Protocol of the Session on May 12, 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, der Ihnen in der Drs. 6/27 vorliegt, hat eine ziemlich lange Geschichte. Wenn man die ganze Geschichte erzählten wollte, käme ein richtiger Historienschinken zustande.

Die Geschichte des Antrages ist eng mit der Geschichte des sozialpolitischen Gesamtkonzepts verbunden. Diese Geschichte beginnt im März 2006, also am Ende der vierten Legislaturperiode. Wer sich erinnert, der weiß, das ist lange, lange her.

Damals haben wir eine erste Version, einen Entwurf für einen theoretischen Teil bekommen. Um es einmal vorsichtig, behutsam und nett auszudrücken: Das hatte den Namen Gesamtkonzept noch lange nicht verdient.

Mehr als drei Jahre und eine Anhörung mit den Beteiligten im Frühjahr 2007 später lag im Juni 2009 eine grundlegend überarbeitete Fassung vor. Dieses Papier, der Entwurf des sozialpolitischen Gesamtkonzepts für Sachsen-Anhalt, sollte einen Kooperations- und Zielfindungsprozess initiieren und im Frühjahr 2010 in eine Landessozialkonferenz münden, die eine regelmäßige Tagung werden sollte.

Diese Absicht besteht möglicherweise noch immer. Allerdings haben wir inzwischen das Frühjahr 2011 und die Landessozialkonferenz hat noch nicht ge

tagt. In dieser ganzen Zeit hat sich die soziale Situation in Sachsen-Anhalt nicht wirklich verbessert. Darauf komme ich später noch einmal zurück.

Ich möchte das an einigen Beispielen belegen. Kurz nach dem Inkrafttreten des SGB II waren im Jahr 2005 26,7 % aller Kinder unter 15 Jahren Sozialgeldempfänger. Im Mai 2007 waren es 31,5 % und im Oktober 2008 waren es 29,9 %.

Der aktuelle Stand sieht so aus, dass im Januar 2011 76 180 Kinder in Sachsen-Anhalt in Bedarfsgemeinschaften lebten. Das waren 26,7 %. Das ist exakt die Quote von 2005.

Wir können also mit Fug und Recht sagen, dass im Bereich der Kinderarmut in Sachsen-Anhalt Stagnation herrscht. Ich denke, wir können auch mit Fug und Recht von struktureller Kinderarmut reden.

Der Anteil von Kindern mit Behinderungen ist zwischen 2007 und 2008 um 12 % gestiegen. Die Steigerung betrifft vor allem Kinder mit Entwicklungsverzögerungen. Das wirft kein gutes Licht auf Sachsen-Anhalt.

Langjähriger Hartz-IV-Bezug, Niedriglöhne, das Anwachsen des Niedriglohnsektors und Erwerbseinkommen knapp oberhalb des Hartz-IV-Niveaus programmieren die Altersarmut vor. Auch das hat sich in Sachsen-Anhalt kontinuierlich nach oben entwickelt.

Für den zunehmenden Fachkräftemangel im Sozialbereich wird vor allem die verhältnismäßig schlechte Bezahlung verantwortlich gemacht. Übrigens machen wir das nicht, sondern das machen die Sozialverbände.

Obwohl wir seit mindestens 15 Jahren im Sozialbereich den Grundsatz ambulant vor stationär ein bisschen wie eine Monstranz vor uns her tragen, betrug die Steigerung von Betreuten in der Pflege im ambulanten Bereich zwischen 1999 und 2007 116 %. Die Steigerung im stationären Bereich betrug 136 %.

Immerhin liegt uns seit dem 30. Juni 2009 der Entwurf für ein sozialpolitisches Gesamtkonzept vor. Es beschreibt aus unserer Sicht die Ausgangslage zu kurz. Es verweist auf Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt. Es enthält Grundsätze und es bezeichnet und beschreibt zehn Handlungsfelder.

Das sozialpolitische Gesamtkonzept enthält allerdings auch Fehlstellen, wie zum Beispiel vom Kinder- und Jugendring beklagt wird. Sie sagen, dass das Handlungsfeld „Kindheit und Jugend“ fehle. Nach der Auffassung des Kinder- Jugendringes sieht das Konzept die Kinder zu sehr als Betroffene und zu wenig als Akteure.

Es werden Ziele vorgegeben, ohne Rahmenbedingungen zu benennen, die notwendig sind, um die

se Ziele zu erreichen. Um ein Beispiel zu nennen, komme ich noch einmal auf das Prinzip „ambulant vor stationär“ zurück. Man müsste die Entgeltsätze für ambulante Wohnformen ändern und verbessern, um zu erreichen, dass diese Wohnform bevorzugt wird.

Mancher Grundsatz muss gründlich hinterfragt werden. Ich zitiere aus dem Konzept: „Es gilt die Regel der Gegenseitigkeit von Leistung und Gegenleistung.“ Das steht übrigens ausgerechnet unter der Überschrift „Solidarität“. Was es dort zu suchen hat, weiß ich wirklich nicht.

(Zustimmung von Frau Bull, DIE LINKE, und von Herrn Höhn, DIE LINKE)

Wo künftig staatliche Leistungen gewährt werden, sollen grundsätzlich immer - grundsätzlich immer - auch individuelles Engagement und ein persönlicher Beitrag gefordert werden. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, was das, in einer solchen Absolutheit formuliert, für Menschen mit Behinderung bedeutet, was das für Pflegebedürftige bedeutet, was das für Alkoholkranke bedeutet. Ich glaube, die Reihe könnte noch fortgesetzt werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir haben es, wie gesagt, noch immer mit einem Entwurf zu tun. Dennoch ist die Zeit über manche Teile des Papiers schon ein wenig hinweggegangen. Der Landesentwicklungsplan beispielsweise ist inzwischen wohl fertig.

Inzwischen gibt es neben diesem Entwurf des sozialpolitischen Gesamtkonzeptes das Papier der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege mit dem Titel „Schieflage verhindern“. Offensichtlich wollten diese Akteure der Sozialpolitik in Sachsen-Anhalt nicht länger auf die Politik, nicht länger auf die Regierung warten.

Dieses Papier geht ein wenig anders heran als das sozialpolitische Gesamtkonzept der Regierung. Es geht von Zielgruppen der Arbeit aus, also beispielsweise von Kindern, Jugend und Familie, von Menschen im Alter, von Menschen mit Behinderung. Es beleuchtet diese Zielgruppen aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln, zum Beispiel aus dem Blickwinkel Bildung und Arbeit, aus dem Blickwinkel Wohnen und Leben, Gesundheit und Gesellschaft. Und dann formuliert dieses Papier sowohl Ziele als auch Indikatoren - woran merke ich eigentlich irgendetwas? - und auch Rahmenbedingungen, die sich ändern müssten, damit es in Sachsen-Anhalt vorangeht. Ich denke, dass dieses Papier eine sehr gute und auch eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion hier im Landtag, aber auch im Land insgesamt ist.

Nach dieser langen, aber doch notwendigen Einflugschneise bin ich auch schon bei dem Antrag der LINKEN. Wir stellen diesen Antrag auch des

halb schon in der ersten regulären Sitzung des Landtages - -

(Herr Dr. Brachmann, SPD, unterhält sich mit Frau Budde, SPD - Herr Lange, DIE LINKE: Hallo!)

Wir stellen diesen Antrag auch deshalb schon in der ersten regulären Sitzung des Landtages, also bei der ersten Gelegenheit, weil der Prozess der Formulierung von Sozialzielen aus unserer Sicht sofort weitergehen muss.

Wir brauchen erstens konkrete und abrechenbare Ziele. Wir wollen zweitens, dass die Sozialkonferenz endlich einberufen und als ständige Einrichtungen etabliert wird. Wir wollen drittens im sozialpolitischen Gesamtkonzept die Gestaltung einer bürgernahen, flächendeckenden sozialen Infrastruktur zu einem Schwerpunkt machen. Das sind aus unser Sicht genau die Punkte, die jetzt nach so langer Vorarbeit endlich anstehen.

Der Änderungsantrag will, wenn man ihn denn ernst nimmt, ein wenig an den Ausgangspunkt zurück und erst einmal Kriterien für die Erstellung von Zielen finden und dann Schwerpunkte nennen. Das würde ich der Landesregierung jetzt nicht antun, ihren Entwurf so zu bewerten, als müssten wir jetzt erst einmal Kriterien finden und Schwerpunkte benennen. Ich glaube, ein bisschen was steht doch schon da.

Ich habe ein wenig das Gefühl, dass der Änderungsantrag nur gestellt worden ist, weil Sie unserem Antrag nicht so gern zustimmen wollen.

(Zurufe von der LINKEN)

Ich denke aber, dass Sie sich keinen Zacken aus der Krone brechen. Im Grunde genommen sagt der Änderungsantrag nichts wesentlich anderes. Man kann also gut und gerne auf der Grundlage unseres Antrages arbeiten. Wir denken, dass es auch besser wäre, weil wir konkrete Schritte - ich habe sie mit erstens, zweitens und drittens bezeichnet - benannt haben. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Dirlich, danke für die Einbringung. - Jetzt spricht Herr Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dirlich! Es stimmt: Die Idee eines sozialpolitischen Gesamtkonzeptes stammt wahrscheinlich noch aus der Zeit von Herrn Kley - das nehme ich jedenfalls an -, also aus der vierten Wahlperiode. Es hat also einen politischen Farbenwechsel hinter sich und es hat wahrscheinlich

auch Wechsel an der Spitze der Sozialministeriums überdauert.

Als ich vor anderthalb Jahren die Verantwortung übernommen habe, befand sich der Entwurf tatsächlich im Haus. Die Stellungnahmen der Verbände waren eingeflossen, und es wurde damals der Vorschlag gemacht, eine Landessozialkonferenz durchzuführen.

Ich habe die 40 oder 50 Stellungnahmen gelesen, weil ich dachte, dass es wichtig wäre, dem Landtag dieses sozialpolitische Gesamtkonzept in der damaligen Wahlperiode vorzulegen. Ich habe beim Lesen bemerkt, dass selbst die Zahlen und Daten, die dort enthalten waren, schon wieder veraltet waren. Vielleicht war dies einem langen Weg geschuldet. Vielleicht war es auch der Frage geschuldet, ob man - zu dieser Frage komme ich nachher - sich bei dem Vorhaben, ein sozialpolitisches Gesamtkonzept zu erarbeiten, übernimmt.

Jedenfalls habe ich - das habe ich auch im Landtag oder zumindest im Ausschuss gesagt - darum gebeten, das Konzept nicht weiterzuverfolgen, weil wir das nicht mehr schaffen; denn es stand noch der Sozialbericht, der Mitte der Wahlperiode vorgestellt werden sollte, im Raum. Ich habe gesagt, wir wollen eines ordentlich zu Ende führen, nämlich den Sozialbericht - den haben Sie auch bekommen -, und bei dem Konzept wollen wir schauen, ob man es nicht in der sechsten Wahlperiode weiterführen kann.

Von daher bitte ich um Verständnis dafür, dass wir in der letzten Wahlperiode diesbezüglich nichts weiter gemacht haben. Die neue Wahlperiode ist erst wenige Wochen alt. Von daher ist jetzt kein Leerlauf, sondern der Prozess geht weiter.

Der Antrag der LINKEN zielt darauf ab, diese Arbeit wiederaufzunehmen und den Entwurf fortzuschreiben. Das entspricht im Grundsatz eigentlich auch den Vorstellungen, die ich selber habe. Nur plädiere ich dafür - dazu komme ich nachher -, den Begriff „Sozialpolitisches Gesamtkonzept“ nicht mehr zu verwenden, weil damit auch verbunden werden könnte, dass wir mit Mitteln der Landespolitik alle Wünsche und Forderungen, die darin stehen, tatsächlich erfüllen können. Darauf werde ich gleich näher eingehen.

Die weitergehende Forderung allerdings, bis zum Ende des Jahres 2011 die ständige Einrichtung einer Landessozialkonferenz zu etablieren, die auch abrechnungsfähige Sozialziele setzen soll, kann ich nicht mittragen. Das will ich auch begründen.

An dieser Stelle kommt mir ein wenig der Redebeitrag entgegen, den heute Morgen Ihr Fraktionsvorsitzender gehalten hat. Ich habe genau zugehört, als er gesagt hat, der Landtag stehe in der Gefahr, sein Budgetrecht oder überhaupt seine Rechte an eine Institution wie die Investitionsbank abzugeben und dann nicht mehr mitreden zu können. Ich will

mich dazu nicht näher äußern. Wenn man eine ständige Landessozialkonferenz, also eine Institution einführt, die abrechnungsfähige Sozialziele definiert und auch einfordert, dann frage ich mich ganz ehrlich, welche Aufgabe der Landtag dann noch hat. Welche Aufgabe haben dann die Fraktionen?

(Herrn Lange, DIE LINKE: Beim Bildungs- konvent haben Sie doch das Gleiche ge- macht! - Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Ich habe das bisher so verstanden - - Ich sage jetzt einmal meine Meinung; dazu stehe ich auch. Meine Meinung ist, dass die Sozialverbände auch dafür da sind. Das können sie auch besser als wir, auch besser als die Verwaltung eines Ministeriums. Dafür bekommen sie übrigens auch Mittel. Zudem handeln sie subsidiär. Wir geben ihnen in Anhörungen und Besprechungen Möglichkeiten, ihre Ratschläge und Ziele darzulegen.

Der Landtag hat die Ziele dann zu setzen - gemeinsam mit der Landesregierung oder umgekehrt -; das delegiere ich auch nicht auf eine Landessozialkonferenz. Das ist meine Kritik.

Ich weiß, dass die eingegangenen Stellungnahmen am Ende kritisiert haben, dass die fiskalischen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt zu wenig berücksichtigt werden. Ich sehe die Gefahr, dass wir, wenn man das losgelöst von der finanzpolitischen Verantwortung sieht, genau den Vorwurf bekommen, der auch gekommen ist, das Land würde mit zwei Zungen sprechen. Wir würden auf der einen Seite eine Landeskonferenz mit den Zielen unterstützen, gleichzeitig könnten wir es aber nicht umsetzen, weil der Rahmen, den wir auch vom Landtag mit dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt bekommen, dem nicht entsprechen kann.

Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten uns bezüglich der Sozialplanung, die im Übrigen die erste Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist - der Landtag hat eher eine Bündelungsfunktion -, mit den Sozialverbänden, die die ersten Ansprechpartner sind, zusammentun und schauen, in welche Richtung wir marschieren, und sollten uns Anregungen geben lassen.

Gleichzeitig sollten wir fragen, welche Aufgaben die Wohlfahrtsverbände haben. Das merke ich auch in der Diskussion über die Beratungslandschaften. Was kann dort gebündelt werden? Man sollte auch die Frage stellen: Was macht die Liga generell - nur als Beispiel - mit den Geldern, die sie aus der Konzessionsabgabe bekommt und die sie verwenden kann? - Auch das ist eine Frage, die immer wieder gestellt wird, wozu ich auch meine, dass das eine Aufgabe ist, die subsidiär erledigt wird.