Ich will aber auf die Arbeit zurückblicken und meinen Dank aussprechen. Mein Dank gilt zunächst dem Team, das für Petitionen zuständig ist, den Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariats, die uns sehr geholfen und uns unterstützt haben.
Ganz herzlich bedanke ich mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, in dem wir wirklich intensiv, gut und vor allem
Parteien übergreifend zusammengearbeitet haben. Wir haben zwar auch unsere Differenzen gehabt, aber wir haben sie gut und sachlich lösen können. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten viel öfter so Parteien übergreifend zusammengearbeitet wie der Petitionsausschuss.
Wir konnten auch vor Ort viele Probleme lösen, indem wir mit den Menschen zusammengearbeitet und uns mit ihnen getroffen haben, um zu Lösungen zu kommen oder, wenn wir nichts anderes tun konnten, ihnen zumindest gute Hinweise zu geben, an welche Stellen sich die Bürger wenden können.
Es ist so, wie unser Vorsitzender immer eingangs unserer Beratungen, die jeweils nichtöffentlich sind, sagte. Hier trifft Politik auf Wirklichkeit. Das ist so, meine Damen und Herren. Gerade im Petitionsausschuss werden wir mit Dingen konfrontiert, bei denen wir gern helfen würden, aber die eben gesetzlich anders geregelt sind, sodass wir gar nicht helfen können.
Ich möchte Sie jetzt nicht weiter aufhalten, da mein Vorsitzender angekündigt hat, dass er im Nachgang hierzu noch einmal einiges sagen möchte. Ich bedanke mich noch einmal recht herzlich bei allen, die an der Arbeit des Petitionsausschuss beteiligt waren und uns geholfen haben.
Ich wünsche mir, dass wir uns vielleicht in ähnlicher Konstellation nach den Wahlen wieder sehen. Besten Dank für die Zusammenarbeit und alles Gute. - Danke schön.
Danke sehr, Herr Hartung. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Latta.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die an den Landtag von Sachsen-Anhalt gerichtet werden.
Die Petitionen können schriftlich oder elektronisch beim Landtag eingereicht werden. Außerdem kann beim Landtag ein Termin für eine direkte Übergabe der Petition beantragt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können auch gern online eine Petition einreichen und dafür das im Internet zur Verfügung stehende Onlineformular verwenden. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Landtags von Sachsen-Anhalt.
Mit dem Einreichen einer Petition mit 3 246 Unterschriften unterstützten Bürgerinnen und Bürger das Ansinnen zum Erhalt einer Grundschule im Land
kreis Anhalt-Bitterfeld über den nächsten Schulentwicklungsplan hinaus. Im Schuljahr 2014/2015 sollte die Mindestschülerzahl von 80, die gemäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 erreicht werden muss, überschritten werden. Eine Schließung war somit nicht erforderlich.
Aber der Schulträger hatte in seiner Gemeinderatssitzung den Beschluss gefasst, den von der Schließung der Grundschule betroffenen Ortsteil ab dem Schuljahr 2014 einem anderen Schulbezirk zuzuordnen und die Schüler ab dem 1. August 2014 in einer anderen Grundschule zu beschulen.
Die Berichterstattung im Petitionsausschuss so wie die Diskussionen und die Beurteilung der Stellungnahmen der Landesregierung waren stets konstruktiv und erfolgten in den Bereichen Bildung, Kultur, Medien und Wirtschaft.
Die Bürgerinnen und Bürger haben stets das Recht, sich mit ihren Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. Das Beispiel zeigt, dass durch begleitende Proteste und Demonstrationen, durch Anhörungen und Beratungen im Petitionsausschuss sowie durch öffentliche Anhörungen und Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen eine Kompromisslösung für alle erzielt werden kann.
Darüber zu informieren, wie in Sachsen-Anhalt Petitionen eingereicht werden können, ist Aufgabe des Parlaments. Dazu dient unter anderem die heutige Debatte. Die Prüfung der Bitten und Beschwerden sowie die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen waren auch Gegenstand von Diskussionen und Aktuellen Debatten im Landtag.
Auf der Bundesebene ist es seit 2005 möglich, dass eingebrachte Petitionen von weiteren Bürgern mitgezeichnet werden können. Wird die Petitionen innerhalb der ersten drei Wochen von mindestens 50 000 Personen unterstützt, dann werden der Petent oder mehrere Petenten in einer öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses gehört, es sei denn, zwei Drittel der anwesende Mitglieder beschließen, hiervon abzusehen.
Die öffentlichen Sitzungen werden im Parlamentsfernsehen via Internet übertragen. Wird die Mindestzahl der Mitunterzeichner nicht erreicht oder entspricht sie den Kriterien einer öffentlichen Petition, wird die Petition als Einzelpetition behandelt.
Seit der Einführung der öffentlichen Petition haben zehn Petitionen das Quorum von 50 000 Mitzeichnenden erfüllt. Die erfolgreichste im Bundestag eingereichte Petition verzeichnete mehr als 180 000 Unterstützerinnen und Unterstützer.
Die Stärkung politischer Partizipation ist es wert, auch über die Möglichkeit von öffentlichen Petitio
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich erst einmal bei den Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariats für die gute Vorbereitung jeder einzelnen Sitzung bedanken. Wir bekommen nicht nur jeweils eine Kurzfassung aller Petitionen, sondern auch die zusammengestellten Werke für den Bereich, für den man Berichterstatter ist. Das ist eine Heidenarbeit, immer nachzuvollziehen, welches Ministerium was wann liefern sollte.
Ich möchte mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken. Ich möchte Sie namentlich benennen. Danke, Frau Latta, Herr Jantos, Herr Hartung, Herr Rotter, Herr Weigelt, Herr Steinecke, Herr Born, Herr Rothe, Herr Loos, Herr Grünert und Frau Hohmann. Herr Mewes, auch wenn Sie mich vier Jahre lang als Herrn Weigelt aufgerufen haben, trotzdem auch ein Dankeschön an Sie für die gute Zusammenarbeit.
Mein Dank gilt ferner den Stellvertretern, die eingesprungen sind, wenn wir einmal nicht an der Sitzung teilnehmen konnten.
- Ich habe zwischendurch auch mal einen Zettel mit meinem Namen hochgehalten, damit er eine Chance hat. Aber ich wusste es dann schon.
Auf jeden Fall stand immer unabhängig davon, ob man den Oppositions- oder der Koalitionsfraktionen angehörte, das Anliegen des Bürgers im Mittelpunkt. Wir haben sachorientiert gearbeitet, und zwar unabhängig davon, wie viele Unterschriften eine Petition bekommen hat. Jede Petition wurde mit der gleichen Intensität und Genauigkeit bearbeitet.
Es gab auch Petitionen, die wir lange geschoben und immer wieder vertagt haben, weil wir mit den Antworten, die wir aus dem Ministerium bekommen haben, nicht zufrieden gewesen sind und weil wir noch Lösungen suchen wollten, die nicht so einfach zu finden waren.
Ich wünsche mir, dass dieser Arbeitsstil auch im Petitionsausschuss der nächsten Wahlperiode so weitergeführt wird.
Ich habe noch einen Wunsch, nämlich dass man auch im Bereich der Petitionen die Möglichkeiten im Land mehr publik macht. Das ist immer noch nicht so bekannt.
Wir müssen aber auch so ehrlich sein und sagen, wir können nicht jeder Petition abhelfen. Denn auch wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das ist draußen manchmal noch nicht so verstanden worden. Wenn man mit einem Gesetz nicht zufrieden war, dann sollten wir es ändern. Das machen wir natürlich nicht. Wir handeln im Rahmen der Gesetze. Wir schauen aber, dass wir im Interesse des Bürgers eine Entscheidung finden können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann an die Aktuelle Debatte anschließen und sagen, ja, wir brauchen eine starke Demokratie, die Vertrauen schafft. Das geschieht durch die aktive Mitarbeit und persönliche Mitgestaltung durch die Bürger.
Auf meinem Wahlplakat - das stelle ich im Hohen Haus erstmals der Öffentlichkeit vor - steht der Satz: Demokratie lebt von ihrer Mitgestaltung.
Für mich, meine Damen und Herren, ist soziale Gerechtigkeit eine Grundvoraussetzung, um Menschen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu motivieren.
Demokratie muss für die Bürgerinnen und Bürger praktisch erlebbar sein. Eine Möglichkeit - wohlgemerkt: eine Möglichkeit, meine Damen und Herren - dazu ist die Petition.
Die Petition hat eine lange Geschichte. Bereits im antiken Rom hatte der Bürger das Recht, mit Problemen an die obersten Vertreter des Staates heranzutreten. Über die Jahrhunderte wurde das Petitionsrecht perfektioniert. Im 19. Jahrhundert wurde die Petition vermehrt als Mittel der politischen Auseinandersetzung genutzt. Mit der Weimarer Verfas
sung von 1919 war die Petition schließlich rechtlich in der Deutschen Verfassung verankert. Im Nationalsozialismus verlor die Petition an Bedeutung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Petitionsrecht ein unveränderliches Grundrecht. Wer erinnert sich nicht an die Drohung der Bürgerinnen und Bürger in der DDR: „Ich mache jetzt aber mal eine Staatsratseingabe!“ - Stimmt, Herr Miesterfeldt, ja? - Dieser Satz bewirkte oft Wunder.
Eine Petition zeigt auch, dass Menschen Vertrauen zu uns Abgeordneten haben. Dieses Vertrauen gilt es zu rechtfertigen, und das jeden Tag. In keinem anderen Fachausschuss werden die Beschwerden unserer Bürgerinnen und Bürger so gebündelt vorgetragen. Aus diesem Fundus von Informationen ließe sich mit Sicherheit viel, viel mehr machen.
Nicht selten befassen wir uns früher als die Fachausschüsse mit Problemen, die die Menschen bewegen. Ich bin mir sicher, dass Schwachstellen in der Gesetzgebung früher und besser erkannt und beseitigt werden könnten; ich erinnere nur an die langen Diskussionen zum Rundfunkstaatsvertrag. Noch heute begleiten uns Petitionen zu dem Thema.