Protocol of the Session on September 21, 2012

Parteien, nicht wir im Landtag von Sachsen-Anhalt, haben über dieses Thema bereits diskutiert. Aber ich denke, in den politischen Gremien und auch im Bundestag ist sehr oft über das Thema Syrien gesprochen worden. Man hat sich auch damit befasst, wie sich Deutschland zu den Vorfällen in Syrien stellt.

Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass unhaltbare, menschenverachtende und undemokratische Zustände in Syrien herrschen und dass wir diese alle gemeinsam verurteilen. Die Auswirkungen dieser Zustände sind vielfältig, vor allem auch vielfältig für die Syrier, die bei uns in Sachsen-Anhalt leben oder die bei uns Zuflucht suchen.

Es ist bereits angesprochen worden: Betroffen sind zum einen die Menschen, die bereits unter uns leben, speziell die Gruppe der syrischen Studenten, und zum anderen die Menschen, die mit einem Antrag auf Asyl bei uns Schutz suchen.

Meine Ausführungen möchte ich auf die Asylsuchenden beschränken. Bei der Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wird noch einmal ausführlich über die Situation der Studierenden debattiert werden. Deshalb beschränke ich mich auf die Frage des Schutzes von Asylsuchenden und von Flüchtlingen.

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Bereits im Mai 2011, also vor über einem Jahr, gab es eine ähnliche Situation. Flüchtlingen aus Nordafrika haben Asyl in Europa gesucht. Auch zu dieser Thematik hatten Sie einen Antrag gestellt. Ähnlich wird auch mit dem heute von Ihnen gestellten Antrag zur Situation der Flüchtlinge aus Syrien umgegangen werden.

Die Flüchtlingsproblematik bezieht sich nicht allein auf Deutschland. Vielmehr muss sich Deutschland in die europäische Flüchtlingspolitik einreihen. Für uns ist es besonders wichtig, dass es Absprachen mit unserem europäischen Nachbarn gibt. In diese Absprachen sind die Bundesrepublik und wiederum wir als Sachsen-Anhalt eingebunden. Auch wir - der Minister hat es bereits ausgeführt - werden unseren Anteil, unseren Beitrag zu dieser europäischen Flüchtlingspolitik beitragen. Ich bin aber nicht dafür, ein gesondertes Programm in Sachsen-Anhalt aufzulegen.

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist schon festgestellt worden, dass der Abschiebestopp bereits existiert. Dass dieser nicht dauerhaft erlassen werden kann, liegt schon in der Natur der Sache, weil es einen Abschiebestopp immer nur für einen bestimmten Zeitraum geben kann. Ein solcher Abschiebestopp kann aber entsprechend der Situation des Landes immer wieder verlängert werden. Wir kennen auch Fristen von

ein bis drei Monaten. In dem Fall des Abschiebestopps nach Syrien gibt es eine relativ lange Frist von einem halben Jahr. Ich kann mir vorstellen, dass es unproblematisch ist, diesen Abschiebestopp um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. Darin sind sich sicherlich alle Beteiligten einig.

Bereits seit Ende April 2011 gibt es keine Rückführungen nach Syrien mehr. Faktisch gilt auch dieses Rücknahmeabkommen nicht mehr, und auf dieses Rücknahmeabkommen wird nicht mehr zugegriffen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Rahmen verschiedener Anträge im Bundestag bereits die Aufhebung dieses Rücknahmeabkommens beantragt. In diesem Zusammenhang könnten wir Ihren Antrag unterstützen.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes bedarf aber wiederum einer Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern. Das heißt, an dieser Stelle können wir allein als Bundesland nicht handeln, sondern müssen dies im Konsens mit den anderen Bundesländern und vor allem mit der Bundesregierung tun. In § 23 des Aufenthaltsgesetzes ist ausgeführt, dass dies nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern geschehen kann.

Unter welchen Bedingungen dies möglich ist, konnten wir aufgrund der Kürze der Zeit nicht herausfinden. Deshalb bitte ich darum, dass die vorliegenden Anträge in den Innenausschuss überwiesen werden und dass wir uns über die weitere Verfahrenweise verständigen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Frau Schindler. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Herbst die Möglichkeit zu sprechen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es wäre schön, wenn der Innenminister noch anwesend wäre.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, und bei der LINKEN)

Ich habe ihm das bereits gesagt, als er eben herausging. Ich glaube, er ist an dieser Stelle in der Verantwortung in Bezug auf die aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Ehrlich gesagt, finde ich es vor dem Hintergrund der Situation in Syrien, wie sie von mehreren Rednerinnen und Rednern geschildert worden ist, und aufgrund der Ernsthaftigkeit der Lage unangemessen bzw. zumindest sehr fragwürdig, sich hinzustellen und zu sagen, Sachsen-Anhalt nehme nach

dem Königsteiner Schlüssel ganze fünf Flüchtlinge auf im Rahmen des arabischen Frühlings. Das betrifft nicht nur Syrien.

Diese Zahl von fünf Flüchtlingen wurde in diesem Hohen Haus bereits genannt. Damals war sie genauso erschütternd. Dass man mit zunehmender Intensität der Konflikte die Haltung etwas ändert und sagt, Königsteiner Schlüssel hin oder her; uns in Sachsen-Anhalt steht es doch frei, uns davon zu lösen, die Flüchtlinge aufzunehmen und Kapazitäten, die darüber hinaus vorhanden sind, anzubieten, diese Reaktion würde ich mir wünschen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich glaube, mit dieser Reaktion würden wir uns nicht viel vergeben. Wir haben definitiv diese Kapazitäten.

Zu den einzelnen Punkten. Einiges hat sich schon aufgeklärt. Frau Tiedge und Herr Stahlknecht haben beide darauf Bezug genommen. Unsere Forderung nach dem Abschiebestopp für ein halbes Jahr nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist seit gestern bzw. seit drei Tagen erfüllt worden. Auf jeden Fall ist unser Antrag älter als diese Entscheidung. Insofern ist das ein Lichtblick in der Sache, aber natürlich keiner, der uns ausreicht. Denn dieser Abschiebestopp ist auf ein halbes Jahr beschränkt, und es stellt sich die Frage, was dann passiert.

Frau Schindler, Sie haben völlig Recht; natürlich kann man diesen Stopp immer wieder verlängern und die Menschen fallen immer wieder unter eine neue Regelung, wenn die Bedingungen so bleiben, wie sie sind. Aber erstens wollen wir uns nicht wünschen, dass die Bedingungen so bleiben wie sie sind, und zweitens gibt es den Betroffenen keinerlei Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit brauchen sie aber. Stellen Sie sich einmal vor, sie kommen mit einer Familie in Deutschland an. Ich glaube, wir alle planen unser Leben nicht in Zeitabschnitten von sechs Monaten, sondern etwas langfristiger. Diese Menschen kommen außerdem in eine völlig fremde Umgebung. Insofern ist ein halbes Jahr, in dem der Stopp gilt, nicht ausreichend.

Es erschließt sich mir nicht, warum die Regelung des § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, wonach den Betroffenen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, nicht greifen kann. Der Minister hat darauf nicht Bezug genommen. Er hat nur gesagt, es gehe nicht oder wir machten es nicht.

Was ist denn eine humanitäre Notlage? Wofür haben wir denn diese Möglichkeit nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes, wenn nicht für solche Notlagen? - Das frage ich mich schon. Der Minister hat sich auf § 23 Abs. 3 bezogen. Das betrifft die Richtlinie zum humanitären Schutz, unter die einige Flüchtlinge fallen würden, aber das sind ganz geringe

Fallzahlen. Ich hatte vorhin die Zahlen genannt: Von insgesamt 4 700 Asylanträgen sind bisher erst 100 Anträge positiv beschieden worden.

Hinsichtlich des Rücknahmeabkommens haben Sie ausgeführt, dass die SPD-Fraktion mitgehen könnte. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Prozess weiterhin mit uns vorantreiben. Das ist ein wichtiges Anliegen. Wenn man ein Regime nicht akzeptiert, dann braucht man mit ihm auch keine Abkommen schließen. Natürlich geht es hierbei um ein politisches Signal.

Die Fraktion DIE LINKE hat die Thematik der Flüchtlinge aus Syrien in zwei Anträge aufgeteilt. Das kann man machen, aber wir haben andere Instrumente gewählt. Ich halte unseren Antrag in einigen Punkten für etwas weitergehender und konsequenter. Ich hoffe, dass wir bei der Beratung des zweiten Antrages der Fraktion DIE LINKE über die Lage der syrischen Studierenden im Land, deren Aufenthaltsstatus und deren Perspektiven auch finanzieller Art reden. Das ist bei der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt etwas zu kurz gekommen.

Ich hoffe, dass die Diskussionen im Ausschuss weitergeführt werden. Ich höre mit einem gewissen Wohlgefallen, dass die Anträge in den Ausschuss überwiesen werden sollen und als Grundlage für weitere erhellende Diskussionen dienen sollen. Man kann solche Vorhaben weiterentwickeln.

(Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

Danke sehr, Herr Kollege Herbst. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Bönisch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir in meiner Vorbereitung eine ganze Menge aufgeschrieben. Ich werde darauf verzichten, es zu verlesen, weil inhaltlich bereits alles gesagt wurde. Ich muss das nicht wiederholen.

Wir werden die Überweisung der Anträge in den Innenausschuss beantragen. Frau Schindler hat es auch gesagt; wir stimmen darin überein.

Ich finde es bemerkenswert, dass solche Anträge zur Landtagssitzung eingebracht werden, die eigentlich typischerweise im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss behandelt werden könnten.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir können an dieser Stelle keine Entscheidung treffen, die uns wirklich voranbringt. Es ist die Intention eines solchen Antrages, im Ausschuss behandelt zu werden. Und zu sagen, dass man als

Mensch immer noch ein bisschen besser sein kann und immer noch ein bisschen mehr tun kann als die Landesregierung, ist kein Grund für die Behandlung im Plenum.

(Zuruf von Herrn Herbst, GRÜNE)

Wir tun eine ganze Menge. Es ist lege artis. Wir sind im Rahmen der Bundesgesetzlichkeit eingebettet, auch im Rahmen des Verbundes der Bundesländer, gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium, gemeinsam in Europa. Ich denke, wir werden letztlich das Richtige herausfinden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte ebenfalls darum, den Antrag in den Innenausschuss zu überweisen.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Tiedge das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bönisch, es sind eben keine Themen für Selbstbefassungsanträge.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es geht darum, dass das Parlament mit unserem Antrag und auch mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klare Aufträge an die Landesregierung bewirken sollte, die diese dann durchsetzen muss. Das heißt nicht, dass wir darüber erst noch im Ausschuss hätten reden müssen.

Ich finde es langsam politisch unglaubwürdig und kaum noch vermittelbar, wie im Parlament mit wichtigen Themen umgegangen wird. Um sich nicht positionieren zu müssen und klare politische Signale zu setzen, überweist man die Anträge in den Innenausschuss oder in den Rechtsausschuss und sagt, dort könne man dann einmal in Ruhe darüber reden.

Die Probleme sind aktuell. Sie müssen jetzt gelöst werden und nicht erst in einem halben oder in einem Jahr, sondern so schnell wie möglich.

(Beifall bei der LINKEN)

Das sind wir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Syrien schuldig.

Frau Schindler, Sie sagten, ein Aufnahmeprogramm sei nicht notwendig. Nun gab es im Jahr 2009 bereits so ein Programm für irakische Flüchtlinge. Selbst die Bundesregierung hat gesagt, sie hätte gar nichts gegen so ein Aufnahmeprogramm. Es sei im Moment nur nicht auf ihrer Agenda. Deswegen ist von uns der Antrag gestellt worden, die Landesregierung zu beauftragen, die Bundes

regierung daraufhin zu beeinflussen, dass sie so ein Aufnahmeprogramm wieder auflegt.