Protocol of the Session on April 26, 2013

gibt uns die Möglichkeit, zum einen der Landesregierung in gewisser Weise Aufträge und Prüfaufträge zu geben, zum anderen aber auch hier in diesem Hohen Hause fraktionsübergreifend festzustellen, dass wir Handlungsbedarf haben.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Eben!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kollege Daldrup. - Für die Fraktion DIE LINKE wird Herr Krause erwidern.

Meine Damen und Herren! Herr Minister, in Bezug auf das, was Sie als Sensibilität umschreiben, würde ich eher sagen: Das ist Ihre Politik.

Ich erinnere noch einmal an die Episode - nicht an eine Episode in Argentinien, in Brasilien oder irgendwo im Dschungel, sondern in Europa, in Frankreich, in Dänemark -, wo andere Politiker eine andere Politik umsetzen, wo sie das tun, Frau Frederking, was das Grundstückverkehrsgesetz, das Reichssiedlungsgesetz im Kern haben. Darin ist festgeschrieben: Die Sozialpflichtigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung ist ein Sonderrecht gegenüber dem normalen Grundstücksverkehr.

Bis 1990 - ich glaube, Herr Daldrup wird das aus seiner Entwicklung und aus seiner Erfahrung als Landwirt heraus bestätigen - -

(Herr Daldrup, CDU, geht zu einem Saal- mikrofon)

Einen kleinen Moment, Herr Krause.

Ich möchte zumindest noch diesen Satz aussprechen.

Einen kleinen Moment, Herr Krause.

(Herr Daldrup, CDU, setzt zum Sprechen an)

- Herr Daldrup, Sie haben nicht die Karte gehoben. Deshalb ist es eigentlich so, dass Sie nach der Rede an der Reihe sind.

(Herr Daldrup, CDU: Nein! Ich habe eine Frage!)

Wer sofort eine Zwischenintervention oder eine Frage hat, der hebt seine Karte.

(Herr Daldrup, CDU: Dann tue ich das!)

Dann zum Schluss.

Zum Schluss, Herr Daldrup.

(Herr Daldrup, CDU: Ja!)

Bis 1990 war das ohne Probleme üblich. Nur in Ausnahmefällen wurden landwirtschaftliche Nutzflächen auf der Grundlage der Anwendung des Grundstückverkehrsgesetzes oder des Reichssiedlungsgesetzes an Nichtlandwirte gegeben. Erst mit der Existenz der BVVG, mit einer sonderrechtlichen Betrachtung der BVVG wurde - ich sage es noch einmal - durch das Wirken der BVVG ein Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb des Grundstückverkehrsgesetzes - politisch toleriert - möglich, meistbietend, europaweit.

(Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Das konnte kein Mensch vor 1990 in der Bundesrepublik Deutschland machen, wenn es um landwirtschaftliche Nutzflächen ging. Das ging erst mit dem Verramschen, mit dem Drang, mit der Gier nach dem ehemaligen volkseigenen Boden.

(Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Das hat abgefärbt auf den normalen Grundstücksverkehr hier in den neuen Bundesländern. Dann erfolgte das so, wie es jetzt bei uns üblich ist. Ich glaube, wenn man einmal einen Arbeitsbesuch in den alten Bundesländern unternimmt und dort die Anwendung des Grundstückverkehrsgesetzes betrachtet, dann wird man wahrscheinlich überrascht sein, wie viel geordneter das dort vielleicht noch abläuft. Denn die BVVG-Flächen liegen in den neuen Bundesländern.

(Zuruf von der CDU: Das stimmt doch gar nicht! - Herr Leimbach, CDU: Vielleicht!)

Das möchte ich einfach vorweg sagen. Das ist keine Sensibilität.

(Herr Leimbach, CDU: Ach! Reine Spekula- tion!)

Das Ansinnen wird in einem Brief des Staatssekretärs beim Landwirtschaftsministerium deutlich, der dazu formuliert hat - ich zitiere sinngemäß -: Man möge das Grundstückverkehrsgesetz nicht weiter so sehr restriktiv anwenden, man könne mit dem Grundrecht auf Eigentum Probleme kriegen. - Solche Worte waren bis 1990 oder 1995, vielleicht sogar bis 2000 nirgendwo in der Bundesrepublik zu hören.

(Zuruf von der CDU: Eben!)

Als es um die letzten Flächen ging, wollte man mit dem Hinweis darauf - damit zitiere ich wieder

Herrn Daldrup -, dass es in Sachsen-Anhalt nur noch 70 000 ha BVVG-Flächen gibt, nicht auch noch diese letzten Flächen für landwirtschaftliche Zwecke sicherstellen, sondern man wollte vielmehr mehr Freiheiten für den freien Verkauf ermöglichen.

Ich sage das bewusst; denn es wird von der Koalition einfach nicht zur Kenntnis genommen, dass mit dem geltenden Grundstückverkehrsgesetz, ohne dass es andere politische Weichenstellungen gibt, grundsätzlich anders verfahren wird. Die gesetzlichen Bestimmungen werden - auch das besagt das Gutachten - sehr weit ausgelegt. Richter können in Verfahren letztlich auch nur im Rahmen der Bewertung durch Behörden entscheiden. Sie holen sich Sachkenntnis bei Behörden ein, die letztlich von der Politik angewiesen und ausgerichtet werden.

Ich muss das einfach noch einmal sagen: Wir haben die Möglichkeit, es anders zu machen, wenn wir an diese Fragen verbindlicher herangehen, nicht so, wie es in dem Änderungsantrag angeregt wird.

Eine letzte Anmerkung kann ich mir auch nicht ersparen: Wir springen nicht auf einen fahrenden Zug auf. Ich dachte, Frau Frederking spricht an, wie oft wir in den vergangenen zwei Jahren das Thema Grundstücksverkehr oder Verfügbarkeit von Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung angesprochen haben. Ich würde sagen, es hat viel Mühe und Ausdauer gekostet - ich sage es einmal moderat -, den Herrn Minister mit seiner Koalition endlich zum Jagen zu tragen.

(Widerspruch bei der CDU)

Das ist meine Antwort auf Ihre Bemerkung mit dem fahrenden Zug.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Treffer! - Herr Dal- drup, CDU: Letzter Waggon! - Minister Herr Dr. Aeikens: Ich war schon auf der Jagd, als Sie noch geschlafen haben! - Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Herr Czeke, DIE LINKE: Beim Schiffeversenken!)

Über 20 Jahre haben wir dazu Anträge gestellt. Ich könnte es Ihnen an den einzelnen Punkten in dem Antrag vorexerzieren.

(Herr Daldrup, CDU: Immer eine andere In- tention!)

Ich habe es Ihrem Minister schon gesagt: Ich war von Ihrem Änderungsantrag überrascht. Sie haben unter Punkt 1 eigentlich alle drei Punkte von uns übernommen - nur beim ersten Punkt unterscheiden wir uns. Wir sagen, das Grundstückverkehrsgesetz ist eine Grundlage, um restriktiv zugunsten der Landwirtschaft zu entscheiden. Das sagen auch die Wissenschaftler in dem Gutachten. Die Koalition aber sagt, das sei es nur bedingt.

Herr Krause, kommen Sie bitte zum Schluss.

Jawohl. - Bei den anderen Punkten haben Sie unsere Positionen etwas aufgeweicht. Sie haben unsere Punkte bis auf zwei, drei Positionen im Wesentlichen übernommen. Sie sagen jedoch nicht etwas anderes deutlich, sondern Sie haben lediglich hier und da einen Punkt ausgelassen. Ich war schon überrascht darüber, dass das so abgeht. Ich glaube, Sie wollen der Landwirtschaft helfen, sind aber nicht bereit, konsequent die politischen Entscheidungen zu treffen, damit unsere Ordnungsbehörden besser entscheiden können.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Herr Daldrup, bitte.

Herr Kollege Krause, Vereinfachungen führen immer zu Fehlinterpretationen. Deswegen frage ich Sie: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass das französische Modell vorsieht, dass die Safer am Ende des Prozesses festlegt, welcher Käufer für welchen Preis die Grundstücksflächen erwerben darf? Wollen Sie das auch für Deutschland? Kann es wirklich ein Modell für Deutschland sein, dass sich ein Markt überhaupt nicht mehr bildet?

Im ersten Moment scheint das sehr attraktiv zu sein. Wir haben aber festgestellt, dass mit dieser Regelung erheblich in die Eigentumsrechte der dortigen Grundeigentümer eingegriffen wird.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Was soll denn die- ser Quatsch?)

Jetzt muss ich fragen, Herr Daldrup: Waren Sie dabei?

Was haben Sie denn dort gehört?