Wie sieht es denn dort aus? Wenn das als großes Problem erkannt wird, was wird dann dort gemacht, damit diese Ewigkeitsaufgabe in Bitterfeld gelöst werden kann?

Frau Ministerin, bitte.

Wenn ich darf, möchte ich gern auch auf Ihren Kommentar eingehen und nicht nur auf die Frage. Denn das Gutachten ist an der Stelle wirklich sehr klar. Das Gutachten besagt, dass die Salzfrachten erheblich sind. Sie sind nicht sehr groß, aber sie sind erheblich und man muss sie unterbinden. Es gibt Vorschläge, wie man das unterbinden kann. Das Gutachten besagt aber auch, dass die anderen Elemente, die dort in das Grundwasser eingetreten sind und im Moment in das Grundwasser eintreten, unerheblich sind.

Ich kann mich ja nur an das Gutachten halten. In dem Gutachten wird das so dargestellt. Das ist im Augenblick unsere Beurteilungsgrundlage. Das Gutachten besagt in Bezug auf einige Elemente, es sind keine erheblichen Einträge. In Bezug auf das Salz besagt das Gutachten, es sind erhebliche Einträge, wenngleich diese insgesamt als eher gering einzuschätzen sind. So wird das im Gutachten formuliert. Es ist unstreitig: Damit müssen wir umgehen. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass man damit umgeht. Das will ich nur noch einmal deutlich klarstellen.

Ich finde es immer ein bisschen unglücklich, wenn man Belastungen im Land gegeneinander aufwiegt. Jeder Bürger, der bei uns in Sachsen-Anhalt lebt, hat ein Recht darauf, dass die Landesregierung nach bestem Wissen und Gewissen so handelt, dass er gut und gefahrenfrei leben kann. Insofern finde ich persönlich eine Debatte darüber, ob das eine schlimmer ist als das andere, schwierig. Denn das würde den Eindruck vermitteln, als ob das, was die Bürgerinnen und Bürger belastet, die in und um Brüchau wohnen, irgendwie weniger schlimm sei und man sich weniger

darum kümmern müsste als um das, was an anderen Orten passiert.

Dass aber zum Beispiel die Belastung, die in Bitterfeld hinterlassen worden ist, nach bestimmten Parametern eine schwerere Belastung darstellt, ist, glaube ich, auch unstreitig. Dort gibt es auch seit vielen Jahren große Anstrengungen im Bereich der Altlastenfreistellung, um ein angemessenes Umfeld zu ermöglichen.

Herr Loth, Sie haben eine Nachfrage.

Ich stimme völlig mit Ihnen darin überein, dass man das nicht gegeneinander aufwiegen sollte. Ich weise aber darauf hin, dass der Staatssekretär im Ausschuss an der Stelle genau das getan hat.

Das finde ich auch unglücklich. Deswegen war es mir ein Anliegen, das hier noch einmal darzustellen. Man kann vielleicht aus irgendeiner chemischen Perspektive sagen, der eine Parameter ist chemisch schlimmer als der andere und so. Aber das ist, finde ich, ein wenig empathisches und politisches Handeln. Denn wie gesagt: Alle unsere Bürger haben das Recht, dass wir uns um ihre Sorgen kümmern und ihnen ein gutes Leben ermöglichen.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt noch eine ganze Reihe von Wortmeldungen. Als Nächster ist der Abg. Herr Harms an der Reihe, dann spricht der Abg. Herr Lange. Danach nenne ich die anderen Redner. - Sie haben das Wort, Herr Abg. Harms.

Frau Ministerin, die großen Verdienste der Landesanstalt für Altlastenfreistellung in Bitterfeld mit mehr als 500 Millionen € und im Erdgasfeld Altmark mit über 200 Millionen € sind uns allen bewusst. Die Anerkennung für diese Leistung liegt vor.

Wir hätten gern mit Ihnen persönlich im Ausschuss über die Themen Teutschenthal und Brüchau beraten. Ihre persönliche Anwesenheit war erbeten worden, auch hier persönlich im Landtagssaal. Sie waren anwesend, als ich in der letzten Landtagssitzung gesprochen habe. Ich habe in diesem Zusammenhang auf die offene Frage hingewiesen, worauf seit mehr als sechs Monaten

von mir Antwort eingefordert wird. Ihr Staatssekretär hat Sie mit dem Hinweis entschuldigt, Sie seien auf dem Weg nach Kelbra. Angesichts Ihrer eigenen Facebook-Einträge stellte ich am Abend des Tages allerdings fest: Dieser Termin begann um 18 Uhr. Ich wunderte mich sehr.

Hat der Staatssekretär nicht gewusst, dass es sich um einen Abendtermin handelte? Da Sie augenscheinlich an der Ausschussberatung hätten teilnehmen können, möchte ich fragen: Wo waren Sie an dem 25. Juni 2020 - das war der Donnerstag vor zwei Wochen - wirklich in der Zeit der Ausschussberatung zwischen 14 Uhr und 15:30 Uhr? Ich frage Sie auch: Hat Ihr Staatssekretär im Auftrag gelogen?

(Zuruf: Jetzt geht es langsam los, Herr Kol- lege! - Zuruf von Uwe Harms, CDU - Weite- re Zurufe)

Frau Ministerin, ich bitte Sie jetzt um Ihre Antwort.

(Zurufe - Unruhe)

- Jetzt hat die Ministerin aber das Wort. - Bitte, Frau Ministerin.

Am 25. Juni 2020 hat der Staatssekretär nicht für mich gelogen. Das ist natürlich Unsinn. Ich war, ehrlich gesagt, nach meiner Kenntnis nicht persönlich eingeladen worden. Vielmehr war nach meiner Kenntnis das Ministerium eingeladen worden. Der Staatssekretär hat das Ministerium vertreten. Unsere Einschätzung war, dass die Beratung bis in den Nachmittag hinein geht. Ich musste spätestens um 15:30 Uhr nach Kelbra losfahren. Deswegen haben wir entschieden, dass der Staatssekretär diesen Termin wahrnimmt.

Sie haben eine kurze Nachfrage, Herr Harms. Bitte.

Frau Ministerin, Sie haben die Frage nicht beantwortet, wo Sie zu dem Zeitpunkt wirklich waren.

Zu welchem Zeitpunkt?

Zu dem Zeitpunkt der Ausschussbefassung: 14 Uhr bis 15:30 Uhr. In Anbetracht der Länge der Strecke hätten Sie danach ohne Weiteres losfahren können.

Herr Harms, diese Frage haben Sie bereits gestellt.

Ihr Staatssekretär hat unabhängig von der persönlichen Einladung an Ihre Person, die Sie im Landtagsprotokoll nachlesen können, dafür gesorgt, dass der Ausschuss Sie nicht herbeigerufen hat, obwohl wir das sehr gern getan hätten. Denn wir hätten die Sache gern aktiv vorangebracht. Sie haben uns an dem Tag sehr gefehlt. Deshalb bitte ich um eine sorgfältige Antwort.

Frau Ministerin.

Herr Harms, ich werde meine sorgfältige Antwort gern wiederholen. Unsere Einschätzung war, dass der Termin im Ausschuss bis nach 15:30 Uhr andauern könnte. Da wir gewährleisten wollten, dass der Ausschuss die Vertretung des MULE ohne Zeitdruck befragen kann, haben wir entschieden, dass der Staatssekretär den Termin wahrnimmt, da ich spätestens um 15:30 Uhr nach Kelbra losfahren musste.

(Zustimmung)

Im Landtagsprotokoll steht, dass ich erwarte, dass die Ministerin im Sinne der Verfassung unverzüglich, vollständig und nach bestem Wissen antwortet. Ich bemängele, sie hat trotz zweifachen Fragens nicht erwähnt, wo sie zu dem Zeitpunkt war.

(Zuruf)

Nein, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr war ich im ÖPR meines Hauses.

(Zustimmung)

Wir kommen zu der nächsten Wortmeldung. Der Abg. Herr Lange wurde schon angekündigt. - Bitte.

(Unruhe)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu dem Streit zwischen dem LAGB und der LAF. Das Landesamt für Geologie

und Bergwesen hat sich dahin gehend festgelegt, dass die Grube aufgrund der Erkenntnisse zu beseitigen ist und dass das der Weg ist. Es folgt damit im Prinzip auch dem, was der Landtag beschlossen hat. Die Altlastenanstalt möchte aber die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht übernehmen.

Im Ausschuss stellte sich der Sachverhalt wie folgt dar: Das LAGB sagte, das muss weg, es gibt dazu eine bestimmte Rechtsauffassung. Die LAF hat gesagt, wenn das LAGB das so mitgeteilt, dann ist das in Ordnung, aber wir werden dem Betrieb gleichzeitig mitteilen, dass wir die Mehrkosten nicht tragen werden.

Jetzt frage ich Sie: Ist dieser Konflikt aufgelöst worden? Wird die LAF die entsprechenden Mehrkosten tragen? Oder bleiben Sie und Ihr Ministerium, das für die LAF zuständig ist, bei der Auffassung der LAF, dass diese Mehrkosten nicht zu tragen sind?

Frau Ministerin, bitte.

Danke, Herr Lange, für Ihre Frage. Jetzt wird es in der Tat kompliziert.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Ja?)

Aber Sie stellen eine wichtige Frage. Ich will eine Bemerkung voranstellen, die mir der geschätzte Kollege Armin Willingmann verzeihen möge: Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass das Bergamt, wie es rechtlich auch vorgesehen ist, erst einmal ein Einvernehmen mit der LAF herstellt. Dann hätten wir mit einer Stimme sprechen können. Ich glaube, die Zeit dafür wäre gegeben gewesen. Das sei nur vorangestellt.

(Zustimmung)

Wenn man das jetzt rechtlich bewertet, dann will ich zwei Vorbemerkungen anbringen. Erst einmal ist es in einem Rechtsstaat nicht ungewöhnlich, dass man unterschiedliche Rechtsauffassungen vertritt. Man sagt ja auch im Volksmund: Drei Juristen, fünf Meinungen. Damit muss man also umgehen. Das ist zunächst nichts Verwerfliches. Insofern ist zunächst auch nicht verwerflich, dass das Bergamt und die LAF unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Wenn man sich das jetzt anschaut - - Ich muss eine zweite Vorbemerkungen anbringen: Ich bin keine Juristin. Das heißt, ich schaue mir nur sehr begrenzt die Originalsachen an. Vielmehr höre ich meine Experten von der LAF, aber auch in meinem Ministerium an, in dem es eine Abteilung für technischen Umweltschutz gibt. Die Mitarbeiter

dort sind sehr versiert. Ich arbeite die Informationen durch. Deswegen bin ich mit einer dicken Akte nach vorn zum Rednerpult gegangen.

Jetzt kann ich das nur so darstellen, wie ich die Auffassungen, die mir vorgetragen werden, rechtlich bewerte. Die eine Auffassung ist: Klar, Neptune Energy ist altlastenfreigestellt. Dazu gibt es einen Vertrag, mit dem das damals in die Wege geleitet wurde, diesen Generalvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland. Alles, was vor einem bestimmten Zeitpunkt passiert ist - der Vertrag ist, glaube ich, für 1992 festgelegt worden -, ist altlastenfreigestellt. Das ist soweit erst einmal unstrittig.

Die LAF sagt auf der Grundlage dieses Generalvertrages, dass sie nur das bezahlen darf, was bergrechtlich sozusagen zur Sicherung geboten ist, und dass sie dazu natürlich auch ein fehlerfreies Ermessen ausüben muss. Denn so etwas ist potenziell auch beklagbar. Denn es geht nicht darum: Daumen hoch oder runter. Vielmehr geht es um verlässliche Bewertungen.

Wenn wir uns dieses Gutachten unabhängig von dem, was der Landtag mit jedem Recht entschieden hat, anschauen, dann stellen wir fest, dass darin an mehreren Stellen dargelegt wird, es gibt drei Varianten, um eine Sicherung vorzunehmen. Eine Variante ist die Abdeckungsvariante, mit der man diesen Eintrag von Salz in das Grundwasser stoppen kann. Man kann also eine regressive Entwicklung - so heißt es in dem Gutachten - einleiten. Klar: Wenn ich die Grube oben verschließe und trocken lege, dann kommt kein Wasser mehr nach und wird sozusagen auch unten weniger. Das ist, so habe ich mir berichten lassen, ein übliches Verfahren.