Protocol of the Session on April 26, 2013

Damit können wir die Debatte abschließen. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Hier liegen Ihnen zwei Anträge vor, nämlich der Ursprungsantrag und ein Alternativantrag.

Ich lasse zunächst über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/2000 abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt worden.

(Unruhe)

Ich lasse nunmehr über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit

hat der Alternativantrag die Mehrheit gefunden und der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Erste Beratung

Unterstützung der Bundesratsinitiativen zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2001

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2033

Für die einbringende Fraktion hat der Abgeordnete Herr Hoffmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, es ist spät. Es ist Freitag.

(Herr Scheurell, CDU: Später Flieger!)

Ich bitte Sie, jetzt wieder herunterzukommen, obwohl wir eigentlich wieder hoch müssen; denn es geht jetzt um das Flugwesen. Ich hoffe, ich habe Ihnen jetzt eine kleine emotionale Brücke bauen können.

(Herr Borgwardt, CDU: Ich denke, es geht um Lärmschutz! Das Fliegen wollt ihr doch verhindern!)

- Na ja, der Lärm entsteht beim Fliegen, unter anderem.

(Unruhe)

Ich könnte jetzt sagen, schließen Sie einmal die Augen und stellen Sie sich das vor, was mir der Kollege Dr. Thiel vor einer ganzen Reihe von Tagen einmal erzählt hat. Allerdings musste er dabei die Augen offen haben. Wenn Sie zu mitternächtlicher Zeit auf der A 14 auf den Flughafen Leipzig/Halle zufahren

(Zuruf von der CDU: Mit geschlossenen Au- gen!)

- Nicht doch, mit offenen. Sie sollen sich das mit geschlossenen Augen vorstellen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Sie sollen jetzt die Augen zumachen und sich vorstellen, Sie fahren mit offenen Augen über die Auto- bahn! - Heiterkeit und Unruhe - Zuruf: Jetzt hat er es! - Zuruf von Herrn Striegel, GRÜ- NE)

Das geht alles von meiner Redezeit ab. Also ein bisschen Solidarität könnte ich auch gebrauchen.

(Herr Borgwardt, CDU: Breitband!)

Nein. Es geht mir um Folgendes. Wenn Sie sich vorstellen, dass er dort beobachtet hat, wie eine

DHL-Frachtmaschine landete und sich noch vier weitere - wenn man weit genug weg ist, dann kann man das sehen - in diesem Korridor bewegten, dann können Sie nachvollziehen, was ich jetzt schon zweimal erfahren habe, wenn ich diesen Treffpunkt Flughafen, den der Airport in jedem Jahr wenigstens einmal anbietet, resümiere. Da hat DHL einmal darüber berichtet, was dort an logistischem Prozedere läuft.

(Herr Scheurell, CDU: Da sind wir dankbar dafür!)

Es ist nachvollziehbar, dass das eine ganze Menge an solchen Belastungen mit sich bringen kann und sicherlich für den einen oder anderen auch bringt. Zahlreiche Studien belegen, dass Fluglärm Stressreaktionen auslöst und auf Dauer krank machen kann.

(Herr Borgwardt, CDU: Windräder auch!)

Fluglärm ab einem Dauerschallpegel von 40 dB in der Nacht kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Schlaganfall oder Herzinfarkt verursachen. Das Umweltbundesamt fordert daher, insbesondere nächtlichen Fluglärm zu reduzieren und darüber zu diskutieren, wie viel Verkehr tatsächlich gebraucht wird.

(Herr Scheurell, CDU: In der Nacht!)

- In der Nacht. - Der Schutz vor Nachtfluglärm ist rechtlich allerdings nur unzureichend geregelt. Das Luftverkehrsgesetz enthält weder Grenzwerte für Fluglärm noch Maßgaben für eine lärmreduzierte Flugroutenplanung. Das Fluglärmgesetz regelt nur den nachsorgenden Schallschutz an Gebäuden und Außenwohnbereichen.

Maßnahmen zum aktiven Schallschutz, um Fluglärm zu vermeiden oder zu reduzieren, fehlen. Das Verfahren zur Festlegung der Flugrouten erfolgt ohne verbindliche Einbeziehung der Betroffenen. In der Folge müssen rechtliche Entscheidungen die Lücken in der Gesetzgebung schließen, um in langwierigen Verfahren eine angemessene Nachtruhe durchzusetzen.

Die in den Bundesrat eingebrachten Initiativen der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg haben alle dieselbe Zielrichtung, nämlich die Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm, allerdings mit unterschiedlichen Gesetzesänderungen und damit auch in unterschiedlichen Dimensionen.

Wir begrüßen ausdrücklich die mit den Bundesratsinitiativen angeregte Diskussion über mehr Lärmschutz für die Bevölkerung vor allem nachts. DIE LINKE überstützt die berechtigte Forderung vieler Bürgerinnen und Bürger, dass die Gesundheit und der Lärmschutz gegenüber den wirtschaftlichen Erfordernissen zum Beispiel eines Flughafens deutlich gestärkt werden müssen. Dazu

muss das Luftverkehrsgesetz des Bundes geändert und eine einheitliche Regelung für ein Nachtflugverbot für Flughäfen in stadtnahen Räumen von 22 Uhr bis 6 Uhr verankert werden.

Allerdings sehen wir es mit Sorge, dass das Thema um Bundesrat vorerst kaltgestellt wurde und darüber vor der Bundestagswahl nicht mehr verhandelt werden soll. Dieses, nennen wir es einmal: wahlkampftaktische Manöver ist für uns unverständlich und unverantwortlich.

(Herr Borgwardt, CDU: Das kennt ihr nicht!)

- Ja, es kann jeder denken, wie er will. Deswegen führen wir eine Debatte.

Der Lärmschutz ist schon seit Langem ein dringendes Thema und bedarf dringend einer Verstärkung. Dieser verweigert sich im Moment auch die SPD; denn aus dem Bundesrat ist zu hören, dass sich die SPD-geführten Länder nicht dazu durchringen können, der Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zu folgen.

Diese wäre aber die am weitesten gehende Initiative für einen besseren Lärmschutz. Wer sich damit beschäftigt hat, wird festgestellt haben, dass die durch das Land Brandenburg eingebrachte Initiative deutlich dahinter zurückbleibt. Es ist der Versuch, die Diskussion anzustoßen. Sie versucht das aber auf dem Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners.

Wichtig ist für uns - dafür wollen wir mit unserem Antrag ein Signal setzen -, dass die Debatte zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm weitergeht und nicht vor der Bundestagswahl abgewürgt wird. Es ist schon seit Langem ein öffentliches Thema und die Debatte dazu ist mehr denn je nötig. Wer bei diesen Treffpunkt-Flughafen-Aktivitäten dabei war, der weiß, dass dort immer auch Fluglärmgegner anwesend sind, und das auch nicht ohne Grund.

Auch wenn wir nicht wissen, was genau in den Ausschüssen des Bundesrats ausgehandelt wird, so wollen wir doch an die Landesregierung - deswegen dieser Antrag - appellieren und sie auch auffordern, sich in den Gremien des Bundesrats für einen besseren Schutz vor Fluglärm einzubringen.

Man hat während mancher Diskussionen den Eindruck - unser Minister ist manchmal auch nicht so weit davon weg -, dass man eigentlich nicht so sehr gewillt ist, wirtschaftliche Interessen den gesundheitlichen unterzuordnen. Das wirft dann auch ein bisschen ein schlechtes Bild auf SachsenAnhalt. Aber darüber haben wir heute schon genug diskutiert. Deshalb will ich diesbezüglich nicht in die Details gehen.

Es wird immer gesagt, dass an dem Flughafen so viele Arbeitsplätze hängen und deswegen die Be

völkerung den Lärm mehr oder weniger tolerieren müsste. Aber ich frage Sie einmal - vielleicht weiß der eine oder andere ein bisschen was davon, manches ging durch die Presse -: Was sind denn das für Arbeitsplätze bei DHL oder bei Amazon? Wie werden die Mitarbeiter dort bezahlt?

(Zuruf von der LINKEN: Schlecht!)

Bevor es zu Irritationen kommt, möchte ich sagen, dass wir den Begriff "Nachtflugverbot" nicht explizit in den Antrag hineingeschrieben haben. Das wäre in diesem Hause von vornherein nicht mehrheitsfähig. Das ist mir klar.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU - Herr Borgwardt, CDU: Da wären wir uns einig!)

Wir sind auch nicht bereit, das dazu benutzen zu lassen, dass man mit der Keule kommt und uns als Arbeitsplatzgefährder bezeichnet. Uns geht es eigentlich nur um eine sachliche und vor allen Dingen den Bürgern zugewandte Diskussion auf der Bundesebene und darum, auf Entscheidungen zu dringen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht eigentlich vom Text her unserem Antrag, allerdings mit der Konkretisierung, dass man noch die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr hineingenommen hat. Ich bin fast geneigt zu sagen, den Mut würde ich gern übernehmen.