Ich möchte deshalb an dieser Stelle meines Redebeitrages die Überweisung des vorliegenden Antrages in den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragen, und - ich denke mal, da habe ich meine beiden Vorredner richtig verstanden - da befinden wir uns dann in derselben Richtung.
Hier und heute den Antrag abzulehnen, nur weil sein Anliegen durch die anstehende Bundestagswahl im Moment keine Aussicht auf Erfolg hat, halte ich in der Sache für nicht zielführend. Ich denke schon, dass wir uns mit der dargelegten Intention des Antrages näher befassen sollten.
Ich teile die Einschätzung des Ministers, dass durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in Deutschland - übrigens ein Kernpunkt der Agenda 2010 der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder - für immer mehr Beschäftigte zunehmend kürzere und unsichere Erwerbsphasen zur Regel werden. Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass jede zweite Einstellung in der heutigen Zeit eine befristete ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland haben so viele Menschen wie noch nie Arbeit. Und schaut man einmal über die Landesgrenzen hinaus, so kann man feststellen, dass die Beschäftigungsquote in unserem Land zum Teil deutlich besser ist als in anderen EU-Ländern.
Mit 41 Millionen Erwerbstätigen haben wir in unserem Land einen nie dagewesenen Höchststand erreicht. Ich meine, bei aller kritischen Betrachtungsweise ist es doch wichtig, auf diesen Fakt hinzuweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei aller Freude über diese erzielten Erfolge muss uns doch eines mit Sorge erfüllen:
Mit dem Anstieg der Beschäftigungszahlen ist auch ein Anstieg der Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse einhergegangen, und das leider mit steigender Tendenz.
Ihnen allen gemein sind meist eine niedrige Entlohnung und ein hohes Maß an Unsicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als Beispiel möchte ich - der Minister hat es in seiner Rede auch erwähnt - die Leiharbeitsbranche anführen.
Obwohl mit der Einführung eines Mindestlohnes in dieser Branche eine wesentliche Verbesserung erreicht worden ist, muss man doch feststellen, dass gerade hierbei besonders häufig unsichere Beschäftigungsverhältnisse vorherrschen.
auch nur ansatzweise darzustellen, wie vielfältig, aber auch kompliziert die Neuausrichtung oder Nachjustierung arbeitsmarktpolitischer Instrumente unter dem Aspekt der sich beständig verändernden Bedingungen eines immer mehr globalisierten Arbeitsmarktes sein kann.
Darum ist es durchaus angebracht, sich über verbesserte Zugänge zur Arbeitslosenversicherung auszutauschen und zu überlegen, ob und, wenn ja, wie Rahmenfristen und Anwartschaften neu geregelt werden müssen. Das sollten wir in der nächsten Zeit im Ausschuss tun.
Darüber dürfen wir aber eines nicht vergessen: Unser Ziel muss es sein, jeder und jedem die Chance auf Teilhabe an Arbeit zu eröffnen.
Ich gehe sogar so weit zu sagen: Unser Ziel muss es sein, jeder und jedem die Chance auf Teilhabe an guter Arbeit zu eröffnen.
- Danke. - Denn ich bin der Meinung, nur sie schafft die materiellen und immateriellen Voraussetzungen für ein eigenständiges Leben.
Ich freue mich trotzdem auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss. Vielleicht können wir dann dort zielführend weiterdiskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Rotter. - Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Lüddemann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch meine Fraktion begrüßt es, dass ein Vorstoß im Bundesrat und auch hier unternommen wird, die - zugegebenermaßen - ausufernde Situation der prekären und kurzzeitigen Arbeitsverträge zu regeln. Das ist ein Ergebnis der Hartz-IV-Reform, das, denke ich, von keiner der damals Verantwortung tragenden Parteien und Fraktionen gewollt war. Es ist auch erkannt worden, dass nachgesteuert wird. Das wird ab Oktober auch passieren.
Den Hauptkern des Antrages der LINKEN, die Anspruchsfristen deutlich herabzusenken, tragen wir vollumfänglich mit.
Wir würden sogar noch weiter gehen. Sie haben es im Antrag gelesen. Sie haben auch erwähnt, dass Sie da noch Diskussionsbedarf haben. Wir schlagen vor, dass schon ein viermonatiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einen ALG-I-Anspruch begründet. Dann ist es aus unserer Sicht auch nicht mehr nötig, die Rahmenfristen wieder zu erweitern. Das ist eine Situation, die dem Rechnung trägt, wie sich der Arbeitsmarkt umbaut.
Es gibt ja neben diesen Ausuferungen, die zu bekämpfen sind, auch Bereiche, wo es gut und richtig ist, dass es kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gibt. Klassischerweise sind das Kultur und Wissenschaft. Wir haben vorhin aus anderer Perspektive darüber in diesem Hohen Hause debattiert. Aber dort sollten wir auch den Freiraum eröffnen, weiterhin gute, aber kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und auch Projektarbeit zu ermöglichen.
Wir wollen mit unserem Antrag deutlich machen, dass die Arbeitslosenversicherung, so wie sie im Moment existiert, nicht mehr zeitgemäß ist, sondern dass wir einen Umbau hin zu einer Arbeitsversicherung brauchen. Deswegen schlagen wir drei weitere Punkte vor, die aus unserer Sicht wichtig sind; denn es ist wichtig, schon präventiv zu agieren.
Da ist aus unserer Sicht gerade für unser Bundesland der Gründungszuschuss sehr zentral. Der ist damals der sogenannten Instrumentenreform - man kann es fast so sagen - zum Opfer gefallen. Denn so wie der eingeschmolzen worden ist, ist er ja praktisch nicht mehr existent. Das ist nicht nur von der Opposition, wie es klassischerweise der Fall ist, sondern auch vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kritisiert worden.
Dass dieser Gründungszuschuss ein sehr sinnvoller war, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nachgewiesen. Die haben in ih