Protocol of the Session on September 13, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ein neues Bild in diesem Hohen Haus: Kollege Striegel als Freund und Interessenwahrer unserer Polizei. Ich bin nachhaltig beeindruckt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Aber Spaß beiseite und ganz im Ernst. Ich bin Ihnen natürlich außerordentlich dankbar dafür, dass wir heute eine konstruktive Debatte über die künftige polizeiliche Grundstruktur und über die strate

gische Neuausrichtung zur Aufgabenbewältigung führen.

Seit mehr als einem Jahr arbeitet die polizeifachliche Arbeitsgruppe. Sie hat allgemeine Daten wie Einwohnerzahlen und Geografie des Landes, vorgegebene Rahmenbedingungen wie Personalentwicklungskonzepte und Finanzplanungen sowie polizeiliche Statistiken, unter anderem zum Einsatz-, Kriminalitäts- und Unfallgeschehen, ausgewertet.

Von Beginn an waren bei der Erarbeitung der Strukturmodelle alle polizeilichen Behörden und Einrichtungen des Landes eingebunden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden in bewährter Weise vom Ministerium für Inneres und Sport auf zwei Regionalkonferenzen und in insgesamt 14 Workshops in allen Landkreisen und kreisfreien Städten vorgestellt, weiterentwickelt und auch im Innenausschuss erörtert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ministerium hat geliefert. Die Einbeziehung des Landtages ist sichergestellt. Denn eine Polizeistrukturreform muss von der Mehrheit des Parlaments mitgetragen werden,

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

da hierfür die Änderung der gesetzlichen Grundlagen erforderlich ist.

Es dürfte Konsens in diesem Hohen Hause sein, dass sich die Polizei an sich verändernde Rahmenbedingungen optimal anpassen muss.

Wir alle wollen, dass eine effektive und professionelle Erfüllung der polizeilichen Aufgaben in Sachsen-Anhalt auch zukünftig gewährleistet wird. Das entnehme ich dem Verlauf der heutigen Debatte.

Ich habe es bereits mehrfach in diesem Hohen Hause gesagt: Wir haben die beste Polizei, die es in diesem Lande jemals gab. Auf diesem Erfolg sollte man sich nicht ausruhen, sondern man muss immer dafür Sorge tragen, dass die Polizei in ihrer Leistungsstärke, Professionalität, Flexibilität, Funktionalität und Eigenverantwortlichkeit optimiert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unzweifelhaft so, dass die Polizei des Landes, insbesondere bedingt durch den Personal- und Stellenabbau, die Aufgabenzuwächse und die ständigen Personalverlagerungen in Schwerpunktbereiche, bereits jetzt Personalprobleme hat. Schauen wir uns den Aspekt Personal einmal ein wenig näher an.

Es gibt die im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD vereinbarten Abbauverpflichtungen aus dem Personalentwicklungskonzept. Die avisierte Stärke von 6 000 Polizeivollzugsbeamten im Jahr 2016 ist im Hinblick auf den demografischen Wandel in unserem Land realistisch. Sie fand auch die Zustimmung der Polizeigewerkschaften.

Es ist offensichtlich, dass die Polizei angesichts der Personalentwicklung in der jetzigen Struktur ihre Aufgaben zukünftig immer weniger erfüllen kann. Die Optimierung der aktuellen Behördenstruktur ist daher unumgänglich, damit zukünftig mit weniger Personal die innere Sicherheit in unserem Land gewährleistet werden kann.

Ich bin davon überzeugt, dass es uns gelingen kann, dass die Polizei auch mit weniger Personal optimal funktioniert. Dafür bedarf es aber - das ist unausweichlich - einer Verschlankung der Behördenstruktur und einer Bündelung landesweiter Aufgaben, damit wir trotz sinkender Personalzahlen noch genug Beamte auf der Straße haben.

Dazu gehört aber auch, dass die in der heutigen Struktur offensichtlichen Schwächen ausgeglichen werden. Insbesondere in der Fläche besteht aus meiner Sicht bereits jetzt erheblicher Handlungsbedarf, und zwar bei den Revierstationen. Sie sind ein erheblicher Kostenfaktor und oft, meine Damen und Herren, unzureichend besetzt. Die Menschen wollen die Polizei nicht in Revierstationen wissen, sondern auf der Straße sehen - gern auch einmal anlassunabhängig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage sehr deutlich: Diejenigen, die keine Reform wollen und das auch gegenüber den Medien erklären sollten, müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern dann auch erklären, welche polizeilichen Aufgaben sie zukünftig streichen wollen oder wie sie zusätzliche Beamtinnen und Beamte bezahlen wollen. Meine Fraktion lehnt einen Aufgabenverzicht der Polizei zulasten der Sicherheit der Bevölkerung ab.

(Beifall bei der CDU)

Effiziente Strukturen, meine Damen und Herren, sind der richtige Weg.

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Ich kann nur davor warnen, hier im Land eine Debatte über einen Aufgabenverzicht für unsere Polizei loszutreten. Damit könnten wir zu Ergebnissen kommen, die für viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unbefriedigend sein werden, angefangen vom kleinen Verkehrsunfall ohne Personenschäden bis hin zur Begleitung von Schwerlasttransporten oder zur Präsenz bei Großveranstaltungen, zum Beispiel bei einem Fußballspiel.

Die Polizei in unserem Land tut vieles, was mit originärer Polizeiarbeit schon lange nichts mehr zu tun hat. Das, worüber man im Hinblick auf eine Aufgabenkritik offen reden sollte, ist die Reduzierung der Ebenen der Sachbearbeitung für unsere Polizei. Vollzugsbeamte müssen viel zu viele originäre Verwaltungsarbeiten wahrnehmen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich sage Ihnen sehr deutlich, meine Damen und Herren: Vollzugsbeamte gehören auf die Straße

und nicht ins Büro. Auch für dieses Problem müssen wir die nötigen Antworten finden.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat sich frühzeitig mit dem Thema einer zukunftsfähigen Polizeistruktur befasst und sich dabei eingebracht. Die Innenpolitiker meiner Fraktion haben im April 2013 die Arbeit der Projektgruppe „Polizeistruktur 2020“ des Ministeriums für Inneres und Sport gewürdigt und eine Entscheidungsfindung der CDU-Fraktion nach Vorlage aller Berechnungen für möglich erachtet.

Meine Fraktion stellt damit ihren grundsätzlichen Reformwillen für eine zukunftsfähige Polizeiarbeit unter Beweis. Ich sage aber auch sehr deutlich: Eine Entscheidung für ein bestimmtes Strukturmodell wird es erst nach einer weiteren sachlichen Auseinandersetzung geben. Werter Kollege Striegel, ich betone: nach einer sachlichen Auseinandersetzung. Das hat nichts mit regionalen Eitelkeiten zu tun.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Herrn Strie- gel, GRÜNE)

Ich hoffe, dass wir gemeinsam fachlich verantwortbare Lösungen mit der dafür gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt finden, insbesondere durch eine Berücksichtigung der polizeifachlichen Ausarbeitungen. Es geht hierbei um nicht weniger als um das Wohl der Polizei und um die Sicherheit im Land Sachsen-Anhalt. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 der Geschäftsordnung des Landtages nicht gefasst. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Genossenschaften stärken

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1669

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/2375

Die erste Beratung fand in der 37. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2012 statt. Berichterstatterin ist die Kollegin Thiel-Rogée. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag überwies den Ihnen in der Drs. 6/1669 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in der 37. Sitzung am 14. Dezember 2012 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Ziel des Antrages ist es, durch den Landtag feststellen zu lassen, dass an den Prinzipien des Genossenschaftsrechts zum Schutz der Mitgliederrechte auch unabhängig von der Kapitalbeteiligung festgehalten werden muss bzw. dass diese gestärkt werden müssen.

Darüber hinaus soll die Landesregierung aufgefordert werden, das Verfahren der Pflichtprüfung zu eruieren, sich auf Bundesebene für rechtliche Veränderungen zur Förderung von Existenzgründungen einzusetzen und auf eine größere gesellschaftliche Akzeptanz von Genossenschaften hinzuwirken.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft nahm den Antrag auf die Tagesordnung für die 21. Sitzung am 23. Mai 2013. Zu dieser Sitzung wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD ein Formulierungsvorschlag für eine Beschlussempfehlung als Tischvorlage verteilt. Dieser Vorschlag wurde mit 7 : 0 : 4 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasste sich in der 27. Sitzung am 26. Juni 2013 mit dem Antrag und empfahl mit 8 : 2 : 3 Stimmen die Annahme der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft beschloss in der 24. Sitzung am 29. August 2013 mit 7 : 0 : 3 Stimmen, dem Landtag die vorläufige Beschlussempfehlung ohne Änderung zur Annahme zu empfehlen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/2375 vor. Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich Sie, dieser zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Danke sehr für die Berichterstattung, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung spricht Minister Möllring. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag zur Stärkung der Genossenschaften passte gut in das vorige Jahr, das Jahr der Genossenschaften. Auch über das Jahr 2012 hinaus ist sich die Landesregierung der hohen wirtschaftlichen Bedeutung von Genossenschaften bewusst.

In dem Antrag wird jedoch unterschwellig der Vorwurf erhoben, die Landesregierung würde Genossenschaften im Rahmen der Wirtschafts- und der Agrarförderung benachteiligen. Bei der Agrarförderung wird in Sachsen-Anhalt grundsätzlich nicht nach der Rechtsform unterschieden, eine Ungleichbehandlung bzw. Schlechterstellung von Agrargenossenschaften in der Förderung ist somit ausgeschlossen.

Bei der Wirtschaftsförderung verhält es sich ebenso. In den letzten Jahren hat sich bei der Ausgestaltung des gemeinschaftlichen Engagements in vielfältiger Weise die Nutzung der Rechtsform der Genossenschaft verbreitet. Als ein Beispiel nenne ich die neu entstandenen Dorfläden und ganz allgemein den Non-Profit-Bereich.

Oft steht allerdings der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit in keinem günstigen Verhältnis zu den Prüfungsgebühren für die Pflichtprüfungen. Die seit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 geschaffenen Erleichterungen werden auch weiterhin Bestand haben.