- Natürlich nicht. Ein Abitur ist auch nicht einfach. Wir dürfen jetzt nicht sagen, nur weil jemand Flüchtling ist, setzen wir die Standards herunter. Die müssen natürlich ähnliche Standards haben wie die deutschen Zugangsberechtigten. Das ist doch völlig selbstverständlich.
Wenn sie nicht vorher testen, ob jemand befähigt ist, ein Studium zu absolvieren, dann hat es auch keinen Zweck, ihn zum Studium zuzulassen, weil er einen Misserfolg haben wird. Darin sind wir uns doch sicherlich einig.
Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat eben damit begonnen. Die Landeshochschulrektorenkonferenz wird demnächst darüber diskutieren, ob wir ähnliche Sachen an anderen Hochschulen machen. Ich habe heute Morgen mit Frau Lequy, der Rektorin der Hochschule Magdeburg-Stendal, und dem Finanzminister zusammengesessen. Wir werden prüfen, welche Beträge wir Ihnen für die Aufnahme in den Nachtragshaushalt vorschlagen werden.
Weder der Finanzminister noch ich wissen genau, wie viele Flüchtlinge davon betroffen sein werden. Deshalb werden wir die Zahl in der Glaskugel suchen, per Daumen mal Pi oder nach dem hochrechnen, was an der Hochschule Magdeburg-Stendal vorhanden ist. Wir hoffen, dass wir das Richtige dann einigermaßen treffen.
Wir haben auch hinsichtlich des BAföG Veränderungen vorgenommen. Die studierfähigen Flüchtlinge haben mit der Aufnahme des Studiums eine BAföG-Berechtigung. Das, worüber wir reden, ist, am Studienkolleg jemanden erst einmal dazu zu befähigen, hier zu studieren.
Soweit sie gut Englisch können, können sie englischsprachige Studiengänge belegen. Wenn sie aber kein Deutsch können, dann ist es schwierig, ein Studium aufzunehmen. Deshalb haben wir das Studienkolleg. Es gibt in Magdeburg ein privates. Frau Lequy und der Rektor der Universität haben sich darauf geeinigt, hier auch etwas Entsprechen
des durch die Universität aufzubauen. Es ist noch nicht entschieden, ob das ein eigenständiges sein soll oder nicht.
Bereits jetzt haben Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder als Flüchtlinge anerkannt worden sind und nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, sowie heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet einen uneingeschränkten Anspruch auf Förderung nach den BAföG-Regelungen. Für Ausländer, bei denen gemäß § 60a des Aufenthaltsgesetzes eine Abschiebung ausgesetzt ist, also die sogenannte Duldung, werden zum 1. August 2016 Änderungen nach dem 25. BAföG-Änderungsgesetz wirksam. Wir sehen gerade zu, ob wir das nicht in Verhandlungen mit dem Bund vorziehen können.
Die angeführten Maßnahmen und Beispiele belegen, dass die Hochschulen hier rechtzeitig Initiativen und Maßnahmen ergriffen haben. Auch bei den aufenthaltsrechtlichen Grundlagen für Asylsuchende, für die die Zuständigkeit und Verantwortung beim Bund liegt, tut sich einiges.
Ich stimme Ihnen 100-prozentig zu. Entweder sie bleiben hier. Dann haben sie eine gute Ausbildung und können unser Bruttosozialprodukt erhöhen. Oder sie gehen mit einer guten Ausbildung zurück und können beim Aufbau ihres Heimatlandes mitwirken. Beides sind Ziele, die wir gemeinsam verfolgen sollten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An der Stelle zeigt sich doch, dass wir alle beim Thema Flüchtlinge momentan von der Realität eingeholt werden.
Die LINKE hat einen Antrag gestellt zum Thema „Flüchtlingen den Zugang zu Hochschulen in Sachsen-Anhalt ermöglichen“ und der Wissenschaftsminister regelt es einfach gemeinsam mit dem Finanzminister. Das verdient, ehrlich gesagt, auch echt einmal einen Applaus. Ich finde, wir sind da wirklich sehr gut unterwegs.
Ein Stück weit kann ich jetzt das, was ich mir aufgeschrieben habe, zur Seite legen. Aber ein paar Aspekte will ich an der Stelle trotzdem aufgreifen, weil wir heute und in den nächsten Monaten immer wieder erleben werden, glaube ich, dass die Dis
kussionen über das Thema Geflüchtete, was sie brauchen, wie wir sie unterstützen können und wie wir die Willkommenskultur leben können, viele Aspekte hat.
Die Berliner Rede von Johannes Rau aus dem Jahr 2000 greift das auf. Zu diesem Zeitpunkt hat Deutschland vor ähnlichen Herausforderungen wie denen gestanden, vor denen wir jetzt stehen. Er hat klipp und klar die Frage formuliert: Wie wollen wir zusammenleben mit denjenigen, die dauerhaft und berechtigterweise nach Deutschland kommen, hier Asyl beantragen und hier bleiben wollen? Wie organisieren wir unser Zusammenleben? Wie schaffen wir Integration?
Auch heute steht genau diese Frage wieder im Mittelpunkt. Wie wollen wir Integration umsetzen? Wie wollen wir Integration erlebbar machen? - Nach meinem Dafürhalten gibt es dafür drei Aspekte: Sprache, Bildung und Arbeit. Das sind die einfachsten, aber auch kompliziertesten Dinge, mit denen man Integration hinbekommt. Deshalb finde ich es sehr gut - man kann auch da dem Kollegen Lange nur beipflichten, genauso dem Minister -, dass sich unsere Hochschulen schon auf den Weg gemacht haben.
Als Erste hat die Hochschule Magdeburg-Stendal ihr Konzept vorgestellt. Viele Aspekte, die am 27. August von der Hochschule aufgegriffen wurden, sind im Antrag der LINKEN quasi als politische Forderungen ein Stück weit untersetzt worden.
Mittlerweile ist die Diskussion aber weitergegangen. Die Vertreter der Rektorenkonferenz haben sich zusammengesetzt und haben auch darüber diskutiert, wie dieses Konzept der Fachhochschule Magdeburg-Stendal auf alle Hochschulen im Land übertragen werden kann, wie es ausgeweitet werden kann und wie das händelbar ist. Natürlich stellen sich dann Abstimmungsfragen wie zum Beispiel diese: Wie halten wir es mit der vorhandenen Struktur der Studienkollege? Wie können wir die vorhandene Struktur nutzen? Wie können wir sie verändern und ausbauen? - Vielleicht reichen aber auch schon Aufwüchse im Personalbereich. Alle diese Sachen stehen noch in der Diskussion.
Der wahre Hintergrund für die Einbringung eines Alternativantrages zum Antrag der LINKEN war nicht die Eitelkeit, sondern die Einpassung einer konkreten Summe, die dafür benötigt wird, in den letzten Punkt.
Jetzt gebe ich zu, dass es manchmal auch das Schicksal von Politikern ist, immer zu sagen, wir wissen nicht, was morgen ist, und damit diesen ersten Mut wieder herauszunehmen. Mittlerweile wissen wir, dass wir mit unserer damals angesetzten Summe von rund 1,5 Millionen € ein wenig unter dem sein werden, was die Hochschulen ins
gesamt veranschlagen werden. Ich bin guten Mutes, dass die Finanzpolitiker die bisher gemachten Zusagen einhalten und wir diese Aufgabe mit den Mitteln, die im Nachtragshaushalt veranschlagt worden sind, gestemmt bekommen.
Am Ende möchte ich aber auf etwas hinweisen, das man in der Diskussion über die akademische Bildung von Geflüchteten nicht ganz außer Augen lassen kann. Alle diese Diskussionen, die wir an der Stelle führen - auch das sagte Johannes Rau -, müssen wir ohne Angst, aber auch ohne Träumerei führen. Der Anteil derer, die zu uns kommen und tatsächlich ein Studium aufnehmen, wird wahrscheinlich wesentlicher geringer sein, als wir es uns momentan erhoffen.
Unsere Hochschulen können eine Menge leisten, um Integration zu bewerkstelligen. Das, was sie aber nachher in der Realität leisten können, wird wahrscheinlich weniger sein, als wir es uns erhoffen;
denn die Geflüchteten, die hier ankommen, werden nicht nur hoch ausgebildete Akademiker sein. Das ist auch nicht schlimm. Aber denjenigen, die es sind, muss bereits in der ZASt und in den Aufnahmestationen durch das BAMF und durch die Agentur für Arbeit gezeigt werden, welche Kompetenzen sie haben und welche Möglichkeiten sie hier in Sachsen-Anhalt vorfinden, um sich weiterzuentwickeln, begonnene Studiengänge fortzusetzen, Abschlüsse zu erreichen oder dann auch in ihren Berufen tätig zu sein.
Wenn das unser Konsens ist, dann erreichen wir viel, glaube ich, nicht nur für Sachsen-Anhalt und nicht nur für die Willkommenskultur, sondern einfach auch für das ganz normale und gute Zusammenleben von uns allen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Kollegin. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Professor Dr. Dalbert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es herrscht hier im Hohen Hause große Einigkeit dahingehend, dass es gut ist, dass unsere Hochschulen sich auf den Weg machen und Möglichkeiten einräumen, wie Flüchtlinge, wie Menschen, die zu uns kommen und dafür qualifiziert sind, an den Hochschulen ein Studium aufnehmen können.
Die ersten Hochschule war meines Wissens die Hochschule Merseburg, die schon sehr früh, im Mai dieses Jahres, glaube ich, Möglichkeiten er
öffnet hat, dass Flüchtlinge an der Hochschule Kurse belegen können. Ich freue mich, dass jetzt weitere Hochschulen nachziehen und dass die Hochschule Magdeburg-Stendal hierbei konsequenter war, einen Schritt weiter gegangen ist und diese Möglichkeiten vorantreibt.
Ich freue mich auch, dass die Landesregierung dem positiv gegenübersteht und hierbei das Ihrige tut, um Hürden zu senken und auch Geld bereitzustellen, um die Hochschulen dabei zu unterstützen. Wir werden sehen, was am Ende im Nachtragshaushalt tatsächlich steht.
Als ich Ihren Antrag gelesen habe, Herr Lange, habe ich ein bisschen geschmunzelt, weil wir über das ganze Thema bereits am 4. Juni dieses Jahres im Landtag verhandelt haben. Da haben wir einen Antrag eingebracht, mit dem genau das einstimmig in die Ausschüsse überwiesen worden ist. In Punkt 5 unseres Antrages ging es um die Hochschulen Sachsen-Anhalts. Wir haben appelliert, mit Studienberatungen und Studienmöglichkeiten Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete bei der Aufnahme eines Studiums zu unterstützen.
- Genau, doppelt hält besser. Und Sie haben das, was man alles machen könnte, jetzt auch noch einmal mit Details unterfüttert. Das finde ich gut. Ich finde es auch gut, dass Sie gerade noch einmal auf die Deutschkurse eingehen, weil man merkt, wenn man selbst viele internationale Studierende hat, dass unsere Hochschulen unabhängig von der Flüchtlingsfrage bei der Unterstützung des Deutschlernens besser werden können.
Aber mich hat Ihre Einschätzung des Alternativantrags ein bisschen gewundert. Es ist nicht nur so, dass die Studienkollegs nicht darin stehen. Ich glaube, uns beide eint, dass wir uns sehr dafür einsetzen, dass neben dem Studienkolleg in Köthen das Studienkolleg in Halle erhalten bleibt. Man muss gucken, ob man wirklich ein drittes braucht - Sie haben es in Ihrer Einbringung ein bisschen umschrieben -, weil Studienkollegs nicht nur Leistungen für die eigenen Studierenden erbringen. Dann muss man bundesweit ein bisschen gucken, was da möglich ist. Aber klar ist, dass wir die beiden vorhandenen Studienkollegs erhalten wollen. Das ist der eine Unterschied.
Aber mich hat es auch gewundert, dass etwas anderes jetzt in der Debatte gar keine Rolle gespielt hat, weil ich mit den Alternativantrag sehr genau angeguckt habe. Wir haben in unseren Antrag vom 27. Mai dieses Jahres extra hinein geschrieben, dass es um Angebote für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete geht, also für alle Menschen, die zu uns kommen. In Ihrem Antrag geht es unter Punkt 3 gezielt auch um Flüchtlinge mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus.
Wir müssen sehen, wie lange diese Verfahren dauern. Da kommen Menschen zu uns, die eigentlich die Möglichkeit hätten zu studieren und auch diesen Test bestehen würden, den die Hochschule Magdeburg-Stendal jetzt anbietet. Wenn aber ihr Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist, dürfen sie nicht, und damit verschwenden wir einfach sehr viel Lebenszeit dieser Menschen. Ich denke, das tut den Menschen nicht gut. Das tut uns nicht gut. Das tut, wenn sie wieder zurückgehen, auch den Ländern, in die sie zurückgehen, nicht gut, weil sie die ganze Zeit verloren haben.
Im Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD steht explizit, dass es um Angebote für Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus geht. Ich lese das so, dass es um einen geklärten Aufenthaltsstatus geht. Ansonsten wüsste ich nicht, was das ist. Das empfinde ich als einen zweiten Unterschied zu unserem Ursprungsantrag, der globaler war, und Ihrem Antrag, der das jetzt ausdifferenziert.
Das sind für uns zwei wesentliche Punkte, die dafür sorgen, dass wir Ihrem Antrag sehr gern zustimmen, aber dem Alternativantrag trotz aller zu honorierender Bemühungen der Landesregierung in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen können. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin meiner Kollegin Frau Dr. Pähle dankbar dafür, dass Sie die Erwartungen, die dieses Thema bei uns allen weckt, ein wenig gedämpft hat. Sie hat diese Erwartungen gedämpft in der guten Absicht, dass unsere Taten durchdacht sind und dass wir hinterher gemeinsam auch erfolgreich sind.
Ich möchte einen Aspekt ansprechen, auf den es mir dabei besonders ankommt. Herr Wanzek hat formuliert, es handele sich vor allem um Menschen, die vor Krieg und Elend geflüchtet seien. Wenn wir diesen Menschen helfen wollen, ihnen Orientierung und Perspektive geben wollen, dann ist es eine ganz wichtige Tat, dass man heutzutage möglichst frühzeitig nachfragt, welche Fähigkeiten sie mitbringen. Dass das nun so organisiert wurde, dass das bereits bei der Erstaufnahme erfolgt, ist schon einmal eine gute Voraussetzung.
Bevor wir dann allerdings für die Studienmöglichkeiten im Lande werben, haben wir eines in diesem Zusammenhang bisher noch nicht ausreichend thematisiert. Vor der Entscheidung, was man dann tut, fehlt noch etwas.
Nun hat DIE LINKE in ihrem Antrag formuliert, es gehe unter anderem darum, dass die Betroffenen ihr Wissen erweitern und vertiefen können. Genau das ist mir zu wenig. Ich bin jemand, der das Ergebnis gern in den Vordergrund stellt und der sagt: Wir wollen in eine Berufswelt integrieren. Dazu brauchen diejenigen einen Abschluss. Damit sie einen Abschluss bekommen können, brauchen sie Voraussetzungen. Der Weg dorthin muss nicht unnötig viele Stolperstellen haben.