Protocol of the Session on July 1, 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es jetzt relativ kurz machen, aber auch bei uns hat das natürlich eine große Diskussion ausgelöst. Ich könnte einfach sagen: Uns fehlt Personal und wir haben weniger Gefangene. Punkt.

(Zuruf von Frau Grimm-Benne, SPD)

Ich glaube, so einfach kann man es sich möglicherweise doch nicht machen, liebe Kollegen. Auch ihr habt ebenfalls andere Gründe bemüht; das möchte ich ebenfalls tun.

Liebe Kollegen! Die Landesregierung hatte sich bereits im Jahr 2012 - darauf gingen meine Vorredner bereits ein - auf die Konzentration von drei Standorten, nämlich Halle, Raßnitz und Burg, festgelegt und sich dafür ausgesprochen. Die Nebenstelle der Justizvollzugsanstalt Halle soll bis zum Jahr 2022 von 368 auf 600 Haftplätze erweitert werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen sollen 152 Millionen € betragen.

Die Vollzugsanstalten Halle-Hauptanstalt, DessauRoßlau, Volkstedt usw. sollen in Betrieb bleiben, solange die Haftplätze noch benötigt werden. Nach Angaben des Justizministeriums werden bereits heute in der Anstalt Dessau-Roßlau - die Frau Ministerin ging ebenfalls darauf ein - 400 Haftplätze nicht mehr genutzt, die durch die Schließung dieser Anstalt abgebaut werden sollen.

Da die Gliederung der Justizvollzugsanstalten unter Parlamentsvorbehalt steht, liegt also heute dieser Gesetzentwurf vor.

Die große Eile, liebe Kolleginnen und Kollegen, scheint hierbei seitens des Justizministeriums - zumindest sehen wir das so - nicht mehr zu bestehen; denn anders können wir uns nicht erklären, warum Sie, Frau Ministerin, entgegen anderen Auffassungen in Ihrem Hause die Neuregelung erst zum 1. Oktober in Kraft treten lassen wollen.

(Zustimmung von Herrn Rosmeisl, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat durch Kabinettsbeschluss zugesagt, dass bei der Schließung der Anstalt DessauRoßlau das so freigesetzte Personal den Personalmehrbedarf der übrigen Anstalten des Landes deckt und es somit nicht einer über das PEK hinausgehenden Neueinstellung bedarf.

Das hoffen wir. Dieses Hohe Haus hat kein Interesse daran, gleich zu Beginn der nächsten Wahlperiode erneut eine Diskussion darüber führen zu müssen, dass wir aufgrund von Personalmangel unsere Justizvollzugsstrukturen wieder komplett neu überdenken müssen.

Weiterhin wird von der Landesregierung zugesagt, dass die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau nicht einfach dichtgemacht wird - die Kollegen gingen darauf ein -, sondern weiterhin etabliert wird. - Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, was meine Vorredner bereits gesagt haben.

Uns hat etwas verwundert, dass entgegen der Kabinettsvorlage und dem ersten Entwurf genau dieses jetzt nicht mehr dabei war. Deswegen haben wir die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet, in der wir das nachträglich festschreiben.

Ich komme langsam zum Ende. Ich darf auch für unsere Fraktion klar erklären, dass wir uns natürlich eine größere Kompensation gewünscht hätten. Das war immer klar, aber offensichtlich leider nicht machbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend erlaube ich mir noch einige Bemerkungen darüber, was meine Fraktion bei der weiteren Planung und Umsetzung der Justizvollzugstrukturreform vom Justizministerium erwartet.

Wie die Anhörung zu diesem Entwurf erneut gezeigt hat, bestehen bei den Gewerkschaften und Personalvertretungen größere Vorbehalte und Bedenken zu dem gesamten Reformvorhaben, insbesondere auch im Hinblick auf den angegebenen Investitions- und Sanierungsbedarf in den Altanstalten.

Weiterhin wurde im Rechtsausschuss durch das Justizministerium noch nicht nachgewiesen, ob die Prognose über die zukünftigen Gefangenenzahlen so weit belastbar ist, um dies zu rechtfertigen. Frau von Angern hat dies, glaube ich, auch leicht angedeutet. Wir müssen aber auch sichergehen, dass die Prognose realistisch ist. Eine erneute Fehleinschätzung halten wir zumindest für fatal.

Das Strafvollzugsgesetz ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption der Justizvollzugstrukturreform. Wir haben nun in der Anhörung auch zu diesem Gesetzentwurf von vielen Anzuhörenden gehört, dass erhebliche Bedenken dahin gehend bestehen, dass moderne Anforderungen mit erheblichen Mehrpersonalstrukturen zu bewäl

tigen sind. In diesem Punkt stimmen wir ebenfalls zu.

Abschließend bitte ich ebenfalls darum, den beiden Punkten der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kollege Borgwardt. - Damit ist die Aussprache beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen zunächst namentlich über Punkt I in der Drs. 6/4183 ab. Das ist die Beschlussempfehlung, in der über das Gesetz selbst abgestimmt wird.

Ich bitte alle, etwas ruhig zu sein, damit es keine Unstimmigkeiten darüber gibt, wie abgestimmt wurde. - Herr Wanzek, rufen Sie bitte die Namen auf.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern Ja

Herr Barth Ja

Herr Bergmann Ja

Herr Bischoff Ja

Herr Bommersbach Ja

Herr Bönisch Ja

Herr Borgwardt Ja

Herr Born Ja

Herr Dr. Brachmann Ja

Frau Brakebusch -

Frau Budde Ja

Frau Bull Ja

Herr Bullerjahn Ja

Herr Czapek -

Herr Czeke Enthaltung

Frau Prof. Dr. Dalbert -

Herr Daldrup Ja

Frau Dirlich Enthaltung

Frau Edler Enthaltung

Herr Erben Ja

Herr Felke Ja

Frau Feußner Ja

Frau Frederking Nein

Herr Gallert Ja

Herr Gebhardt Enthaltung

Herr Geisthardt Ja

Frau Görke Enthaltung