Protocol of the Session on June 4, 2015

(Oh! bei der LINKEN - Zurufe von der CDU)

Die sind personell besser aufgestellt.

(Unruhe bei der CDU)

Die dortige Ausstattung muss Standard werden. Ich gebe Ihnen einmal einige Zahlen: Die Veterinärbehörde im Jerichower Land hat elf Veterinäre. Die anderen Landkreise haben die Hälfte oder noch weniger. Sie haben anders agiert, sie haben auch etwas festgestellt. Diese Ausstattung muss überall Standard werden. Da die Gelder knapp sind, schlagen wir vor, die Veterinärbehörden bes

ser auszustatten und das über eine kostendeckende Gebührenfinanzierung zu realisieren.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Möchten Sie sie beantworten? - Ja. Herr Kollege Bommersbach, bitte.

Frau Kollegin Frederking, Sie haben gesagt, Sie wollen eine Umlage schaffen. Nach welchen Kriterien wollen Sie diese Umlage schaffen? Nach der Menge der Tiere - also in Zehnergruppen oder Fünfzehnergruppen - oder nach der Größe der Tiere? Wie soll so etwas umgesetzt werden? Sollen dabei zum Beispiel auch Zoohandlungen berücksichtigt werden? Wie stellen Sie sich das vor? Können Sie das bitte näher erläutern?

Der Aufwand muss ermittelt werden. Wir fordern ja auch vollumfängliche Kontrollen. Es soll alles kontrolliert werden. Man soll sich beispielsweise in der Schweinehaltung nicht nur die kranken Tiere herausnehmen, sondern es soll alles kontrolliert werden. Dieser Aufwand muss ermittelt werden. Er wird natürlich auch von der Anzahl abhängig sein, von der Art der Tiere. Es gibt auch unterschiedliche Kontrollen von Tierhaltungen. Rinderhaltungen werden anders kontrolliert als Schweinehaltungen und Schweinehaltungen wieder anders als Hühnerhaltungen. Das richtet sich also nach dem Aufwand. Der Aufwand muss ermittelt werden und entsprechende Gebühren sind zu erheben.

Es gibt noch eine Nachfrage.

Soll dann ab dem ersten Tier, das gewerblich gehalten wird, kontrolliert werden? Oder soll es sozusagen eine Freianzahl an Tieren geben, beispielsweise ab zehn Tieren?

Der Begriff „gewerbliche Tierhaltung“ ist definiert.

Ja, deswegen ja.

Genau. Alle gewerblichen Tierhaltungen unterliegen sowieso der Kontrolle nach der TierschutzNutztierhaltungsverordnung. Auch kleine gewerbliche Tierhalter werden kontrolliert. Das ist schon heute so festgelegt. Für all die soll das gelten.

Deshalb haben wir das auch so in den Antrag hineingeschrieben.

Ich wollte nur klargestellt haben, ob Sie es auch wirklich so meinen. Danke.

Ja, alle gewerbsmäßigen Tierhalter.

Danke sehr für die Einbringung, Frau Frederking. - Wir hören gleich die Landesregierung. Bevor jedoch Minister Herr Dr. Aeikens spricht, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Klassen der Europaschule „Carl von Clausewitz“ in Burg sowie polnische Austauschschülerinnen und -schüler. Seien Sie alle recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Dr. Aeikens, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Tierschutz verdient es, in diesem Hause intensiv und engagiert behandelt zu werden. Der einleitende Satz des vorliegenden Antrags beruft sich auf das Recht der Tiere auf Schutz und ein artgerechtes Leben. Dieser Kernaussage, die verfassungsrechtlich verbrieft ist, stimme ich voll und ganz zu. Und Ihnen wird es nicht anders gehen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Borgwardt, CDU: Genau so ist es!)

Fachlich muss ich allerdings einige kritische Anmerkungen zu den Inhalten Ihres Antrages machen, Frau Frederking.

(Herr Lange, DIE LINKE: Ja, ja!)

Die allgemeinen Grundsätze zur Durchführung von Kontrollen sind von der Europäischen Union per Verordnung für alle Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Demnach haben die Kontrollen risikobasiert, regelmäßig und in angemessener Anzahl zu erfolgen. Auch das Prinzip der unangekündigten Kontrollen ist dort vorgeschrieben. Diese Grundsätze sind in der für Sachsen-Anhalt geltenden Verwaltungsvorschrift zu Kontrollen in Nutztierhaltungen absolut berücksichtigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Wie im Rahmen der Beantwortung mehrerer Kleiner Anfragen bereits ausgeführt, haben aktuelle Vorgänge auf tierschutzrechtliche Verstöße in einzelnen Bereichen hingewiesen. Hierbei ist nicht in jedem Fall die Aufgabenwahrnehmung durch die

Kontrollbehörden so wirksam gewesen, wie sie sein sollte. Wir haben eine Analyse der Ursachen durchgeführt und im Ergebnis eine Ausweitung der Überwachungskonzepte vorgesehen.

Darüber hinaus ist aus gegebenem Anlass für dieses Jahr ein spezielles Kontrollkonzept für Sauenhaltungen erarbeitet worden. Dieses befindet sich bereits seit der 20. Kalenderwoche in der praktischen Anwendung durch die zuständigen Vor-OrtBehörden. Mit den Landräten und Vertretern der kreisfreien Städte habe ich darüber hinaus ein ausführliches, ernstes Gespräch zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich Tierschutz geführt.

Des Weiteren fordert Ihr Antrag eine bessere Koordinierung der Behörden über Landkreis- oder auch Bundesländergrenzen hinweg. Ich kann Ihnen sagen, dass wir in einem permanenten Dialog mit dem Landesverwaltungsamt bezüglich der Koordinierung der Landkreise und kreisfreien Städte auf dem wichtigen Gebiet des Tierschutzes stehen.

Zur Koordinierung über Bundesländergrenzen hinweg kann ich darüber informieren, dass der Bund seine Verantwortung hierbei sehr positiv wahrnimmt. Er hat auf der diesjährigen Frühjahrskonferenz der Agrarminister in Bad Homburg angekündigt, einen Koordinierungsausschuss Tierschutz auf der Staatssekretärsebene einzurichten. Natürlich werden wir den Bund tatkräftig unterstützen. Die Einladung an Frau Keding für einen Termin im Juni liegt bereits vor.

(Zustimmung bei der CDU)

Bei der Thematik der kostendeckenden Gebührenerhebung für Kontrollen unterliegen wir der EURechtsgebung. Die entsprechende Verordnung wird derzeit novelliert. Aus Gründen der Rechtssicherheit für die Behörden und die Tierhalter möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich davor warnen, bereits vorab eigene Rechtsgrundlagen zu schaffen, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb Deutschlands führen und nach der Novellierung des EU-Rechts mit diesem möglicherweise nicht vereinbar sind. Lassen Sie uns lieber warten, bis das EU-Recht novelliert ist, bevor wir hier Vorreiter spielen und etwas falsch machen und Wettbewerbsverzerrungen initiieren.

(Zustimmung bei der CDU)

Die letzte Forderung Ihres Antrags beschäftigt sich mit der Qualifikation und der Anzahl von Betreuungspersonal in Tierhaltungsanlagen. Das ist auslegungsbedürftig bzw. unterliegt einer Ermessensentscheidung der jeweils zuständigen Behörde. Das hat Verbesserungsbedarf. Genau aus diesem Grund haben wir diesen Punkt in die Diskussion der einschlägigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen eingebracht. Frau Frederking, sorgen Sie bitte dafür, dass die grünen Kolleginnen und Kollegen

Sachsen-Anhalt dabei unterstützen, diesen Punkt zur Realisierung und zum Erfolg zu bringen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: Wir bearbeiten alle Themen dieses Antrags. Diesen Antrag brauchen wir also nicht.

(Zustimmung bei der CDU)

Den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD bewerte ich als inhaltlich weiter gehend und zielführender, weil zusätzliche Themenkomplexe wie die Prämienförderung von Bauvorhaben bei besonderen Tierschutzanforderungen, die Schaffung eines bundesweiten Registers über Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbote, die

Pflicht zur Anzeige der Verladetermine für nationale Schlachttiertransporte sowie Standards für die Durchführung amtlicher Kontrollen thematisiert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag zeigt, welche Fraktionen in diesem Hohen Hause die Vordenker in Sachen Tierschutz sind: nämlich die Regierungsfraktionen CDU und SPD.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

- Schön, dass Sie auch einmal zu dem Thema Stellung beziehen, Herr Gallert.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Herr Gallert, DIE LINKE: Wahrscheinlich in den letzten Wochen häufiger als Sie!)

Lassen Sie mich weiterführend noch eine Anmerkung zu Äußerungen einzelner berufsständischer Vertreter Sachsen-Anhalts über verstärkte Tierschutzkontrollen machen. Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, führt diese Diskussion nicht immer und bei allen in die Richtung einer Selbstaufarbeitung der jüngst bekanntgewordenen Vorkommnisse in einigen Schweinehaltungen des Landes. Vielmehr ist der Vorwurf zu vernehmen, dass das Thema Tierschutz benutzt wird, um eine politische Kampagne gegen die Landwirtschaft zu führen. - Nein, das will ich nicht.

Im Gegenteil: Nachdem Sachsen-Anhalt als ein Bundesland mit deutlichen Tierschutzverstößen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist, habe ich mich außerordentlich bemüht, die diesbezügliche Diskussion zu versachlichen. Ausdrücklich möchte ich deshalb klarstellen, dass es nicht die Absicht der Landesregierung ist, unter der Überschrift „Tierschutz“ eine politische Kampagne gegen bäuerliche Familien zu führen. Das haben diese nicht verdient.

(Beifall bei der CDU - Herr Borgwardt, CDU: Genau so ist es! - Oh! bei der LINKEN)

Noch weniger ist es Absicht, die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt unter Generalverdacht und damit

das fachliche Wissen und Können unserer Landwirte infrage zu stellen.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Erschrocken bin ich aber über Ausführungen eines Verbandsvertreters, ich möge auf die Sach- und Fachebene zurückkehren. Um es klar zu sagen: Agrarpolitik und Agrarverwaltung in Sachsen-Anhalt richten sich nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen Tierschutznormen, damit sind wir bisher gut gefahren. Und das bleibt auch so.