- Das ist so. Das stellt man fest, wenn man sich das im Detail anschaut, Herr Rosmeisl, und das haben wir mehr als einmal getan.
- Das mache ich nicht, Frau Weiß, sondern ich gebe Ihnen das zum wiederholten Mal zur Kenntnis. - Wir sind das Parlament und damit verbindet sich für uns ein Arbeitsauftrag. Das ist der Grund, weswegen wir die Große Anfrage gestellt haben.
Deswegen können auch wir heute einer Beschlussempfehlung nicht zustimmen, die diesen Arbeitsauftrag nicht anerkennt und ihm nicht gerecht wird, sondern die sich ausschließlich auf den Status quo zurückzieht, sagt was alles Tolles geschehen ist, was beim Bund noch gemacht wird und es dabei belässt. Dem, meine Damen und Herren, können wir nicht zustimmen.
Dem können wir auch deswegen nicht zustimmen, weil die Herausforderung bleibt. Sie ist mit dem ersten Quartal 2015 nicht abgeschlossen. Die Zahlen wurden hier mehrmals genannt: bis zu 500 000 neue Asylsuchende, so die Prognose für das neue Jahr. Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir als Land Sachsen-Anhalt sind darauf nicht ausreichend vorbereitet. Deswegen müssen wir uns anstrengen. Die Arbeitsherausforderung bleibt.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle prognostizieren, was wir im Jahr 2015 sehen werden - denn es geht im Hinblick auf die Unterbringung um einen gesetzlichen Auftrag, dem wir folgen müssen -: Es werden immer wieder in Salamitaktik scheibchenweise und als Stückwerk Anpassungen vorgenommen werden, damit wir der Aufgabe irgendwie gerecht werden können. Aber eine vorausschauende, strategische Planung ist das eben nicht, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Deswegen bleibt die Frage der Unterbringung und der Betreuung, auch der Asylsuchenden - wir führen beispielsweise im Zusammenhang mit dem Einwanderungsgesetz auch eine übergeordnete Debatte -, ein Kernprojekt der viel zitierten Willkommenskultur in unserem Land. Dem werden wir nicht gerecht werden. Wir werden dieses Ziel nicht erreichen, wenn wir nicht auch etwas für diese Gruppe tun. Sie gehören nämlich auch zu diesem Ausländeranteil von gerade einmal 2,4 % oder sogar noch etwas weniger bei uns im Bundesland. Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Dies ist zu wenig, nicht zu viel,
wenn wir die Herausforderungen für unser Bundesland erfolgreich meistern wollen, meine Damen und Herren.
Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der versucht, der Beschlussempfehlung zumindest etwas von dem Charakter eines Arbeitsauftrages zu geben. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Herausforderung bleibt bestehen - darin gebe ich Ihnen Recht -, die große Herausforderung für Europa, den Bund, die Länder und auch für unser Land Sachsen-Anhalt, die Aufnahme von Flüchtlingen auch und gerade angesichts der steigenden Zahl der Flüchtlinge zu bewältigen.
Trotzdem muss man an dieser Stelle auch anerkennen, was in den vergangenen Jahren, was in den vergangenen Monaten geleistet worden ist, um diese Herausforderung anzunehmen und ihr gerecht zu werden. Ich denke, es ist wichtig, auch einmal hervorzuheben, welche Anstrengungen diesbezüglich bereits unternommen worden sind.
Ich widerspreche Ihnen nicht in dem Punkt, dass die Große Anfrage gut und richtig war. Wir haben im Innenausschuss die Zeit gefunden, uns intensiv mit dem Thema zu befassen, eine Anhörung durchzuführen, die sehr aufschlussreich war und die im Ergebnis natürlich auch dazu geführt hat, dass entsprechende Beschlüsse in den Haushaltsberatungen gefasst worden sind. Das sollte auch einmal festgestellt und anerkannt werden.
Sachsen-Anhalt steht weiterhin zu seiner humanitären Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist, glaube ich, unumstritten, auch hier. Das Asylrecht als Grundrecht darf nicht infrage gestellt werden. Und allen Tendenzen, die das in irgendeiner Art und Weise tun, werden wir entgegentreten, wie es auch heute unter dem Tagesordnungspunkt 3 hier im Landtag bereits diskutiert und debattiert worden ist.
Deshalb ist der Dank auch an diejenigen zu richten, die sich der Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellen, nämlich an die vielen ehrenamtlich Tätigen und auch an die Kommunen, die diese Aufgabe leisten.
Es ist zu verzeichnen, dass das ehrenamtliche Engagement gerade auf diesem Gebiet gestiegen ist. Wenn wir 20 Jahre zurückdenken - damals hatten
wir schon einmal große Flüchtlingszahlen zu bewältigen -, dann stellen wir fest, dass wir jetzt eine ganz andere Einstellung zu dieser Aufgabe haben, auch in der Bevölkerung. Das ist gut und wichtig. Es ist eben auch die Aufgabe der Politik, dieses zu begleiten.
Diese großen Anstrengungen sind aber eben von allen zu leisten, vom Bund, vom Land und von den Kommunen. Dies gilt in zweierlei Hinsicht. Es gilt einerseits im Hinblick auf das, um das es immer wieder geht: das liebe Geld. Es geht um die finanzielle Absicherung dieser Aufgabe. Es darf nicht sein, dass in den Kommunen wegen der angespannten Finanzsituation die Sozial- und die Flüchtlingspolitik gegeneinander gestellt werden. Deshalb ist es wichtig, dass diese Aufgabe ausfinanziert ist. Wir haben in unserer Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass wir uns als Land dieser Aufgabe stellen. Der Minister hat erwähnt, in welchem Umfang hierfür Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind.
Ich stelle an dieser Stelle aber auch fest, dass wir im Rahmen der Beratung einerseits über das FAG und andererseits in den Einzelplänen Mittel bereitgestellt haben. Nicht erst das nächste FAG darf die weitere Lösung darstellen. Deshalb appelliere ich an alle, die Mittel wie zugesagt bereitzustellen, wenn sie notwendig sind. Die Unterstützung sollte nicht erst über das nächste FAG, sondern fortlaufend erfolgen, wie Sie, Herr Meister und Herr Herbst, es im Rahmen Ihrer Kleinen Anfrage vom 4. März 2015 gefordert haben.
Noch einmal kurz zu den Leitlinien. Wir müssen feststellen - darauf lege ich besonderen Wert -, dass unsere Leitlinien weiter gehen als in vielen anderen Bundesländern, dass sich die Situation hier in vielen Bereichen nicht verschlechtert, sondern verbessert hat und dass sich trotz der steigenden Zahlen die Wohnungsunterbringung bis auf 64 % der Anteile erhöht hat.
Das zeigen die Anstrengungen vor Ort. Das zeigt, dass die Leitlinien Beachtung finden und dass man intensiv bemüht ist, diese umzusetzen. Natürlich werden immer noch Mängel aufgedeckt, die wir auch weiterhin beheben werden und im Blick haben müssen. Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit all denen, die das bewältigen müssen, aber nicht auf Zwang. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollegin Schindler. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen nun ab. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3912 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte
ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung in der nicht geänderten Fassung ab, also in der Fassung der Drs. 6/3877. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, begrüßen wir Damen und Herren aus Salsitz im Hohen Hause. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Die erste Beratung fand in der 75. Sitzung des Landtages am 16. Oktober 2014 statt. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kolze. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beide Anträge, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3490 mit dem Titel „Verfolgte Minderheiten im Irak und Syrien schützen“ sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3514, hat der Landtag in der 75. Sitzung am 16. Oktober 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Weil die Terrororganisation Islamischer Staat in Teilen des Iraks und Syriens alle tötet, die nicht ihre radikal-fanatische Überzeugung teilen und sich ihrer Herrschaft nicht unterwerfen, soll die Landesregierung gebeten werden, sich auf der Bundesebene zum einen für eine sofortige humanitäre Hilfe für die vor den Milizen der Terrororganisation Islamischer Staat Geflüchteten und zum anderen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland einzusetzen, die vor dem Terror dieser Organisation Schutz suchen.
Darüber hinaus soll Angehörigen religiöser oder ethnischer Minderheiten aus dem Irak und Syrien, die von der Terrororganisation Islamischer Staat bedroht sind, die Aufnahme nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht werden. Zudem soll der Nachzug zu hier lebenden Verwandten ohne finanzielle Auflagen geschehen.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zielt darüber hinaus darauf ab, sich auf der Bundesebene für die unbegrenzte Aufnahme von Flüchtlingen, die vor der Terrorgruppe IS auf der Flucht sind, einzusetzen, mindestens jedoch eine Aufstockung der bereits beschlossenen Flüchtlingskontingente sowie eine Beschleunigung der Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb dieser Kontingente zu erreichen.
Außerdem soll eine Aussetzung der Dublin-III-Verordnung für Menschen, die auf der Flucht vor der Terrorgruppe IS nach Deutschland gelangen, erreicht werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 57. Sitzung am 15. Januar 2015 mit diesem Antrag. Die Landesregierung wies darauf hin, dass wegen der Verbrechen der Terrorgruppe Islamischer Staat in der Region mittlerweile viele Tausend Menschen in Syrien und im Nordirak auf der Flucht seien. Sie betonte, dass es außer Frage stehe, diesen Menschen zu helfen. Allerdings könne die Hilfe nicht nur in der Aufnahme von Flüchtlingen liegen. Es müsse auch, insbesondere durch engagierte Friedens- und Entwicklungspolitik sowie humanitäre Hilfe, in den betroffenen Regionen geholfen werden.
Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung hat sich in der Sitzung des Innenausschusses ebenfalls zu diesem Thema geäußert und sich für eine Gleichstellung der Schutzbefohlenen nach der Landes- und der Bundesaufnahmeanordnung ausgesprochen.
Eine weitere Beratung hierzu fand in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 12. März 2015 statt. Zu dieser Beratung legten die regierungstragenden Fraktionen einen Beschlussvorschlag als Tischvorlage vor. Darin wird deutlich gemacht, dass nicht verkannt wird, dass die Terrororganisation Islamischer Staat ein Staatsgebilde schaffen will, in dem nur Menschen Platz haben, die ihre radikal-fanatischen Überzeugungen teilen, und dass den Opfern der Terrororganisation Islamischer Staat geholfen werden muss. In dem Beschlussvorschlag wird darauf hingewiesen, dass das Land sein Handeln in diesem Bereich mit der Bundesregierung koordinieren muss und dass die Koalitionsfraktionen die von der Bundesregierung bisher auf den Weg gebrachten Hilfen begrüßen.
Im Ergebnis der Beratung ließ der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen, der sowohl den Antrag der
Fraktion DIE LINKE als auch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ersetzt, abstimmen. Dieser wurde mit 7 : 5 : 1 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen als Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3878 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.