Protocol of the Session on October 14, 2015

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 13:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4447

Für die Landesregierung bringt ein Herr Minister Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Befassung vor. Es handelt sich hierbei um Aufgaben des Veterinärbereiches. Insbesondere geht es um die Überwachung der 346 tierärztlichen Hausapotheken. Diese sollte jeweils vor Ort erfolgen. Derzeit wird diese Aufgabe vom Landesverwaltungsamt in Halle für das gesamte Land wahrgenommen.

Weiterhin soll die Zulassung von Anlagen und die Genehmigung des In-Verkehr-Bringens tierischer Nebenprodukte übertragen werden. Hier sind die unteren Veterinärbehörden bereits in den Arbeitsprozess einbezogen, der nunmehr auf Landkreisebene konzentriert werden soll.

Auch der Schutz freilebender Katzen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes ist unseres Erachtens nur durch die unteren Tierschutzbehörden sinnvoll möglich. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jeweils regional zu prüfen ist, ob ein Erfordernis für die Anordnung von Maßnahmen gegenüber den Katzenhaltern besteht. Dies kann nur regional festgestellt werden. Die entsprechende Verordnungsermächtigung soll daher mit diesem Gesetz auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden.

Die Bundesländer, die sich dieser Thematik bereits angenommen haben, haben diesbezügliche Verordnungsermächtigungen auch auf die kommunale Ebene übertragen. Damit wird auch eine Forderung aus dem Beschluss des Landtages „Tierschutz in Sachsen-Anhalt weiterentwickeln“ vom 26. März dieses Jahres umgesetzt.

Mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund wurden im Rahmen des Konsultationsverfahrens intensive Vorgespräche geführt. Die Spitzenverbände kritisierten unter anderem, dass die Aufgaben für den einzelnen Landkreis zu kleinteilig wären. Dieses Argument kann jedoch nach Auffassung der Landesregierung nicht überzeugen, da die Organisation der Kreisverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Hoheit der Landkreise liegt und sie dazu die erforderlichen Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Meine Damen und Herren! Mein Haus nimmt den Kommunalisierungsvorrang sehr ernst. Wir haben in der Vergangenheit die Kommunalisierung von Aufgaben eingehend geprüft und abgewogen und kommunalisiert, wo es sinnvoll ist. Im Anschluss an das Zweite Funktionalreformgesetz wurden mit Wirkung seit 2013 Aufgaben des Düngerechts, des Herkunftsschutzes für Agrarerzeugnisse und des

Erneuerbare-Energien- und Wärmegesetzes auf die Landkreisebene übertragen.

Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf sollen weitere Aufgaben aus Gründen der Verwaltungsökonomie und in Erwartung einer weiter verbesserten Verwaltungsqualität übertragen werden. Selbstverständlich ist auch der nach der Landesverfassung erforderliche angemessene Mehrbelastungsausgleich in dem Gesetzentwurf enthalten. Dieser Mehrbelastungsausgleich ist bereits im Doppelhaushalt 2015/2016 veranschlagt.

Ich würde mir eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode wünschen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Wir treten in die Aussprache ein. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Frederking.

Sehr geehrter Herr Präsident! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen Aufgaben vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Zum einen geht es um die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken, und in Bezug auf tierische Nebenprodukte geht es um die Zulassung und Validierung von Betrieben und Anlagen und die Erteilung von Genehmigungen.

Ich hörte auf dem Weg hierher aus dem Off, ich solle nicht schimpfen. Ich weiß nicht, wer mir das zugeraunt hat.

(Herr Barth, SPD: Ich war es nicht!)

- Herr Barth war es nicht. - Das möchte ich nicht tun; denn ich denke, insgesamt spricht sicher nichts gegen die Übertragung von Aufgaben, wenn sie örtlich sowie fachlich in den Kommunen wahrgenommen werden können. Allerdings gab es hierzu bei der Anhörung deutliche Kritik, insbesondere deshalb, weil der gesamte Ausgleich in Höhe von 150 000 € für die Mehrbelastung als zu niedrig angesehen wird. An dieser Stelle müsste man auch darüber reden, inwieweit kostendeckende Gebühren vertretbar wären, wie wir es auch bei den tierschutzrechtlichen Kontrollen vorgeschlagen haben.

Weiterhin geht der Gesetzentwurf auf die Festlegung von Schutzgebieten für freilebende Katzen ein. Wenn es viele Katzen gibt, verschlechtern sich die Bedingungen für die einzelne Katze, beispielsweise bei der Futterfrage. Die Kommunen sollen nun Verordnungen erlassen können, um eine hohe Anzahl von Katzen zurückzuführen. Ziel ist, tierschutzwidrige Bedingungen zu beenden. Insbesondere kommt in Betracht, den unkontrollierten

freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in den jeweiligen Gebieten zu verbieten oder zu beschränken und über eine Verpflichtung der Halterinnen und Halter zur Kastration ihrer Katzen nachzudenken.

Uns erscheint es sinnvoll, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen, für bestimmte Gebiete mit einer hohen Katzenanzahl entsprechende Regelungen treffen zu können. Gerade mit einer Kastrationspflicht kann ein Katzenproblem tierschutzgerecht und effektiv gelöst werden. So wird Tierleid vermieden und auch die Fauna geschützt. Letzteres ist besonders für die Singvögel wichtig; denn inzwischen ist ihr Rückgang zum Großteil durch Katzen verursacht, denen sie zum Opfer fallen.

Bei erforderlichen Kastrationen müssen wir uns auch über die Kostenübernahme Gedanken machen, wenn freilaufende Katzen keiner Halterin und keinem Halter zuzuordnen sind. Es ist ein großes Problem, wenn die Tierschutzvereine die Kastrationen übernehmen und nicht wissen, woher sie das Geld dafür bekommen können. Das ist jetzt zwar nicht Gegenstand dieses Gesetzes, aber wir müssen uns darüber Gedanken machen, wer diese Kosten übernehmen kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Kollegin Frederking. - Für die Fraktion der SPD spricht nun Herr Abgeordneter Barth.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf wurde im August von der Landesregierung zur Anhörung freigegeben. Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde in der Anhörung bezweifelt, dass die Übertragung der Aufgaben mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz vereinbar ist. Dieses sieht Aufgabenübertragungen vor, sofern eine Übertragung wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist.

Es stellt sich also die Frage, ob die Kommunen tatsächlich dazu in der Lage sind, die Aufgaben letztlich effizienter, kostengünstiger als das Landesverwaltungsamt wahrzunehmen - das Ganze auch unter dem Blickwinkel von Synergieeffekten zu bereits übertragenen Aufgaben.

Die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Schutzgebieten für freilebende Katzen auf die Landkreise halte ich für sinnvoll, da die Landkreise näher an der Problematik sind. Das Argument, dass Katzen an den Landkreisgrenzen nicht Halt machen, würde ich hier nicht gelten lassen, da sich Landkreise untereinander auch abstimmen können.

Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich nicht nur mit Katzen, sondern auch mit der Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken und der Genehmigung des In-den-Verkehr-Bringens tierischer Nebenprodukte. Ich denke, dass damit noch sinnvolle Dinge übertragen werden sollen.

Wir werden uns im Agrar- und im Innenausschuss dieser Fragen annehmen und die kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung einladen, damit sie ihre Bedenken noch einmal vortragen und wir eventuell bestimmte Dinge aufnehmen können. Ich denke, so sollten wir verfahren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Kollege Barth. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Herr Abgeordneter Krause.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu übertragenden Aufgaben können - ich glaube, daran zweifelt keiner hier im Hause - von den Landkreisen und kreisfreien Städten vor allen Dingen hinsichtlich des Fachpersonals in qualitativ guter Arbeit wahrgenommen werden. Sie haben ausreichendes tierärztliches Fachpersonal.

Vom Grundsatz her steht meine Fraktion diesem Gesetzentwurf aufgeschlossen gegenüber, da er unsere Forderungen zur weiteren Kommunalisierung von Landesaufgaben und dem möglichen Abbau von Mittelinstanzen Rechnung trägt. Ich verweise auf unsere damaligen Forderungen, die kommunale Gebietsreform nur im Paket mit einer Funktionalreform zu schnüren und so den Landkreisen und kreisfreien Städten bei größer gewordenen Strukturen mehr Eigenverantwortung zuzuschreiben.

Aber, Herr Minister, wie Sie dies mit diesem Gesetzentwurf machen wollen, kann nicht unwidersprochen hingenommen werden. Im Ausschuss werden Sie und werden wir klären müssen, wie es zu einer so extrem unterschiedlichen Kosten- und Personalkalkulation zwischen Ihrem Haus und den kommunalen Spitzenverbänden kommt. Im Gegensatz zur Kalkulation der kommunalen Spitzenverbände - ich glaube, diese Zahl wurde noch nicht genannt -, die eine Kostenbelastung in Höhe von 970 000 € als Gesetzesfolge ermittelt haben, weisen Sie in Ihrer Vorlage im Gesetzentwurf nur jährliche laufende Kosten in Höhe von etwas mehr als 154 000 € aus.

Bei dieser Differenz stellt sich für mich grundsätzlich die Frage nach der unterschiedlichen Bewertung des Leistungsumfangs zur Erfüllung der zu

übertragenden Aufgaben. Darüber ist im Ausschuss zu reden.

Es ist auch darüber zu reden, dass die Aufteilung der Mittel - so denke ich jedenfalls - nicht nach dem Flächenanteil der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen kann; denn das Aufgabenvolumen bei der Wahrnehmung aller Belange im Rahmen des Tierarzneimittelwesens, der Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte wird vor allem vom Tierbestand in den Kreisen und von den vorhandenen zu überwachenden Verarbeitungskapazitäten oder Betrieben und Unternehmen bestimmt.

Meine Damen und Herren! Mit diesen von mir gegebenen Hinweisen und gemachten Darlegungen mit dem Anspruch, dazu in den zuständigen Fachausschüssen eine Beratung durchzuführen, stimmen wir einer Überweisung zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Kollege Krause. - Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnete Herr Czapek.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach gründlicher Prüfung müssen drei Aufgaben an die Kommunen übertragen werden. Diese sind in der Debatte bereits angesprochen worden, dennoch möchte ich sie noch einmal nennen: erstens die Überwachung der 346 tierärztlichen Hausapotheken im Land, zweitens die Zulassung und Validierung der Betriebe und Anlagen zur Zwischenbehandlung, Lagerung und Beseitigung sowie Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten und drittens eine bessere Überwachung bei der Genehmigung des Inverkehrbringens tierischer Nebenprodukte.

Bereits jetzt ist der tierärztliche Veterinärdienst auf der Kreisebene beheimatet. Hier sollen und werden auch weiterhin Synergieeffekte greifen. So erhalten die Kommunen durch die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie auch die Zuständigkeit für das Düngerecht. Schon heute sind sie mit örtlichen Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung, des Arzneimittelrechtes und des Tierschutzes betraut.

Wir unterstützen immer das Prinzip der Subsidiarität der Aufgaben, die vor Ort besser wahrgenommen werden können. Die Kommunen erhalten für die Entlastung einmalig für das Jahr 2015 die bereits erwähnten Mittel in Höhe von 31 920 €, was auch im Haushalt, sehr geehrte Frau Feußner, so festgeschrieben ist. Ab dem Jahr 2016 werden als Mehrbelastungsausgleich einmal jährlich Mittel in Höhe von 153 041 € gezahlt. Das haben wir im Ausschuss bereits erläutert.

Die Behörden vor Ort kennen die Situation und leisten eine sehr gute Arbeit. Wir müssen Sie aber zur Durchsetzung von Tierschutznormen noch stärker einbinden. Ich bin davon überzeugt, dass die Behörden vor Ort diese neuen Aufgaben sehr gut ausfüllen werden. Allerdings müssen sie dafür - Kollege Krause hat es erwähnt - auch ausreichend ausgestattet werden.

Zudem begrüßen wir, dass in dem Gesetzentwurf ein Punkt aus der im März 2015 verabschiedeten sehr umfangreichen CDU-SPD-Initiative zum Tierschutz aufgegriffen wird. So soll es ermöglicht werden, das Landkreise und kreisfreie Städte eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang erlassen können, sofern dies notwendig erscheint. Dies heißt lediglich, dass sie es können, nicht dass sie es müssen. - Geschätzte Kollegin Frederking, darin stimmen Sie mir sicherlich zu.

Zahlreiche Bürgermeister haben dies in ihren Städten bereits umgesetzt, andere fordern es, da die ungebremste Vermehrung nicht nur Tierleid bedeutet, sondern auch Folgeprobleme mit sich bringt.

Das Land Sachsen-Anhalt wäre mit der neuen Regelung das sechste Flächenland mit einer Übertragung der Ermächtigung auf die kommunale Ebene. Das Land wird auch hierbei die Kommunen nicht allein lassen, sondern die Behörden durch eine Musterverordnung dabei unterstützen. Wie beim Fundtiererlass, der vom Bundesministerium als beispielhaft gelobt wurde, bin ich mir auch hierbei sicher, dass das Land seiner Vorbildwirkung beim Tierschutz erneut gerecht werden wird.

Ich freue mich auf die Beratung dazu im Ausschuss. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)