Protocol of the Session on September 8, 2011

(Frau Budde, SPD: Also noch einmal!)

Wer stimmt einer Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu? - Diejenigen, die zustimmen, lassen bitte den Arm oben. Wer ist dagegen? - Damit ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss abgelehnt worden und wir brauchen nicht über die Federführung abzustimmen. Der Gesetzentwurf ist also in den Innenausschuss überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Beratung

Den kommunalen Finanzausgleich zukunftsfähig gestalten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/82

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/349

Die erste Beratung fand in der 5. Sitzung des Landtages am 10. Juni 2011 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Graner. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der genannte Antrag wurde in der 5. Sitzung des Plenums am 10. Juni 2011 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.

Ziel des Antrages war es, mit Blick auf die anstehende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes Kriterien und Einzelprobleme zu erörtern, um eine aufgabengerechte Finanzausstattung und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern. Dazu sollte die Landesregierung in den eingangs genannten Ausschüssen berichten.

In der 2. Sitzung am 22. Juni 2011 hat der Ausschuss für Finanzen über den Antrag beraten und eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr angefertigt. Von dem ursprünglichen Antrag ist lediglich der Punkt 3, der eine Berichterstattung in den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres vorsieht, übrig geblieben.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich in der 2. Sitzung am 24. Juni 2011 darauf, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf die Tagesordnung für die Sitzung am 23. September 2011 zu setzen.

Der Innenausschuss hat sich in der 4. Sitzung am 24. August 2011 mit dem Antrag und der dazu vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und ist der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses gefolgt.

Da dem Finanzausschuss in der 4. Sitzung am 31. August 2011 die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres vorlag, nahm er den Antrag der Fraktion DIE LINKE zusätzlich unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ auf und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Landtag.

Damit verzichtete der Finanzausschuss in diesem Fall auf die Stellungnahme des Ausschusses für

Landesentwicklung und Verkehr und beschloss mit 10 : 0 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, dem Antrag in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Ich könnte jetzt noch Ausführungen zu den geschäftsordnungsrechtlichen Bestimmungen machen, verzichte aber hierauf.

Ich habe zwischenzeitlich das Gespräch mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr sowie mit den Sprechern der Fraktionen gesucht. Diese haben keine Einwände gegen eine Beschlussfassung im Plenum vorgebracht. Es wurde allerdings die Bitte ausgesprochen, für die Berichterstattung der Landesregierung neben den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres auch den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vorzusehen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Mit dieser Änderung wäre die Nichtbeteiligung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr im Verlauf der Ausschussberatungen meines Erachtens geheilt. Daher ersuche ich das Hohe Haus, dieser Änderung zuzustimmen.

Dies vorausgeschickt, bitte ich Sie nunmehr, in die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/349 auch eine Berichterstattung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr aufzunehmen und der so geänderten Fassung zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LINKEN, bei den GRÜNEN und von der Re- gierungsbank)

Danke sehr, Herr Graner. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht jemand aufgrund der neuen Situation das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/349 ein. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/349 mit der vorgeschlagenen Änderung, dass die Landesregierung auch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Bericht erstatten möge. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der so geänderten Beschlussempfehlung gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung

Transparenz von Beraterverträgen

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/352

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Niestädt. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es wird den Finanzpolitikern zuweilen nachgesagt, sie machten im Finanzausschuss, was sie wollen, regelten alles für sich selbst. Bei diesem Antrag sehen Sie aber, dass dieses Vorurteil eben nicht stimmt; denn wir kommen mit einem Antrag in das Hohe Haus, der ein Wiederholungsantrag ist.

Hintergrund der ganzen Geschichte ist, dass in den Jahren 2004 bis 2006 ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Transparenz von Beraterverträgen tagen musste, der beleuchtet hat, inwieweit sich die Landesregierung an die Bestimmungen hält, wenn es um den Abschluss von Verträgen über Beratungsleistungen und Gutachten geht.

Vor diesem Hintergrund ist dann im Dezember 2004 auch der erste Beschluss gefasst worden, und zwar der Beschluss in der Drs. 4/51/1956 B. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, künftig jährlich eine Liste der vorgesehenen Beratungsleistungen vorzulegen und aus Gründen der Transparenz darzustellen, was darüber hinaus geschehen soll.

Wenn die Landesregierung also Verträge über Beratungsleistungen abschließen will, deren Volumen 20 000 € übersteigt und für die die Mittel nicht im Haushaltsplan ausgewiesen sind, dann sollen die betreffenden Verträge dem Finanzausschuss zur Einwilligung vorgelegt werden. Das hat der Landtag im Jahr 2004 beschlossen.

Nun waren im Finanzausschuss der fünften Legislaturperiode auch viele Mitglieder vertreten, die auch dem Finanzausschuss der vierten Legislaturperiode angehört hatten. Wir waren der Meinung, Frau Dr. Klein, dass dieser Beschluss weiterhin gilt.

Wir waren überrascht, als wir dann Ende 2008 feststellten, dass dieser Beschluss wohl der Diskontinuität anheimgefallen war und dass wir einen neuen Beschluss brauchten. In der 60. Sitzung des Landtages der fünften Wahlperiode im Juni 2009 wurde ein fast gleichlautender Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Antrag wurde wiederum in den Ausschuss für Finanzen überwiesen, in dem dann in gleicher Weise verfahren worden ist.

Damit uns nicht auch in dieser Legislaturperiode der Fehler unterläuft, dass wir darauf vertrauen, dass die Beschlüsse aus der alten Legislaturperiode weiterhin gelten, hat die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Dr. Klein in der Sitzung im Juli 2011 auf das Problem aufmerksam gemacht und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Wir waren uns im Finanzausschuss darin einig, dass wir weiterhin im Sinne einer größeren Transparenz, insbesondere dem Parlament gegenüber,

wissen wollen, wie es sich mit den Beratungsleistungen verhält.

Nunmehr liegt Ihnen der Antrag mit der Überschrift „Transparenz von Beraterverträgen“ vor, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, dem Finanzausschuss jährlich eine Liste der abgeschlossenen Beraterverträge vorzulegen. Diese soll den Namen des Dienstleisters, die Leistungen, die vereinbarte Laufzeit sowie den Umfang und die Kosten der Leistungserbringung umfassen.

Darüber hinaus soll dem Finanzausschuss eine Übersicht über Beratungsverträge und Gutachten, die ein Volumen von mehr als 20 000 € haben, vor deren Abschluss zur Einwilligung vorgelegt werden.

Der Finanzausschuss ist einhellig der Ansicht, dass ein entsprechender Beschluss im Plenum gefasst werden sollte und tritt deshalb mit diesem Antrag vor das Hohe Haus. Wir bitten Sie, einer Überweisung in den Finanzausschuss zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

- Bitte?

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Direktabstim- mung!)

- Ja. - Wir bitten um Direktabstimmung über den Antrag. Er braucht nicht überwiesen zu werden; es sollte dann eine Berichterstattung im Finanzausschuss erfolgen. - Vielen Dank, Frau Vorsitzende.

Danke sehr, Frau Niestädt. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/352. Das ist eigentlich ein klassischer Antrag zur Direktabstimmung.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es!)

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden und es wird entsprechend gehandhabt. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 22.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung