Deshalb ist die Ortumgehung notwendig, vor allem aufgrund des künftig steigenden Verkehrsaufkommens. Zu den Zahlen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich nichts mehr sagen; diese sind hier in einem ausreichenden Maße diskutiert worden. Diese zentrale Verkehrsachse in Deutschland muss zukunftsfest gemacht werden.
Es ist vor allem notwendig, die Bürgerinnen und Bürger, welche direkt an dieser Straße wohnen, von den Beeinträchtigungen der Lebensqualität, die der ständig steigende Durchgangsverkehr mit sich bringt, zu entlasten.
Ein weiterer zentraler Aspekt für die Notwendigkeit des Baus dieser Umgehungsstraße ist die Feinstaubbelastung der Kurortes Bad Kösen. Das wurde bereits angesprochen.
Die B 87 führt unmittelbar durch den Kurort und trägt neben der erheblichen Lärmbelastung dazu bei, dass die Feinstaubwerte stets über den geforderten Grenzen für Kurorte liegen, sodass Bad Kösen immer bangen muss, durch Anträge auf Ausnahmegenehmigungen ihren Status als Kurort zu verlieren. Das wäre neben vielen kleinen und größeren Problemen, die die Stadt Bad Kösen an sich schon hat, deren wirtschaftliches Aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesverkehrswegeplan - darauf wird auch in der Begründung zu dem Antrag verwiesen - weist die Ortsumgehung Bad Kösen im sogenannten vordringlichen Bedarf aus. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis hat der Bund sorgfältig abgewogen; auch dazu ist schon etwas gesagt worden.
Die Landesregierung hat alle notwendigen Verfahren der Baurechtschaffung zeitnah durchgeführt. Ein Planfeststellungsbeschluss liegt seit dem 30. November 2010 vor. Notwendigkeiten für wesentliche Umplanungen wurden im Planfeststellungsbeschluss nicht gesehen.
Aber eine logische Konsequenz ist mittlerweile mit fast allen, vielleicht sogar, wenn ich die Vorkommnisse in der letzten Zeit betrachte, mit allen größeren Verkehrsprojekten verbunden: eine Klage entweder durch den BUND oder durch den Nabu.
Da es sich bei der B 87 um eine Infrastrukturmaßnahme im Süden Sachsen-Anhalts handelt, wurde die Klage gemäß den Absprachen in Bezug auf die verabredete Arbeitsteilung zwischen BUND und Nabu durch den Nabu eingereicht, nämlich am 18. Februar, wenige Wochen vor dem Ende der Klagefrist.
Inzwischen - das ist auch schon gesagt worden - haben die Kläger, der Nabu - es gab noch einen weiteren Kläger, nämlich die Agrar GmbH Hassenhausen -, ihre Klagen zurückgezogen. Dies ist ein klares Indiz dafür, dass sie eigentlich nur ein einziges Ziel dabei verfolgten, nämlich dieses Projekt zu verhindern.
Dies geschah nicht aus dem Anspruch heraus, dem der Nabu eigentlich gerecht werden müsste, nämlich aufgrund naturschutzrechtlicher Bedenken. Vielmehr war bekannt, dass die Ortsumgehung Bad Kösen auf der indikativen Liste potenzieller Großprojekte des operationalen Programms EFRE - Schwerpunkt Verkehr - beim Bund 2007 bis 2013 enthalten war.
Durch diese zeitliche Verzögerung des Klageverfahrens wurde die Finanzierung vakant und das haben die Kläger bewusst genutzt. Der Grund wa
Man muss also die Frage stellen, ob der Nabu seinem eigentlichen Anspruch überhaupt noch gerecht wird. Geht es überhaupt noch um Naturschutz oder nur noch um Verhinderungstaktiken und Verteuerungen zulasten der Allgemeinheit?
Wenn nämlich die Klage aus naturschutzrechtlichen Gründen - lassen Sie mich das bitte zu Ende ausführen - Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, hätte der Nabu niemals die Klage zurückgezogen. Es muss also offensichtlich andere Gründe dafür gegeben haben.
Diese Verfahren können wir mittlerweile bei fast allen Verkehrsgroßprojekten beobachten, und das, meine Damen und Herren, ist der eigentliche Skandal.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus diesen Gründen haben sich betroffene Bürgerinnen und Bürger zusammengefunden und eine Initiative gestartet. Es wurde bereits gesagt, dass innerhalb kürzester Zeit mehr als 6 000 Unterschriften gesammelt worden sind, um sich für das Projekt Ortsumgehung Bad Kösen und Naumburg einzusetzen. Sie wollen damit zeigen, dass die Meinung einiger weniger Gegner nicht der Meinung der Mehrheit der Einwohner entspricht, und dies wollen sie mit Nachdruck unterstützen.
In der Regel finden wir in der öffentlichen Wahrnehmung immer nur Bürgerinnen und Bürger, die gegen etwas sind. Befürworter finden in der Öffentlichkeit nur selten Gehör.
Wir sollten zur Kenntnis nehmen, liebe Kollegen, dass das Projekt vor Ort sowohl in den Vertretungskörperschaften als auch in der Bevölkerung mehrheitlich gewünscht ist.
Der Schutz der Minderheit vor Mehrheitsentscheidungen ist im Rechtsstaat durch die unabhängige Gerichtsbarkeit gewährleistet. Diese Klagen hat es gegeben und sie wurden zurückgezogen.
Bund nochmals für die Notwendigkeit des Bauvorhabens zu werben und darauf hinzuwirken, dass dieser eine auskömmliche Finanzierung des Projektes sicherstellt. Wir brauchen eine Bauperspektive - zumindest zeitnah nach dem Jahr 2015 -, wenn es bei dieser Kategorisierung bleibt.
Einen letzten Satz: Uns Antragsstellern geht es nicht darum, einzelne Schlachten für irgendein kommunales Projekt im Landtag zu schlagen. Es geht um die Vervollständigung der Verkehrsinfrastruktur und auch um Ortsumfahrungen allgemein, aber alle Maßnahmen müssen sich in die verkehrlichen Gesamtprojekte des Bundes und der Länder einbetten lassen. Bei der B 87 ist dies zweifellos der Fall.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg klarstellen, dass das Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger Naumburgs und die Bürgerinnen und Bürger Bad Kösens von der Verkehrsbelastung, die dort zu finden ist, zu entlasten, natürlich von unserer Fraktion geteilt wird.
Ich möchte vorweg auch einen weiteren Punkt klarstellen. Das ist mir besonders wichtig, weil hier wieder diese Leier gespielt wurde - das waren Sie, Frau Feußner -, dass diejenigen, die sich gegen das Vorhaben wendeten, wären ja nur dagegen und nur die anderen wären für etwas.
Ich möchte klarstellen: Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Schönheit des Saaletales einsetzen, für einen Antrag auf Aufnahme in das Weltkulturerbe, für eine touristische Entwicklung in der Region, sind für etwas. Sie sind durch Sie nicht als „nur gegen etwas“ abzustempeln.
teilen. Dennoch komme ich zu dem Schluss - ich werde das mit ein paar Argumenten belegen -, dass mir in meinem bisherigen verkehrspolitischen Wirken noch keine teurere und keine unnötigere Ortsumgehung begegnet ist als die, die hier geplant ist.
Wie ist es denn dazu gekommen? Wie ist es dazu gekommen, dass aus einem ursprünglich nachvollziehbaren Projekt eine groteske Verkehrsplanung mit einer 60 m hohen Stelzenbrücke geworden ist?
Ich habe mir das so erklären lassen: In den 90erJahren waren die A 4 und die A 38 in Thüringen und Sachsen-Anhalt noch nicht gebaut. In dieser Zeit gab es Ost-West-Verkehr auch auf der B 87 in erheblichem Maße. Damals sind viele Fahrzeuge, auch viele Lkw, von Westen aus nach Bad Kösen hineingefahren, sind dort an einen beschrankten Bahnübergang gekommen und dort hat es Staus gegeben. Dieser Zustand hat auch lange angehalten. In dieser Situation zu sagen, es ist eine Entlastung nötig, ist, glaube ich, für jede und jeden von uns verständlich.
Diesen beschrankten Bahnübergang gibt es jetzt aber nicht mehr. Deswegen haben wir jetzt eine ganz andere Situation. Dennoch wurde an der Planung festgehalten und - das ist, finde ich, der eigentliche Skandal - so getan, als hätte sich nichts geändert.
Das ist relativ gut dokumentiert; denn wir haben nicht nur den Planfeststellungsbeschluss, sondern auch die Klage des Nabu und die Klageerwiderung der Verkehrsbehörde. Noch in dem Planfeststellungsbeschluss hat das Landesverwaltungsamt - Herr Leimbach, hören Sie auch zu? -
„Das in den letzten Jahren stark gestiegene Verkehrsaufkommen, insbesondere der zunehmende Schwerlast- und Durchgangsverkehr, führte zu enormen Belastungen auf der B 87 in den Ortsdurchfahrten Naumburg, Almrich, Schulpforte, Bad Kösen und Hassenhausen.“