Protocol of the Session on November 10, 2011

Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung in der Drs. 6/522 neu zu? - Das sind auch alle Fraktionen. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung in der Drs. 6/523 neu zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit sind alle Beschlussempfehlungen angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunk 15.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:

a) Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/549

b) Nummer 2 des Beschlusses zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/550

Das Verfahren entspricht der Übung im Hause, wie der Landtag von Sachsen-Anhalt die Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes nach der Landeshaushaltsordnung vornimmt. Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Dann stimmen wir jetzt über die Anträge ab. Wer stimmt dem Antrag in der Drs. 6/549 zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden.

Wer stimmt dem Antrag in der Drs. 6/550 zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag ebenfalls angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 25 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

„Grünes Band“ als „Nationales Naturmonument“ ausweisen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/517

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Weihrich. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde kommen wir zu einem interessanten Thema, nämlich zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument.

Fast 30 Jahre lang markierte der Grenzstreifen an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze die Teilung Deutschlands. In dieser Zeit konnten sich zwischen den Sicherheitszäunen viele seltene und geschützte Tiere und Pflanzen erhalten. Das Grüne Band gehört deshalb wie die Biosphärenreservate und die Nationalparke in Ostdeutschland zum Tafelsilber der deutschen Einheit und muss langfristig geschützt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Grüne Band ist nicht nur ein Projekt von nationaler, sondern auch von europäischer Dimension; denn neben den deutschen Bundesländern tangiert das Grüne Band auch 23 europäische Staaten.

Allein in Deutschland soll auf einer Länge von 1 400 km ein zusammenhängendes Biotop entstehen. Angrenzende Pufferflächen sollen das Grüne Band vor negativen Einflüssen schützen.

Das Grüne Band ist tatsächlich von herausragender Bedeutung für den Naturschutz. Mehr als 600 Tier- und Pflanzenarten, die sich auf den Roten Listen befinden, konnten dort festgestellt werden. Als Beispiele nenne ich nur den Schwarzstorch, den Fischotter, die Wildkatze und viele seltene Orchideenarten.

Eine weitere Besonderheit des Grünen Bandes ist die Integration fast aller deutschen Landschaften. Das Grüne Band verbindet 17 Naturräume. Es ermöglicht auf diese Weise eine ungehinderte Migration der vorkommenden Arten und sichert somit ihren Erhalt.

In Sachsen-Anhalt sind als schützenswerte Gebiete mit bundesweiter Bedeutung unter anderem der Harper Mühlenbach, die Ohreaue, der Drömling und das Große Bruch zu nennen. Weitere schützenswerte Gebiete in Sachsen-Anhalt sind mehrere Heidestandorte und verschiedene Bachtäler im Harz.

Besonders gefährdet sind diejenigen Teile des Grünen Bandes, die inmitten intensiv genutzter Agrarlandschaft liegen. Ich nenne beispielhaft den Bereich zwischen Oebisfelde und Walbeck sowie den Bereich zwischen Beendorf und dem Gebiet südlich von Hötensleben. Diese degradierten Bereiche stellen gleichzeitig wichtige Rückzugsräume für die geschützten Tiere und Pflanzen dar. Um die Verbundfunktion des Grünen Bandes zu erhalten, sollten diese Räume unbedingt in das Grüne Band integriert werden.

Der ökologische Wert des Grünen Bandes liegt gerade darin, dass der Biotopverbund ununterbrochen gewährleistet wird. Dieser Fakt macht die Lebensraumfunktion des Grünen Bandes aus. Das Grüne Band ist somit wesentlich mehr als die Summe einzelner Biotope. Es funktioniert nur als

Ganzes und sollte deswegen als Ganzes geschützt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der isolierte Schutz einzelner Teile des Grünen Bandes ist nicht zu empfehlen.

Meine Damen und Herren! Ein letztes Argument für den Schutz des Grünen Bandes: Das Grüne Band könnte auch die Akzeptanz des Naturschutzes wesentlich steigern. Denn das Grüne Band verbindet kulturhistorische und naturschutzfachliche Elemente und könnte somit, jedenfalls bei einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit und nach der Einrichtung entsprechender Umweltbildungszentren, die Bevölkerung in besonderem Maße für den Natur- und Umweltschutz sensibilisieren.

Meine Damen und Herren! Aus all diesen Gründen wollen wir erreichen, dass das Hohe Haus die Landesregierung auffordert, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.

Die mit der letzten Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz neu eingeführte Schutzkategorie Nationales Naturmonument passt so gut auf das Grüne Band, dass man fast glauben könnte, diese Kategorie sei explizit für das Grüne Band neu geschaffen worden.

Nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Nationale Naturmonumente Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit von herausragender Bedeutung sind. All diese Charakterisierungen treffen auf das Grüne Band in ganz besonderer Weise zu.

Wird dem Grünen Band der Status Nationales Naturmonument zuerkannt, dann gelten die strengen rechtlichen Bedingungen - das möchte ich hier nicht verschweigen -, die auch für Naturschutzgebiete gelten.

Die Regierungskoalition von Sachsen-Anhalt hat das Grüne Band im Koalitionsvertrag ebenfalls angesprochen und festgeschrieben, dass das Grüne Band als Teil des nationalen Naturerbes zu bewahren und weiterzuentwickeln ist. Ich sehe unseren Antrag sozusagen als eine Präzisierung dieser allgemeinen Aussage an. Mit einem entsprechenden Beschluss - die Annahme des Antrags vorausgesetzt - nimmt das Hohe Haus eine klare Zielsetzung vor und formuliert einen eindeutigen Auftrag an die Landesregierung.

Die Zeit für den Schutz des Grünen Bandes drängt. Der Handlungsdruck ist groß; denn nach der Naturschutzzuständigkeitsverordnung ist das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde nur noch bis zum 31. Dezember 2013 für die Ausweisung Nationaler Naturmonumente zu

ständig. Danach fällt die Zuständigkeit für die Ausweisung an die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Die Feststellung, dass die unteren Naturschutzbehörden mit einem solchen Projekt, bei dem es gerade auf den übergreifenden Charakter ankommt, völlig überfordert wären, bedarf hier keiner weiteren Begründung, denke ich.

Diese Frist sollte somit ein besonderer Ansporn sein, unverzüglich mit den Maßnahmen zur Unterschutzstellung des Grünen Bandes in SachsenAnhalt zu beginnen, damit das Grüne Band nach einheitlichen Grundsätzen geschützt und für die Zukunft erhalten werden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Grüne Band verbindet in einmaliger Weise Geschichte und Natur. Der ehemalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat im Jahr 2009 das Grüne Band als - ich zitiere - „erlebbares Symbol für den Naturschutz und den Frieden Europas“ bezeichnet und ebenfalls vorgeschlagen, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen.

Das Grüne Band hat sich von dem Monument der Teilung, vom Todesstreifen zu einem Symbol des Verbindens entwickelt. Dieser Symbolcharakter kann nur mit der Ausweisung als Nationales Naturmonument angemessen gewürdigt werden. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Weihrich. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Aeikens.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze hat sich in einem etwa 50 m bis 200 m breiten Streifen ein Mosaik vielfältiger und ökologisch wertvoller Lebensräume für bedeutende Tier- und Pflanzenarten, das sogenannte Grüne Band, entwickelt.

Diese naturnahen Biotopstrukturen, die sich seit dem Bestehen der Grenze unbeeinflusst von intensiven Nutzungen gebildet haben, sind von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung. Das Land Sachsen-Anhalt misst der Erhaltung und der Entwicklung des Grünen Bandes eine große Bedeutung bei.

Der Grundgedanke bei der Erhaltung der Flächen des ehemaligen Grenzstreifens als Grünes Band ist es, die naturnahen Lebensraum- und Biotop

typen, die sich durch die lange Nutzungsruhe entwickelt haben, dauerhaft zu sichern. Unabhängig von der Frage der rechtlichen Sicherung legt das Land Sachsen-Anhalt besonderen Wert auf eine naturschutzgerechte und standortangepasste Behandlung und Bewirtschaftung von pflegebedürftigen Biotop- und Lebensraumbereichen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich mit der Übernahme der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen Flächen im Umfang von ca. 1 500 ha verpflichtet, diesen national bedeutenden Biotopverbund zu bewahren. Das tun wir mit besonderem Engagement.

Die Flächen des Grünen Bandes stehen bereits zu einem beträchtlichen Anteil unter Schutz. Etwa 60 % der Flächen des Grünes Bandes liegen in Schutzgebieten. Darüber hinaus ist das Grüne Band Bestandteil der überörtlichen Biotopverbundplanungen, des sogenannten ökologischen Verbundsystems, das flächendeckend für das gesamte Land Sachsen-Anhalt vorliegt.

Das Land Sachsen-Anhalt hat somit bereits den überwiegenden Teil des Grünen Bandes im Rahmen von Schutzgebietsverordnungen gesichert. Die prioritäre Aufgabe bei der Entwicklung der Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt besteht derzeit im Aufbau und in der Entwicklung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.

Im Rahmen der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen werden auch die Schutzgebiete des Grünen Bandes überarbeitet und unter Beachtung der Natura-2000-Anforderungen neu verordnet. Darüber hinaus werden weitere Gebiete von besonderer Bedeutung wie das Vogelschutz- und FFH-Gebiet Landgraben-Dumme-Niederung nördlich von Salzwedel als Naturschutzgebiet gesichert. Wir wollen die naturräumlichen Eigenarten und die regionale biologische Vielfalt auf den Flächen des Grünen Bandes mit den geeigneten Schutzinstrumenten erhalten und entwickeln.

Die Ausweisung des Grünen Bandes in seiner Gesamtheit als Nationales Naturmonument würde sich nicht nur mit der pflichtgemäßen Ausweisung der entsprechenden Natura-2000-Gebiete, sondern insbesondere mit den bereits existierenden Naturschutzgebieten überschneiden.