Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin außerordentlich erfreut darüber, dass zu so später Stunde in diesem Hause das Interesse an Schule und Lehrerausbildung so groß ist
Es stellt für uns überhaupt kein Problem dar, dem Antrag, den die Kollegin Reinecke zur Erweiterung des Berichtszeitraumes vorgebracht hat, zuzustimmen. Vielleicht stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob die Zeitangabe „Frühjahr 2013“ noch ein wenig konkretisiert werden könnte, Herr Dorgerloh. Vielleicht Ende des ersten Quartals oder im zweiten Quartal?
KE in der Drs. 6/721. Im Prinzip haben alle Fraktionen die Änderung befürwortet; es wurde eben auch ein Datum genannt. Damit würde der letzte Satz des Antrags nunmehr wie folgt lauten:
„Die Berichterstattung zu den Punkten 1 bis 4 und die Schlussfolgerungen sind dem Ausschuss für Bildung und Kultur bis zum 1. Mai 2013 vorzulegen.“
Ich würde somit über den Antrag in der Drs. 6/721 in der soeben geänderten Fassung abstimmen lassen. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden.
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend die Verfassungsbeschwerde des Herrn Robby P. zur Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt 2011 - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 39/11 (ADrs. 6/REV/50)
Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Die oben genannte Beschwerde wurde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtages durch den Präsidenten des Landtages am 9. Januar 2012 zur Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
Es handelt sich um die Streitsache vor dem Landesverfassungsgericht betreffend eine Beschwerde im Wahlprüfungsverfahren gemäß § 34 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes zur Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt am 20. März 2011. Die Wahlprüfungsbeschwerde ist beim Landesverfassungsgericht am 29. November 2011 eingegangen.
Das Anliegen des Beschwerdeführers war bereits Gegenstand der Beratungen im Wahlprüfungsausschuss, in deren Folge eine Beschlussempfehlung an den Landtag abgegeben wurde. Der Landtag entschied darüber abschließend am 10. November 2011 durch Beschluss, der einer erstinstanzlichen Entscheidung gleichsteht.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat über das Verfahren mit dem Aktenzeichen 39/11 in der 10. Sitzung am 13. Januar 2012 beraten. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss einstimmig, hierzu keine weitere Stellungnahme abzugeben. Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Kollege Wunschinski. - Es ist vorgesehen, hierzu keine Debatte zu führen.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 6/740 ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Wir sind am Ende der 17. Sitzung des Landtages angelangt. Die 18. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt beginnt morgen um 9 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 8, wie es im Zeitplan dargestellt wird. - Ich wünsche Ihnen einen sehr schönen parlamentarischen Abend.