Protocol of the Session on September 20, 2012

Es gibt also Initiativen sowohl aus dem Bundesrat als auch aus dem Bundestag mit der gleichen Zielrichtung zu demselben Thema. Von daher kann ich es mir gut vorstellen und wünsche es mir, dass es bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Bundestages zu einer wirksamen Beschlussfassung kommt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Kollege Rothe. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, am Anfang einen kleinen Ausdruck der Genugtuung zu Protokoll zu geben. Ich habe mich in der Tat sehr gefreut, als ich die Beschlussempfehlung des Ausschusses gesehen habe. Trotz allem, was man sich noch wünschen könnte, was noch nicht geregelt ist, ist es, glaube ich, ein Zeichen, das man nicht geringschätzen sollte, dass in diesem Hohen Hause, unter dieser Koalition eine solche Beschlussempfehlung durchgeht.

Es ist in der Tat ein urgrünes Thema; der Kollege Rothe hat es eben erwähnt. Volker Beck hat in den letzten Jahrzehnten unendlich viele Anträge eingebracht. Ich freue mich wirklich darüber, dass nunmehr über den Bundesrat zumindest eine Lösung in Sicht ist.

Das war bei der Einbringungsdebatte im Februar noch nicht abzusehen. Insofern hege ich noch

nicht die Hoffnung, dass im nächsten Jahr zum CSD die Regenbogenfahne auch vor der Staatskanzlei in Magdeburg weht, wie es in diesem Jahr in Stuttgart der Fall gewesen ist. Aber vielleicht wird heute ein Zeichen gesetzt, dass wir gemeinsam ein paar Schritte in diese Richtung gehen. Es ist auf jeden Fall ein Zeichen, dass Homophobie auch in diesem Lande keine Chance hat.

Ich will mich nicht in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen; Sie wissen, ich bin keine Juristin. Rechtsprechung, Unrechtsurteile hin oder her. Es sollte das Wesen der Demokratie sein, dass Demokratie Unrecht erkennen kann, dass sie die Fähigkeit hat, das Unrecht zu benennen und darauf zu reagieren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Denn es ist relativ unstrittig, dass zwischen 1945 und 1969 ungefähr 60 000 Männer in der Bundesrepublik aufgrund des § 175 verurteilt wurden, dass bis Mai 1989 in der DDR der § 151 des Strafgesetzbuches gegolten hat, dass aufgrund dieser Rechtslagen, die im Grunde auf Nazirecht beruhen, unheimlich vielen Menschen Unrecht widerfahren ist.

Die Überschrift fasst es nicht, dass beide Unrechtstatbestände, sowohl der aus der BRD als auch der aus der DDR, in Rede stehen, aber der Text zeigt es. Da aber die Überschrift nicht mitbeschlossen wird, können auch wir mit der Beschlussempfehlung mitgehen. Wir werden sie unterstützen. Denn ich glaube, es ist an der Zeit, dass das Stigma, dass man aufgrund dieser Tatbestände als vorbestraft gilt, aufgehoben wird. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Kollegin Lüddemann. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Borgwardt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin wie meine Vorredner gingen auf den Werdegang ein. Ich hatte bei der Einbringung deutlich gemacht, dass wir die Bundesratsinitiative, wie es die Ausführungen meiner Vorredner getan haben, unterstützen.

Ich will vielleicht noch einmal zum Verständnis sagen, was die Mindesterwartungen der CDU-Fraktion sind. Damit will ich es aber dann auch bewenden lassen und nichts wiederholen.

Unser Ziel ist, bundesweit eine einheitliche Verfahrensweise und Wege zu finden, im Sinne der Garantie des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung die Ehre der Betroffenen wiederher

zustellen und ihnen die notwendige Hilfestellung, sofern sie dieser bedürfen, zu geben.

Deswegen unterstützen wir das. Wir haben überhaupt keine gegensätzliche Auffassung. Ich will mich nicht noch einmal in die Diskussion begeben, dass es am Anfang so schwierig gewesen sei, wie es Frau Lüddemann gesagt hat. Wir wollten nur für Klarheit sorgen im Rahmen dessen, was wir können. Wir haben die Probleme aufgezeigt, die bestehen. Mehr nicht. So sind wir dazu gekommen. Ich glaube, dass das ein richtiger Weg ist. Die CDU macht dabei selbstverständlich mit.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Danke schön, Herr Kollege Borgwardt. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1330 ab. Wer dem Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag in dieser Fassung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/80

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/1331

Die erste Beratung fand in der 5. Sitzung des Landtages am 10. Juni 2011 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Hampel. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist in der 5. Sitzung des Landtags am 10. Juni 2011 an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen worden.

Die Beratungen im Ausschuss fanden in der 4. Sitzung am 24. Juni 2011, in der 6. Sitzung am 23. September 2011, in der 13. Sitzung am 9. März 2012 und in der 16. Sitzung am 20. Juli 2012 statt.

Der Ausschuss verständigte sich in der ersten Beratung darauf, die Landesregierung zu bitten, in der Sitzung am 23. September 2011 zu den in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgeführten Punkten Bericht zu erstatten.

In der darauffolgenden Sitzung beschloss der Ausschuss, zu dem Thema Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt anstelle des ursprünglich für den 28. Oktober 2011 anvisierten Fachgesprächs eine Anhörung am 9. März 2012 durchzuführen.

Der Bericht der Landesregierung zu den in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgeführten Punkten wurde dem Ausschuss in schriftlicher Form zugeleitet. Der umfangreiche Bericht des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung liegt dem Ausschuss als Vorlage 1 vor.

Zu der Anhörung in der Sitzung am 9. März 2012 waren 18 Verbände und Institutionen eingeladen. Davon sind nur drei Verbände, der Verband der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt, der Deutsche Juristinnenbund und das Genderinstitut Sachsen-Anhalt, der Einladung gefolgt.

Die abschließende Beratung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE fand in der Sitzung am 20. Juli 2012 statt. Dazu lag der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD vor.

Die Fraktion DIE LINKE machte darauf aufmerksam, dass sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen der Selbstbefassung mit dem gleichen Thema befasse, und bat darum, die Behandlung des Antrags „Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt“ in der Drs. 6/80 im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zurückzustellen.

Die Fraktion der SPD gab zu bedenken, dass der Bundesrat über die zu dem betreffenden Thema eingebrachte Initiative der Freien und Hansestadt Hamburg bereits im September 2012 befinden werde und das Land nicht mehr die Möglichkeit habe, sich der Bundesratsinitiative anzuschließen, wenn der Ausschuss die abschließende Beratung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE vertage.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD bekräftigte weiter, dass sich der Landtag dieser Initiative anschließen sollte, um in Bezug auf das Gesamtvorhaben der Gleichstellung von Männern und Frauen einen Schritt voranzukommen.

Die Fraktion der CDU warb um Zustimmung zu dem Entwurf der Beschlussempfehlung. Die Bundesratsinitiative, die auf einen Antrag der SPD und der GRÜNEN in Hamburg zurückgehe, werde von den Koalitionsfraktionen in Sachsen-Anhalt unterstützt.

Der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, aus der Sicht seiner Fraktion greife die von der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegte Bundesratsinitiative nicht weit genug. Sie verschiebe die eigentliche Lösung des Problems.

Er erklärte, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde dem vorgelegten Entwurf einer Beschluss

empfehlung zustimmen, auch wenn der Antrag der Fraktion DIE LINKE damit erledigt sei; denn anderenfalls drohe die konsequente Ablehnung des Antrags. Aus der Sicht seiner Fraktion hätte man sich durchaus größere Ziele setzen können.

Im Ergebnis der Beratung schloss sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen an und beschloss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig.

Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Professor Dr. Kolb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass Gleichstellung einen so hohen Stellenwert in diesem Hohen Haus hat.

Wir haben in den letzten Sitzungen über viele Aspekte der Gleichstellungspolitik diskutiert, vor allem über Dinge, die wir auf Landesebene angehen und ändern wollen.

Mit der Beschlussempfehlung wenden wir uns jetzt an die Bundesebene, weil wir festgestellt haben, dass es bestimmte Rahmenbedingungen gibt, die wir im Land nicht ändern können. Es bedarf bundesgesetzlicher Regelungen, um die Rahmenbedingungen für Frauen in Bereichen, in denen nach wie vor Defizite, nämlich gravierende Defizite bestehen, zu ändern.

Es geht um zwei Punkte, um die Entgeltgleichheit und um die Frauenquote, obwohl es zuletzt eigentlich Geschlechterquote heißen müsste.

Es wird schon lange über diese Themen diskutiert, ohne dass wir bisher konkrete Fortschritte hätten feststellen können. Wir stellen einen gravierenden Widerspruch zu dem fest, was gesetzlich vorgegeben ist.

Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und nach entsprechenden konkreteren europarechtlichen Vorstellungen dürfte beispielsweise eine Ungleichbehandlung im Hinblick auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eigentlich gar nicht entstehen dürfte.