Wir haben in dieser Wahlperiode viel für die Stärkung des Ehrenamtes getan. Konzentrieren wir uns auf den Bereich Inneres und Sport. Beispielhaft zähle ich hierbei die Förderung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz durch das neue Rettungsdienstgesetz sowie die Entlastung des Ehrenamtes und die Entbürokratisierung von Verwaltungsabläufen im neuen Sportfördergesetz auf.
Denken wir aber bitte auch an die großen Gesetzesvorhaben wie das Kommunalverfassungsrecht. Neben der besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit des Regelwerkes für die vielen ehrenamtlich Tätigen verfolgen wir eine weitere große Zielrichtung. Wir wollen im Hinblick auf die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretungen, die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher die Rahmenbedingungen für diese ehrenamtliche Mitwirkung attraktiver ausgestalten.
Mandatsträger nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln in Betracht kommen kann und dass sie sich an der Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert.
Schauen wir uns einmal die Ergebnisse in der Bundespolitik an. Im Februar 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. Das Gesetz hebt die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht an und baut bürokratische Hindernisse ab. Auch erhöht sich die Ehrenamtspauschale deutlich. In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.
Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Änderungen bei Haftungsregeln für ehrenamtlich Tätige. Dieses Gesetz ist eine wichtige Investition in unsere Gesellschaft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Antrag der LINKEN sind umfangreiche Berichtspflichten zur Entwicklung des Ehrenamtes und zum bürgerschaftlichen Engagement in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Inneres und Sport vorgesehen, die wir nicht als zielführend erachten. Man fragt sich schon, wer diesen Bericht zu statistischen Angaben oder zur Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeiten aufarbeiten soll und ob man all das, was Sie hierbei aufführen, überhaupt aufarbeiten kann. Wir jedenfalls lehnen Berichtspflichten der Landesregierung, die ganze Ministerien lähmen können, ab.
Ich denke, das ist der richtige Weg, wenn wir uns im Ausschuss über die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sachsen-Anhalt und über die Aktivitäten der Landesregierung zur Stärkung des Ehrenamtes in konkreten Bereichen und zum Abbau bürokratischer Hindernisse unterhalten.
Ich bitte Sie abschließend um eine Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für die Zustimmung zu großen Teilen unseres Antrags. Eines möchte ich an dieser Stelle jedoch festhalten - dazu wurde von Herrn Striegel und von Herrn Krause etwas gesagt -: Der Bericht, den wir
in unserem Antrag fordern, soll ein Analysemittel sein, um daraus mögliche Maßnahmen ableiten zu können.
Ansonsten sind wir mit der Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales einverstanden. Wir sind schon jetzt gespannt, wie sich die anderen Fraktionen in den Maßnahmenkatalogen austoben und welche Vorschläge an uns herangetragen werden.
- Ich muss jetzt Herrn Harms verteidigen. Er hatte sich schon bei der Einbringung gemeldet und ich hatte vergessen, ihn im Anschluss aufzurufen.
Frau Edler! Meine Damen und Herren! Ich möchte in meiner Frage jetzt nicht betonen, wie sehr uns das Thema bewegt. Das tut es ohne Zweifel.
Ihr Antrag ist sehr detailliert, Frau Edler. Das vollwertigste Ehrenamt in unserer Gesellschaft, das mit einer Dienstbereitschaft rund um die Uhr verbunden ist, mit sehr strengen Hilfeleistungspflichten, die Feuerwehr, haben Sie in Ihrer Rede ganz am Rande erwähnt, im Antrag selbst überhaupt nicht aufgeführt. Ist das eher Zufall oder Ihre Absicht gewesen?
Ich verstehe die Frage nicht. Wie Sie bemerkt haben, habe ich in meiner Rede, in der Ansprache an das Ehrenamt mit dem größten Teil, nämlich mit dem Sport, begonnen und mit einer Aufzählung von wichtigen Teilen des Ehrenamts, nämlich mit den freiwilligen Feuerwehren und mit dem Katastrophenschutz, geendet. Ich habe in meiner Rede
Ja, Frau Präsidentin. - Da ich wissen möchte, womit sich der Ausschuss beschäftigen soll, interessiert mich schon die Frage, ob Sie bei Ihren detaillierten Fragestellungen in diesem Antrag explizit an die Feuerwehr gedacht und nur vergessen haben, sie zu erwähnen, oder ob es Ihre Absicht war, die Feuerwehr in der Fragestellung bewusst nicht zu erwähnen. Das ist mir schon wichtig.
Herr Harms, in dem Antrag zielen wir natürlich auf das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in seiner Gänze ab. Deswegen wollen wir niemanden bevorzugt aufzählen, damit nicht die Vermutung aufkommt, dass wir jemanden in seiner Tätigkeit hervorheben wollen.
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2551 ein. Ich habe noch eine Bemerkung in Richtung von Herrn Striegel zu machen. Sie haben gesagt, dass Sie den Punkt 3 streichen wollen. Das geht dann im Rahmen der Erarbeitung der Beschlussempfehlung. Dann können Sie es versuchen.
Es wurde beantragt und das Einverständnis der Einbringerin damit erklärt, den Antrag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Wir sind am Ende der 54. Sitzung. Die 55. Sitzung beginnt morgen um 9 Uhr mit der Aktuellen Debatte. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend - ob parlamentarisch oder außerparlamentarisch.