Das betrifft natürlich den von mir immer wieder genannten Neueinstellungskorridor bei der Polizei mit 180 Stellen und das besondere Gesetz zur Altersteilzeit. Ferner betrifft es einige Dinge im Lehrerbereich, die schon verändert worden sind.
Ich finde die Antwort auf die Große Anfrage, wie es Herr Schrader schon sagte, sehr umfassend und detailliert. Ich habe mir aus diesem ca. 52 Seiten starken Papier keinen gesonderten Bereich herausgenommen, weil Sie, Frau Dr. Paschke, bereits auf die wichtigsten Punkte wie Schule und ganz aktuell das Landesverwaltungsamt eingegangen sind. Ich denke aber, das sind Dinge, über die wir im Februar mit dem Abschlussbericht insgesamt diskutieren sollten.
Beim Lesen der Antwort auf die Große Anfrage sind mir noch einmal - ich glaube, es ist ganz gut, dass es einen solchen Bericht gibt - sowohl die gemeinsamen als auch die unterschiedlichen Empfehlungen aus den Zwischenberichten vor das geistige Auge getreten. Wir haben uns, glaube ich, mit dem ersten und zweiten Zwischenbericht etwas schwer getan, wie wir zu den gemeinsamen Empfehlungen kommen. Ich denke aber, es war gut und richtig, dies zu tun.
Wie sie von der Landesregierung aufgenommen wurden, ist aus meiner Sicht sehr gut; man sieht es auch und kann es nachvollziehen. Meine Fraktion ist der Meinung, dass hier durch den Finanzminister nicht nur eine Transparenz geschaffen wurde, sondern dass man in der Enquetekommission zwischen der Landesregierung und uns sehr offen mit den Fragen umgegangen ist.
Unser Land wird aufgrund der demografischen Entwicklung und der schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen auch in Zukunft an der Anpassung der Personalausstattung nicht vorbeikommen. Die Entwicklung des Personals und der Abbau von Personalkosten sind ein Teil des Konsolidierungsvorhabens.
Aus diesen Gründen halten auch wir an der Zielzahl von 19 Vollzeitäquivalenten auf 1 000 Einwohner bis zum Jahr 2020 fest. Das ist für mich das absolute Limit. Aus meiner Sicht muss man schauen, inwieweit man das noch ändern könnte. Wenn es andere Bundesländer wie Brandenburg schaffen, so muss man sich dort einmal anschauen, wie das gemacht wird. Dabei sind die Aufgabenkritik und der Wegfall von Aufgaben eines der wichtigsten Instrumente, die es gibt.
Auch wenn es einige Abgeordnete des Landtages vielleicht nicht mehr hören wollen oder hören können: Die Erhöhung der Verschuldung unseres Landes ist kein Weg, um finanzielle Engpässe zu kompensieren. Das betrifft auch die Entwicklung des PEK.
Wir sollten uns auf die vor uns liegenden Aufgaben konzentrieren und das Thema Personalentwicklung weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten. Dafür bietet das Personalentwicklungskonzept eine gute Grundlage, zumal es jährlich aktualisiert wird.
Wir werden uns sicherlich - dabei liegen die Meinungen der Fraktionen zum Abschlussbericht gar nicht so weit auseinander - auch in der nächsten Legislaturperiode weiterhin den Fragen der Personalentwicklung widmen, ob nun mit einem gesonderten Ausschuss, einem Unterausschuss oder in welcher Form auch immer. Ich denke, es hat sich bewährt und gezeigt, dass es eine gute Grundlage ist, mit der sich auch das Parlament auseinandersetzen kann, wie die Regierung die Personalentwicklung künftig gestalten will. - Danke.
Schönen Dank, Frau Fischer. Das war fast eine Punktlandung mit diesen acht Minuten. - Ich darf der Fraktion DIE LINKE das Wort erteilen. - Frau Dr. Paschke verzichtet.
Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Aussprache zur Großen Anfrage. Beschlüsse werden nach § 43 unserer Geschäftsordnung nicht gefasst. Wir können diesen Tagesordnungspunkt verlassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst daran erinnern, dass wir gestern die Tagesordnungspunkte 20 und 26 getauscht haben, sodass ich, wie angekündigt, jetzt den Tagesordnungspunkt 26 aufrufe:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Landesrichterrechts des Landes Sachsen-Anhalt (Rich- terrechtsneuregelungsgesetz - RiNeuRG)
Ich bitte nun Herrn Dr. Ronald Brachmann, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag sind in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ältestenrat überwiesen worden.
Die in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 10. September 2010 beschlossene Anhörung fand am 6. Oktober 2010 statt.
Als ein Kernpunkt der Kritik des Verbandes der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter ist in der Anhö
rung das Festhalten der Landesregierung an der überkommenen Aufgabenteilung zwischen Richterräten auf der einen Seite und den Präsidialräten auf der anderen Seite hervorgehoben worden. Die Begründung der Landesregierung, aus kompetenzrechtlichen Gründen an der Neuordnung des Personalvertretungsrechts der Richter wegen der Bindung an das Bundesrecht gehindert zu sein, wurde vom Landesverband der Verwaltungsrichter für falsch eingeschätzt.
Die gegenteilige Auffassung wurde mit dem Wirksamwerden der Föderalismusreform begründet. Es sei den Ländern freigestellt - so der Verband -, die Mitbestimmungsregelungen zu ändern, die Mitbestimmungsbefugnisse von Präsidialrat und Richterrat in einem Richterpersonalvertretungsorgan zusammenzufassen und durch eine grundlegende Neuverteilung der Aufgaben zwischen dem Präsidialrat einerseits und dem Richterrat andererseits neu zu gestalten, wenn man schon bei der Zweiteilung verbleibe.
Zudem hielt der Landesverband der Verwaltungsrichter eine deutliche Erweiterung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände für unerlässlich und hat dies anhand von Beispielen dargestellt.
In ähnlicher Richtung äußerte sich der Bund der Richter und Staatsanwälte. Hier wurden als Hauptkritikpunkte ebenso die Beteiligungsrechte der Richter und Staatsanwälte hervorgehoben. Hinsichtlich der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte der Richter wird - so der Richterbund - an dem überkommenen Dualismus von Richterräten einerseits und Präsidialräten andererseits festgehalten. Auch hier sei nach der Auffassung des Verbandes eine Reform möglich. Mit diesem Gesetz sollten wenigstens die Beteiligungsrechte des Richterrates im Vergleich zum bisherigen Recht deutlich erweitert werden. Der Richterverband hat insoweit auf die Regelungen in Niedersachsen verwiesen.
Der Deutsche Juristinnenbund widmete sich schließlich der Problematik der Teilzeitbeschäftigung und dem erstrebten Zeitgewinn, der durch die Regelung im Gesetzentwurf unter Umständen nicht erreicht würde, weil durch eventuell längere Fahrtzeiten zu einem anderen, wahrscheinlich weiter entfernten Gerichtsort Zeit verloren ginge. Eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit der Teilzeitbeschäftigung als die bisher vorgesehene wurde als wünschenswert angegeben.
Aufgrund der Föderalismusreform und des Übergangs der Kompetenz für das öffentliche Dienstrecht auf den Landesgesetzgeber wurde ein Abweichen im Bereich der Teilzeitbeschäftigung von den bundesrechtlichen Vorgaben als möglich angesehen.
Und endlich: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bewertete kritisch, dass für das Nebentätigkeitsrecht von Richterinnen und Richtern eine andere Regelung vorgesehen ist, als sie für Beamte geschaffen worden ist.
Im Anschluss an die Anhörung wurden der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag mit der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung dem mitberatenden Ältestenrat zugeleitet. Dieser stimmte in seiner Beschlussempfehlung dem Gesetzentwurf im Sinne der vorläufigen Beschlussempfehlung zu und teilte mit, dass der Änderungsantrag nicht mehr zur Abstimmung stand, da dieser von den Einbringern zuvor zurückgezogen wurde.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat in der 58. Sitzung am 24. November 2010 auf der Grundlage
einer durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und die Landesregierung erarbeiteten Synopse die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung beschlossen. Dabei wurde den Empfehlungen weitgehend gefolgt. Nur bei einzelnen Bestimmungen - ich will es mir ersparen, sie hier zu zitieren - wurde an der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes festgehalten. Zudem wurde in § 53 ein neuer Absatz 2 eingefügt, der auf einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zurückging. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Bevor wir die Redebeiträge der Fraktionen hören, hat Frau Ministerin Professor Dr. Kolb um das Wort gebeten. Doch zuvor habe ich die Freude, Damen und Herren des SPD-Ortsvereines Aken auf der Tribüne begrüßen zu können.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nachdem wir gestern die Neuregelung des Landesbesoldungsrechtes hier in diesem Hohen Hause beschlossen haben, steht heute die abschließende Beratung des Landesrichterrechtes an. Damit schließen wir quasi den Kreis und setzen einen Schlusspunkt unter die Umsetzung der Föderalismusreform für die Beamtinnen und für die Richterinnen.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, diesen Gesetzentwurf in den letzten Monaten im Landtag konstruktiv zu diskutieren, und dass wir nun in der Lage sind, mit entsprechenden Änderungsanträgen und einem Entschließungsantrag dieses Gesetz zu verabschieden.
An dieser Stelle geht mein Dank an alle Beteiligten, die wirklich sehr intensiv, sehr konstruktiv diskutiert haben, dafür, dass wir dieses doch recht umfassende Gesetz in einer relativ kurzen Zeit damit auch durch das parlamentarische Verfahren gebracht haben.
Mit dem neuen Landesrichtergesetz werden die Änderungen des Landesbeamtenrechtes auf die Richter übertragen, soweit das unter Berücksichtigung der richterlichen Unabhängigkeit möglich und sinnvoll ist. Im Mittelpunkt des Landesrichterrechtes steht im Ergebnis das neue Landesrichtergesetz.
Ich denke, dass das wirklich auch ein gutes Signal an die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz ist. Wir schaffen mit der Einführung einer voraussetzungslosen Teilzeit flexiblere Arbeitszeitmodelle und wir haben auch mit dem Entwurf erreicht, dass die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Richtervertretung gestärkt werden.
(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU - Frau Dr. Hüskens, FDP: Ich sage jetzt nichts dazu! - Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)
Mir ist natürlich bewusst, Herr Wolpert, wir sind nicht auf alle Vorstellungen eingegangen und wir konnten auch
nicht alle Wünsche umsetzen. Herr Dr. Brachmann hat eben schon darauf hingewiesen, dass es sehr weitgehende Vorstellungen gab, den Dualismus abzuschaffen, also aus den Präsidialräten und den Richterräten eine einheitliche starke Richtervertretung zu schaffen.
Ich gestehe zu, mir ist diese Idee auch sympathisch. Aber nach einer eingehenden Prüfung in meinem Haus sind wir der Meinung, dass das nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich ist. Wir haben nach wie vor das Bundesrecht, das die Statusrechte regelt. Dazu gehören eben auch die Richtervertretungen. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, dass ein Land eine Sonderregelung schafft.
Mein Wunsch wäre, dass eine solche Initiative dann bundesweit aufgegriffen wird und dass es uns nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit gelingt, die Richtervertretung tatsächlich zu stärken. Deshalb begrüße ich ausdrücklich den Vorschlag für den Entschließungsantrag. Sachsen-Anhalt wird sich nächstes Jahr - Sie wissen, wir übernehmen den Vorsitz in der Justizministerkonferenz - auch dafür stark machen, dass es eine Debatte zu diesem Thema im Rahmen der Justizministerkonferenz gibt.
Die Verbände haben insoweit signalisiert, dass sie den Bundesverband auch noch mal aktivieren und dass wir uns dieses Vorhaben quasi von verschiedenen Seiten als Zukunftsvorhaben vornehmen und uns dafür stark machen, dass jedenfalls in Zukunft eine solche starke Richtervertretung möglich ist.