Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen folgte der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Beschlussvorschlag und verabschiedete einstimmig die Ihnen in der Drs. 6/4526 vorliegende Beschlussempfehlung.
Danke sehr, Frau von Angern, für die Berichterstattung. - Es war keine Debatte vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 6/4526 ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 89. Sitzung des Landtages am 24. April 2015 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Zoschke. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie gerade gehört, wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 89. Sitzung des Landtages am 24. April 2015 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beteiligt.
Mit dem Antrag sollen die verletzlichen Familienkonstellationen, also besonders belastete oder mit besonderen Herausforderungen behaftete Fami
Ein entsprechender Bericht der Landesregierung mit belastbaren Fakten zu spezifischen Familienkonstellationen und den Hilfesystemen in Sachsen-Anhalt soll dazu dienen, einen möglichen politischen Handlungsbedarf einzuschätzen. Dabei sollen auch die Rahmenbedingungen in den Jugendämtern näher beleuchtet werden. In Punkt 2 des Antrages geht es um das Recht von Kindern auf Umgang mit strafgefangenen Elternteilen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich erstmals in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 mit dem Antrag befasst und sich auf das weitere Verfahren verständigt. Der Ausschuss vereinbarte in Anbetracht des noch vor der Sommerpause angekündigten Kinder- und Jugendberichts der Landesregierung, welcher Datenmaterial zu einigen im Antrag aufgeworfenen Fragen enthält, den Antrag erst nach der Sommerpause inhaltlich zu beraten. Diese Beratung fand dann in der 56. Sitzung des Sozialausschusses am 9. September 2015 statt.
Als weitere Beratungsgrundlage haben die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE ließ wissen, dass sie Punkt 1 dieser Vorlage zustimmen könnte, da hierin die Gesamtheit der Punkte des Ursprungsantrages aufgegriffen werde. Hinsichtlich des Punktes 2, also des zweiten Teils, signalisierte die Fraktion DIE LINKE Enthaltung, da der Beschlussvorschlag lediglich eine Berichterstattung der Landesregierung zu wöchentlichen Besuchen minderjähriger Kinder von Strafgefangenen vorsah und nicht, wie im Ursprungsantrag, die Aufforderung an die Landesregierung, sich für wöchentliche Besuchsmöglichkeiten einzusetzen. Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte ihre Enthaltung zu beiden Teilen der Beschlussvorlage an.
Der Ausschuss verabschiedete daraufhin eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage wurden einzeln abgestimmt. Punkt 1 wurde mit 10 : 0 : 1 Stimmen und Punkt 2 wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 56. Sitzung am 30. Oktober 2015 befasst. Im Ergebnis der Beratung schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung ohne Änderungen mit 7 : 0 : 4 Stimmen an.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich mit dem Antrag in der 58. Sitzung am 4. November 2015 abschließend befasst. Es
lagen keine Änderungsanträge vor. Somit wurde die Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 5 : 0 Stimmen angenommen. Sie liegt dem Hohen Haus als Beschlussempfehlung mit der Bitte um Zustimmung vor. - Herzlichen Dank.
Danke sehr. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4535 ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.
Bericht des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR
Bericht Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - Drs. 6/4511
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in der sechsten Wahlperiode beschloss der Landtag auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/530 die Einsetzung eines Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 46a Abs. 3 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes des Landtages von Sachsen-Anhalt. Der Ausschuss wurde mit Beschluss des Landtages vom 11. November 2011 eingesetzt. Seine konstituierende Sitzung fand am 19. Januar 2012 statt.
In dieser Sitzung fasste der Ausschuss den Beschluss, das Thema der Überprüfung sowie die Möglichkeit der Antragstellung gemäß § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes über die Fraktionen an die Mitglieder des Landtages heranzugtragen.
Da stetig neue Akten aufgearbeitet werden, die eventuell neue Erkenntnisse liefern, bestand im Ausschuss Einigkeit darüber, dass auch bei Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch das Hohe Haus überprüft wurden, eine neue Überprüfung wichtig sei. Ebenfalls in der konstituierenden Sitzung wurde die Beschlussempfehlung zur Geschäftsordnung beschlossen, die der Landtag mit Beschluss am 23. Februar 2012 annahm.
Insgesamt gingen bis zur Erstellung des vorliegenden Berichts 74 Anträge auf Überprüfung beim Landtagspräsidenten ein, die zur Durchführung der Überprüfung an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik weitergeleitet worden sind.
Fünf Anträge wurden vom Bundesbeauftragten abgelehnt, da die antragstellenden Abgeordneten zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - der Stichtag war der 12. Januar 1990 - das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und damit gemäß der §§ 20 und 21 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 des StasiUnterlagengesetzes eine Verwendung der Unterlagen des Bundesbeauftragten von vornherein unzulässig ist.
Nach dem Eingang der Überprüfungsergebnisse beim Landtagspräsidenten wurde der Ausschuss über jeden Fall und dessen Ergebnis unverzüglich informiert.
Ich habe bereits ausgeführt, dass sich CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geschlossen - jetzt muss ich sagen: fast geschlossen - für eine Überprüfung ausgesprochen haben. Es gab drei Ausnahmen: Das sind die drei Abgeordneten, die erst vor Kurzem ins Parlament nachgerückt sind. Wir als Stasi-Untersuchungsausschuss - wenn ich das jetzt kurz so bezeichnen darf - sahen nicht mehr die Möglichkeit, diese drei Personen noch zu überprüfen, weil wir vor dem Ende der Legislaturperiode noch den Bericht abgeben wollten.
Die Ausnahme bildete die Fraktion DIE LINKE. Von ihr hat kein Abgeordneter einen Antrag auf Überprüfung gestellt. Im Zusammenhang mit der heutigen Verabschiedung des Entwurfes eines Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, der geschlossen von der Fraktion DIE LINKE abgelehnt wurde, ist das sicherlich
auch nicht verwunderlich. Man will sich vielleicht der Gegenwart oder der Zukunft stellen, aber nicht der Vergangenheit.
Das muss jeder mit sich ausmachen. Ich finde es löblich und gut, dass die drei anderen Fraktionen sich geschlossen dieser Überprüfung gestellt haben.
Ich kann Ihnen auch sagen: Keiner dieser Abgeordneten hatte eine in dem Sinne positive Akte. Das Ergebnis aller Überprüfungen war die stets gleichlautende Mitteilung, wonach sich aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ergebe, dass zur betreffenden Person keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR vorliegen.
Aufgrund dessen, dass die laufende Wahlperiode endet, haben sich die Ausschussmitglieder darauf verständigt, die Nachrücker - es waren, wie gesagt, drei Personen; jeder weiß, wer es ist - nicht mehr überprüfen zu lassen, da nicht mehr gewährleistet gewesen wäre, das bis zum Ende der Legislaturperiode zu vollziehen; denn es dauerte immer eine Weile, bis wir die Antwort des Bundesbeauftragten bekommen haben.
Ich danke jedem im Hohen Hause, der sich an dieser freiwilligen Überprüfung beteiligt hat. Ich denke, es ist auch heute, 25 Jahre nach der deutschen Einheit, ein gutes Zeichen für uns Abgeordnete, dass wir nicht nur unsere Gehälter offenlegen, sondern dass wir auch offenlegen, was wir in der Vergangenheit in dem nicht demokratischen politischen System der DDR getan haben. Ich glaube, es gehört zum Anstand, dass man dies tut und dass man dies gegenüber den Bürgern offen darlegt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Damit nimmt der Landtag den Abschlussbericht zur Kenntnis. Die Arbeit des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR ist somit abgeschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 erledigt.