Protocol of the Session on May 7, 2020

7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!

8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!

9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!

10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz ‚Gesundheit geht vor!‘“

Natürlich muss die Einhaltung der Regeln des Arbeitsschutzes auch kontrolliert werden. Die Meldung in der „Magdeburger Volksstimme“ vom vergangenen Dienstag, dass es theoretisch mehr als 20 Jahre dauert, bevor ein Unternehmen einen entsprechenden Besuch erhält, macht schon nachdenklich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde krisenbedingt für bundesweit 10,1 Millionen Beschäftigte Kurzarbeit beantragt. In Sachsen-Anhalt gingen 20 100 entsprechende Anzeigen ein. Sie betreffen über 190 000 Beschäftigte und damit ein Viertel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in unserem Land. Eine solche Dimension macht deutlich, dass die Reserven von 26 Milliarden €, die bei der Bundesagentur für Arbeit vorhanden sind, sehr schnell aufgebraucht sein könnten. In diesem Sinne halten wir als CDU-Fraktion den gefundenen Kompromiss im Koalitionsausschuss des Bundes für tragfähig. Er wurde von der Ministerin auch schon entsprechend erläutert.

Als Koalition in Sachsen-Anhalt haben wir einen anderen gefunden, nämlich ein Mindestkurzarbeitergeld unter der Beachtung der vorhandenen tariflichen Vereinbarungen für die Zeit der Krise. Für dieses plädiert unter anderem übrigens die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft.

Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Somit kann sich schon der nächste Debattenredner vorbereiten, und zwar wird der Abg. Herr Höppner der Nächste sein. Sie haben jetzt das Wort, Herr Höppner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerade in der sogenannten Coronakrise nehmen der Gesundheits- und Arbeitsschutz und die Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern natürlich einen noch höheren Stellenwert ein. Natürlich ist es offensichtlich, wie wichtig der Schutz ist und dass dieser auch im Sinne der Unternehmen und Betriebe in unserem Land ist.

Aber was passiert in der Realität? - Anstatt die Kolleginnen und Kollegen zu schützen bzw. neue Schutzregeln aufzustellen, weicht die Bundesregierung sogar noch das Arbeitszeitgesetz auf und setzt somit Schutzregeln, die übrigens durch die Gewerkschaften aller Art erkämpft wurden, außer Kraft und versetzt uns zurück ins vorletzte Jahrhundert.

Laut der Verordnung sind befristete Ausnahmen von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes für eine ganze Reihe von Berufen, sogenannte systemrelevante Berufe, zugelassen worden. Nun kann werktäglich bis zu zwölf Stunden gearbeitet werden. Die wöchentliche Arbeitszeit kann sogar mehr als 60 Stunden betragen. Auch das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot wurde sozusagen gleich mit gekippt. Auch die Ruhezeiten wurden natürlich gekürzt.

Eigentlich ist doch ziemlich bekannt und natürlich wissenschaftlich mehrfach erwiesen und bewiesen worden, dass sowohl tägliche Arbeitszeiten jenseits der acht Stunden als auch verkürzte Ruhezeiten und Pausen das Risiko für Arbeits- und Wegeunfälle massiv erhöhen.

Wie kann, frage ich Sie, also von Solidarität die Rede sein, wenn einerseits Unternehmen mit Steuergeldern gefüttert werden, aber andererseits Kolleginnen und Kollegen, die ohnehin schon am Limit arbeiten, noch weiter ausgequetscht werden sollen?

(Beifall)

Ich halte das für absolut nicht akzeptabel.

Auch die befristeten Regeln zum Kurzarbeitergeld sind einfach nicht zielführend bzw. reichen bei

Weitem nicht aus. Nun soll es erst ab dem vierten Monat 70 % geben und ab dem siebenten Monat erst 80 % bzw. 87 % für Eltern. Das soll längstens bis zum Jahresende gelten. Das hat die Frau Ministerin schon erwähnt. Gerade für SachsenAnhalt, meine Damen und Herren, gerade hier im Niedriglohnland - dies noch einmal zur Erinnerung -, wo jeder dritte Beschäftigte im Niedriglohnbereich arbeitet, reicht das bei Weitem nicht aus.

(Zustimmung)

Richtig wäre ein sofortiger Schutzschirm in Höhe von 90 % und für Mindestlohnempfänger von 100 % gewesen, um von den Kolleginnen und Kollegen unverschuldete Härten abzuwenden. Dänemark und die Niederlande zum Beispiel gewähren 100 % vom Bruttolohn.

Meine Damen und Herren! Eine Aufgabe des Landes wäre es auch gewesen, zum Beispiel für mehr Personal in den Landesbehörden für Arbeitsschutz zu sorgen, um sich so für eine flächendeckende Durchsetzung von Gefährdungsbeurteilungen einsetzen zu können und die Betriebe und Unternehmen in dieser Krise natürlich auch besser beraten zu können. Leider passiert hier in Sachsen-Anhalt nichts davon. - Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Abg. Höppner. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Somit kann sich die nächste Debattenrednerin Frau Lüddemann schon einmal bereit machen. Sie haben nun das Wort, Frau Abg. Lüddemann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Wesentliche ist schon gesagt worden. Ich will nur für meine Fraktion klarstellen: Wir hätten uns eine deutlichere Anhebung des Kurzarbeitergeldes gewünscht. Unsere grüne Bundestagsfraktion hat 80 % gefordert. Das ist jetzt auch in dem Beschluss enthalten, aber leider erst ab dem siebenten Monat. Ich finde, das ist gerade in einem Land wie Sachsen-Anhalt, in dem sehr viele Menschen mit ohnehin geringen Löhnen von Kurzarbeit betroffen sind, deutlich zu spät.

(Zustimmung)

In Sachen Arbeitsschutz will ich auf den Kollegen Krull eingehen. Du warst es, glaube ich, der das Thema eingeführt hat. Am Dienstag gab es eine Meldung, die zusätzlich zu unserer Beschlussempfehlung einen klaren Handlungsauftrag an uns enthielt, so empfinde ich das zumindest, näm

lich im Hinblick auf die Kontrolldichte in Sachen Arbeitsschutz.

Wir wussten schon vor Corona, dass dies nicht in dem Maße stattfindet, wie es vielleicht wünschenswert ist, aber wenn ich jetzt lese, dass es im Jahr 2008 noch 15 000 Kontrollen gab, zehn Jahre später nur noch etwas mehr als ein Drittel, dann sind diese 5 800 Kontrollen deutlich zu wenig.

Das müssen wir uns, glaube ich, noch einmal genau angucken. Das ist absurd. Wenn man das auf die Anzahl der Unternehmen herunterrechnet, dann wird ein Unternehmen ungefähr alle 20 Jahre einmal geprüft. Dann kann man es, finde ich, auch sein lassen. Dann kann man sagen, wir vertrauen darauf, dass die Gesetze eingehalten werden und dann können wir uns diese Kontrollbehörde sparen. Das ist jetzt ein bisschen populistisch. Die Ministerin ist gerade im Gespräch; deshalb hat sie das gar nicht so wahrgenommen. Aber ich finde, dahinter steckt ein wahrer Kern. Wir müssen an der Stelle mehr Personal für die Kontrollen vorhalten; denn nur alle 20 Jahre eine Kontrolle in den Unternehmen durchzuführen, ist absurd. Dann kann man sich das sparen.

Wir können und dürfen die Betriebe, aber eben auch vorrangig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein lassen. Wir müssen über die Coronapandemie hinaus aktiv werden. Auch wenn der Fachkräftemangel und die allgemeine Alterung der Belegschaft das Eigeninteresse der Betriebe an Arbeits- und Gesundheitsschutz erhöhen dürfte, darf sich der Staat nicht aus der Verantwortung ziehen.

Mit dem heutigen Beschluss ist das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz insofern auf keinen Fall erledigt. Im Juni haben wir zudem im Sozialausschuss ein Fachgespräch, insbesondere zu psychischen Belastungen, Erkrankungen und Präventionsmöglichkeiten im Bereich der Arbeitswelt, und wir werden uns im Laufe des Jahres noch mehrfach mit dieser Thematik zu beschäftigen haben. - Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Abg. Lüddemann. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum letzten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion wird das der Abg. Herr Steppuhn sein. Jetzt dürfen Sie, Herr Steppuhn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei all dem, was die Politik zur Bekämpfung der Pandemie tut, steht die

Gesundheit der Menschen an vorderster Stelle, und dies ist auch nicht verhandelbar, wohl wissend, dass unsere Regierungen in Bund und Land der Wirtschaft und damit auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vieles zumuten müssen. Dazu gehört auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Menschen, die ihrer Arbeit nachgehen müssen. Viele tun dies unter erschwerten Bedingungen.

Bereits am 16. April - das ist erwähnt worden - hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage der Empfehlung des RobertKoch-Institutes Abstands- und die Hygieneregelungen verfügt, die die Gesundheit und damit das Leben der Menschen am Arbeitsplatz schützen sollen.

Dass diese Regeln greifen, lässt sich an der Entwicklung der Infektionszahlen ablesen. Um auf die Details einzugehen, fehlt in dieser Debatte die Zeit. Teilweise sind sie auch schon genannt worden. Aber ich denke, wir wissen mittlerweile alle aus eigener Erfahrung, worüber wir reden.

Im zweiten Teil der Beschlussempfehlung geht es insbesondere um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Arbeitslosigkeit in der anhaltenden Krise. Daher ist es gut, dass es nunmehr eine verbesserte Regelung in Bezug auf das Kurzarbeitergeld gibt, die aus der Sicht meiner Fraktion allerdings noch besser gemacht werden könnte.

Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März erleichtert. Unternehmen konnten somit direkt zu Beginn der Coronakrise Kurzarbeit beantragen und ihre Beschäftigten damit vor der Kündigung schützen. So müssen dafür unter anderem nur 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein statt wie bisher ein Drittel der Belegschaft inklusive der Leiharbeitnehmer.

Es müssen auch keine negativen Arbeitszeitkonten auflaufen, sondern das Kurzarbeitergeld kann sofort beantragt werden. Zwischenzeitlich einigte sich der Koalitionsausschuss in Berlin auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Dies ist mittlerweile beschlossen worden. Die bisherige Regelung ist erheblich verbessert worden. Es gibt seit April eine deutliche Verbesserung bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Ab dem vierten Monat - das ist genannt worden - steigt der Bezug bei Alleinstehenden auf 70 %, bei Eltern auf 77 % und ab dem siebenten Monat des Bezuges von Kurzarbeitergeld für Alleinstehende auf 80 % und bei Beschäftigten mit Kindern auf 87 %. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Es ist bekannt, dass die

SPD hier mehr wollte, aber weitere Verbesserungen waren mit dem Koalitionspartner in Berlin leider nicht durchsetzbar.

Meine Damen und Herren! Wir geben aber die Hoffnung nicht auf und setzen uns für weitere Verbesserungen ein, die gerade für den Neustart und die Bewältigung der Krise wichtig sind. Wir wollen, dass niemand in unserem Land ein Kurzarbeitergeld unterhalb des Mindestlohnes erhält und damit aufstockende Leistungen in Anspruch nehmen muss. In dieser Frage waren wir uns als Koalition einig.

An dieser Stelle wird aber auch deutlich, wie wichtig eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 € wäre. Zudem muss Kurzarbeit auch für Auszubildende möglich werden. Junge Menschen dürfen nicht zu den Verlierern der Krise werden. Ich wäre auch dafür, dass das Kurzarbeitergeld spätestens nach dem zweiten Monat bezahlt wird, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Verpflichtungen in der Krise erfüllen können.

Meine Damen und Herren! All das hat etwas mit Verantwortung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tun. Daher habe ich die Hoffnung, dass wir in dieser Debatte zu einer verbesserten Regelung in Bezug auf das Kurzarbeitergeld in unserem Land kommen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abg. Steppuhn. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Somit können wir gleich in das Abstimmungsverfahren eintreten.

Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/5997 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD Fraktion, ein Abgeordneter, Herr Scheurell, von der CDU-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. - Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 erledigt.

Jetzt noch einmal mein kleiner Hinweis, den ich vorhin schon einmal gegeben habe, aber natürlich anders formuliert. Abg. Herr Borgwardt hat für die Fraktionen die Bitte geäußert, den Tagesordnungspunkt 21 in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 22, dessen Aufnahme wir heute Morgen vereinbart hatten, als letzten Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung zu behandeln. Auch zu diesen Tagesordnungspunkten wird keine Debatte stattfinden.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 15