„Mit Freifunk ist der Möglichkeit, über diesen Internetzugang ungeahnte schwere Straftaten zu begehen, Tür und Tor geöffnet.“
An dieser Stellungnahme dieses lokalen Internetserviceproviders ist einzig und allein sympathisch, dass sie Tor öffnen wollen. Aber ich glaube, sie meinten das nicht in unserem Sinne, dass wir mehr Tor-Exit-Nodes zur Verfügung stellen. Tatsächlich handelt es sich um eine Polemik, die der Realität nicht standhält.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat seit zwei oder drei Jahren ein Pilotprojekt mit dem privaten Betreiber Kabel Deutschland aufgelegt. Im Ergebnis dieses Projektes ist klar herausgekommen, dass es über die Zurverfügungstellung freier WLAN-Zugänge gerade nicht zu mehr Rechtsverstößen kommt.
Mir ist überhaupt nicht einsichtig, warum das in der Diskussion immer wieder angebracht wird. Warum soll ich denn, nur weil ich es über WLAN mache statt über Mobilfunk oder über leitungsgebundenes Internet, sagen: Jetzt bin ich einmal richtig kriminell? Das ist Quatsch, aber es dominiert teilweise leider immer noch die politische Debatte und wahrscheinlich auch die politische Debatte bei der Gesetzgebung im Bund.
Wie sieht es tatsächlich aus? Hier möchte ich eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins aus dem März 2014 kurz zitieren. Das ist die Stellungnahme 13 aus dem Jahr 2014. Hierin schreibt der Deutsche Anwaltsverein:
„Da von außen nicht feststellbar ist, welcher der WLAN-Nutzer unter welchem Zugangsdatum auf welche Internetseite zugreift, müsste zur Ermittlung von Rechtsbrechern zumindest gespeichert werden, wer wann
welche Dienstleistungen nutzte. Dies wäre ein sehr viel intensiverer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als die Vorratsdatenspeicherung und daher wohl kaum grundrechtlich zulässig. Registrierungsmaßnahmen sind daher unwirksam, wirksame Maßnahmen verfassungswidrig.“
Das heißt, wir müssen aufhören, diese Angstdebatte zu führen. Das heißt auch: Wir müssen endlich die Scheu vor den Potenzialen der Digitalisierung aufgeben; denn diese nützt wirklich nicht, wenn wir darüber diskutieren, wie wir Grundrechte im Digitalen zukünftig ausgestalten wollen.
Die rechtliche Lösung ist an dieser Stelle sehr einfach. Im Jahr 2012 haben wir als Landtagsfraktion genau dieses Thema schon einmal in den Landtag eingebracht. Damals haben wir gesagt, dass es jederzeit möglich ist, dieses Haftungsprivileg komplett zu streichen. Dies wäre auch heute noch möglich. Zudem wäre es tatsächlich - dies ist durchaus eine Ausnahme - eine einfache Lösung für ein scheinbar komplexes Problem.
Es gibt auch andere Lösungen, zum Beispiel das Provider-Privileg aufrechtzuerhalten und prinzipiell für Privatpersonen zu eröffnen. Dies ist ein Beispiel, das die Digitale Gesellschaft e. V. - kurz DigiGes - im Jahr 2012 in der öffentlichen Debatte in den Raum gestellt hat. Sie sehen, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, an dieses Problem heranzugehen.
Der politische Anspruch, den wir heute formulieren, ist, dass es einfach sein muss und dass es niedrigschwellig sein muss, einen Zugang zum Netz zu gewähren. Dies ist das Entscheidende in der Debatte. Es darf nicht zu irgendwelchen Verkrampfungen und Verrenkungen kommen, um zu begründen, warum etwas nicht möglich sei. Wir haben den einfachen politischen Anspruch, den Zugang zu WLANs letztlich auch umzusetzen.
All das, was ich gerade beschrieben habe, gilt prinzipiell für WLANs, weil unser Anspruch ist, diese Möglichkeit prinzipiell zu schaffen.
Die Initiative Freifunk ist an dieser Stelle etwas ganz Besonderes. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen.
Ich finde die Initiative Freifunk toll. Die Zivilgesellschaft macht sich hierbei auf den Weg, einfach Internet unter die Leute zu bringen. Selbstverständlich ist Freifunk viel mehr, als einfach nur Internet zur Verfügung zu stellen. Aber von außen betrachtet, ist allein diese Funktion schon richtig viel wert.
Aber mein Dank an die Initiative Freifunk fällt insbesondere in Sachsen-Anhalt viel größer aus; denn die bestehenden Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt - vorrangig seien an dieser Stelle Halle, Magdeburg und der Harz genannt - stellen Geflüchteten, die so dringend auf eine Internetverbindung angewiesen sind, ein Netz ohne große Bürokratie und unverzüglich zur Verfügung.
Freifunk - und nicht nur das Netz daran - ist auch ein essenzieller Teil der Netzkultur. Wir sind uns im Hohen Hause - diesen Eindruck habe ich im Moment - durchaus darin einig, dass wir diese Netzkultur weiter fördern wollen. Bei den Sozialdemokraten, bei den Bündnisgrünen und auch bei der LINKEN ist das seit jeher gang und gäbe. Wir haben uns erst neulich in unserem Landeswahlprogramm wieder dafür ausgesprochen.
Bei der Einbringung des Antrages der Fraktionen der CDU und der SPD zum Freifunk durch Herrn Thomas ist deutlich geworden, dass es dafür jetzt auch bei der CDU viel Sympathie gibt.
Im Grunde genommen ist es einfach nur eine Reaktion darauf, dass wir die Freifunkinitiativen in den letzten Jahren noch nicht so gewürdigt haben, wie es - so haben wir heute feststellen können - tatsächlich notwendig ist.
Ich danke der Koalition für diesen Antrag, und ich danke der Koalition insbesondere für den vierten Punkt, in dem sie eine Würdigung für die digitale Flüchtlingshilfe einbringt.
Ich sage ganz klar: Wir brauchen die digitale Flüchtlingshilfe. Ich will kurz darstellen, worum es hierbei geht. Viele Geflüchtete, die zu uns kommen, sind es gewöhnt, über das Internet kurze Kommunikationen mit ihren teilweise zu Hause gebliebenen Familienangehörigen und Freunden zu führen. Dies ist auf der Flucht sehr schwer.
Die ersten Begehren nach der Ankunft in Deutschland sind es, sicher zu sein, eine Unterkunft zu haben, versorgt zu sein. Aber gleich danach stellt sich die Frage, wie man mit Zuhause telefonieren kann. Dies geht oftmals nicht über den klassischen Mobilfunk, sondern dafür ist das Internet essenziell.
Natürlich kann man über den klassischen Mobilfunk telefonieren, aber über Facebook - dies ist in anderen Ländern, insbesondere im arabischen Raum gang und gäbe - und über Skype kann man auch telefonieren. Diese beiden Beispiele seien an dieser Stelle genannt. Diese Möglichkeit müssen
Die Koalitionsfraktionen gehen im zweiten Punkt ihres Antrages auf die Crux in Bezug auf die Störerhaftung ein. Wir stellen heute nicht umsonst noch einen Antrag, der sich speziell mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Bundestag beschäftigt.
DIE LINKE ist der festen Überzeugung, dass dieses Gesetzgebungsverfahren WLAN eher verhindern wird, als dass es tatsächlich zu einer Öffnung führt. Deswegen der dringende Appell an die Landesregierung, das ihr Mögliche im Bundesrat zu unternehmen, um diesbezüglich eine Änderung zu erreichen.
Das Gesetz muss auch deswegen modifiziert werden, weil dort ein völlig neuer Punkt eingebracht wurde, nämlich der der gefahrengeneigten Dienste. An dieser Stelle möchte ich kurz aus dem Internetportal Golem zitieren:
„Die neue Regelung ‚könnte sich potenziell auf die gesamte Host-Provider-Branche negativ auswirken und zahlreiche etablierte und allgemein anerkannte Geschäftsmodelle wie Cloud-basierte Services, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste kriminalisieren.’, teilte Eco …“
„ … mit. Nach Ansicht des Bitkom ‚wird die Regelung nicht dazu führen, Urheberrechtsverstöße einzudämmen oder gar zu verhindern.‘“
Das heißt, in diesem Punkt wird ein Problem angegangen, welches ohne Lösung ausgeht. Aber es werden neue Probleme geschaffen. Das kennen wir in der Gesetzgebung teilweise; es muss aber nicht sein. Daher besteht diesbezüglich Handlungsbedarf, auch über den Bundesrat.
Es gab auch häufig Diskussionen dahin gehend: Wir brauchen die europäische Cloud und wir brauchen die europäischen Services und das europäische Facebook. Das ist aus meiner Sicht überholt.
Aber wenn das alles stimmt, dann müssten wir eher eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass sich solche Dienste tatsächlich in der deutschen Jurisdiktion weiter etablieren können. Genau das passiert durch die Bundesgesetzgebung gerade nicht. Deswegen müssen wir unseren Antrag stellen. Wer heute wirtschaftliche Digitalkompetenz zeigen will, der muss dringend unserem Antrag zustimmen.
Noch ein paar Worte zum Alternativantrag. Ich will jetzt nicht darüber urteilen, inwieweit der Alternativantrag, den Sie stellen, tatsächlich mit dem zweiten Punkt Ihres Antrages zum Freifunk in Übereinstimmung zu bringen ist.
Sie fordern unter Punkt 2 Buchstabe a und b ganz konkrete Änderungen. Unter Punkt 3 formulieren Sie die Forderung, dass das Gesetz, wenn es dem Bundesrat vorgelegt wird, nicht verändert werden darf. Das müssen Sie mir bitte einmal in der anstehenden Debatte erklären.
Ich sehe dort nur einen schwarzen Balken. Aber wer weiß, was das ist. - Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Der aktuelle Gesetzentwurf, das WLAN-Gesetz, steht der Förderung von freien WLANs eher zurückhaltend gegenüber. Wir würden damit weitere Schritte der Digitalisierung verschlafen.
Ich freue mich trotzdem über Ihren Antrag und wir werden ihm auch zustimmen. Bitte überdenken Sie noch einmal Ihren Alternativantrag; denn dieser tut der Sache nicht gut.