Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen zunĂ€chst ĂŒber die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4456 ab. Wenn diese eine Mehrheit findet, dann sind die AntrĂ€ge natĂŒrlich abgelehnt worden.
Wer der Drs. 6/4456 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 23.
Ich wĂŒrde gern so lange in der Tagesordnung fortfahren, bis die fĂŒr die interkommunale Funktionalreform zustĂ€ndigen Akteure in den Plenarsaal gekommen sind.
Die erste Beratung fand in der 96. Sitzung des Landtages am 18. September 2015. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Hohmann. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau PrĂ€sidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 96. Sitzung des Landtages am 18. September 2015 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss fĂŒr Arbeit und Soziales ĂŒberwiesen. Mitberatende AusschĂŒsse wurden nicht bestimmt.
Die Intention des Antrags war es, dass die im Bundeshaushalt fĂŒr das Betreuungsgeld eingeplanten und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld vom 21. Juli 2015 nun zur VerfĂŒgung stehenden Mittel nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt flieĂen sollen, sondern auf die LĂ€nder verteilt und fĂŒr Verbesserungen im Bereich der KindertagesstĂ€tten eingesetzt werden sollen.
Der Ausschuss fĂŒr Arbeit und Soziales hat sich in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 mit dem Antrag befasst. Hier berichtete die Landesregierung zunĂ€chst darĂŒber, dass das Ansinnen, die fĂŒr das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel den LĂ€ndern zur VerfĂŒgung zu stellen, von allen LĂ€ndern unterstĂŒtzt werde. Seit dem 24. September 2015 gebe es dazu den gemeinsamen Beschluss der LĂ€nder, das Geld zu nutzen, um LĂ€nder und Kommunen bei MaĂnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstĂŒtzen.
teilten mit, dass sie Punkt 2 des Antrags, der bereits konkrete VorschlĂ€ge zur Verwendung des Geldes enthĂ€lt, nicht zustimmen könnten. Sie plĂ€dierten auch dafĂŒr, den Einleitungstext des Antrages zu streichen.
Die Fraktion DIE LINKE erklĂ€rte sich bereit, Punkt 2 zurĂŒckzuziehen. Sie stimmte auch der Streichung des Einleitungstextes zu. DarĂŒber hinaus bekundete sie die Absicht, den unter Punkt 1 enthaltenen Passus zur Verteilung der Mittel nach dem jeweils gĂŒltigen SchlĂŒssel zu streichen.
Im Ergebnis der weiteren Diskussion ĂŒber den Text der Beschlussempfehlung einigten sich alle Fraktionen auf die nun in der Drs. 6/4457 vorliegende Empfehlung des Ausschusses, die Landesregierung aufzufordern, die aus dem Bundeshaushalt fĂŒr das Betreuungsgeld eingeplanten und in das Land Sachsen-Anhalt flieĂenden Mittel fĂŒr Verbesserungen im Bereich der KindertagesstĂ€tten einzusetzen.
Diese Empfehlung wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung ebenfalls zuzustimmen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollegin Hohmann, fĂŒr die Berichterstattung. - Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Wir treten in eine Dreiminutendebatte ein. Herr Jantos hat fĂŒr die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer intensiven Beratung hat der Ausschuss fĂŒr Arbeit und Soziales - Frau Hohmann hat es gerade gesagt - einstimmig diese Beschlussempfehlung beschlossen. Darin fordert der Landtag die Landesregierung auf, die aus dem Bundeshaushalt fĂŒr das Betreuungsgeld eingeplanten und in das Land Sachsen-Anhalt flieĂenden Mittel fĂŒr Verbesserungen im Bereich der KindertagesstĂ€tten einzusetzen. - So weit, so gut.
Ich habe es ĂŒberhaupt nicht verstanden, warum wir uns hier auf eine Dreiminutendebatte einlassen mussten.
Aber es ist mir dann klar geworden. Frau Hohmann hatte einen Presseartikel. Aus dem ist mir klar geworden, was das Ziel ist.
Die Fraktion DIE LINKE möchte offensichtlich heute zum wiederholten Male vortragen, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld fĂŒr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklĂ€rt habe. Auch wenn dies gebetsmĂŒhlenhaft immer wieder vorgetragen wird, bedeutet dies nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dies tatsĂ€chlich entschieden hat.
TatsĂ€chlich entschieden hat das Bundesverfassungsgericht zum Betreuungsgeld, dass die Bundesregierung keine Gesetzgebungskompetenz hat, dieses fĂŒr die BundeslĂ€nder festzulegen.
Mit der Frage, ob das Betreuungsgeld an sich verfassungswidrig ist oder nicht, braucht man sich vor diesem Hintergrund also nicht zu befassen. Das Bundesverfassungsgericht hat damit zum Ausdruck gebracht, dass das Betreuungsgeld bereits aus formalen GrĂŒnden nicht mit dem Grundgesetz im Einklang steht.
Es brauchte sich also gar nicht mehr mit der Frage zu befassen, ob ein Betreuungsgeld auch inhaltlich mit dem Gesetz in Einklang steht. Die Behauptung, das Bundesverfassungsgericht habe das Betreuungsgeld an sich bereits fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt, ist in dieser Form unzutreffend.
Aus diesem Grunde halte ich einen Punkt, der hier immer wieder ins Spiel gebracht wird, fĂŒr erwĂ€hnenswert. DIE LINKE spricht stĂ€ndig von einer HerdprĂ€mie. Wir haben hierzu eine ganz andere Meinung.
Wir sind der Meinung, gerade in diesem Zusammenhang mĂŒssten wir allen Eltern Entscheidungsfreiheit lassen, damit sie entscheiden können,
wie sie ihre Kinder erziehen, also ob sie sie in eine Einrichtung schicken oder ob sie sie verantwortungsvoll selbst betreuen.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der KĂŒrze der Zeit kann ich leider nicht fortfahren. Mir war es wichtig, die Position an dieser Stelle noch einmal darzustellen. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Frau PrĂ€sidentin! Ich bedanke mich, ebenso bei Ihnen, Herr Jantos, dass Sie meine Frage beantworten. Ich hĂ€tte gern von Ihnen konkret gewusst, an welcher Stelle der vorliegende Antrag tatsĂ€chlich das Recht der Eltern beschneidet, darĂŒber zu entscheiden, wo und wie sie ihre Kinder erziehen.
Sehr geehrte Frau PrÀsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hÀtte nicht erwartet, dass diese Debatte nun auch noch so lustig wird. Wenn Sie, Herr Jantos, die Position der LINKEN nicht teilen und das auch alles sehr schwierig finden, finde ich es bemerkenswert, dass Sie die Position hier so klar vorgetragen haben. Das wird DIE LINKE sicherlich sehr freuen.
Ansonsten ist es richtig, dass die Geschichte ĂŒber das hinweggegangen ist, was hier beantragt wurde. Das Betreuungsgeld - alles andere will ich mir jetzt ersparen - ist tatsĂ€chlich auf dem MĂŒllplatz der verbrĂ€mten ideologischen Projekte gelandet, da, wo es aus unserer Sicht schon immer hingehört hat.