Protocol of the Session on December 11, 2013

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Der beste Beweis, dass dies nicht der Fall ist, ist unsere Unfähigkeit, die Schuldenbremse auch in der Landesverfassung zu verankern, wie es einige Länder bereits getan haben. Dabei wäre es nach unserer Auffassung ein starkes Signal in Richtung Stabilitätsrat und Geberländer, dass wir dauerhaft Kurs halten werden und selbstbewusst auf das Jahr 2020 zusteuern.

Wenn wir am Ende dieser Legislaturperiode ohne einen Euro neuer Schulden auskommen, einen dreistelligen Millionenbetrag getilgt haben und dazu noch mehr als 100 Millionen € in der Steuerschwankungsreserve haben, dann wäre die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung das i-Tüpfelchen auf einer erfolgreichen gemeinsamen Haushaltspolitik.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich habe mit Interesse gehört, dass der Finanzminister die Steuerschwankungsreserve sogar mit 200 Millionen € anpeilt; da sind wir gern dabei.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Rede zum Doppelhaushalt 2012/2013 eine Aussage gefunden, mit der ich gern den zweiten Teil meiner Rede beginnen möchte. Die Aussage, die Ausgaben sind den sinkenden Einnahmen anzupassen, wird uns in den kommenden Haushaltsberatungen vor deutlich größere Probleme stellen. Ich befürchte, uns als Haushaltsgesetzgeber steht noch einiges bevor, und so einfach, wie es in die

sen Haushaltsberatungen war, wird es nicht noch einmal werden.

(Frau Niestädt, SPD: Das ist wohl wahr!)

Ich hätte mich gern geirrt, aber ich glaube, diese Einschätzung kommt der Realität ziemlich nahe.

Die Regierungskoalition hat jedoch bewiesen, dass sie auch unter schwierigen Rahmenbedingungen handlungsfähig bleibt, Schwerpunkte setzen kann und zu vernünftigen Kompromissen fähig ist. Denn genau darum geht es künftig viel stärker als bisher.

Beispielsweise müssen sich nicht nur die Hochschulen stärker profilieren und auf qualitatives Wachstum setzen, sondern auch unser Land. Das Setzen von Ausgabenprioritäten ist wenig vergnügungssteuerpflichtig, aber unverzichtbar. Jede Priorisierung eines Politikfeldes erfordert eine Gegenbuchung und erhöht damit den Konsolidierungsdruck auf ein anderes Politikfeld. Das, was an der einen Stelle nicht eingespart wird, muss an einer anderen Stelle erwirtschaftet werden.

Meine Fraktion kann sich zum Beispiel sehr gut vorstellen, dass sich unser Land als das Land der Familien und der klugen Köpfe profiliert, weil wir einen Schwerpunkt bei den Hochschulen, bei der Wissenschaft und bei der Familienpolitik setzen. Aber egal für welches Profil wir uns letztlich entscheiden, um die Entscheidung an sich kommen wir nicht herum.

Es funktioniert nicht, jedem alles und sofort zu versprechen und den Eindruck zu erwecken, es könne wie bisher weitergehen. Das ist weder finanzierbar noch sinnvoll. Deshalb hat sich die Regierungskoalition für eine Reihe von Änderungen zu dem Entwurf der Landesregierung entschieden, auf die ich nun im Einzelnen eingehen werde.

Für meine Fraktion ist auch bei diesen Haushaltsberatungen der Dreiklang „Investieren, Konsolidieren, Vorsorgen“ eine wesentliche Leitplanke gewesen. In dem uns vorliegenden Entwurf sind nicht nur alle Drittmittel gebunden und die Weichen für ein anhaltend hohes Investitionsniveau gestellt worden; vielmehr enthält der Haushaltsplan in Abweichung vom Entwurf der Landesregierung nun auch Vorsorgeelemente und sieht zudem wieder eine Tilgung vor.

Dass wir einen Betrag von 10 Millionen € aus den Steuermehreinnahmen für die Steuerschwankungsreserve zur Verfügung stellen, war meiner Fraktion vor dem Hintergrund künftiger Haushaltsrisiken wichtig. Es ist kein Geheimnis, dass wir auch gern mehr eingestellt hätten, aber im Lichte einer sinnvollen Dämpfung einiger Einsparvorschläge und der notwendigen Finanzierung der Fluthilfen haben wir uns auf diesen Kompromiss verständigt und stehen auch dazu.

Wir gehen sogar davon aus, dass uns ein guter Jahresabschluss 2013 weitere Möglichkeiten zur

Stärkung unserer Vorsorgeelemente bescheren wird. Mit der nun veranschlagten Tilgung in Höhe von 50 Millionen € verbessern wir die finanzpolitischen Kennziffern unseres Haushalts zusätzlich, auch wenn wir dies zunächst über die Steuerschwankungsreserve gedeckt haben.

Zum Thema Steuerschwankungsreserve muss man sicherlich noch einige Worte verlieren, weil es diesbezüglich eine weitere Neuerung gibt. Wir haben uns nach langen Diskussionen dafür entschieden, dass wir die Ausgabenreste künftig über die Steuerschwankungsreserve finanzieren wollen.

Ich gebe zu, dass die Diskussion darüber recht kontrovers war. Wir waren ein bisschen in dem Zwiespalt gefangen, dass wir einerseits die Ressorts, die verantwortungsvoll mit Landesmitteln umgehen, nicht für Eckwerteunterschreitungen bestrafen wollen, andererseits aber auch nicht erreichen wollen, dass der Mittelabfluss unterjährig noch schlechter wird, weil die Ressorts wissen, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, Ausgabenreste am Jahresende automatisch zu übertragen, wodurch am Ende die Steuerschwankungsreserve aufgezehrt wird. Deswegen haben wir zunächst einen Kompromiss gefunden, dessen Umsetzung wir kritisch beobachten werden.

Es ist so, dass wir die Hälfte der überplanmäßigen Zuführungen in der Steuerschwankungsreserve zur Deckung von Ausgabenresten zur Verfügung stellen wollen. Wenn das nicht funktioniert, muss man diesbezüglich sicherlich noch einmal nachjustieren. Dahinter steckt die Idee, den Ressorts eine Eckwertegarantie zu geben und nicht das Signal zu senden, dass sich Sparen nicht lohnt, weil am Ende das Geld im Landeshaushalt eingesammelt wird.

Daher ist das - ich schlage an dieser Stelle die Brücke, Herr Gallert - ein gutes Argument dafür, dass wir nicht mit globalen Minderausgaben arbeiten. Wir wollen nach dem Top-down-Verfahren und mit der Eckwertegarantie an die Häuser das Signal senden, dass das Geld, das sie nach harten Verhandlungen in ihren Haushalt bekommen, tatsächlich für die Bedienung von Ausgabeverpflichtungen zur Verfügung steht. Dass dabei am Ende des Tages natürlich ein Bodensatz entsteht und dass das nie eine Punktlandung werden kann, rechtfertigt eine globale Minderausgabe, die man auch kontrolliert unterjährig erwirtschaften muss, überhaupt nicht.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Die bleibt ein- fach liegen! - Herr Gallert, DIE LINKE: 0,3 % müssen Sie nicht erwirtschaften! - Zuruf von Frau Niestädt, SPD - Weitere Zurufe von der LINKEN)

Verehrte Abgeordnete! Natürlich kann man nicht auf das Thema Kultur verzichten, wenn man heute früh die Reden unter Tagesordnungspunkt 1 ge

hört hat. Deswegen möchte ich aus der Sicht der Finanzpolitik gern einige Worte dazu sagen, wie sich nach unserer Einschätzung die finanzpolitische Gesamtsituation, wenn man den Gesamtsaldo bildet, wenn man Kürzungen und Aufwüchse miteinander verrechnet, darstellt.

Ich möchte das einmal an dem Beispiel der Stadt Dessau festmachen, weil das zumindest aus unserer Sicht ein geeignetes Beispiel dafür ist, dass die Welt nicht schwarz und weiß ist, sondern dass man immer genau hinschauen muss, um auch ehrlich miteinander umzugehen.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Tja!)

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir mit der letzten FAG-Novelle eine wesentliche Veränderung in der Binnenverteilung bei den kreisfreien Städten vorgenommen haben. Es ist tatsächlich so, dass wir dort die Einwohnerveredlung per Verfassungsurteil - das ist jedem klar - genauso wie in Magdeburg und Halle behandeln mussten. Das hat der Stadt Dessau zunächst Mehreinnahmen in Höhe von 4 Millionen € zulasten von Halle und Magdeburg beschert. Es war in der mittelfristigen Finanzplanung nie absehbar, wie das Urteil für Dessau ausgeht. Das ist Geld, das tatsächlich zusätzlich zur Verfügung stand.

Wir haben mit der Novellierung des FAG eine weitere Änderung vorgenommen, die ich am Anfang angesprochen habe. Es ist immer so im FAG: Bei den korrespondierenden Röhren gibt es immer Gewinner und Verlierer. Verlierer war die Stadt Magdeburg mit den 3 Millionen €, die sie ausgleichen musste.

Aber der Umstand, dass wir die Demografiekomponente gedämpft haben, indem wir jetzt auch für die kreisfreien Städte die höchste Einwohnerzahl der letzten fünf Jahre als Berechnungsbasis zulassen, hat dazu geführt, dass die Stadt Dessau weitere Mehreinnahmen in den neuen Orientierungsdaten in Höhe von 2,5 Millionen € erhalten hat. Darüber hinaus gibt es aufgrund der Einwohnerzahl eine weitere Million.

Wenn man das saldiert, sind das insgesamt ca. 7,5 Millionen € mehr, die bei Dessau tatsächlich als echtes Geld über die Landeszuweisungen ankommen. Dem steht ein Betrag von 3 Millionen € gegenüber, um den die Theaterförderung gekürzt wird. Das ist völlig unstrittig.

Dazu muss man zwei Dinge wissen. Die Fehlbeträge aus Kultureinrichtungen werden durch das Land im Rahmen der Erfassung der Fehlbeträge als allgemeiner Finanzbedarf im FAG abgebildet. Das heißt, wenn das Theater einen Betrag x im Jahr kostet und man die Theaterförderung und die Erlöse aus dem Verkauf von Karten abzieht, wird der Fehlbetrag als allgemeiner Finanzbedarf im FAG abgebildet und den Städten mit einem Ver

satz von drei Jahren tatsächlich über den Bedarf erstattet.

Wenn man sich das vergegenwärtigt, heißt das, dass das Land über Umwege sowieso den Ausgleich für die Kürzungen bei den Theatern übernimmt. Wenn wir über diese Kürzungen reden, dann reden wir allenfalls über einen Vorfinanzierungstatbestand.

Wenn man nun noch weiß, dass es sich hierbei um einen kommunalen Träger handelt und dass sich das Land mit der Förderung durchaus zu dem Standort bekennt, dann wäre es relativ einfach, sich im Stadtrat auch im Lichte der Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Millionen € aus den vergangenen zwei Jahren dafür zu entscheiden, diese Kürzung im Umfang von 3 Millionen € erst einmal aufzufangen in dem Wissen, dass diese Mindereinnahme in drei Jahren erstattet wird.

Ich möchte bloß davor warnen, den Eindruck zu erwecken, es wäre an dieser Stelle zusätzliches Geld erforderlich. Die Frage, die man stellen kann, wenn man sich die drei kreisfreien Städte ansieht, lautet: Wofür werden die über das FAG für den Fehlbetrag für freiwillige Leistungen erstatteten Mittel am Ende verwendet? Wir haben im FAG keine echte Zweckbindung. Ich vermute stark, dass das Geld im allgemeinen Deckungskreis verschwinden wird und auch für andere Dinge verwendet wird.

Man könnte - so machen es andere Länder - durchaus darüber nachdenken, ob man einen Vorwegabzug in der Gruppe der kreisfreien Städte organisiert und sagt: Das wird dann zweckgebunden für die Finanzierung der Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt. Das würde übersetzt heißen, dass das Land die Theater zu 100 % finanziert, hätte aber den Charme, dass wir es nicht doppelt bezahlen.

Jetzt möchte ich einmal zu dem Kulturraumgesetz kommen - das ist ein interessanter Aspekt -, weil vorhin von Herrn Gallert angeführt wurde, dass wir das alles abgelehnt hätten, obwohl das so toll ist, und wie gut das in anderen Ländern funktioniert.

Mir ist in der vergangenen Woche gesagt worden, dass der Landkreis Wittenberg mit all seinen kreisangehörigen Kommunen für freiwillige Leistungen im Jahr weniger Geld zur Verfügung hat als die Stadt Dessau allein. Wir haben in unserer Landesverfassung das Postulat der gleichwertigen Lebensbedingungen verankert. Ich möchte daran erinnern, dass in Sachsen-Anhalt 2,2 Millionen Menschen leben. Mehr als 90 % der Fläche von Sachsen-Anhalt entfällt auf den ländlichen Raum. Ich sage das, weil wir immer über Verteilungsgerechtigkeit reden.

Ich kann Sie nur ermuntern, Herr Gallert, dass Sie dem ländlichen Raum, der bereits jetzt teilweise

Fördervereine benötigt, um seine kommunalen Schwimmbäder zu erhalten und diese über Umwege finanziert, mitteilen, dass er sich künftig per Gesetz auch noch an der Finanzierung freiwilliger Leistungen in den kreisfreien Städten zu beteiligen hat. Auf diese Diskussion vor den Kommunalwahlen freue ich mich schon.

Wenn Sie das bei uns im Landkreis oder auch im Landkreis Wittenberg mit den Leuten besprechen, dann werden Sie feststellen, dass diese null Verständnis dafür haben. Das kann ich auch nachvollziehen; denn sie sagen sich natürlich: Moment, was passiert denn hier gerade? Wir haben einen eigenen Finanzbedarf, wir ringen um die Attraktivität der ländlichen Räume; und jetzt sollen wir uns noch ohne Mitspracherecht, ohne irgendwelche anderen Rechte per Gesetz an der Finanzierung von großen Kultureinrichtungen der kreisfreien Städte beteiligen, und das noch im Lichte der Tatsache, dass das Land das über das FAG sowieso erstattet. Das versteht niemand.

Im Übrigen hinkt auch der Vergleich mit anderen Bundesländern - ich habe das bereits beim letzten Mal gesagt -, weil sie urbane Kulturräume haben und nicht zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten quersubventionieren.

Ich bleibe dabei: Das ist auch vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung überhaupt nicht darstellbar. Wenn man darunter einmal einen Strich zieht, dann kann man dem Land vieles vorwerfen, aber nicht, dass es sein Engagement für die kreisfreien Städte, insbesondere auch für die Stadt Dessau, in irgendeiner Weise schleifen ließe.

Vorhin ist an anderer Stelle als Beispiel angeführt worden, dass wir in dem Wissen, dass demnächst das Bauhaus-Jubiläum ansteht, beabsichtigen, das Bauhaus-Museum mithilfe des Bundes zu errichten. Das ist sicherlich nicht unumstritten, auch bei uns in der Fraktion nicht. Aber auf der anderen Seite ist das für die Stadt Dessau natürlich etwas, das man auch im Kontext aller anderen Finanzströme in die Waagschale werfen muss.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie meinen, das sei eine Sparbüchse, das sei etwas, was man am Ende auflösen könne? War das ein Votum für oder gegen dieses Ausstellungszentrum? - Das habe ich nicht verstanden.

Wir sind der Meinung, dass man, wenn sich der Bund zur Mitfinanzierung bekennt und das womöglich eine ZBau-Maßnahme wird, gut beraten ist, wenn man dann als Land auch die Kraft aufbringt, das gegenzufinanzieren. In welchem Umfang das am Ende geschehen muss, werden wir sehen. Wir hoffen - dabei setzen wir auf das Verhandlungsgeschick des Kultusministers -, dass der Bundesanteil möglichst hoch und der Landesanteil möglichst gering sein wird.

Dass das keine Sparbüchse ist, haben wir im Übrigen dadurch gezeigt, dass wir in den Einzelplan 07 einen Sperrvermerk aufgenommen haben, der lautet: Erst wenn der Bund eine schriftliche Finanzierungszusage gibt, darf mit dem Projekt begonnen werden.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich im Übrigen Ihre Empörung nicht, was diesen Deckungsvermerk angeht. Ich glaube, der Kultusminister spricht noch immer nicht mit mir, weil wir in der Bereinigungssitzung diesen Deckungsvermerk im Vorwort unter Abschnitt G sehr stark entschärft haben.

(Herr Gallert, DIE LINKE, und Frau Dr. Klein, DIE LINKE: 150 000 € Obergrenze!)

- Na ja, darin stand noch viel mehr, Herr Gallert. Darin stand, dass sich bei Mehreinnahmen die Ausgabenansätze erhöhen und solche Dinge. Das haben wir ersatzlos gestrichen. Frau Dr. Klein wird sich daran erinnern.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Die Deckung ist noch drin!)