Protocol of the Session on February 3, 2011

Die Kollegen in der ersten Reihe haben das soeben noch einmal nachhaltig unter Beweis gestellt. Aber das ist auch eine Frage des parlamentarischen Verfahrens und Verhaltens, das Ihnen offensichtlich abgeht.

(Beifall bei der FDP)

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir zukünftig bessere Ergebnisse haben werden.

(Unruhe bei der CDU - Zuruf von der LINKEN)

Ich glaube, dass allen zu danken ist, die mitgeholfen haben. Ich wünsche vor allem den Vertreterinnen und Vertretern der unteren Behörden weiterhin viel Mut, wenn sie ihre Arbeit wahrnehmen. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von der LINKEN: Ja!)

Vielen Dank, Herr Kley. - Damit ist die Debatte beendet.

Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage des entsprechenden Landtagsbeschlusses, den Sie kennen, hat der Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss nach Abschluss seiner Tätigkeit einen Bericht vorzulegen. Dieser Pflicht ist er mit dem vorliegenden Bericht in der Drs. 5/3089 nachgekommen. Ich darf daran erinnern, es ist schon vor drei Tagen ein Korrekturblatt zur Drs. 5/3089 verteilt worden. Es sind drei Seiten auszutauschen. Ich sage das nur, damit Sie das noch einmal zur Kenntnis nehmen.

Mit der heutigen Berichterstattung ist die Pflicht des Ausschusses erfüllt. Ich stelle fest: Der Landtag hat den Bericht, die Punkte I und II, zur Kenntnis genommen. Das heißt, der Ausschuss hat seine Arbeit beendet und der Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Bericht des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Beschluss des Landtages - Drs. 5/75/2553 B

Beschlussempfehlung des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 5/3094

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Miesterfeldt. Bitte sehr.

Herr Miesterfeldt, Berichterstatter des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich in meinem Redebeitrag auf die Arbeit des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eingehe, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit zunächst auf den Teil C des Ihnen in der Drs. 5/3094 vorliegenden Berichtes lenken, insbesondere auf die Seite 59.

Der Ihnen vorliegende Teil C des Berichtes ist mit der Überschrift „Votum des Ausschussvorsitzenden“ überschrieben. Meine Damen und Herren! Ich habe dem Untersuchungsausschuss als Vorsitzender ein Votum vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde mit 10 : 1 : 0 Stimmen angenommen. Deshalb handelt es sich nunmehr nicht mehr um das Votum des Ausschussvorsitzenden, sondern um das des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Ich gehe davon aus, dass Sie sich dieser Auffassung anschließen und dass es gegen die Änderung der Überschrift des Teils C keinen Widerspruch gibt. Demzufolge ändert sich die Überschrift des Teils C in „Votum des Ausschusses“. Entsprechend ist auch die Seite 3 der Drucksache anzupassen.

Lassen Sie mich nun zur Arbeit des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses kommen.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschloss in der 75. Sitzung am 29. April 2010 die Einsetzung des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Diesem Beschluss ging ein Antrag mehrerer Abgeordneter vom 21. April 2010 voraus.

Ausgangspunkt dieses Antrags war eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern vom 9. März 2010. Dadurch wurde bekannt, dass personelle Veränderungen in der Polizeiabteilung des Ministeriums des Innern mit sofortiger Wirkung vorgenommen worden sind.

Nach einer Befassung im Ausschuss für Inneres des Landtages von Sachsen-Anhalt mit diesem Thema konnten nach Auffassung der Antragsteller nicht alle Fragen hinreichend beantwortet werden. Die Ausführungen der Landesregierung im Rahmen dieser Ausschusssitzung konnten das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit nach der Aufklärung des Sachverhalts nicht befriedigen, so die Antragsteller. Eine umfassende Aufklärung sollte daher im Rahmen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erfolgen.

Der Zwölfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss konstituierte sich am 20. Mai 2010.

Insgesamt hat er acht Sitzungen durchgeführt. Davon fanden in vier öffentlichen Sitzungen Zeugenvernehmungen statt. Von den in den Beweisbeschlüssen U12/1 und U12/2 benannten 18 Zeugen wurden 16 in öffentlicher Sitzung vernommen; vier Zeugen wurden mehrfach geladen. Auf zwei Zeugenvernehmungen wurde verzichtet, weil sie sich zu dem Sachverhalt schriftlich geäußert hatten.

In der 7. Sitzung am 20. Dezember 2010 schloss der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme ab.

In der 8. Sitzung am 17. Januar 2011 lagen dem Untersuchungsausschuss die Entwürfe der Teile A, B und C des Abschlussberichtes vor.

In Teil A des Ihnen in der Drs. 5/3094 vorliegenden Berichts finden Sie weitere Ausführungen über den Auftrag und das Verfahren des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Die Sachverhaltsdarstellung und die Ergebnisse der Beweiserhebungen sind dem Teil B des in Rede stehenden Berichtes zu entnehmen.

Beide Berichtsteile wurden einstimmig angenommen.

Im Teil C des Berichtes finden Sie das Votum des Ausschusses. Dieser Berichtsteil wurde mit 10 : 1 : 0 Stimmen mehrheitlich angenommen.

Die Mitglieder des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Fraktion DIE LINKE sahen im Ergebnis der Beratung des Berichtsentwurfs vom 17. Januar 2011 davon ab, ein Sondervotum abzugeben.

Das Mitglied des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Fraktion der FDP kündigte an, noch zu überlegen, ein Sondervotum einzureichen bzw. seine abweichende Meinung in der Landtagsdebatte deutlich zu machen. Zweifel äußerte es am Wahrheitsgehalt einiger Zeugenaussagen, an der Einhaltung des Dienstweges sowie an dem Fazit der Untersuchungen. Ein Sondervotum wurde letztlich nicht eingereicht.

Meine verehrten Damen und Herren! In der Sitzung am 17. Januar 2011 beschloss der Zwölfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss einstimmig, dem Landtag zu empfehlen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Im Namen des Untersuchungsausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen, wie bereits gesagt, in der Drs. 5/3094 vor.

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass sich der Staatsminister Herr Robra mit Schreiben vom 1. Februar 2011 an den Präsidenten des Landtages gewandt hat und um eine Berichtigung des Ihnen vorliegenden Abschlussberichtes bat. Es geht hierbei um die Änderung der Begriffe „Amtszulage“ in „Stellenzulage“ auf Seite 28, zweiter Satz des letzten Absatzes, und „Staatskanzlei“ in „Staatsanwaltschaft“ auf Seite 40, zweiter Satz im zweiten Absatz.

Diesen Sachverhalt wollte ich Ihnen nicht vorenthalten. Grundsätzlich ist dem Abschlussbericht vom Ausschuss zugestimmt worden. In diesem Fall sind auch beide Aussagen für die Bewertung nicht entscheidend.

Ich bedanke mich bei allen Ausschussmitgliedern für die Mitarbeit. Ich bedanke mich beim Ausschusssekretariat, bei Frau Köhler und Frau Meier. Ich bedanke mich für die sehr professionelle Arbeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, und ich danke den Stenografinnen und Stenografen für ihre exakten Aufzeichnungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Hövelmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenig überraschend - wenigstens für mich - hat der Untersuchungsausschuss festgestellt - ich will dem Kollegen Miesterfeldt sehr herzlich dafür danken, auch für das eben Dargestellte -, dass die von mir vorgenommenen Umsetzungen nicht zu beanstanden sind.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Da kann man sich auch mal freuen!)

- Das ist eine ganz nüchterne Feststellung, lieber Herr Kollege Gallert.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Man sieht es Ihren Ge- sichtszügen an!)

- Sehr gut. - Vor diesem Hintergrund gibt der Zwölfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss dann doch einmal Anlass, über den Sinn und Zweck von Untersuchungsausschüssen zu sprechen. Helmut Kohl ist nicht der Erste gewesen, der einen Untersuchungsausschuss als politisches Kampfinstrument bezeichnet hat. Ich denke, den Zwölften Untersuchungsausschuss kann man getrost in diese Kategorie einordnen.

Damit will ich nicht das verfassungsmäßige Recht der Opposition in Zweifel ziehen, mit qualifizierter Minderheit einen Untersuchungsausschuss einrichten zu können. Ich will nur mein verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und sagen, was ich von der politischen Intention, die hinter dem Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss stand, halte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Begründung für die Einrichtung des Untersuchungsausschusses ist und bleibt dürftig. Ich zitiere:

„Nach einer Befassung im Ausschuss für Inneres des Landtags von Sachsen-Anhalt mit diesen Fragen sind diese noch nicht hinreichend beantwortet.“

(Herr Kosmehl, FDP: Richtig!)

„Die bisherigen Ausführungen der Landesregierung konnten das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit nach der Aufklärung des Sachverhalts nicht befriedigen. Deshalb muss eine umfassende Aufklärung im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses erfolgen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn diese in ihrer Schwammigkeit unübertroffene Formulierung der Obersatz wäre, unter dem die Voraussetzungen für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in diesem Land zu subsumieren wären, dann wären die Anlässe für Untersuchungsausschüsse in diesem Land wahrlich inflationär.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meinen Ausführungen vor dem Innenausschuss am 25. März 2010 habe ich umfassend zu dem Sachverhalt Stellung genommen und alle Fragen beantwortet. Ich habe allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Besetzung einzelner Dienstposten in der Landesverwaltung von Verfassungs wegen nicht Angelegenheit des Landtags ist und darüber von den Fachausschüssen auch nicht mit den betroffenen Beamten zu diskutieren ist. Ich denke, das sollten wir auch weiterhin so halten. FDP und LINKE konnten allerdings nicht der Versuchung widerstehen, im

parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Diskussion mit den Beamten zu suchen.