Dies gilt indes für das aktuelle Prozedere mit dem Schein vom Sozialamt genauso; dieser kann sogar leichter zwischen Personen ausgetauscht werden. Eines möchte ich noch deutlich betonen: Bevor wir uns den Kopf darüber zermartern, wie wir diesen vermeintlichen Missbrauch ausschließen, sollten
Mit dieser Begrenzung der ärztlichen Leistung tun wir so, als wären die Menschen in wenigen Wochen wieder weg; denn ansonsten macht es ja keinen Sinn, nicht auch Prophylaxe und Vorsorge zu finanzieren. Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen Säumnisse von heute zukünftig teuer zu stehen - und damit auch alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie alle haben sicher, so wie ich, den „Volksstimme“-Artikel vom 14. Januar 2016 zur Kenntnis genommen, der unter der Überschrift „Zähne ziehen in der Grauzone“ ein einhelliges Plädoyer unserer Heilmittelerbringer in Sachsen-Anhalt zum Ausdruck brachte.
Ärztinnen und Ärzte, Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker machen sich für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte stark. Sie sind diejenigen, die jeden Tag in der Praxis mit den entsprechenden Problemen konfrontiert sind. Der Prüfauftrag aus der vorliegenden Beschlussempfehlung wird diesem Anliegen nicht gerecht.
Meine Fraktion wird daher mit Nein stimmen. Um eine Lösung des Problems müssen wir uns sicherlich nach dem 13. März 2016 kümmern. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Zoschke, Danke für Ihren Debattenbeitrag. - Nun kommen wir zu dem Debattenbeitrag der CDU. Herr Abgeordneter Schwenke hat das Wort. Bitte schön, Herr Schwenke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Sehr geehrte Frau Zoschke, man kann Dinge wirklich sehr unterschiedlich wahrnehmen. Nach den umfänglichen Ausführungen der Berichterstatterin zu der wirklich sehr umfänglichen Diskussion und Prüfung im Ausschuss war,
glaube ich, Ihre Schlussfolgerung, die Sie zu unserem Verhalten gezogen haben, ein wenig einseitig und von Ihrer Sicht geprägt. Dazu habe ich eine ganz andere Wahrnehmung; darauf komme ich in meiner Rede zurück, auch zu dem, was uns auf dem Neujahrsempfang der Heilberufler gesagt worden ist.
Eigentlich kann ich mich nach den, wie gesagt, umfänglichen Ausführungen der Berichterstatterin des Ausschusses zur dortigen Diskussion und nach den Ausführungen des Ministers zum aktuellen Arbeitsstand hinsichtlich der möglichen Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in SachsenAnhalt kurz fassen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es leider in dieser Frage nicht zu einer bundeseinheitlichen Regelung gekommen ist. Richtig, das zänkische Bergvolk im Süden Deutschlands ist manchmal etwas eigen in seinen Ansichten; da bin ich sicherlich auch ein Stückchen dabei. Das bedaure ich durchaus sehr. Nun liegt es in der Verantwortung der Länder, jeweils für ihr Bundesland gemeinsam mit den Krankenkassen und Kommunen festzulegen, ob und wie eine solche Gesundheitskarte eingeführt werden kann.
Darüber, dass die Voraussetzungen dafür in Stadtstaaten und Flächenländern unterschiedlich sind, haben wir bereits einvernehmlich diskutiert. Dass dann, wenn sich ein Flächenland dazu grundsätzlich bekannt hat, der Teufel oft im Detail liegt, merken gerade jetzt einige dieser Bundesländer. So erreichten uns gerade in den letzten Tagen Meldungen aus Nordrhein-Westfalen, dass die Bereitschaft der Kommunen, die Karte einzuführen, sehr gering ist. Das Gleiche gilt für Rheinland-Pfalz, wo wohl nur Trier signalisiert hat, offen für eine solche Karte zu sein. Man befürchtet schlicht und ergreifend, dass damit höhere Kosten auf die Kommunen zukommen könnten.
Hier fehlt eben - ich sagte es einleitend - die bundesweite Vorgabe. Außerdem gibt es noch offene Fragen zum definierten Leistungsumfang einer solchen Karte.
Der Minister verwies vorhin auf die von den Kassen vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Überprüfbarkeit des Leistungsumfanges. Ich spreche nicht von Missbrauch, sondern von der Überprüfung des Leistungsumfanges. Hierzu hoffe auch ich auf eine diesbezügliche Bundesrahmenempfehlung.
Es bleibt also noch einiges zu tun, sodass wir uns heute im Hohen Haus als derzeit realistischen Auftrag an die Landesregierung nur auf die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales verständigen können.
Eines möchte ich aber noch ergänzen: Die medizinische Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sachsen-Anhalt ist derzeit auch ohne Gesundheitskarte gesichert.
Beim Neujahrsempfang der Heilberufler vor wenigen Tagen - meine Wahrnehmung - wurde mit Recht gerade auf die verantwortungsbewusste Arbeit der Hausärzte in diesem Bereich hingewiesen. Das von den Ärzten, gerade von den Zahnärzten erwähnte derzeitige Hauptproblem war eher die Kommunikation mit den Patienten, da diese oft weder Deutsch noch Englisch sprechen und Dolmetscher fehlen.
Dies kann auch zu Haftungsrisiken bei der Beratungspflicht führen. Auch hierbei besteht Handlungsbedarf. Den lösen wir aber nicht mit der Gesundheitskarte.
Trotzdem leisten die Ärzte eine nur zu lobende Arbeit. Dazu kommt auch noch die hohe Bereitschaft zum Beispiel von Vertragsärzten im Ruhestand, bei der Flüchtlingsbetreuung unterstützend tätig zu werden. Ich möchte deshalb auch einmal von dieser Stelle aus meinen ausdrücklichen Dank an die Ärzteschaft aussprechen.
Zurück zum eigentlichen heutigen Thema. Es gilt, die noch offenen Fragen der Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Kassen und Kommunen zu klären und dann entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Genau diesen Auftrag an die Landesregierung beinhaltet die vorliegende Drucksache. Ich bitte deshalb um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Schwenke, für Ihren Debattenbeitrag. - Wir kommen zum Debattenbeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Abgeordnete Herbst hat das Wort. Bitte schön.
- Ja, er war vielleicht gut, aber nicht besser als bei seiner Rede, die wir damals bei der Einbringung hatten. Das ist genau der Punkt.
Im Grunde hätte der Kollege Schwenke die gleiche Rede wie damals noch einmal halten können. Er ist nämlich auch damals auf all die Probleme ein
Das ist das Problem. Diese Probleme waren vor mehr als einem Jahr, im Dezember 2014, alle schon bekannt. Es waren genau die gleichen: Leistungskatalog, der wirkliche Nutzen und die wirklichen Kosten für die Kommunen, die nicht völlig klar waren, die unzureichenden Daten über den tatsächlichen Zustand der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete. All das waren die Dinge, die es schon vor mehr als einem Jahr zu klären galt.
Wir als Fraktion bedauern es daher sehr, dass es trotz der mehrfachen Aufrufe - ich glaube sogar, dass der Antrag seitdem in jeder Sitzung des Sozialausschusses aufgerufen wurde; also ungefähr zehnmal; sage ich jetzt einfach einmal - nicht gelungen ist, wirklich substanziell weiterzukommen.
Die Möglichkeit gab es auch nach dem exquisiten Fachgespräch zu dem Thema, an dem ich als integrationspolitischer Sprecher - ich bin ja gar kein Sozialpolitiker - teilgenommen habe, in dem wirklich sehr gute Stellungnahmen aus den Ländern und von den Krankenkassenverbänden kamen, die bereits Erfahrungen mit diesem Modell haben und auch Lösungsansätze aufgezeigt haben, von denen wir als Bundesland Teile hätten übernehmen können, um eine eigenständige Regelung vorzulegen und in bewährter Zusammenarbeit mit unseren Kommunen in die Vorhand zu gehen.
Stattdessen hat es bis heute immer wieder geheißen: Wir warten auf den Bund. Wir warten, bis es die bundeseinheitlichen Vorschläge gibt. Das, meine Damen und Herren, ist aber gerade bei Problemen, die so evident sind wie die Flüchtlingsproblematik im Moment, manchmal nicht der beste Weg.
Wir haben es in der Tat - auch dazu, Herr Kollege Schwenke, haben Sie Dinge gesagt, die vielleicht nicht so ganz mit der Realität übereinstimmen - mit einer prekären Gesundheitsversorgung für Geflüchtete zu tun. Es sind sehr viele Menschen geworden. Deswegen ist das Problem umso wichtiger geworden. Die Schmerzversorgung, die etwa überhaupt nicht auf künftig entstehende Krankheit eingeht und deshalb auch eine Kostenfalle ist, wenn man es einmal so nennen möchte, und ein humanitäres Problem darstellt, das sind Dinge, die dringend Handlungsbedarf gebieten.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es schön, dass wir jetzt überhaupt eine Rahmenvereinbarung und eine Musterverein
barung haben. Der Minister ist darauf eingegangen. Immerhin liegt etwas vor. Das hätten wir vor einem halben Jahr noch gar nicht zu glauben gewagt. Aber problematisch ist doch, dass die Beschlussempfehlung, die uns heute vorliegt, eigentlich hinter diesen Stand zurückfällt;
denn Rahmenvertrag und Mustervertrag, das heißt doch, wir haben etwas Konkretes, das wir schon anbieten können, das heißt doch, die Beschlussempfehlung heute müsste eigentlich lauten: Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf und fordert auch die Kommunen auf, diese Rahmenverträge einzugehen und nicht noch Voraussetzungen zu prüfen, unter denen so etwas in Zukunft zu implementieren ist.
Nein, liebe Koalitionsfraktionen, das ist uns alles zu wenig und lässt uns auch vermuten - wahrscheinlich muss ich nicht in die Glaskugel schauen, um das zu vermuten; das ist so -, dass es innerhalb der Koalitionsfraktionen in dieser Frage grundsätzlich andere Ansichten gibt. Wir hätten uns gewünscht, liebe Kolleginnen und Kollegen gerade von der CDU-Fraktion, dass Sie dann den Mut haben, im Ausschuss oder hier im Landtag einfach einmal zu sagen, wir wollen das schlichtweg nicht; wir sind nicht dafür, dass die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete mittels einer elektronischen Gesundheitskarte verbessert wird. Das ist zwar nicht unsere Haltung, die wir vertreten, aber wir hätten es ehrlicher gefunden, Sie hätten das besser so gesagt oder einfach über diesen Antrag abstimmen lassen, als die Sache hier salamitaktikmäßig im Grunde genommen bis hinter die Wahlen hinauszuzögern.