Protocol of the Session on February 3, 2011

(Beifall bei der CDU)

Herr Schwenke, es gibt zunächst eine Nachfrage von Herrn Kley.

Von Herrn Kley? - Na, versuchen wir es einmal.

Bitte.

Herr Schwenke, Sie meinten in Ihrer Rede, dass mit Rücksicht auf den Landeshaushalt die Verantwortung beim zuständigen Verantwortlichen bleiben solle. Wer ist das aus Ihrer Sicht außerhalb des Landeshaushaltes?

Das ist eine gemeinsame Verantwortung der Zuständigen auf den jeweils zuständigen Ebenen. Sie kennen dieses Spiel. Sie wissen, dass in einigen Bereichen das Land zuständig ist, während in anderen Bereichen die Kommunen zuständig sind. Genau dort wollen wir die Zuständigkeiten jeweils belassen.

Herr Dr. Eckert, Sie haben das Wort zu einer Frage. Bitte.

Herr Schwenke, unter Punkt 4 schreiben Sie, dass es zwischen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. bei Eingliederungshilfen zu Verhandlungen kommen soll, bis passende Lösungen gefunden werden. Wie aber wollen Sie verhindern, dass die eine Seite der anderen Seite das zuschiebt? Ich meine das, was gegenwärtig immer wieder passiert: Die Eingliederungshilfe erklärt, dass sie nicht zuständig sei; die Jugendhilfe erklärt, dass sie ebenfalls nicht zuständig sei. Das wird dann immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

Herr Dr. Eckert, ich habe in meinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass wir über diese Gespräche zeitnah informiert werden. Das heißt für mich auch, dass wir zumindest die Chance haben, an den Stellen einzugreifen, wo etwas nicht funktioniert oder wo etwas liegenbleibt. Mir geht es um zeitnahe Information; diese brauchen wir - darin sind wir uns sicherlich einig.

Danke, Herr Schwenke. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kley.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da das Thema im Sozialausschuss über einen längeren Zeitraum hinweg bereits umfänglich behandelt wurde, könnte man annehmen, es wäre schon einer Lösung zugeführt worden. Nimmt man eine rechtliche Betrachtung vor, so bekommt man das bestätigt, was der Herr Kollege Schwenke soeben gesagt hat - auch wenn er sich in seiner Antwort auf meine Frage eben nicht darauf bezog -: Prioritär ist nach § 8 Abs. 6 des Schulgesetzes die Schule für diese Schülerinnen und Schüler zuständig. Darin heißt es: Förderschulen müssen bei Bedarf Schulhorte einrichten.

Das ist aufgrund des letzten Erlasses des Kultusministeriums zweifelsfrei anerkannt. Offensichtlich funktioniert das aber nicht bei allen. Nicht jede Förderschule ist in der Lage, für einen oder zwei Schüler einen Schulhort zu unterhalten. Wir reden demzufolge - das kam vorhin klar

heraus - über einige wenige Schüler, die hiervon betroffen sind. Man hätte sicherlich längst eine Lösung finden können, anstatt umfängliche rechtliche Ausarbeitungen zu machen.

Betrachtet man aber nicht die Einzelfälle, sondern konzentriert sich vielmehr darauf, dass sich im Moment der Hauptanspruch gegen die Schule richtet, so stellt sich in Verbindung mit dem gestrigen Antrag, dass möglichst schnell alle Schüler aus den Förderschulen herauszuentwickeln und in den gemeinsamen Unterricht zu integrieren sind, die Frage, gegen welche Schule sich der Anspruch dann richtet. Denn: Ist keine Förderschule mehr da, gibt es nichts mehr.

Das heißt, sowohl der Erlass, der den gegenwärtigen Unterricht streckt, um so die Zeiten zu überbrücken, als auch die bisher vielfach geleistete Freiwilligenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Nachmittagsbetreuung, fallen dann weg. Die Schülerinnen und Schüler sind dann in einem gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule und haben am Nachmittag häufig keine Möglichkeit der Betreuung. Am Mittag ist Schluss und sie stehen dann am Bus.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren - ich beziehe mich auf meine gestrige Rede -, ist es allerhöchste Zeit, etwas zu tun. Wenn man die Schüler aus der Förderschule herausentwickeln will, dann müssen auch Lösungsansätze dafür präsentiert werden.

Der Anspruch nach dem KiFöG besteht lediglich bis zum 14. Lebensjahr. Aber wir haben es in diesem Bereich gerade auch mit älteren Schülerinnen und Schülern zu tun, die einer besonderen Betreuung bedürfen und leider nicht immer die Gelegenheit haben, im örtlichen integrativen Hort mit betreut zu werden.

Hier ist es aus unserer Sicht also dringend geboten, dass die zuständigen Ministerien mittelfristig eine Lösung für die Deckung des Bedarfes einer zweistelligen Zahl von Schülerinnen und Schüler entwickeln, ohne dass die Eltern über Jahre von Pontius zu Pilatus laufen.

Ich stimme, sehr geehrte Kollegin Bull, nicht mit Ihnen überein, dass das prinzipiell ein Anspruch nach der Eingliederungshilfe ist; denn dann wäre auch zu prüfen, welche Leistungen dort erbracht werden. Wenn ein Schüler nach acht Stunden Schule noch Betreuungsleistungen nach der Eingliederungshilfe erhält, dann bezweifle ich, dass das ernsthaft zu machen ist. Hierfür bedarf es einer speziellen Sonderlösung.

Wir haben so viele Träger aufgezählt bekommen, angefangen von der Sozialhilfe über die Kinder- und Jugendhilfe bis hin zum Bildungsministerium, dass ich mir sicher bin, dass man diese Fälle abschließend lösen kann, gerade auch im Hinblick darauf, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig eben nicht mehr an der Förderschule sind, sondern die Chance haben, gemeinsam mit anderen beschult zu werden.

In diesem Sinne werden wir heute wahrscheinlich den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen tolerieren, weil er noch einiges offen lässt. Aber damit wird, so glaube ich, keine Lösung aufgezeigt. Auch hierin hat man sich nur auf den Status quo zurückgezogen. Die nächste Legislaturperiode stellt die Landesregierung zuerst vor diese Aufgabe und der Landtag wird das Ganze dann im Schulgesetz und auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz

nachvollziehen müssen. - Ich danke Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Kley. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Reinecke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht noch einmal auf die ganzen Einzelheiten eingehen, sondern einfach nur erläutern, warum der Alternativantrag für uns einfach notwendig ist. Die Allgemeinheit, mit der der Antrag der LINKEN formuliert wurde, kann von uns nicht mitgetragen werden. Das steht zunächst hinter diesem Alternativantrag.

Ob zur Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben im Sinne des SGB IX oder der so genannten Eingliederungshilfeverordnung nach dem SGB XII in Betracht kommen, kann eben nur im Einzelfall entschieden werden. Dabei muss im Einzelfall der Umfang des individuellen Bedarfs auch unter Einbeziehung der Ressourcen des Umfeldes geprüft und festgestellt werden. Das geht nun einmal nicht anders. Das wurde hier auch schon erörtert.

Der Antrag der LINKEN zielt darauf ab, dass anerkannt werden soll, dass nachschulische Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen- insbesondere auch ab dem siebenten Schuljahr - als Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu betrachten sind und somit Leistungen der Eingliederungshilfe sind. Die Leistung soll auf Antrag der betroffenen Familien einzelfallgerecht aus Mitteln der Eingliederungshilfe zu gewährleisten sein usw.

Uns geht es mit unserem Alternativantrag darum, bei der Bereitstellung und Vernetzung von Angeboten dem Grundsatz der Inklusion aller Kinder und Jugendlichen Rechnung zu tragen, also generell keine Sonderbehandlung und generell keine Barrieren zuzulassen. Vielmehr geht es uns um eine Differenzierung zwischen dem berechtigten Hilfeanspruch und der Verantwortung der Eltern bzw. des gesellschaftlichen Umfeldes. Wir gehen von dem ganzheitlichen Ansatz aus. Das dann als Binsenweisheit abzutun, ist für mich auch schon starker Tobak.

Ich möchte gern noch auf einen Punkt unseres Antrags eingehen, der schon mehrfach angesprochen wurde. Ich weise auf eines hin: Mit dieser Erlasslage, die in Aussicht gestellt wird, gibt es in der Tat einen Zusammenhang mit der und einen berechtigten Hinweis auf die gestrige Debatte,

(Unruhe)

Es ist etwas zu unruhig.

nämlich auf die Regelungen zu einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und auf die berechtigte Kritik wegen des fehlenden Übergangsmanagements bzw. wegen der damit einhergehenden Umsetzungsunsicherheiten.

Wir schließen daraus, dass wir diese angedachte Neuregelung zum Anlass nehmen sollten für eine vertiefte Abstimmung zwischen dem Sozialministerium und dem Kultusministerium hinsichtlich der schulischen Angebote und auch der Angebote in den Ferien.

Ich erinnere noch einmal an den Ausgangspunkt dieser Anträge. Das Thema wurde in mehreren Ausschusssitzungen erörtert. Es geht in der Tat um die Koordinierung von schulischen und außerschulischen Angeboten. Es wurde auch angesprochen, dass wir hier umfangreiche Diskussionen geführt haben. Es sind in der Tat auch langwierige Prozesse; wir haben uns mit diesem Thema auf einen weiten Weg begeben. Wir müssen sicherlich Geduld haben, um diesen Prozess in eine Richtung zu bringen, mit der wir dann auch dem letzten Einzelfall gerecht werden können. - In diesem Sinne werbe ich für unseren Alternativantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Frau Reinecke. - Frau Bull hat auf eine Erwiderung verzichtet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu Drs. 5/3082 und Drs. 5/3112 ein.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/3082 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer lehnt ihn ab? - Das sind die drei anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen über den Alternativantrag in der Drs. 5/3112 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der FDP. Damit hat der Alternativantrag eine Mehrheit gefunden und der Tagesordnungspunkt 24 ist beendet.

Wir sind somit am Ende der 88. Sitzung des Landtages angekommen. Die 89. Sitzung berufe ich für den morgigen Tag, 9 Uhr, ein. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 15. - Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 18.42 Uhr.