Erstens zu Umweltminister Dr. Aeikens. Herr Dr. Aeikens, Sie haben richtig dargestellt, dass die Flächen des Grünen Bandes unter Schutz stehen oder bereits Bestandteil des ökologischen Verbundsystems sind. Aber Sie wissen genauso gut oder wahrscheinlich sogar noch besser als ich, dass das alles im Vergleich zu der Kategorie „Nationales Naturmonument“ überhaupt nichts bedeutet.
Die Kategorie „Ökologisches Verbundsystem“ ist lediglich ein Prädikat einer Fachplanung und hat überhaupt keine rechtlichen Konsequenzen. Sie wissen ganz genau, dass Landschaftsschutzgebiete, die wohl den größten Teil des Grünen Bandes ausmachen, eine Kategorie sind, die sehr stark ausgehöhlt ist und letztlich keinen wirklichen Schutz des Grünen Bandes darstellt.
Das nächste Argument, die Überschneidung mit Natura 2000. Sie haben gesagt, wir müssten erst einmal sortieren, was wir für Natura 2000 machen müssten. Ich sage Ihnen eines: Normalerweise müssten Sie uns jetzt schon genau sagen können, welche Flächen des Grünen Bandes Bestandteil des Natura-2000-Systems sind und wie Sie sie schützen wollen.
Dann können Sie sozusagen den Teil dieser Flächen, die sowieso schon in Natura 2000 eingegliedert sind, ohne Weiteres in die Kategorie „Nationales Naturmonument“ eingliedern, weil die Schutzkategorie „Nationales Naturmonument“ schon all das erfüllt, was die EU fordert. Insofern ist das nur eine Frage der Konzeption und überhaupt kein Widerspruch in sich. Es geht nur darum, dass die Vorbereitung entsprechend getroffen wird.
Das Entscheidende beim Nationalen Naturmonument ist der übergreifende Schutz, der nur mit dieser Kategorie „Nationales Naturmonument“ hergestellt werden kann und mit keiner anderen Schutzkategorie. Das ist das Neue, und deswegen sind wir dafür, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen.
Sie haben noch ein anderes Argument gebracht, die Gefährdung des Natura-2000-Systems. Das ist wirklich starker Tobak, aber völlig überzogen. Wenn es nicht gelingt bzw. nicht schon gelungen ist, alle Flächen, die jetzt Bestandteil von Natura 2000 sind, entsprechend auszuweisen, dann wird auch ein Schutzgebiet, das Nationale Naturmonument Grünes Band, mit Sicherheit nicht verhindern, dass Sie die Verpflichtungen erfüllen, die Sie zu erfüllen haben, wie die EU es fordert.
Ich will noch eines anschließen, das Argument der personellen Konsequenzen, das Sie auch angeführt haben. Ich behaupte, dass Sie mit den personellen Ressourcen, die Ihnen zur Verfügung stehen, das Nationale Naturmonument problemlos ausweisen können. Sie hätten auch die Verpflichtungen zur Umsetzung von Natura 2000, die die EU fordert, längst erfüllt haben können.
Es sind völlig andere Restriktionen, die verhindern, dass man hierbei weiter vorgeht. Dabei geht es nämlich darum, dass bestimme Lobbygruppen verhindern, dass solche Schutzgebietsausweisungen erfolgen. Das ist der Grund, weswegen hier nichts vorangeht, und nicht irgendwelche personellen Ressourcen.
Herr Dr. Aeikens sagt: Das ist eine ungerechtfertigte Unterstellung. - Ich habe meine Ausführungen eingeleitet mit den Worten: Ich behaupte, dass es so ist. - Ich könnte Ihnen jetzt verschiedene Zitate von Personen nennen, mit denen ich gesprochen habe, die genau das tun und die im Moment überhaupt keine Arbeit haben, weil die Schutzgebietsausweisungen von anderen Stellen blockiert werden.
Herr Bergmann, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Ausführungen. Ich kann nur alles unterstützen. Der wichtigste Punkt dessen, was Sie gesagt haben, ist diese sensible Vorgehensweise. Deswegen finde ich es sehr wichtig, dass wir frühzeitig und dann auch sehr zügig an die Umsetzung gehen. Wir haben jetzt noch Zeit. Aber die Zeit ist reif, diese Umsetzung zu machen, und deswegen dürfen wir nicht weiter zögern.
Herr Scharf, ganz zum Schluss. Sie sagten: Es geht nicht nur um Naturschutz, sondern auch um Eigenart und Schönheit. Das ist an sich kein Widerspruch, weil Eigenart und Schönheit Kategorien des Landschaftsbildes sind. Diese spielen hierbei eine Rolle.
Aber das Entscheidende bei dem Nationalen Naturmonument ist doch die politische und kulturhistorische Bedeutung, die für das Grüne Band absolut einzigartig ist und die wir mit dieser Ausweisung als Nationales Naturmonument entsprechend würdigen wollen. Das ist der Kern unseres Antrages. Ich frage Sie: Auf welches Gebiet könnte dieses Prädikat „Nationales Naturmonument“ denn sonst zutreffen, wenn nicht auf das Grüne Band?
Deswegen bitte ich Sie noch einmal eindringlich, unserem Antrag zuzustimmen und einen klaren Auftrag an die Landesregierung zu erteilen, damit wir das Grüne Band schützen können. - Danke schön.
Herr Weihrich, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie eine Direktabstimmung wünschen? Oder wie verhalten Sie sich zu der Ausschussüberweisung?
Nein. Wir werden uns sicherlich dieser Ausschussdiskussion nicht verschließen. Das ist völlig klar. Aber der Appell ging schon in Richtung der Ausschussberatung, dass wir da alles vorbereiten, damit dieser Appell an die Landesregierung ergeht. - Danke.
Okay. - Dann treten wir ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/517. Es war wohl unstrittig, dass der Antrag zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss überwiesen wird, und ich habe auch nichts Gegenteiliges zu der Mitberatung durch den Agrarausschuss gehört. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dieser Überweisung zu
stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so angenommen worden.
Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16 und machen für heute Schluss. Aber noch nicht ganz; denn um 19 Uhr fängt die parlamentarische Begegnung mit dem Landesfrauenrat an.
Wie immer treffen wir uns morgen früh um 9 Uhr. Mit dem Tagesordnungspunkt 3 fangen wir am Freitag an. Einen schönen Abend.