Protocol of the Session on February 27, 2014

sprochen worden. Die Kommunen müssen zwar beim Land die Mittel abfordern und quartalsweise und einmal jährlich nachweisen; das Verfahren ist jedenfalls sehr einfach und schlank ausgestaltet.

Auf der anderen Seite ergeben sich für die Kommunen erhebliche Entlastungen bei der Verwaltung der Leistungen der Grundsicherung. Alle Zweifelsfragen und alle Anwendungsfragen sind nicht mehr im eigenen Wirkungskreis durch die Kommunen selbst zu klären, sondern können dem Bund vorgetragen werden, der diese Fragen dann im Erlasswege regelt. Ich erinnere - ich glaube, es war auch die Fraktion der LINKEN - an den Vorgang der Abzweigung des Kindergeldes

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Genau!)

- ich glaube, es war besonders im Harz-Kreis -, der den Landtag am 14. Dezember 2012 und den Sozialausschuss in der folgenden Sitzung beschäftigt hat. Nun wird das per Erlass durch den Bund geregelt, und zwar für alle gleich.

Für das Land ergeben sich hingegen erheblich mehr Aufgaben. Es wird als Vermittler zwischen Bund und Kommunen tätig und muss daher alle Fragen und Vorgänge zusammenführen, an den Bund weiterreichen und mit diesem klären. Dies erhöht den Erörterungsbedarf mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beträchtlich, sowohl schriftlich als auch vor Ort.

Darüber hinaus muss das Land die Mittelabforderungen und die Mittelnachweise bündeln und an den Bund weiterleiten. Auch hat es die Rechtmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung und der Ausführung der Leistungen der Grundsicherung durch die Kommunen gegenüber dem Bund zu gewährleisten.

Das ist Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Ich bitte Sie, ihn in die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Danke sehr, Herr Minister, für die Einbringung. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Als erste Debattenrednerin spricht die Abgeordnete Frau Dirlich für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man muss in der Tat nicht viele Worte zu diesem Gesetzentwurf machen. Der Minister hat es im Einzelnen erklärt: Wir vollziehen Regelungen in einem Landesgesetz nach, die uns vom Bund vorgegeben worden sind. Auch die Rückwirkung, also das Gesetz über ein Jahr rückwirkend in Kraft zu setzen, ist erklärbar, weil im vergangenen Jahr die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kom

munen über eine Verwaltungsvereinbarung geklärt worden sind.

Aber die Diskussionsmöglichkeit in diesen drei Minuten eröffnet uns immerhin die Chance, noch einmal die Frage danach zu stellen, ob tatsächlich alle Ziele dieses Gesetzes in Sachsen-Anhalt erreicht werden. Ich glaube, das ist nicht der Fall.

Eines der Ziele war es nämlich, die Kommunen von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu entlasten und ihnen dadurch die Möglichkeit zu eröffnen, andere Dinge zu finanzieren. Ich erinnere an den Zusammenhang, der im Bund selber im Bildungs- und Teilhabegesetz vollzogen worden ist, nämlich den Zusammenhang zwischen der Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund und der Möglichkeit, in den Kommunen Schulsozialarbeit zu finanzieren.

Dieses Ziel wird in Sachsen-Anhalt - wir haben das hier schon einmal diskutiert - genau nicht erreicht. Das hat mit dem Finanzausgleichsgesetz in Sachsen-Anhalt zu tun. Denn die Aufgaben, die Kommunen nicht haben - sicherlich logischerweise -, sind dann auch nicht mehr Grundlage bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse. Das führt zur Verringerung dieser Finanzausgleichsmasse und eben genau nicht zu den avisierten neuen finanziellen Spielräumen, von denen die Rede war, auch nicht für Schulsozialarbeit. Ich bin froh, dass ich durch diese Dreiminutendebatte zumindest noch einmal die Gelegenheit hatte, das hier anzumahnen und einzufordern, weil die Finanzierung der Schulsozialarbeit nach wie vor offen ist. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Dirlich. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rotter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatte ich vor, diese drei Minuten Redezeit überhaupt nicht in Anspruch zu nehmen. Aber, Kollegin Dirlich, Sie haben mir jetzt doch einen kleinen Ball zugespielt.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Einen Tennisball!)

Ich möchte zumindest an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es mit Sicherheit nicht Ziel dieses Gesetzes ist, sich über Maßnahmen, möglicherweise über Einsparungen, die die Kommunen durch diese gesetzliche Regelung erzielen, zu unterhalten.

Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen, da ich schon mal hier vorn stehe, namens

meiner Fraktion die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu beantragen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Herrn Kurze, CDU)

Danke sehr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat gibt es in dieser Debatte nicht viel zu sagen. Es ist vom Minister ausreichend ausgeführt worden, dass wir dieses Gesetz in Sachsen-Anhalt anpassen müssen. Nach Artikel 104a Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes tritt die Bundesauftragsverwaltung ein.

Auch ich kann nur kommentieren, dass die Kommunen zwar entlastet werden - das ist schon so -, aber nicht in dem Maße, wie es intendiert war. Das hat mit Landesregelungen zu tun. Das lässt sich nicht vollständig abstreiten, finde ich, Herr Rotter. Das kann man und muss man in der Debatte sagen.

Nichtsdestotrotz ist es unstrittig, dass wir Recht nachvollziehen, das Gutes tut in diesem Land. Dem werden wir uns selbstverständlich nicht verweigern, und ich will auch meinen Redebeitrag in der angemessenen Kürze belassen. - Danke.

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Grimm-Benne.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Ich verzichte!)

Frau Grimm-Benne verzichtet. Damit ist die Debatte beendet.

Wir stimmen ab über die Drs. 6/2815. Einer Überweisung an sich stand nichts im Wege. Es ist die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt worden. Gibt es weitere Wünsche? - Das ist nicht der Fall. Wer damit einverstanden ist, dass wir den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Für eine notwendige Weiterentwicklung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hin zu einer Europäischen Sozialunion

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2553

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 6/2774

Die erste Beratung fand in der 55. Sitzung des Landtages am 15. November 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Geisthardt. Bitte sehr.

Herr Geisthardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Weiterentwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hin zu einer europäischen Sozialunion in der Drs. 6/2553 hat der Landtag in der 55. Sitzung - Frau Präsidentin hat es schon gesagt - zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Die Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion wird auf allen europäischen und nationalen Ebenen sehr intensiv behandelt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE definiert diese Entwicklung hin zu einer europäischen Sozialunion als Ziel und schlägt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Sozialunion vor. Ich will das hier im Einzelnen nicht wiederholen. Sie alle kennen diesen Antrag. Sie alle kennen die Diskussionen in der ersten Lesung.

Gemäß dem Antrag der LINKEN sollte die Landesregierung gebeten werden, sich im Bundesrat für eine entsprechende Initiative zur Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion einzusetzen.

Nun hat sich der Bundesrat bereits in der 917. Sitzung am 29. November 2013 mit dieser Thematik befasst und hat den Beschluss zu der BR-Drs. 721/13 gefasst. Der Bundesrat begrüßt darin grundsätzlich, dass die Kommission im Sinne der Strategie Europa 2020 die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion mithilfe eines Maßnahmenbündels stärken will. Soziale Ungleichgewichte, steigende Armut und insbesondere Jugendarbeitslosigkeit würden demnach den sozialen Zusammenhalt und damit das sogenannte Projekt EU gefährden.

Von der Kommission wird vom Bundesrat ein Mehrwert zur Lösung der aktuellen sozialpolitischen Herausforderungen gefordert. Der Bundesrat begrüßt dagegen den Aufruf der Kommission - das halte ich für sehr wichtig -, den EU-Haushalt zur Entwicklung der sozialen Dimension voll auszuschöpfen und die Mittel insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds besser abzurufen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich in der 25. Sitzung am 22. Januar 2014 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2553. Im Ergebnis der Beratung wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE bei 3 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.

Zu der Beratung im Ausschuss lag der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Dieser sieht vor, sich in Anlehnung an den Koalitionsvertrag auf Bundesebene und die auch im Antrag der Fraktion DIE LINKE genannte Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament für eine Stärkung der sozialen Dimension einzusetzen. Dazu sind verschiedene Handlungsfelder genannt, welcher sich die Landesregierung annehmen soll. Insgesamt liegt der Fokus dieser Maßnahmen neben der Stärkung der sozialen Dimension auch auf der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums Europas.

Mein Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 7 : 2 : 1 Stimmen die Annahme des Antrages in der Fassung der Ihnen in der Drs. 6/2774 vorliegenden Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Kollege Geisthardt, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Staatsminister Robra. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion vom 2. Oktober 2013 haben wir bei der Einbringung des Antrags der Fraktion DIE LINKE hier im Plenum im November bereits ausführlich erörtert. Darauf möchte auch ich hier mit dem Hinweis Bezug nehmen, dass der Bundesrat bereits zur Kommissionsmitteilung Stellung genommen hat; der Herr Berichterstatter hat das bereits ausgeführt.

Unter anderem fehlte aus der Sicht des Bundesrates die Aussage, dass eine soziale Dimension nur dann erreicht werden kann, wenn es in Mitgliedstaaten mit hoher Arbeitslosigkeit gelingt, insbesondere durch wirksame Strukturreformen zu Wachstum und Beschäftigung zurückzukehren, und wenn daneben alle Mitgliedstaaten sicherstellen, dass für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faire Arbeits- und Entlohnungsbedingungen herrschen.

Der Ausschuss der Regionen hat Ende Januar 2014 ebenfalls eine Stellungnahme zur Kommissionsmitteilung abgegeben und hat dabei betont, dass die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion das Nebeneinander der gegenwärtigen verschiedenen nationalen sozialen Modelle bewahren und ermöglichen muss.

Der AdR hat darauf hingewiesen, dass es bei der Stärkung der sozialen Dimension nicht um eine soziale Harmonisierung - auf welchem Niveau auch immer -, sondern um die Erhaltung des Grundsatzes „Einheit in Vielfalt“ gehen müsse.