Protocol of the Session on June 11, 2020

Die Regelung, wer einen Anspruch auf eine solche Betreuung hatte, änderte sich im Laufe der Zeit, sodass die Anzahl der betreuten Kinder immer weiter zunahm. Ab dem 2. Juni haben wir nun den eingeschränkten Regelbetrieb und alle Kinder haben wieder einen grundsätzlichen Anspruch auf die Kinderbetreuung - natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, deren Umsetzung vor Ort alle Beteiligten sicherlich vor teilweise große Herausforderungen stellt.

An dieser Stelle einmal ein großer Dank an die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und an diejenigen, die in der Tagespflege aktiv sind und sich den coronabedingten Herausforderungen und auch Problemen der jüngsten Vergangenheit gestellt haben.

Aber auch ein Dank und vor allem Respekt für die Kinder und Eltern, die plötzlich vor der Herausforderung standen, ihren Alltag neu zu strukturieren. Gerade für die Kinder bedeutete die Rück

kehr zum Regelbetrieb häufig die Chance, wieder mit gleichaltrigen Kindern in Kontakt zu kommen und ihre so sehr vermissten Erzieherinnen und Erzieher wiederzusehen.

Natürlich stand in dieser Zeit zur Debatte, wie wir damit umgehen, dass die Eltern weiter Beiträge bezahlen sollen, obwohl sie faktisch gar nicht bzw. nur eingeschränkt das entsprechende Angebot wahrnehmen konnten. An dieser Stelle haben die Landesregierung und der Landtag - vertreten durch den Finanzausschuss - ganz pragmatische Ansätze gefunden.

So werden die Kita-Gebühren für den Monat April komplett vom Land übernommen egal, ob sich das Kind in der Notbetreuung befand oder nicht. Für Mai gilt diese Regelung für die nicht betreuten Kinder. In Anbetracht der gestiegenen Betreuungsquote war diese Differenzierung auch gerechtfertigt. Entsprechende positive Rückmeldung erhielt ich von vielen Eltern.

Gleichzeitig ist es wünschenswert, dass die Kommunen die ausgefallenen Elternbeiträge schnellstmöglich durch das Land erstattet bekommen, damit die Zeit der Vorfinanzierung möglichst kurz bleibt.

Das Land hat seine Zuweisung für die Kinderbetreuung nie gekürzt. Das ist auch ein klares Signal in Richtung der Kommunen und der freien Träger. Sicherlich wird es im Nachgang nötig sein zu kontrollieren, ob dieses Vorgehen immer zielführend war und welche unterschiedlichen Auswirkungen es hatte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einbringerin des Gesetzentwurfes reichte es offensichtlich nicht, dass im Bedarfsfall die geschilderten pragmatischen Lösungen gefunden werden. Sie will eine generelle Lösung.

Aus der Sicht der Koalition bedarf es einer solchen Änderung des Kinderförderungsgesetzes nicht. Sie würde auch den Rahmenbedingungen nicht gerecht werden. Es sei daran erinnert, dass im Jahr 2013 in vielen Teilen des Landes wegen des Hochwassers der Katastrophenfall ausgerufen worden ist. Auch damals wurden Kitas geschlossen, aber nicht überall, sondern nur in den entsprechend gefährdeten Bereichen. Die Betreuung wurde in anderen Kitas gewährleistet. Eine Generalklausel, wie beabsichtigt, wäre nicht zielführend.

Als Fraktion und als Koalition plädieren wir daher für pragmatische Lösungen, die sich an der aktuellen Lage orientieren. An dieser Stelle bietet der derzeitige Rechtsrahmen aus unserer Sicht genug Möglichkeiten. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung

und damit zur Ablehnung des Gesetzentwurfes. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Wortmeldung zu dem Debattenbeitrag. Wir warten ab, bis das Rednerpult gereinigt worden ist. Frau Hohmann von der Fraktion DIE LINKE kann sich schon langsam auf den Weg nach vorn begeben. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es bedauerlich, dass die Koalition unseren Gesetzentwurf in den beratenden Ausschüssen abgelehnt hat.

(Beifall)

Es wäre für die Eltern und die Kommunen hilfreicher gewesen, wenn sie in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit erhalten hätten, nämlich in den Fragen: Muss ich einen Elternbeitrag bezahlen oder welche Kosten erstattet uns das Land? - Unser Gesetzentwurf zielte genau auf dieses Problem ab und wäre bei einer erneuten Pandemiewelle sofort anwendbar.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade unsere Erfahrungen in den letzten Monaten haben doch gezeigt, wie schnelllebig die Zeit ist. Was gestern noch galt, war am nächsten Tag schon wieder überholt. Mittlerweile haben wir bereits die sechste Eindämmungsverordnung, eine siebente folgt in Kürze. Mehrere Erlasse und Verordnungen kamen hinzu. Es ist für den Einzelnen schwer, einen Überblick zu behalten.

Ähnliches passierte auch bei den Erlassen zur Befreiung von den Elternbeiträgen. Kaum war bekannt, dass im April alle Eltern von den Kosten befreit werden sollen, hieß es im Mai, nun nur noch für die Eltern, deren Kinder nicht betreut werden.

Parallel dazu mussten die Stadt- und Gemeinderäte ähnliche Beschlüsse fassen, damit sie die Einnahmeausfälle vom Land erstattet bekommen. Und das alles unter eingeschränkten Bedingungen. Also, meine Damen und Herren, komplizierter ging es nun wahrlich nicht.

(Beifall)

Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hätte es ehrlicher und unbürokratischer gefunden, wenn wir eine Regelung im Kinderförderungsgesetz festgeschrieben hätten. Damit würde bei allen Beteiligten Klarheit bestehen und wir könnten für die Zukunft Vorsorge treffen.

Im Übrigen - das sei nur am Rande erwähnt, aber ich erwähne es gern - erstattet das Land Thüringen alle Elternbeiträge von April bis Juli 2020. Dies wäre ein positives Zeichen an die Eltern und Kinder, dass wir sie in dieser nicht einfachen Zeit nicht allein lassen.

(Beifall)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass wir nach wie vor für unseren Gesetzentwurf werben und die Beschlussempfehlung ablehnen werden. Morgen steht erneut ein Thema auf der Tagesordnung, das sich mit den Elternbeiträgen beschäftigt. Ich hoffe, dass wir zu einer guten Lösung finden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Jetzt hat Frau Lüddemann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Zustimmung)

Immerhin bekommen Sie schon Beifall, bevor es überhaupt losgeht.

Das ist mein Koalitionspartner, was wollen Sie denn anderes erwarten!

(Heiterkeit und Zustimmung)

Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Ihr Gesetzentwurf ist zugegebenermaßen gut gemeint. Wie bereits in der ersten Lesung angeführt, haben wir als Kenia-Koalition aus genau diesen Gründen die allgemeine Beitragsbefreiung im April und die Beitragsbefreiung für alle Eltern, die die Notbetreuung nicht nutzten, im Mai beschlossen.

Die zweite Regelung - das will ich auch klar sagen - ist ein bisschen schwierig. Der Kollege Meister ist gerade nicht im Raum, aber wer vor Ort mit der Umsetzung zu tun hat, der weiß, dass sie schwierig zu handhaben ist. Das hätte ich mir ein bisschen anders gewünscht, aber ich finde, es ist eine vertretbare Regelung.

Was es aber vor allem zeigt und was ich damit sagen will: Es sind beides keine gesetzliche Regelungen und sie funktionieren trotzdem. Man muss nicht zwingend das Gesetz ändern.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Es funktio- niert eben nicht!)

- Grundsätzlich funktioniert es. Man hätte auf diesem Wege natürlich auch etwas anderes regeln können. Man braucht kein neues Gesetz. Wir haben damit immerhin kurzfristig Handlungsfähigkeit bewiesen.

Zudem wollten und sollten wir auch keinen Automatismus in das Gesetz schreiben, dass auch bei Kurzzeitschließungen einzelner Einrichtungen gleich die Beiträge ausgesetzt werden. Das halte ich rein pragmatisch für kaum umsetzbar.

Ich hatte eben schon die Stadt Magdeburg erwähnt. Jetzt ist der Kollege Meister anwesend. Die Stadt hat sich nicht zu Unrecht über die Regelung für den Mai beschwert, weil es wirklich schwierig zu handhaben ist, weil die Sortierung der Eltern nach Nutzung der Notbetreuung viel Arbeit macht. Wenn sich das dann noch auf einzelne Einrichtungen bezieht, so wäre dann der andere Gedankengang, wäre das für eine Gemeinde im Grunde genommen kaum leistbar.

Insofern, wie gesagt, wenn Beiträge erlassen werden, dann für alle. Ich halte es fach- und sozialpolitisch auch nicht für geboten, jede Schließung gleich mit einer Beitragsbefreiung zu flankieren. Der Coronalockdown wäre eine wirkliche Ausnahmesituation, der man eben nicht gesetzgeberisch, sondern mit schnellem pragmatischen Handeln so, wie wir es an der Stelle getan haben, begegnen sollte. -Vielen Dank.

(Beifall)

Frau Lüddemann, wollen Sie eine Frage von Frau Hohmann beantworten?

Frau Hohmann hat jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Lüddemann, ich glaube, eine schnellere Regelung hätte ein Gesetz ermöglicht. Die vielen Erlasse, die wir im April hatten, und der Erlass für den Mai, der ein, zwei Tage, also kurz vorher, herausgegeben worden ist und in dem stand, wie es weitergeht, hat die Unsicherheit in den Kommunen eigentlich erst herbeigeführt. Ich glaube, wenn Sie unseren Gesetzentwurf gelesen hätten - das weiß ich nicht -,

Das ist eine Unterstellung und keine Frage.

dann wüssten Sie, dass darin die Rede davon ist, dass wir die Kosten bei Pandemien, also bei wirklich unvorhergesehenen Dingen, übernehmen wollen und nicht, wenn beispielsweise ein Wasserrohrbruch zu der Schließung geführt hat. Dies war in keiner Weise die Aussage. So stand es nicht in unserem Gesetzentwurf. Sie lehnen den Gesetzentwurf ohnehin ab, weswegen wir darüber nicht diskutieren müssen.

Ich vermute, dass noch weitere Erlasse kommen werden. Die Frage ist immer - darauf hätte ich gern eine Antwort -, inwieweit Sie es als gerechtfertigt ansehen, dass wir Erlasse herausgeben, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage in einem Gesetz gibt.

Wenn man ein schnelles und pragmatischen Handeln - das habe ich gerade gesagt - in diesem Falle im Sinne der Eltern ermöglichen will, dann war man mit dem Erlass schneller als mit der Gesetzesänderung; definitiv. Ich hätte keinen anderen Weg gewusst. Wir haben wirklich überlegt, was das Beste ist, um schnell zu handeln und um den Eltern und den Trägern schnell Rechtssicherheit zu geben.

(Zuruf von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Dass der Erlass hätte eher kommen können und dass darin vielleicht etwas anderes hätte stehen können, ist eine andere Diskussion. Aber ein Erlass ist immer eine schnellere Möglichkeit als eine Gesetzesänderung. - Punkt.