An der Stelle die Ideologiekeule herauszuholen und zu sagen, mit so etwas wie Handelshemmnissen oder sogar mit Protektionismus haben wir noch nie etwas zu tun gehabt, ist tatsächlich nicht
Die italienische und die kanadische Regelung - es ist übrigens keine spanische Regelung - wird vor der WTO beklagt, aber das hat bisher überhaupt keine Auswirkung und keinerlei Erfolg. Deswegen ist es kein Widerspruch, dass die Bundesregierung, ob sie Recht hatte oder nicht, damals gesagt hat, sie fände dies schwierig. Vielmehr ist es genau die richtige Reaktion, zu sagen, dass in dem Fall, in dem die anderen etwas erfolgreich machen und dem offenbar im Welthandelsrecht kurzfristig nichts entgegensteht, wir uns angucken müssen, ob das eine clevere Idee ist; denn alles andere wäre borniert und hilft uns in dieser Situation nicht weiter.
Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Die Steigerung der Wirkungsgrade der Fotovoltaikanlagen wird auch in dem Antrag der CDU und der SPD hochgehalten. Das sehe ich genauso. Es ist wunderbar, dass wir Steigerungen erreichen. Übrigens ist Q-Cells dabei ganz vorn. Wir haben kein Problem damit, dass etwa Q-Cells den Anschluss bei den kristallinen Modulen verloren hätte.
Wir wissen zwar noch nicht, was die Bundesregierung vor fünf Minuten auf der Pressekonferenz gesagt hat, aber das, was vorher unter dem Stichwort Volllaststundenmodell diskutiert wurde, wäre genau das Gegenteil einer Innovationsförderung, weil es nämlich die Hersteller von Anlagen, die relativ wenig Output haben, begünstigen würde. Also auch an der Stelle muss man aufpassen, was von der Bundesregierung kommt.
Ich möchte den Beitrag gern beenden. Ich denke, wir haben enorme Hausaufgaben in den Ausschussberatungen zu erledigen und müssen viel darüber diskutieren. Ich bin auch enttäuscht, dass Sie, Frau Wolff, wie es auch Herr Aeikens vor acht Monaten getan hat, die Forschungsförderung als die alleinige Lösung voranstellen, aber - das haben die Nachfragen meiner Kollegin Claudia Dalbert gezeigt - nicht aufzeigen können, dass Sie in den letzten acht Monaten etwas auf die Schippe gelegt haben, sondern die Pläne weiter verfolgt haben, die Sie vorher schon hatten. Sie tun also auch an dieser Stelle nicht wirklich konsequent etwas für die Bewahrung unserer Solarindustrie. Deswegen, so glaube ich, haben wir tatsächlich Redebedarf.
Außerdem müssen wir zusehen, dass wir die Interessen unseres Bundeslandes an dieser Stelle bündeln; denn wenn das wegbricht, was wir aufgebaut haben, dann wäre das ein schlimmer Effekt, nicht nur für die Region vor Ort. - Vielen Dank.
Herr Erdmenger, Sie haben des Öfteren Q-Cells erwähnt. Wie gut finden Sie es, dass Q-Cells richtig kräftig auf den Dächern des Fußballstadions von Borussia Dortmund investiert hat?
Fußball ist nicht mein Thema. Aber natürlich weiß ich das; denn es war auch prominent in unserer lokalen Tageszeitung zu lesen.
Ich finde, bei dieser Maßnahme muss man die Frage stellen, ob es gut angelegtes Geld ist. Bei der Frage, ob es gut angelegtes Geld ist, überzeugt mich der bisherige Erfolg nicht. Aber damit, dass sie das Geld bei Borussia Dortmund anlegen, habe ich keine Probleme. Denn wenn es eine gelungene Marketingmaßnahme ist, dann dürfen sie es aus meiner Sicht auch in Dortmund anlegen. Denn dabei müssen die Unternehmen nicht in der regionalen Schublade verbleiben, sondern sie müssen schauen, wie sie ihre Produkte vermarkten können.
Kollege Erdmenger, Sie haben in Ihrer Rede darauf abgestellt, dass es gerade jetzt wichtig ist, mit Geld zu helfen. Ich möchte dazu zwei Fragen stellen.
Uns allen ist bekannt, dass im Jahr 2011 mit 7 500 Megawatt installierter Leistung ein Rekordwert in Deutschland erreicht wurde, nachdem im Jahr 2010 auch schon ein Rekordjahr war. Das heißt, wir bauen in Deutschland so viele Solarzellen wie in der deutschen Geschichte noch nicht. Halten Sie vor dem Hintergrund dessen, dass viele Solarzellen nicht aus Sachsen-Anhalt kommen, die bisherige Förderpraxis nicht zumindest für überdenkenswert?
Eine zweite Frage: In welchem Moment halten Sie die Kürzung dieser Subvention für denkbar? - Die Konkurrenzsituation wird sich in den kommenden Jahren immer stellen. Wir werden auch immer eine Mehrproduktion haben. Wenn Sie sagen, heute solle die Förderung gerade nicht gekürzt werden, obwohl Rekordwerte bei der installierten Leistung
zu verzeichnen sind und die Produktion wie am Band laufen müssten, dann stellt sich die Frage, wann Ihrer Meinung nach der Punkt gekommen ist, an dem wir uns aus der Förderung zumindest ein Stück weit zurückziehen müssten.
Da sage noch einmal einer, dass das Miteinanderreden im Plenum nichts helfe. Ich bin sehr dankbar für diese Frage, Herr Thomas. In der Tat haben wir als ein Kernelement unseres Antrages eine Kürzung vorgeschlagen.
Zu welchem Zeitpunkt die Kürzung einsetzen kann? - Ich halte den 1. April für sehr kurzfristig, aber wenn die Bundesregierung das umsetzen kann, ist es natürlich der schnellstmögliche Zeitpunkt für einen solchen Reformschritt. Zum 1. Juli wäre es auch noch vernünftig umsetzbar.
Aber die Kürzung für die nicht vorwiegend in Europa gefertigten Module ist genau der Kern unseres Vorschlags. Das unterscheidet unseren Vorschlag von Ihrem Vorschlag, der besagt, wir sollten in Berlin betteln und hoffen und bangen, damit die Förderung auf dem gleichen Niveau weiterläuft wie bisher, damit wir möglichst viele Module installieren können.
Nein, wir brauchen diese Differenzierung genau aus den Gründen, die Sie beschrieben haben. Das ist die Antwort, die wir auf die Krise der Solarindustrie brauchen.
Danke sehr, Herr Erdmenger. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen nun über den Antrag ab. Einer Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft stand nichts entgegen. Gibt es weitere Wünsche hinsichtlich der Überweisung? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir darüber ab, dass der Antrag in der Drs. 6/813 sowie die Änderungsanträge in der Drs. 6/831 und der Drs. 6/832 in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit sind die genannten Anträge in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen worden.
Gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Landtages findet die Fragestunde statt. Es liegen drei Kleine Anfragen vor.
Die Frage 1 wird von dem Abgeordneten Herrn Weihrich zum Thema „Rechtswidrige Flächennutzung der Firma Tönnies Fleisch in Weißenfels“ gestellt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Firma Tönnies Fleisch nutzt bereits seit Februar 2006 ein an die neu erbaute Schlacht- und Zerlegezentrale in Weißenfels angrenzendes Areal als Lkw-Stellplatz. Diese Nutzung erfolgte von Beginn an ohne die dafür erforderliche Genehmigung.
Das Ministerium für Inneres und Sport kündigte in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Flächennutzung durch Tönnies Fleisch in Weißenfels (Drs. 6/494 vom 20. Oktober 2011) an, dass das Landesverwaltungsamt die untere Bauaufsichtsbehörde auffordern werde, eine Nutzungsunterlassung für die betreffenden Flächen kurzfristig zu veranlassen.
Im Rahmen eines Schreibens an das Landesverwaltungsamt ersuchte ich im Dezember 2011 um Auskünfte darüber, wann das Landesverwaltungsamt tätig werden wird. Die Nachfrage blieb unbeantwortet und der rechtswidrige Zustand besteht bis heute.
1. Warum ist die Landesregierung entgegen ihrer Ankündigung vom Oktober vergangenen Jahres bisher nicht tätig geworden?
2. Wann und wie gedenkt die Landesregierung tätig zu werden, um die rechtswidrige Nutzung der Fläche zu unterbinden?
Danke sehr. - Die Antwort für die Landesregierung erteilt der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Weihrich! Im Namen der Landesregierung beantworte ich gern Ihre Frage. Nur um eines von vornherein klarzustellen: Zuständig ist das Landesverwaltungsamt. Nicht dass der Eindruck entsteht, dass Sie in der Landesregierung eine Zuständigkeit des Ministeriums für Inneres und Sport sehen. Das wäre fachlich falsch. Insofern wollen wir das gleich am Anfang differenzieren.
Der Präsident des Landesverwaltungsamtes hat Ihnen, lieber Herr Weihrich, mit Schreiben vom 20. Februar 2012 den Sachstand dargelegt und
Sie über die den bisherigen Entscheidungen zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen und Tatsachen unterrichtet. Dem vorausgegangen war eine aktuelle Zwischennachricht des Landesverwaltungsamtes über den aktuellen Sachstand vom 27. Januar 2012. Das können wir Ihnen gern dokumentieren.
- Ich trage das nur vor, Herr Leimbach. - Das Landesverwaltungsamt musste in der Vergangenheit mehrfach ergänzende Berichte von der Stadt Weißenfels abfordern. Das gehört auch zum Geschäft. Erst in dem Bericht der Stadt Weißenfels vom 1. Februar 2012 wurde nachvollziehbar dargestellt, dass von der Nutzung der Lkw-Stellflächen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen. Es wurde gutachterlich - das kann man einsehen - nachgewiesen, dass keine Überschreitungen der zulässigen Lärmwerte vorliegen.
In vorherigen Berichten hat die Stadt Weißenfels dargelegt, dass der Bebauungsplan Nummer 31, Gewerbe- und Industriegebiet an der Straße Am Schlachthof, noch nicht in Kraft gesetzt worden ist, aber der vorliegende Bauantrag zur Genehmigung der Stellplatzanlage, einschließlich der Errichtung einer Schallschutzwand durch die Firma Tönnies Fleisch, den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes entspricht. Nach Vorliegen des Standsicherheitsnachweises für die Mauer wird der Bauantrag nach § 33 des Baugesetzbuches, der die Zuständigkeit für Vorhaben während der Planungsaufstellung regelt, genehmigt werden. Die Stellplatzanlage ist somit nicht materiell baurechtswidrig.
Wir als Juristen unterscheiden zwischen einer formellen und einer materiellen Rechtswidrigkeit. Materiell sind die Dinge, die einen Anspruch begründen. Es liegen anspruchsbegründende Tatsachen vor, die die Genehmigung eines Bauantrages zulassen. Insofern fehlt nur der formelle Antrag. Der ist jetzt nachgeholt worden.
Damit liegen die Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten durch die Stadt Weißenfels als untere Bauaufsichtsbehörde durch Nutzungsuntersagung auf der Grundlage des § 79 Satz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt nicht vor. Der Bauantrag ist gestellt, er wird geprüft, die materielle Rechtmäßigkeit gegeben.