Protocol of the Session on July 8, 2011

Genau das haben wir in den letzten Wochen getan. Am heutigen Tag findet, soweit ich weiß, die Beratung im Bundesrat statt. In Bezug auf die Reform des SGB III hat sich die Landesregierung aktiv in das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren eingemischt, an einer Vielzahl von Änderungsanträgen, die diesen Gesetzentwurf besser machen, mitgearbeitet und sie auch unterstützt.

Ich habe in meiner Zuarbeit gelesen, dass es insgesamt 17 Anträge sind, die vonseiten der A-Länder eingebracht worden sind, die teilweise vonseiten der B-Länder unterstützt wurden. Zudem wurden einige von den B-Ländern eingebrachte Anträge von den A-Ländern unterstützt. Ich könnte all das vorlesen, aber das dauerte sehr lange. Es ist ein intensiver Prozess, der jetzt läuft. Am heutigen Tag wird darüber im Bundesrat beraten. Im

Hinblick auf die Zustimmungspflichtigkeit kann ich jetzt nichts sagen.

Wir sind jetzt gespannt darauf, wie die Bundesregierung die Anregungen, die aus den Ländern kommen und gekommen sind, aufnimmt und wie die Abstimmung und die Beratung im Bundesrat verlaufen. In den nächsten Wochen werden wir weitersehen.

Vonseiten des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Antrag formuliert worden, der zum Ziel hat, die Arbeitsvermittlung in Niedriglohnjobs zu verhindern. Diesen Antrag hat die Mehrheit der Länder unterstützt. Wir hoffen, dass sich dieses Anliegen im Gesetzentwurf wiederfindet.

Ich glaube, wir sollten die Beratungen, die heute noch stattfinden, abwarten, um genauer zu sehen, ob es weitere Forderungen der Länder gibt, die noch im Verfahren geregelt werden können. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass die Fragen, die in dem Antrag aufgeworfen worden sind, nicht genau beantwortet werden können; denn darüber wird derzeit diskutiert.

Gleichwohl ist die Regierung der Aufforderung, im Bundesrat und im Konzert der Länder aktiv mitzuarbeiten, gefolgt. Dies war in der Vergangenheit so und das tun wir auch weiterhin so, um die spezifischen Interessen des Landes Sachsen-Anhalt zu vertreten, wohl wissend, dass wir ein Land unter vielen sind.

Ich glaube, die Überzeugung, die hinter diesem Reformgesetz steht - deshalb sehe ich es nicht so kritisch -, ist, dass der Arbeitsmarkt sich verändert hat und sich auch weiterhin verändert. An dieser Stelle eine zielgenauere Förderung vorzunehmen, halte ich für richtig.

Zahlreiche Vorhaben hier im Land - das konnte ich auch im letzten Jahr beobachten, als der Arbeitsmarkt noch nicht im Sozialministerium angesiedelt war - werden mit sehr viel Optimismus verfolgt. Als Beispiel hierfür ist die Förderung von Alleinerziehenden zu nennen. Es wird versucht, sie tatsächlich abzuholen, sie individuell zu fördern und sie auf dem ersten Arbeitsmarkt zu begleiten, damit sie dort Fuß fassen. Dabei versucht man, schon rechtzeitig den künftigen Arbeitgeber einzubinden.

Davon bin ich überzeugt; denn damit durchbricht man die Spirale von Qualifizierung, Arbeitslosigkeit, Ein-Euro-Job und Ähnlichem, die den Menschen einen Teil ihrer Motivation genommen hat. Es war in dieser Zeit wahrscheinlich auch nicht anders zu machen, weil es zu wenige Arbeitsplätze gibt. Das wird sich in der nächsten Zeit mit Sicherheit ändern.

Die passgenaue Förderung der Zielgruppen ist für mich eines der wichtigsten Dinge. Ich hoffe, dass das im Gesetz viel stärkeren Anklang findet, neben all den Dingen, die Sie und wir ähnlich sehen, bei

denen wir aber vielleicht nicht in der letzten Konsequenz übereinstimmen, weil es noch immer unterschiedliche Auffassungen gibt. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rotter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich meiner Rede eines voranstellen: Frau Dirlich, im Gegensatz zu Ihnen bin ich der Überzeugung, dass wir durchaus Erfolge am Arbeitsmarkt zu verzeichnen haben und dass diese auch deutlich und greifbar sind. Ich denke, wer das sehen will, der kann es auch sehen.

Ich gebe Ihnen darin Recht, dass wir uns an Erfolgsmeldungen in diesem Bereich nicht gewöhnen sollten. Vielmehr sollten wir uns über jede Erfolgsmeldung freuen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. Januar 2009 wurde mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die bis jetzt letzte so genannte Instrumentenreform der Arbeitsmarktpolitik umgesetzt. Ziel dieser Reform war es, die aktive Arbeitsmarktpolitik neu zu justieren, um die Mittel der Beitrags- und Steuerzahler effizienter einzusetzen und um mehr Flexibilität bei der Gewährung individueller und somit passgenauer Leistungen zu erreichen.

Eine wirklich grundlegende Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist damit jedoch nur teilweise umgesetzt worden. Und doch konnte in den vergangenen Jahren einiges erreicht werden. Die Entscheidungskompetenzen der örtlich zuständigen Akteure über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen konnten entscheidend gestärkt werden. Es gelang, die Arbeitsvermittlung effektiver zu gestalten. Die Suchprozesse wurden entscheidend abgekürzt und die Intensität der Arbeitssuche wurde erhöht.

Gleichwohl besteht weiterer Optimierungsbedarf für die Rechtsgrundlage der aktiven oder, besser gesagt, der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Dabei kommt es in Zukunft ganz besonders darauf an, dass die Ausgestaltung der Entscheidungsprozesse und der Arbeitsmarktinstrumentarien zu einer schnelleren und passgenauen Vermittlung führen. Der Unterstützungsbedarf muss auf die besonderen vorhandenen Fähigkeiten der Arbeits- bzw. Ausbildungssuchenden abgestimmt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Instrumente einer modernen, an die Verhältnisse einer sich ständig verändernden Arbeitswelt angepassten Arbeitsmarktpolitik müssen so passgenau wie mög

lich, aber auch flexibel sein, um eine möglichst schnelle Eingliederung insbesondere in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen.

Dort, wo ein unmittelbarer Übergang in ungeförderte Beschäftigung nicht möglich ist, muss durch die Neuordnung des öffentlich geförderten Beschäftigungsbereiches Beschäftigungsfähigkeit, aber auch - das halte ich persönlich für außerordentlich wichtig - gesellschaftliche Teilhabe gefestigt werden.

(Zustimmung von Frau Gorr, CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dazu ist es jedoch notwendig, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den Jobcentern und Arbeitsagenturen so zu gestalten, dass ein ausreichendes Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget zur Verfügung steht, um eine professionelle Arbeit zu ermöglichen.

Die Vorgabe der Bundesregierung, strukturelle Einsparungen in Höhe von 2,5 Milliarden € im Jahr 2012 und von jeweils 3 Milliarden € ab dem Jahr 2013 durch die Bundesagentur für Arbeit haushaltswirksam werden zu lassen, darf nicht dazu führen, sinnvolle Rechtsansprüche auf Arbeitsförderung zu gefährden oder gar zu opfern.

(Frau Dirlich, DIE LINKE: Es stellt sich nur die Frage, wie das geht!)

Deshalb muss die Instrumentenreform 2012 hauptsächlich darauf abzielen, durch ein einfaches und flexibel ausgestaltetes arbeitsmarktpolitisches Instrumentenset die Ziel- und Passgenauigkeit der Maßnahmen vor Ort zu erhöhen und die Spielräume aktiver Arbeitsmarktpolitik nicht einzuschränken.

(Frau Zoschke, DIE LINKE. Das tun sie aber!)

- Das ist Ihre Auffassung. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dankenswerterweise ist der Herr Minister in seinem Redebeitrag bereits auf den Alternativantrag der Regierungskoalition eingegangen. Er hat ihn inhaltlich korrekt dargestellt, sodass ich an dieser Stelle weitere Ausführungen für überflüssig erachte. Auch die vorhandenen Schnittmengen der Arbeitsmarktpolitik der Regierungskoalition mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE hat der Minister erwähnt.

Lassen Sie mich kurz auf Ihren Antrag eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN. Wenn Sie Ihren Antrag an einigen Stellen nicht, wie gewohnt, politisch-ideologisch überfrachtet hätten

(Oh! bei der LINKEN)

und wenn Sie die Tatsache, dass die Landesregierung bereits aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingewirkt und auch schon Resultate erzielt hat, nicht einfach ignoriert hätten, dann wäre unser Al

ternativantrag sicherlich nicht nötig gewesen und hätte eventuell das Licht der parlamentarischen Behandlung gar nicht erblickt.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU - Herr Höhn, DIE LINKE: Sie hätten einen anderen Grund gefunden!)

- Ach, Herr Höhn. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich den Herrn Minister richtig verstanden habe, dann kann ich mich seiner Bitte anschließen und Sie ebenfalls bitten, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zu folgen und unserem Alternativantrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Latta.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Hintergrund dieses Antrags der LINKEN. Das Kabinett hat auf der Bundesebene einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente dienen soll. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetzgebungsverfahren im September 2011 im Bundestag abgeschlossen werden; die Änderungen sollen im April 2012 in Kraft treten.

Eine Annahme bilden die Regelungen zum Gründungszuschuss. Diese sollen am Tag nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Mit der Instrumentenreform soll der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2015 um 7,8 Milliarden € entlastet werden. Davon entfällt allein auf die Gründungszuschüsse ein Einsparziel von mehr als 5 Milliarden €. Für das Gesamtpaket der von Änderungen betroffenen Instrumente soll demnach im Jahr 2015 eine um insgesamt 19 % geringere Summe als im Jahr 2010 ausgegeben werden.

Beim Gründungszuschuss wird massiv gespart. Setzt sich die Koalition auf der Bundesebene damit durch, wird die Zahl der Förderungen stark zurückgehen und stattdessen die Arbeitslosigkeit der Gründungswilligen verlängert. Das ist ein Bärendienst für die Betroffenen, zumal nachgewiesen ist, dass viele Neugründerinnen und Neugründer zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und damit weitere Menschen in Beschäftigung bringen.

Notwendige Reformen bei der beruflichen Weiterbildung werden nicht in Angriff genommen. Denn obwohl der Fachkräftebedarf wächst, werden mit dem Gesetzentwurf keine Impulse gesetzt, um Arbeitlose intensiver als bisher zu qualifizieren und ihnen damit eine Brücke in die Erwerbsarbeit zu bauen. Im Gegenteil: Wegen der Kürzungen wird die Zahl der Qualifizierungen weiter zurückgehen.

Auch das Problem der geringeren Partizipation von Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten oder Migrantinnen und Migranten an der Weiterbildung wird nicht angegangen.

Einen verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt rücken die Vorgaben der Bundesregierung in weite Ferne. Im Gegenteil: Die Bedingungen im Bereich geförderter Beschäftigung werden so gestrickt, dass eine sinnvolle, langfristig angelegte Integrationsstrategie für die Personengruppe der besonders Benachteiligten nicht mehr möglich ist. Die Teilhabe- und Eingliederungschancen werden somit dramatisch zurückgehen.

Die groß angekündigte Instrumentenreform tut nichts anderes, als die Langzeitarbeitslosen abzuhängen. Wenn bei dem Gründungszuschuss, dem erfolgreichsten Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Mittel in Höhe von 5 Milliarden € eingespart werden sollen, dann hat das mit vernünftiger Arbeitsmarktpolitik nichts zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Die Weiterbildung, von der wir wissen, dass sie so wichtig ist, ist hierin ebenso erwähnt. Schon in diesem Jahr ist die Zahl der Weiterbildungen um ein Drittel gesunken. Das wird durch die Kürzungen in den Folgejahren noch viel drastischer werden, und das vor dem Hintergrund die Fachkräftemangels.

Der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen Mittel in Höhe von ca. 8 Milliarden € genommen werden. Das steht nicht im Verhältnis zur Arbeitslosigkeit und vor allen Dingen steht das nicht im Verhältnis zum Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit. Dass das für diese Gruppe fatale Folgen hat, ist abzusehen. Die Integration von Langzeitarbeitslosen wird dadurch nicht billiger werden. Es wird teurer werden, weil es aufwändiger ist. Mit dieser Politik, wie sie auf der Bundesebene betrieben wird, wird die Spaltung des Arbeitsmarktes weiter vorangetrieben.

Dies sollte die Stunde der Arbeitsmarktpolitik sein. Jetzt könnte die Arbeitsmarktpolitik zeigen, was in ihr steckt und wo qualifiziert vermittelt werden kann.

Wir GRÜNE fordern, den konjunkturellen Aufschwung zu nutzen, um die Langzeitarbeitslosen in Arbeit zu bringen. Sonst läuft man auf das Szenario zu, eine hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Fachkräftemangel zu haben, und das ist doch nicht das angestrebte Ziel, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Die Chancen der Arbeitslosen werden reduziert, wenn jetzt nicht an den Stellschrauben gedreht wird. Es muss das Ziel der Integration und der Teilhabe verfolgt werden. Deshalb werden wir dem