Ich denke jedoch, der Bundesratsbeschluss allein bietet eine ausreichende Grundlage dafür, um tätig zu werden, auch gemeinsam tätig zu werden. Man muss letztlich ehrlich sagen: Bisher haben auch die Krankenkassen an diesen Stellen extrem gemauert, wenn es darum ging, bestimmte Kosten zu übernehmen. Daher würde ich den Dissens nicht unbedingt zwischen den beiden Ministerien, sondern eher bei den Krankenkassen vor Ort sehen.
Danke sehr, Frau Kollegin Pähle. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/2251 ab. Die Fraktion DIE LINKE hat eine Überweisung beantragt. Ich würde erst einmal darüber abstimmen lassen, ob einer Überweisung zugestimmt wird oder ob über den Antrag direkt abgestimmt werden soll. Wer einer Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Eine Überweisung wurde somit abgelehnt.
Dann stimmen wir jetzt über den Antrag als solchen ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden.
Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG-ÄndG)
Die erste Beratung fand in der 45. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2013 statt. Berichterstatter ist Herr Tögel. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie die Präsidentin eben schon gesagt hat, wurde der oben angeführte Antrag in der 45. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2013 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.
Mit dem Antrag forderte der Antragsteller die Landesregierung auf, die Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft zu unterstützen. Intendiertes Ziel des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes war es, eine nachhaltige Personalentwicklung zu befördern und zu einem ausgewogenen Verhältnis von befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverträgen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen beizutragen.
Das Gesetz konnte diese Vorgabe allerdings nicht erfüllen. Ein im März 2011 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgestellter Evaluationsbericht der Hochschulinformationssystem GmbH belegt, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung dauerhaft zunehmen und dass gleichzeitig die Befristungsdauer erheblich abgenommen hat.
Diese Vertragspraxis bedeutet für die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über Jahre hinweg unter hochgradig prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und leben zu müssen. Sie stellt damit mittelbar auch die Kontinuität und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre infrage.
In der 22. Sitzung am 27. Juni 2013 hat der Ausschuss über den Antrag beraten. Zu dieser Sitzung legten die Koalitionsfraktionen einen eigenen Entwurf einer Beschlussempfehlung vor. Der Entwurf wurde damit begründet, dass die Koalitionsfraktionen um das Problem der prekären Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft und der damit verbundenen schlechten Rahmenbedingungen für die Lebensplanung und die Karrierewege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wüssten.
Wichtig war den Koalitionsfraktionen, dass der Landtag ein klares Votum dazu abgibt, dass die Landesregierung in den Verhandlungen im Bundesrat die Interessen des Landes wahren und dabei auch die Verbesserung der Arbeits- und Karrierechancen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Blick haben soll.
Karrierechancen müssten manchmal auch mit kurzzeitigen Verträgen gesichert werden, beispielsweise durch den Abschluss eines kurzzeitigen Anschlussvertrages bei Auslaufen eines Projekts.
Der Ausschuss lehnte den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei 5 : 6 : 1 Stimmen ab. Er nahm den Entwurf der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen mit 7 : 5 : 0 Stimmen an. Der Ausschuss bittet Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in Drs. 6/2236. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der Bundestag am 18. Januar 2007 das Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft verabschiedete, wurde auch das Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Neu geregelt werden sollten die besonderen Befristungstatbestände bei drittmittelfinanzierten Projekten.
Bis dahin konnten die Hochschulen nur auf die allgemeinen Regelungen des Befristungsrechts zurückgreifen. Das beinhaltete allerdings gewisse Rechtsrisiken. Ziel war es daher, Rechtssicherheit und Transparenz für die arbeitsvertragschließenden Parteien im Bereich der Drittmittelfinanzierung zu schaffen.
Darüber hinaus ging es dem Gesetzgeber darum, den Anforderungen von Beruf und Familie im Bereich der Wissenschaft besser gerecht werden zu können. Hierzu wurde in das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine Familienkomponente eingearbeitet, um Müttern und Vätern einen mittelbaren Anreiz für die Übernahme von Erziehungsaufgaben zu geben.
Es ist erkennbar, dass unsere Universitäten bemüht sind und immer waren, ihren Auftrag zur Qualifizierung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch den Abschluss längerfristig vereinbarter Arbeitsverträge zu erfüllen. Die Universitäten sind bestrebt, nicht allein durch intern gefasste Beschlüsse den Erfordernissen der Qualifizierungsphase unter anderem dadurch gerecht zu werden, dass mit dem jeweiligen Beschäftigten in der ersten Phase, das heißt für die Promotion, in der Regel 3-plus-1-Verträge und in der zweiten Phase 3-plus-3-Verträge abgeschlossen werden.
An der Martin-Luther-Universität in Halle wurde im Jahr 2005 jeder fünfte nach § 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befristete Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr abgeschlossen. Das hört sich zunächst nach sehr viel an. Diese Verträge waren aber in der Regel Folgeverträge aufgrund der vom dortigen Senat beschlossenen Leitlinien zur stellenstrukturellen Verankerung von Qualifikationsverhältnissen.
Ähnliches gilt für die Situation an der Otto-vonGuericke-Universität Magdeburg. Auch dort gibt es eine gleichartige Selbstbindung für den Befristungszeitraum in der ersten Qualifizierungsphase und einen in etwa gleichgroßen prozentualen Anteil von befristeten Arbeitsverträgen im Jahr 2012.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Universitäten mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz sehr verantwortungsvoll umgehen. Wir wollen das auch so weitermachen. Deshalb sehe ich im Moment keinen Änderungsbedarf. - Vielen Dank.
Ich bin froh, dass der Minister das noch einmal klargestellt hat. Das hätte mir sonst niemand geglaubt.
Seine Rede ist symptomatisch für die gesamte Situation im Landtag. Es gibt den Minister und die CDU-Fraktion, die meinen, es ist alles in Ordnung. Ansonsten gibt es eigentlich eine Mehrheit, die für die Bundesratsinitiative ist, die für die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen ist und die gegen die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist. So sieht es im Landtag aus.
wirkt aber wie eine Bremse und ist ein Klotz am Bein derjenigen, die für einen Fortschritt im Hochschulsystem streiten.
(Widerspruch bei der CDU - Herr Thomas, CDU: Und für verantwortliche Finanzpolitik! - Herr Knöchel, DIE LINKE: Nennen wir es Block! „Groß“ nicht!)
Meine Damen und Herren! Wir müssen die Strukturdiskussion - das mahne ich noch einmal an -, die wir im Land führen, nicht nur horizontal führen, wenn es darum geht, was man an Kooperationsbeziehungen finden kann, sondern auch vertikal. Es muss um die Frage gehen, wie die Personalstruktur künftig aussehen soll. Wenn von einem Bauch im Bereich des wissenschaftlichen Mittelbaus gesprochen wird, dann brauchen wir Antworten auf die Frage, wie wir Karrierewege neu orientieren können. Das sollten wir in der Strukturdiskussion berücksichtigen.
Die Beharrungskräfte auf der einen Seite sorgen dafür, dass sich die SPD nicht bewegen kann. Somit bekommen wir eine Beschlussempfehlung, die dermaßen nichtssagend ist, dass man sie einfach nur ablehnen muss. Ich finde das schade.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Minister Stahlknecht sagte gerade „Festspiele“. Ich habe am Anfang des Jahres ja gesagt, dass es ein Hochschuljahr wird, und man muss seinen eigenen Ansprüchen gerecht werden.
Die Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft: Wir haben über das Thema ausführlich im Landtag debattiert. Wir haben darüber auch ausführlich im Ausschuss debattiert.
Ja, es gibt unterschiedliche Auffassungen. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, was an Flexibilität notwendig ist, wo die Flexibilität aber Grenzen haben muss. Für uns als SPD ist klar, wir wollen die Flexibilität in der Wissenschaft nicht abschaffen. Darauf wären wir nicht gekommen. Wir wollen aber auch Rahmenbedingungen setzen. Wir wollen gute Arbeit auch in der Wissenschaft ermöglichen.
Das bedeutet, dass unseres Erachtens kurzfristige Verträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit in hohem Maße zur Bildung prekärer Beschäftigungsverhältnisse beitragen. Es gibt immer Sonderfälle wie Anschlussprojekte und wenn noch Restmittel aus einem Projekt vorhanden sind. Das wollen wir nicht antasten. Es geht uns um die unbegründet befristeten Verträge. Auch das haben wir im Ausschuss ausdrücklich gesagt.
Die Hans-Böckler-Stiftung hat untersucht, wo Hochschulabsolventen nach dem Studium hingehen und wie viele von diesen befristete Arbeitsverhältnisse eingehen. Wenn ich mir diese Aufstellung anschaue, dann ist es schon signifikant, dass 80 % der Hochschulabsolventen, die an den Unis bleiben, befristete Verträge bekommen und 60 % der Absolventen, die im Gesundheitswesen tätig sind, befristete Verträge bekommen. Demgegenüber haben wir im verarbeitenden Gewerbe - von dem wir sagen, dass dort auch Flexibilität notwendig ist - nur 11 % befristete Verträge. Das ist genau das Problem, vor dem wir stehen.
Ich wünsche mir, dass das Ministerium den Beschluss des Ausschusses so interpretiert, wie er von uns gemeint ist, nämlich Stärkung des Wissenschafts- und Hochschulstandorts Sachsen-Anhalt. Das geht nur mit langfristigen Verträgen und mit zukunftssicheren Karrierewegen, die auch abgesprochen werden. Dazu gehört für uns auch eine bessere Einbindung der Promovierenden in die Universitäten, das heißt Abschluss von Promotionsvereinbarungen mit den Professoren, um eine
Absicherung für die einzelne wissenschaftliche Mitarbeiterin und den einzelnen wissenschaftlichen Mitarbeiter zu haben.