Protocol of the Session on November 13, 2014

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/3576

Die erste Beratung fand in der 57. Sitzung des Landtages am 12. Dezember 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Born.

Herr Born, Berichterstatter des Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2619 wurde in der 57. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 2013 erstmals behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.

Die Intention des Antrages ist es, eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Strukturen der Kinder- und Jugendförderung durch eine gesetzliche Festschreibung zu erreichen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 47. Sitzung am 5. November 2014 mit dem Antrag befasst. Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat die Auffassung, dass sich der Antrag erledigt habe. Mit der Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote, welches im Juli 2014 vom Landtag verabschiedet wurde, ist der Intention des Antrages entsprochen worden.

Der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag für erledigt zu erklären, fand im Ausschuss Zustimmung bei allen Fraktionen. Somit wurde die dem Plenum heute vorliegende Beschlussempfehlung, den Antrag für erledigt zu erklären, einstimmig verabschiedet. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, zu diesem Thema keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann treten wir in die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der Drs. 6/3576 ein. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“

Bericht Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ - Drs. 6/3577

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Gorr. Bitte sehr.

Frau Gorr, Berichterstatterin der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“:

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Landtag setzte in seiner 22. Sitzung am 22. März 2012 auf der Grundlage des Artikels 55 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt und gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt eine EnqueteKommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ ein.

Punkt V Satz 2 des Beschlusses über die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ in der Drs. 6/968 bestimmt, dass die Kommission dem Landtag neben einem Abschlussbericht jährlich einen Zwischen

bericht vorzulegen hat. Dieser Festlegung nachkommend legt Ihnen die Enquete-Kommission ihren zweiten Zwischenbericht in der Drs. 6/3577 vor.

Aufgabe der Enquete-Kommission ist es, dem Landtag auf der Grundlage des Status quo zu ausgewählten Schwerpunkten der öffentlichen Verwaltung Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen verbessert, die Effektivität und Effizienz der Verwaltungsabläufe gesteigert und mehr Bürgernähe sowie Bürgerorientierung im Verwaltungshandeln erzielt werden können.

Um diese Aufgabe zu erfüllen, wurden im Einsetzungsbeschluss drei Schwerpunkte festgelegt, mit denen sich die Kommission befassen soll. Als Schwerpunkt 1 wird der Struktur- und Aufgabenwandel in der öffentlichen Verwaltung benannt. Das Thema des zweiten Schwerpunktes lautet: Gute Arbeit durch und im öffentlichen Dienst. Als dritter Schwerpunkt wird die E-Government-Strategie benannt. Bezüglich der Inhalte der verschiedenen Schwerpunkte möchte ich an dieser Stelle auf den ersten Zwischenbericht verweisen.

Insgesamt fanden in dem Berichtszeitraum vom 1. August 2013 bis zum 30. September 2014 zwölf Sitzungen statt. Die kommunalen Spitzenverbände und die Hochschule Harz nahmen regelmäßig an den Sitzungen der Enquete-Kommission teil. Die Arbeitsphase für den zweiten Zwischenbericht wurde mit der 23. Sitzung der Enquete-Kommission und der Durchführung der letzten Anhörung am 12. September 2014 abgeschlossen.

Einen wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkt der Sitzungen bildeten Expertenanhörungen zu den Schwerpunkten 1 und 2 des Einsetzungsbeschlusses, wobei es dabei auch Überschneidungen mit dem Schwerpunkt 3 gab. Zu den verschiedenen Fragestellungen äußerten sich neben der Landesregierung auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sowie der Landkreistag SachsenAnhalt, die als ständige Gäste an jeder Sitzung der Kommission teilnehmen.

Es wurden zahlreiche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verwaltung eingeladen und um eine Stellungnahme bzw. einen Vortrag zu ausgewählten Fragen der Schwerpunktbereiche des Einsetzungsbeschlusses gebeten. Die eingeladenen Expertinnen und Experten wurden gebeten, der Kommission in ihren jeweiligen Vorträgen auch ihre persönlichen Standpunkte und Auffassungen vor dem Hintergrund des Einsetzungsbeschlusses darzulegen und den Mitgliedern der Enquete-Kommission für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Anhörungen fanden beispielsweise zu den Themen Bürgernähe und Bürgerbeteiligung, Gesundheitsmanagement, Gleichstellung und Gender

Mainstreaming im öffentlichen Dienst statt. Weitere Rahmenthemen für Anhörungen waren die Barrierefreiheit im öffentlichen Dienst sowie die Dienstrechtsreform im Kontext der Föderalisierung der Bundesländer.

Insgesamt konnte die Enquete-Kommission im Berichtszeitraum neben den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung bzw. der kommunalen Spitzenverbände 35 weitere Expertinnen und Experten begrüßen. Beispielsweise waren Expertinnen und Experten von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, von der ebenfalls in Berlin ansässigen Hertie School of Governance, vom Internationalen Institut für

Staats- und Europawissenschaften in Berlin, von den Universitäten Leipzig, Bielefeld und Hannover sowie von der Technischen Universität Dortmund Gäste der Enquete-Kommission.

Des Weiteren folgten die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Staatssekretär des Staatsministeriums der Justiz und für Europa des Freistaates Sachsen und selbstverständlich auch unsere Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Dr. Kolb der Einladung der Enquete-Kommission.

Darüber hinaus wurden die Mitglieder der Enquete-Kommission im Berichtszeitraum zweimal durch den Minister der Finanzen Herrn Bullerjahn, unter anderem zum Personalmanagementsystem Promis, das auf eine einheitliche und IT-gestützte Personalverwaltung abzielt, unterrichtet. Zu diesem Zweck stellte Herr Bullerjahn auch den Personalstandsbericht 2013 als Vollzugsinstrument des Personalentwicklungskonzeptes vor.

Inhaltlich möchte ich an dieser Stelle nicht weiter auf die Expertenanhörungen eingehen. Darüber können Sie sich in Kapitel 2 des aktuellen Zwischenberichts informieren. Ich hoffe, Sie tun das auch.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Aber immer!)

- Man muss ja mal darauf hinweisen, Herr Miesterfeldt. - Stattdessen möchte ich im Folgenden einige Meilensteine bzw. Besonderheiten der Arbeit der Enquete-Kommission hervorheben

In der Sitzung am 11. April 2014, die in den Räumlichkeiten der Hochschule Harz in Halberstadt im Fachbereich Verwaltungswissenschaften stattfand, führte die Enquete-Kommission in nichtöffentlicher Sitzung einen Workshop durch. Dabei erfolgte ein Austausch zur Bewertung der bisherigen Arbeit der Kommission.

Des Weiteren verständigte sich die Enquete-Kommission über ihre Zusammenarbeit innerhalb der Kommission sowie über die Zusammenarbeit mit der Hochschule Harz und über den weiteren Pro

zess der Zielerreichung. Außerdem wurde die zeitliche und inhaltliche Planung im Hinblick auf die Erstellung des zweiten Zwischenberichtes beraten. Im Rahmen dieses Workshops wurden ebenfalls erste Vorschläge im Hinblick auf die Erstellung eines Abschlussberichts besprochen. Das geschah bereits im April 2014!

Die Komplexität des Einsetzungsbeschlusses mit seinen umfangreichen Einzelaspekten hat es mit sich gebracht, dass die Enquete-Kommission ihre ursprüngliche Vorgehensweise mit dem Einverständnis aller Fraktionen im Zuge des Workshops an der Hochschule Harz modifiziert hat. So kam die Kommission beispielsweise überein, das ursprünglich vorgesehene Symposium zunächst nicht durchzuführen und sich stattdessen den Expertenanhörungen sowie der Erstellung eines zweiten Zwischenberichts zu widmen.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich im Namen der Enquete-Kommission bei Frau Meier bedanken, die bis März 2014 unsere Arbeit kompetent und umsichtig begleitet hat und leider eine andere Aufgabe innerhalb der Landtagsverwaltung übernehmen musste. Ein herzliches Dankeschön!

(Beifall bei der SPD)

Ebenso gilt mein Dank Ihrer Nachfolgerin Frau Berg, die sich unter anderem durch den oben genannten Workshop, ihren ersten Arbeitseinsatz, schnell einarbeiten konnte. Ein weiterer Dank ist hier an die Sachverständigen aller vier Fraktionen zu richten, die stets und ständig ihren Sachverstand einbringen und mit großem Engagement die Arbeit der Enquete-Kommission begleiten.

(Zustimmung bei der SPD)

- Danke, Herr Graner. - Wie schon in dem letzten Berichtszeitraum wurde die Arbeit der EnqueteKommission vom Parlamentsmagazin „Zwischenruf“ begleitet. In der Ausgabe 2/2014 wurde über die erste Halbzeit und die bisherige Arbeit der Kommission berichtet. Zudem wurde dort auch ein Ausblick auf die bevorstehende Arbeit gegeben.

Darüber hinaus möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass sich die Enquete-Kommission im Oktober 2014 an einer Veranstaltung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaft Speyer zum Thema „Verwaltungsmodernisierung - Bilanz und Perspektiven“ beteiligt hat. In einem Fachvortrag wurde über die Arbeit der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ berichtet. Im Anschluss daran wurden verschiedene Aspekte der Verwaltungsmodernisierung aus der Sicht von Politik und Wissenschaft mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zum

großen Teil aus der Praxis kamen, erörtert.

Abschließend möchte ich einen Ausblick auf die bevorstehende Arbeit der Enquete-Kommission

geben. Derzeit werden die vorliegenden Vorschläge und Aussagen der angehörten Expertinnen und Experten als mögliche Handlungsempfehlungen von der wissenschaftlichen Begleitung, von allen Fraktionen, von der Landesregierung sowie von den kommunalen Spitzenverbänden bewertet. In den kommenden Monaten wird sich die EnqueteKommission der Erstellung des Abschlussberichtes widmen. In diesem sollen Vorschläge dazu unterbreitet werden, wie die öffentliche Verwaltung in Sachsen-Anhalt weiterentwickelt und vorangebracht werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der Enquete-Kommission, den Ihnen in der Drs. 6/3577 vorliegenden zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Danke sehr für die Berichterstattung, Frau Kollegin Gorr. - Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann gehe ich davon aus, dass der Landtag den zweiten Zwischenbericht der Enquete-Kommission zur Kenntnis nimmt. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Stand der Förderung von Familien, der Sicherung einer nachhaltigen Bevölkerungspolitik sowie der Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf