Protocol of the Session on December 12, 2013

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Lüddemann. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt. Das sagt sich sehr schnell, aber wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen das sehr ernst. Deswegen wollen wir das aus unserer Sicht sehr enge Zeitfenster zwischen dem gestrigen Beschluss des Haushaltsplans für das Jahr 2014 und dem Beschluss des Doppelhaushaltes, in dessen Aufstellungsprozess wir uns bereits befinden, nutzen, um den Versuch zu unternehmen, endlich eine rechtlich verbindliche und tragfähige Regelung für die Jugendförderung in diesem Land zu finden.

Das Fachkräfteprogramm und die Jugendpauschale sind unter Fachleuten als Instrumente an sich unumstritten. Aber sie stehen in jedem Haushaltsaufstellungsprozess zur Diskussion. Wir haben uns bei unserem Antrag eindeutig von der Frage leiten lassen: Was sind uns die jungen Menschen in diesem Lande wert?

Wir konnten in den letzten Monaten immer wieder die Antwort der Landesregierung hören. Obwohl in der großen Diskussion die Unis in Rede standen und die Theater für sich viel Werbung machen konnten, wenn auch mit wenig Erfolg, so muss man auch feststellen: Kinder und Jugendliche sind arg gebeutelt worden; das darf man nicht vergessen. Das kam in der gestrigen Diskussion gar nicht so zum Tragen. Prozentual gesehen ist in diesem Bereich sehr viel mehr kaputtgemacht worden, als gestern zur Sprache kam.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Begründung der Landesregierung ist rein quantitativ und aus unserer Sicht nicht angemessen.

Ja, es ist richtig, wir haben weniger Kinder und Jugendliche in diesem Land. Aber, Herr Minister, trotz der Begründung, dass wir ungefähr 50 % weniger Kinder und Jugendliche haben, halten wir es für unangemessen, dass die Kürzungen 15 % betragen. Und dafür soll man sich auch noch bedanken. Das ist nicht adäquat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denn fachliche, sachliche und angepasste Kinder- und Jugendarbeit kostet Geld. Um es direkt zu sagen: Wenn man einen Jugendclub betreibt, dann entstehen dabei immer dieselben Kosten, egal - ich sage das einmal salopp - ob er von 55 oder 45 Jugendlichen frequentiert wird. Im Gegenteil: Die Kosten sind in den letzten 20 Jahren gestiegen. Ich finde, das sollten wir zur Kenntnis nehmen und an dieser Stelle nicht um jeden Cent streiten.

Es ist unumstritten, dass wir im Bereich der Kitas und der Horte Mehrausgaben haben. Diese kommen aber aus unserer Sicht in dem angesprochenen Bereich nicht zum Tragen; denn das sind Gelder, die für die frühkindliche Bildung im Umfang von 50 Stunden von Montag bis Freitag zur Verfügung stehen. Das ist auch gut so. Aber Kinder- und Jugendarbeit ist ein völlig anderes Politikfeld. Dabei handelt es sich um außerschulische Arbeit, die separat behandelt werden sollte.

Uns ist wichtig, dass wir endlich mehr Verbindlichkeit in diesem Bereich bekommen. Ich habe es eingangs schon erwähnt: Alle Jahre wieder steht die Kinder- und Jugendförderung zur Disposition und wird zum Spielball in Fragen der Haushaltskonsolidierung. Das ist aus unserer Sicht keine adäquate Beantwortung der Frage, was Kinder und Jugendliche uns in diesem Land wert sein sollten.

Wir haben es - ich will es noch einmal in Erinnerung rufen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses gesehen. Am Anfang stand eine Null im Haushaltsplan. Gott sei Dank ist das schnell relativiert worden. Gott sei Dank konnten wir, die Oppositionsfraktionen, gemeinsam mit den Trägern im Land die Kürzungen etwas abmildern.

Aber welcher Schaden nicht nur bei den Trägern, sondern auch bei den Mitarbeitern in diesem Bereich und nicht zuletzt bei den Kindern und Jugendlichen entstanden ist, das kann man sich, glaube ich, überhaupt noch nicht vorstellen. Denn es geht um die jungen Menschen im Land, die erst Vertrauen in die Demokratie aufbauen sollen, die lernen sollen, sich in demokratischen Strukturen zu bewegen.

Zu den Mitarbeitern kann ich nur sagen: Wir haben in diesem Land oft über demografische Probleme, über Fachkräftemangel geredet. Es gibt auch von der Hochschule Magdeburg-Stendal dezidierte Studien dazu, die belegen, dass wir im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bereits jetzt einen hohen Fachkräftemangel haben. Solche Diskussionen, wie wir sie in den letzten Monaten in diesem Land ertragen mussten, verschärfen die Probleme noch.

Nicht zuletzt die Pressemitteilung der Kinder- und Jugendringe der Kreise vom 13. November 2013 hat uns - oder allen, die es lesen wollten, die es zur Kenntnis nehmen wollen - noch einmal deutlich vor Augen geführt, welche konkreten Probleme sich allein aus dieser „geringen“ Kürzung um 2 Millionen € im Land ergeben.

Ich selbst habe es bei mir vor der Haustür in Dessau erlebt. Zwei Sozialarbeitern, die einen Jugendclub betrieben haben - wir haben lange darum gerungen, dies als Standard in diesem Land für richtig zu halten -, ist gekündigt worden. Dieser Jugendclub wird ab dem nächsten Jahr von einem Bundesfreiwilligendienstleistenden betrieben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nichts gegen Freiwilligendienste. Sie kennen mich. Das Ehrenamt ist für mich ein hohes Gut. Ich finde es sehr ehrenvoll, dass sich Leute auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit freiwillig engagieren. Aber das, was wir von sachlicher und fachgerechter Kinder- und Jugendarbeit erwarten, lässt sich nicht in wenigen Stunden auf rein ehrenamtlicher Basis leisten.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Herrn Kurze, CDU)

Im letzten Monat kam eine aktuelle Studie vom Leibniz-Institut in Leipzig auf den Markt, die uns wieder einmal vor Augen geführt hat, wie hoch die Abwanderungskultur in unserem Land ist. Ich denke, die Schlussfolgerung daraus muss in die Richtung gehen: Wir brauchen mehr Identifikation von jungen Menschen in unserem Land, für unser Land, mit unserem Land.

Das geschieht allerdings nur, wenn wir die Jugendlichen wirklich ernst nehmen. Das geschieht nur, wenn wir ihnen ein Umfeld bieten, in dem sie sich entfalten und ausprobieren können, in dem sie sich engagieren und beteiligen können. Genau dieses Umfeld soll in diesem Land mit Kinder- und Jugendarbeit geschaffen werden. Genau in diesem Umfeld haben Sie gestern gekürzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen mehr Verlässlichkeit auf diesem Gebiet. Verlässlichkeit hat etwas mit Rechtssicherheit zu tun, aber auch mit dauerhafter Finanzierung.

Unser Antrag sieht vor, dass die Landesregierung hierzu endlich konkrete Vorschläge auf den Tisch legt. In welche Richtung unser Denken geht, lässt sich aus dem Antrag ableiten. Wir halten eine Festschreibung der Kinder- und Jugendförderung im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes für sinnvoll.

Das ist ein Vorschlag, der nicht neu ist. Im Zuge der Debatte um die Beratungslandschaft kam dieser Vorschlag bereits auf den Tisch. Es gibt seit November 2011 eine Beschlussempfehlung - ich muss es immer wieder sagen, wir haben den zweiten Geburtstag hinter uns, vermutlich werden wir auch noch den dritten und vierten erleben. Das ist eine Sache, die ich - ehrlich gesagt - sehr, sehr traurig finde.

Im Zuge der Debatte über die Beratungslandschaft hat sich herausgestellt, dass es nicht nur nötig ist, die Beratungslandschaft an sich zu regeln, sondern auch die Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben für den Vorschlag, das im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes zu tun, von den Trägern, von den Verbänden und auch von Fachkollegen Zustimmung geerntet. Es wäre jetzt an der Zeit, hier endlich mal Nägel mit Köpfen zu machen und die Beschlussempfehlung in einen tatsächlichen Beschluss zu überführen.

Ich will die Gelegenheit auch nutzen, ganz klar zu sagen, dass Jugendarbeit selbstverständlich nicht nur eine Aufgabe des Landes ist. Das Bundesgesetz schreibt eindeutig vor, dass Kinder- und Jugendarbeit eine kommunale Aufgabe ist, eine kommunale Pflichtaufgabe. Das hat nicht zuletzt Professor Wiesner, der als Vater des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bezeichnet wird, in mehreren Gutachten dargelegt. Das Problem ist nur, dass diese Pflichtaufgabe dem Grunde nach und nicht der Höhe nach beschrieben ist.

Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, treten wir mit unserem Antrag für die Wiedereinführung - so muss man es sagen - der kommunalen Kofinanzierung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung ein.

Natürlich kann man das nicht von jetzt auf gleich machen. Viele Kommunen haben ihre Haushaltspläne bereits beschlossen oder sind im Haushaltsaufstellungsverfahren bereits sehr weit fortgeschritten. Wir schlagen deswegen vor, sowohl beim Fachkräfteprogramm als auch bei der Jugendpauschale mit einer Mindestkofinanzierung von 20 % im Jahr 2015 einzusteigen und bis maximal 50 % zu gehen. Damit würde ein Fehler aus dem Jahr 2003 korrigiert werden, den ich schon immer kritisiert habe und bei dem ich denke, dass es bitter nötig ist, ihn gemeinsam zu korrigieren.

Die Situation im Land ist sehr, sehr unterschiedlich. Es gibt Kreise, die überhaupt kein Geld zum Landesgeld hinzugeben. Es gibt aber auch Kreise - das muss man anerkennen -, die sehr viel mehr als 50 % hinzugeben. Aber ich glaube, wir brauchen an dieser Stelle eine Vereinheitlichung.

Deswegen schlagen wir auch vor, eine Kofinanzierung in gleicher Höhe bei Fachkräfteprogrammen und Jugendpauschale vorzunehmen, und halten das auch im Sinne der Herstellung von einheitlichen Lebensverhältnissen im Land, von gleichen Startchancen für Kinder und Jugendliche, egal ob sie in Dessau, Magdeburg oder der Altmark leben, für geboten.

Als einzige fachliche Vorgabe sehen wir in unserem Antrag vor, die Kinder- und Jugendhilfeplanung auch in der Kommune durchzuführen. Gleichwohl - diesbezüglich haben wir uns auch mit dem GBD verständigt - hat unser Antrag keine Konnexitätsrelevanz.

Denn diese Planung - das ist leider immer wieder nötig; das haben wir an anderen Stellen in diesem Hohen Hause schon gemerkt - geht auf eine gesetzliche Vorgabe zurück und müsste bereits jetzt von allen Landkreisen durchgeführt werden. Das ist in § 79 SGB VIII vorgeschrieben. Aber wie meine Kleine Anfrage ergeben hat, führen nur sieben Landkreise eine solche rechtsverbindliche Jugendhilfeplanung durch. Andere Vorgaben machen

wir nicht. Wir erbitten jedoch explizit Vorschläge von der Landesregierung.

Ob am Ende noch immer die beiden Säulen Fachkräfteprogramm und Jugendpauschale bestehen bleiben oder ob sie zusammengeführt werden, oder wann welche Kofinanzierung bis maximal 50 % eingeführt wird oder ob man vielleicht die Kinder- und Jugendförderung wieder in das FAG zurückführen muss, um tatsächlich die Kofinanzierung sichern zu können - das sind alles Fragen, die wir im Ausschuss gemeinsam mit Fachleuten klären müssen. Ich denke, wir müssen vielleicht auch einmal Experten von außerhalb unseres Bundeslandes einladen, um von der Best Practice in anderen Ländern zu profitieren. Das alles müssen wir im Rahmen der Ausschussberatung klären.

In diesem Zusammenhang ist es jedoch sehr wichtig - ich habe es bereits anklingen lassen, möchte es aber noch einmal deutlich machen -, dass das alles neben einer sogenannten Sozialpauschale, die im Ausschuss bereits in Rede stand, passiert. Denn Beratungsstellen und soziale Arbeit sind etwas gänzlich anderes als Kinder- und Jugendpolitik.

Wir haben nicht umsonst für eine eigenständige Kinder- und Jugendpolitik gestritten. Das ist mittlerweile ein Jahr her. Dieses Thema werden wir im nächsten Jahr noch einmal auf das Tableau holen, um zu schauen, was mit den jugendpolitischen Programmen des Landes wird. Deswegen müssen wir auch eine eigenständige Finanzierungsbasis für Kinder- und Jugendpolitik vorsehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir treten mit den Punkten 2 und 3 unseres Antrages auch dafür ein, dass die Mittel, die dann zur Verfügung stünden, strategisch sinnvoll eingesetzt werden. Im Land ist dafür das jugendpolitische Programm vorgesehen. Aber auch die Kommunen müssen eine Kinder- und Jugendstrategie entwickeln. Die Kinder- und Jugendhilfeplanung ist hierfür die Grundlage. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Strategie muss für jeden Landkreis beschreiben, wohin es gehen soll, was wichtig ist, welche Prioritäten gesetzt werden sollen und welche Wertschätzung Kinder und Jugendliche im Landkreis erfahren.

Wenn diese Planung mit anderen Sozialplanungen im Landkreis verknüpft wird, dann kann man möglicherweise noch wirtschaftliche Synergien erzeugen. Dies berührt Punkt 3 unseres Antrages. Hierbei kann das Land hilfreich zur Seite stehen. Wenn man in Nachbarländer schaut, dann finden sich hierfür gute Beispiele. Im Thüringer Sozialministerium gibt es eine Stabsstelle für strategische Sozialplanungen. In Niedersachsen gibt es handlungsorientierte Sozialberichterstattungen, die regional aufbereitete, für jede einzelne Untergliederung

thematisch sortierte Daten und Statistiken zur Verfügung stellen.

Dass wir in der strategischen Planung noch Nachholbedarf haben, hat nicht zuletzt, so finde ich, der völlig planlose Umgang mit dem Sicherstellungsplan der Schwangerschaftskonfliktberatung gezeigt. Deswegen war es aus unserer Sicht nötig, in diesem Antrag explizit einen Einstieg zu fordern, aber auch den regionalen Austausch noch einmal hervorzuheben.

Denn - dies gehört zur Wahrheit - es gibt in unserem Land Kommunen, die sich bereits auf einen guten Weg gemacht haben. Es gibt Kommunen, die bereits von der deskriptiven Fachplanung hin zur handlungsorientierten strategischen Sozialplanung unterwegs sind. Der Landkreis Wittenberg hat beispielsweise seit dem 1. Januar 2012 eine Stabsstelle „Planung“ im Jugendamt, bei der integrierte Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung zusammengeführt werden. Im Salzlandkreis gibt es eine Stabsstelle „Soziales, Familie, Bildung“, die über Teilbereiche hinweg insgesamt Planungen vorsieht.

Das ist etwas, das wir sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf der Landesebene erreichen sollten: Weg vom reinen Ressortdenken, hin zur Bündelung und Verbreiterung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, mit einer solchen strategischen Gesamtplanung könnten wir zumindest der Lage näher kommen, Herr des demografischen Verfahrens zu werden. Ich glaube, wir sind dies letztendlich auch den Vereinen schuldig. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen zu danken, die in diesem Bereich aktiv sind und die unter den bekannten sehr schwierigen Bedingungen an der Basis arbeiten. Ihnen wollen wir - das ist das Ziel unseres Antrages - das Signal mit auf den Weg geben, dass wir willens sind, die Situation zu verbessern. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr für die Einbringung, Frau Kollegin Lüddemann. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Lüddemann, ich hätte nicht erwartet, dass sich jemand dafür bedankt, dass ich Kürzungen um 15 % vornehme. Ich habe auf jeden Fall mit Protest gerechnet. Ich denke, das war eher eine ironische Bemerkung.

Sie haben alles richtig beschrieben. Ich habe nie gesagt, ich will um die Hälfte kürzen. Ich persönlich stehe nach wie vor dazu, dass die Kürzung

richtig war. Das kann man auch anders sehen. Ich habe als Begründung nie das KiFöG herangezogen. In einer der letzten Besprechungen habe ich zur Beachtung gesagt, dass wir - -

(Zuruf von Frau Lüddemann, GRÜNE)

Sie haben gesagt, wir unterstützen außerschulische Arbeit mit der Jugendpauschale und dem Fachkräfteprogramm; das ist richtig. Der Hort gilt als außerschulische Einrichtung. Das KiFöG erstreckt sich bis auf den Hort. Dass einige Kinder nach dem Hort noch eine Jugendeinrichtung besuchen, glaube ich. Aber Sie müssen einmal sehen, wann die Kinder im ländlichen Bereich erst zu Hause sind. Also, ein Teil wird auch damit abgedeckt.

Ich habe aber nicht gesagt, die Jugendpauschale oder das Fachkräfteprogramm wird durch das KiFöG mitfinanziert und deshalb können wir in diesem Bereich weniger machen. Diesen Zusammenhang habe ich nicht dargestellt. Sie können den Kopf schütteln. Ich werde das demnächst immer ganz deutlich sagen. Ich sage es an dieser Stelle noch einmal deutlich: Es hat keinen Zusammenhang, aber man muss es zumindest sehen und nicht begründen, als wären alle dort.