Protocol of the Session on March 1, 2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hiermit eröffne ich die 21. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode anlässlich der Wahl von 19 Mitgliedern der 15. Bundesversammlung. Ich heiße Sie dazu herzlich willkommen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Die Tagesordnung für die heutige Landtagssitzung liegt Ihnen vor. Wie in der Sitzung des Ältestenrates am 23. Januar 2012 vereinbart, wird in der heutigen Sitzung die Wahl der Mitglieder der 15. Bundesversammlung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt durchgeführt.

(Unruhe)

- Ich frage das Hohe Haus, ob ich erstens die Aufmerksamkeit aller Fraktionen haben kann und ob es zweitens Anmerkungen zur Tagesordnung gibt. - In Bezug auf Ersteres fühle ich mich bejaht. Anmerkungen zur Tagesordnung gibt es nicht. Dann verfahren wir wie vereinbart nach der vorliegenden Tagesordnung.

Im Anschluss an die heutige Sitzung wird im Plenarsaal eine Anhörung mehrerer Ausschüsse stattfinden. Deswegen werden wir versuchen, das, was wir uns für heute vorgenommen haben, zügig abzuarbeiten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Beratung

Wahl der Mitglieder für die 15. Bundesversammlung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/870

Ich möchte zunächst einige Vorbemerkungen machen. Die 15. Bundesversammlung ist für den 18. März 2012 nach Berlin einberufen worden, um den Bundespräsidenten zu wählen.

Gemäß Artikel 54 Absatz 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2012 die Zahl der durch die einzelnen Landtage zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung festgestellt. Danach sind durch den Landtag von Sachsen-Anhalt 19 Mitglieder der 15. Bundesversammlung zu wählen.

Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt entfallen auf die Fraktion der CDU acht Mitglieder, auf die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD jeweils fünf Mitglieder sowie auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Mitglied.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, eine gemeinsame Vorschlagsliste vorzulegen, die sowohl Vorschläge für die zu wählenden Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder der 15. Bundesversammlung enthält.

Nach Prüfung der Wählbarkeitsbescheinigungen der in der Drs. 6/870 genannten Damen und Herren kann ich Ihnen mitteilen, dass alle gemäß § 15 des Bundeswahlgesetzes erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Der Form halber sei darauf hingewiesen, dass der Wahlvorschlag der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages bedarf. Die Wahl soll gemäß §§ 75 und 77 der Geschäftsordnung des Landtages durch Namensaufruf mit Stimmzettel erfolgen.

Ich eröffne den Wahlgang. Wir stimmen nun in geheimer Wahl über den gemeinsamen Wahlvorschlag in der Drs. 6/870 ab.

Noch einige Hinweise zum Wahlvorgang. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, kreuzt bitte auf dem Stimmzettel „Ja“ an. Wer den Wahlvorschlag ablehnt, kreuzt darauf „Nein“ an. Sie können sich auch der Stimme enthalten. Bitte setzen Sie nur ein Kreuz; andernfalls ist Ihr Stimmzettel ungültig.

Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahlhandlung zu unterstützen: Für den Namensaufruf bitte ich Herrn Kollegen Born an das Pult. Ich bitte Herr Kollegen Wagner, die Stimmzettel auszugeben, und Frau Kollegin Latta, die Wählerliste zu führen. Die Aufsicht an der Wahlkabine soll Frau Kollegin Koch-Kupfer und die Aufsicht an der Wahlurne soll Herr Kollege Krause übernehmen.

Herr Kollege Krause wird prüfen und uns signalisieren, ob die Wahlurne tatsächlich leer ist. - Die Wahlurne ist leer. Vielen Dank, Herr Kollege Krause.

Bevor wir mit dem Namensaufruf nach dem Alphabet beginnen, bitte ich als Erste Frau Dr. Paschke, die Wahlhandlung zu vollziehen.

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE, gibt ihre Stimme ab)

Die Schriftführer und der Sitzungsvorstand wählen zuletzt. - Schriftführer Herr Born beginnt nun mit dem Namensaufruf.

(Schriftführer Herr Born ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Der Namensaufruf ist beendet. Ich frage - die Schriftführer und den Sitzungsvorstand sind an dieser Stelle ausgenommen -, ob ein Mitglied des

Landtages im Saal ist, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat. - Das ist nicht der Fall.

Ich bitte nun die Schriftführer in der folgenden Reihenfolge um die Abgabe ihrer Stimme: Herr Krause, Frau Kollegin Koch-Kupfer, Herr Kollege Born, Frau Kollegin Latta, Herr Kollege Wagner. Anschließend wähle ich.

Die Wahl ist damit abgeschlossen. Es folgt die Auszählung der Stimmen. Ich unterbreche die Sitzung für die Zeit der Auszählung und bitte alle Kolleginnen und Kollegen, so lange auf ihren Plätzen zu bleiben.

Unterbrechung: 9.59 Uhr.

Wiederbeginn: 10.05 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegebene Stimmen: 88. Ungültige Stimmen: keine. Somit gültige Stimmen: 88. Für den Wahlvorschlag stimmten 77 Mitglieder des Hohen Hauses. Gegen den Wahlvorschlag stimmten zehn Angeordnete. Es gab eine Stimmenthaltung.

Damit sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder der 15. Bundesversammlung mit Stimmenmehrheit gewählt worden.

(Beifall im ganzen Hause)

Die geheime Wahl ist ordnungsgemäß mit verdeckten Stimmzetteln durchgeführt worden. Das notwendige Quorum wurde erreicht.

Im Namen des Hohen Hauses spreche ich den Gewählten meinen Glückwunsch aus und wünsche ihnen Erfolg bei der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Es sei noch darauf verwiesen, dass gemäß § 4 Absatz 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten alle Gewählten die Annahme der Wahl binnen zwei Tagen schriftlich erklären müssen. Geht bis zum Ablauf dieser Frist keine Erklärung ein, so gilt die Wahl als angenommen.

Ferner weise ich darauf hin, dass gemäß § 5 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten jedes Mitglied des Landtages und jeder in die Vorschlagsliste aufgenommene Bewerber binnen zwei Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses beim Präsidenten des Landtages Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben kann.

Der Präsident des Deutschen Bundestages hat darum gebeten, ihm das Ergebnis der Wahl im Landtag spätestens bis zum 6. März 2012 zu übermitteln.

Ich bitte die Gewählten deshalb, die Erklärung der Annahme der Wahl unverzüglich abzugeben. In Raum B2 01 neben dem Plenarsaal ist hierfür eine Geschäftsstelle eingerichtet worden.

In Vorbereitung der Bundesversammlung wurden die Fraktionen mit Schreiben vom 28. Februar 2012 durch den Direktor beim Landtag von Sachsen-Anhalt über weitere organisatorische Modalitäten informiert. Bei Bedarf kann man sich auch vertrauensvoll an die jeweiligen parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen wenden.

Die Tagesordnung ist damit erledigt. Wir sind am Ende der 21. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt angelangt. Die 13. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt findet am 22. und 23. März 2012 statt. Die heutige Sitzung des Landtages ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 10.07 Uhr.