Protocol of the Session on February 3, 2011

Daneben liegen weitere die Gemeindegebietsreform betreffende Verfassungsbeschwerden vor: LVG 64/10, 65/10, 81/10 und 2/11. Die Gemeinden Prittitz und Gröbitz aus dem Landkreis Burgerlandkreis, die Stadt Löbejün aus dem Landkreis Saalekreis sowie die Gemeinde Westerhausen aus dem Landkreis Harz vertreten ebenfalls die Auffassung, dass die in den Gesetzen über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt, die jeweiligen Landkreise betreffend, geregelte Zwangszuordnung per Gesetz mit der in Artikel 2 Abs. 3 und in Artikel 87 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

garantierten kommunalen Selbstverwaltung unvereinbar sei.

Des Weiteren wird seitens der Gemeinde Westerhausen die in § 9 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Gemeindegebietsreform geregelte Entsenderegelung als Verstoß gegen die demokratische Legitimation nach Artikel 89 der Landesverfassung erachtet.

Ferner liegen zwei Landesverfassungsgerichtsverfahren vor, bei denen es sich um Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes handelt. Im Zuge des Landesverfassungsgerichtsverfahrens 57/10 beantragen die Beschwerdeführer, namentlich die Städte Genthin, Gommern, Gröningen, Möckern und Thale sowie die Gemeinden Klostermannsfeld und Schönburg, die in § 2 Abs. 1 bis 3 sowie in § 16 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes getroffenen Regelungen für nichtig, hilfsweise für unvereinbar mit Artikel 2 Abs. 3 und Artikel 87 Abs. 1 der Landesverfassung zu erklären.

Die vorgenannten Regelungen, betreffend die Feststellung der Finanzausgleichsmasse und die Verrechnung von Unterschieden zwischen der Finanzausgleichsmasse des Jahres 2009 und der Ausgleichsmasse künftiger Jahre sowie die Festsetzung der Investitionspauschale für die Jahre 2010 und 2011, entsprechen nach Auffassung der Beschwerdeführer nicht den Anforderungen von Artikel 88 Abs. 1 und 2 der Landesverfassung.

Mit dem Landesverfassungsgerichtsverfahren 77/10 wird seitens der Beschwerdeführerin, der Hansestadt Salzwedel, die Ansicht vertreten, die Begrenzung der Finanzausgleichsmasse für das Ausgleichsjahr 2011 in § 2 des Finanzausgleichsgesetzes sei ebenfalls nicht mit der in der Landesverfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung vereinbar.

Darüber hinaus beantragt die Beschwerdeführerin festzustellen, dass die in §§ 3, 12, 16, 18 und 14 in Verbindung mit § 25 des Finanzausgleichsgesetzes geregelte Verteilung der Landesmittel mit den vorbezeichneten Artikeln der Landesverfassung nicht vereinbar sei, da es keine Korrekturmöglichkeit für Fälle gebe, in denen die auf Basis der Vorjahreszahlen fingierten Einkommens- und Vermögensverhältnisse in außergewöhnlicher Weise von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen.

Meine Damen und Herrn! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 60. Sitzung am 12. Januar 2011 mit den Verfassungsstreitsachen und in der 61. Sitzung am 2. Februar 2011 mit den nachträglich eingegangenen Verfassungsstreitsachen befasst und empfiehlt einstimmig, keine Stellungnahmen abzugeben und in den Verfahren das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erklären. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen.

Meine Damen und Herren! Auch ich darf mich von Ihnen verabschieden. Das möchte ich, wie soll es anders sein, mit einem Wort von Eike von Repgow tun, dem Verfasser des Sachsenspiegels. Der sagte schon vor 800 Jahren zu seinen Mitbürgern:

„Nun achtet darauf, dass euch niemandes Lieb oder Leid, weder Drohung noch Geschenk so verblende, dass man sich vom Recht abwende. Denn wer rechte Lehre verfälschen will, der führt auf lange Sicht einen unrechten Streit. Er ruft laut und macht viel Lärm. Denn durch Wille, Wort und Tat sind die Bösen und die Guten unterschieden

wie auch die Toren, die Weisen und die Kinder. Man braucht Sie nur anzuhören.“

Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich niemals vom Recht abbringen lassen und immer gute und weise Entscheidungen für unsere Bürger und für dieses Land hervorbringen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herzlichen Dank, Herr Reichert. Auch wenn mir von hier oben keine Wertung zusteht: Es hat mich natürlich ganz besonders und auch persönlich gefreut, dass Sie sich mit Eike von Repgow von uns verabschieden.

Meine Damen und Herren! Es ist vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten, sodass wir in das Abstimmungsverfahren eintreten können. Ich will Ihnen nur in einer Kurzfassung mitteilen, worüber abzustimmen ist. Wenn jemand eine Einzelabstimmung wünscht, dann muss er sich melden. Es geht um die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verfassung in den Drs. 5/3015, 5/3016, 5/3017, 5/3058, 5/3059, 5/3060, 5/3061, 5/3103, 5/3104, 5/3105, 5/3106, 5/3107 und 5/3108. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich schlage vor, dass wir um 13.15 Uhr, also in reichlich einer Stunde, mit der Sitzung fortfahren. - Es tut mir natürlich leid für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Kastanienallee Halle, die gerade gekommen sind. Die können jetzt nur noch die Pause genießen oder anschließend noch einmal auf die Tribüne kommen.

Unterbrechung: 12.10 Uhr.

Wiederbeginn: 13.19 Uhr.

Meine Damen und Herren, es ist 13.19 Uhr. Länger warten wir nicht.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Bericht des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Beschluss des Landtages - Drs. 5/25/849 B

Beschlussempfehlung des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 5/3088

Ich bitte Herrn Jens Kolze, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön, Herr Kolze.

Herr Kolze, Berichterstatter des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch mehrere Abgeordnete wurde am 5. September 2007 ein Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt, der einige Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorgängen mit rechtsextre

mistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund aus den Jahren 2005 bis 2007 untersuchen sollte.

Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass Erklärungen der Landesregierung - insbesondere des Ministeriums des Innern - zu rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Vorgängen sowie die Aussagen der Untersuchungsberichte zu entsprechenden Ereignissen, einschließlich der getroffenen Bewertung und die gezogenen Konsequenzen, das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der vollständigen Aufklärung der Sachverhalte nicht befriedigen konnten und als nicht hinreichend angesehen wurden.

Am 13. September 2007 befasste sich der Landtag in der 25. Sitzung mit diesem Antrag und beschloss die Einsetzung des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Der Ausschuss konstituierte sich am 8. Oktober 2007.

In 38 Sitzungen hat sich der Untersuchungsausschuss mit den im Einsetzungsbeschluss aufgeführten Tatsachenkomplexen befasst und sowohl durch Zeugenvernehmungen als auch durch Aktenstudien Beweise erhoben. Dabei sind insgesamt 75 Zeugen in öffentlichen Sitzungen vernommen worden, wobei 18 Zeugen mehrfach, auch zu verschiedenen Beweisbeschlüssen, geladen wurden.

Zu Abschnitt II Nr. 4 des Einsetzungsbeschlusses - Ablehnung von Anzeigen vom 29. Juli 2006 sowie vom 24. September 2006 von Asylbewerbern aus Burkina Faso wegen Bedrohungen mit fremdenfeindlichem Hintergrund durch Beamte des Polizeireviers Bernburg - erfolgte die öffentliche Beweisaufnahme auf der Grundlage des Beweisbeschlusses 10. PUA/20 durch Aktenstudium und Verlesen von entsprechenden Schriftstücken aus den Akten. Zeugen wurden zu diesem Themenkomplex nicht vernommen.

Auf eine Beweiserhebung zu Abschnitt II Nr. 5 des Einsetzungsbeschlusses - Vorgänge mit fremdenfeindlichem Hintergrund während des Wittenberger Fußballturniers „LutherCup“ vom 30. Juni 2007 in Wittenberg, bei denen die Polizei nicht oder nur ungenügend eingeschritten sein soll - hat der Zehnte Parlamentarische Untersuchungsausschuss aus Zeitgründen verzichtet.

In der 30. Sitzung am 26. April 2010 beschloss der Zehnte Parlamentarische Untersuchungsausschuss, die Vernehmungen der Zeugen zu Abschnitt II Nr. 2 des Einsetzungsbeschlusses - Vorgänge um eine Anzeige gegen den Leiter des Projekts „Gegenpart“ - sowie zu Abschnitt II Nr. 3 des Einsetzungsbeschlusses - Vorkommnisse mit rechtsextremistischem Hintergrund während einer Feier zu Pfingsten im Jahr 2005 am Bergwitzsee bei Bergwitz - zu beenden.

In der 36. Sitzung am 15. November 2010 hat der Ausschuss die Beendigung der Zeugenvernehmungen zum Abschnitt II Nr. 6 - Vorgänge um den Überfall mit einem rechtsextremistischen Hintergrund auf Schauspielerinnen und Schauspieler des Nordharzer Städtebundtheaters in der Nacht vom 8. zum 9. Juni 2007 in Halberstadt - beschlossen.

Die Zeugenvernehmungen zu Abschnitt II Nr. 1 des Einsetzungsbeschlusses - Vorgänge in der Polizeidirektion Dessau-Roßlau, ehemals Polizeidirektion Dessau, im Zusammenhang mit Äußerungen zum Umgang bei Er

mittlungen mit rechtsextremistischem Hintergrund - wurden in der 37. Sitzung des Ausschusses am 13. Dezember 2010 für beendet erklärt.

Ebenso wurde in der 37. Sitzung am 13. Dezember 2010 beschlossen, die Beweiserhebung zu Abschnitt II Sachverhaltskomplex 4 für abgeschlossen zu erklären.

Der Zehnte Parlamentarische Untersuchungsausschuss befasste sich in der 38. Sitzung am 17. Januar 2011 mit seinem Abschlussbericht. Zur Beratung lagen Entwürfe der Teile A, B und C vor.

In Teil A des Berichts sind der Auftrag und das Verfahren des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und in Teil B des Berichtes Ausführungen zu den einzelnen Beweiserhebungen dargestellt. Beide Berichtsteile wurden einstimmig angenommen.

Teil C des Abschlussberichts gibt Auskunft über die Ergebnisse der Untersuchung und die Bewertung der Ergebnisse. Dieser Berichtsteil wurde mit 8 : 4 : 0 Stimmen mehrheitlich angenommen.

Die Mitglieder des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP angehören, machten von der Regelung des § 29 Abs. 4 des Untersuchungsausschussgesetzes Gebrauch und legten ihre abweichende Meinung zu Berichtsteil C in einem Sondervotum dar. Diese Sondervoten sind dem Teil C des Berichtes angefügt worden.

Meine verehrten Damen und Herren! In der Sitzung am 17. Januar 2011 stimmte der Zehnte Parlamentarische Untersuchungsausschuss einstimmig zu, dem Landtag zu empfehlen, den Ihnen in der Drs. 5/3088 vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Im Namen des Untersuchungsausschusses bitte um Ihre Zustimmung.

Ich möchte es allerdings nicht versäumen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mich zum einen bei den Mitgliedern des Ausschusses für eine wirklich konstruktive Beratung über einen sehr langen Zeitraum zu bedanken, die es mir als Ausschussvorsitzendem auch leicht gemacht hat, diesen Ausschuss zu führen.

Darüber hinaus bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, aber auch des Stenografischen Dienstes, der in einer hohen Qualität und immer sehr, sehr schnell die entsprechenden Protokolle gefertigt hat.

Last, but not least möchte ich mich bei allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unseres Landes für ihre tagtäglich aufopferungsvolle Arbeit und ihren Dienst in hoher Qualität ausdrücklich persönlich bedanken. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kolze, für diesen Bericht. - Als erster, noch vor den Fraktionen, hat der Herr Innenminister Hövelmann um das Wort gebeten. Das erteile ich ihm auch, aber zunächst begrüßen wir noch Schülerinnen und Schüler der Diesterweg-Sekundarschule in Burg.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte Herr Minister Hövelmann.