Protocol of the Session on December 9, 2010

(Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Es gab in den Jahren 1991 und 1992 kein Recht - für niemanden, für keine Rechtsform -, dass anschließend 100 % dieser Flächen auch gekauft werden können. Wer richtigerweise solche Pachtverträge abgeschlossen hat und heute den Anspruch nach dem EALG, den begünstigten Flächenerwerb, wahrgenommen hat, der hat in der Regel schon eine Grundstruktur in seiner Fläche, die nicht ganz schlecht ist.

Dass es Einzelbetroffenheiten gibt, ist doch ganz klar. Darüber muss man auch reden. Das hat auch etwas mit der Stellung des Betriebes in der Region zu tun. Das ist völlig klar, das negiere ich nicht.

Aber wenn sich viele hier hinstellen und sagen: „Wer BVVG-Flächen hat, der muss auch das Recht haben, diese zu kaufen“, dann muss ich sagen: Es gibt auch eine ganze Menge Betriebe, die gar keine BVVG-Flächen haben und demzufolge auch keine kaufen können. Die stehen aber nicht hier. Deswegen passt das, was Sie gefragt haben, nicht wirklich zusammen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Aussprache. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Wir können den Tagesordnungspunkt 2 beenden.

Meine Damen und Herren! Im Interesse der heutigen Abendveranstaltungen schlage ich vor, dass wir uns um 14.10 Uhr wieder treffen, wenn Sie damit einverstanden sind. Ich unterbreche jetzt die Sitzung.

Unterbrechung: 13.21 Uhr.

Wiederbeginn: 14.13 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir sind bereits drei Minuten über der Zeit. Ich nehme keine Rücksicht auf die Frage, ob viel oder wenig anwesend sind. Diejenigen, die anwesend sein müssen, sind im Saal.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde - Drs. 5/2985

Es liegen Ihnen fünf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor. Ich rufe Frage 1 auf. Fragesteller ist der Abgeordnete Gerald Grünert. Es geht um den Bundesanteil an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft - Mehrbelastung für die Kommunen. Bitte schön.

Danke schön, Herr Präsident. - Seit Jahren zieht sich der Bund zulasten der Kommunen aus der Finanzierung der Wohnkosten von Hartz-IV-Beziehern zurück. Betrug der Bundesanteil im Jahr 2007 noch 4,36 Milliarden € und damit durchschnittlich 31,8 %, so sollte er für das Jahr 2010 nur noch 3,7 Milliarden €, also durchschnittlich 23,6 % betragen. Der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen und am 18. Dezember 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Am 26. November 2009 schätzte die Landesregierung im Innenausschuss ein, dass die Absenkung der Beteiligung des Bundes im Jahr 2010 eine Mehrbelastung der Kommunen in Sachsen-Anhalt in Höhe von rund 49,1 Millionen € im Vergleich zum Jahr 2009 bedeuten könnte.

Auch wenn sich die Bundesbeteiligung entsprechend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in Drs. 17/3631 für das Jahr 2011 um bundesdurchschnittlich 1,5 % auf 25,1 % erhöhen sollte, entspricht dies bei Weitem nicht dem eigentlich zu zahlenden Anteil des Bundes. Würden die realen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt, müsste sich der Bund im Jahr 2010 mit 35,8 % und im Jahr 2011 mit 37,7 % beteiligen. Das hat der Deutsche Landkreistag auf der Grundlage langfristiger Betrachtungen über den realen Kostenverlauf errechnet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen muss in den Kommunen Sachsen-Anhalts im laufenden Jahr, resultierend aus der derzeitig gültigen, aber umstrittenen Berechnungsformel, aus heutiger Sicht gerechnet werden?

2. Mit welcher Entwicklung ist hinsichtlich der in Frage 1 aufgeworfenen Problematik im kommenden Jahr zu rechnen und welche notwendigen Konsequenzen könnten sich daraus für die kommunale Finanzausstattung in Sachsen-Anhalt ergeben?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Vertretung des Kollegen Dr. Haseloff beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Grünert wie folgt.

Ich möchte zunächst eine Vorbemerkung machen. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auf der Grundlage des SGB II zum einen durch die Bundesagentur für Arbeit, zum anderen durch die kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger erbracht. An den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung beteiligt sich der Bund zweckgebunden, um sicherzustellen, dass die Kommunen jährlich in Höhe von 2,5 Milliarden € entlastet werden.

Hinsichtlich der Höhe der Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der kommunalen Träger wurde für die Jahre ab dem Jahr 2007 eine Formel festgeschrieben, nach der sich die Bundesbeteiligung an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften orientiert.

Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sinken bzw. steigen jedoch nicht in dem gleichen Maße wie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Gründe dafür liegen vor allem in den steigenden Energiepreisen, die sich besonders stark bei den Heizkosten auswirken, aber auch in dem kontinuierlichen Anstieg des Anteils von Singlehaushalten, die überdurchschnittlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung verursachen.

Darüber hinaus ist für die Höhe der Bundesbeteiligung im Jahr 2010 die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften in dem Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 gegenüber dem Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 maßgeblich. Für das Jahr 2011 gelten die entsprechenden Zeiträume um ein Jahr zeitversetzt. Mithin werden zur Ermittlung der Bundesquote zeitlich bereits relativ weit zurückliegende Daten herangezogen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt.

Zu 1: Im Laufe des Jahres 2010 haben sich entgegen der ursprünglichen Erwartung der Landesregierung die Aufwendungen der kommunalen Träger Sachsen-Anhalts für Unterkunft und Heizung insgesamt verringert. Die konjunkturelle Krise hat sich in Sachsen-Anhalt im Bereich des SGB II deutlich weniger stark ausgewirkt als im Bundesdurchschnitt. Bundesweit sind die Aufwendungen nach § 22 SGB II gestiegen. Diese erfreuliche Sondersituation Sachsen-Anhalts war Ende des vergangenen Jahres noch nicht absehbar.

Im Jahr 2009 beliefen sich die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Sachsen-Anhalt auf rund 579 Millionen €. Nach Abzug des Bundesanteils in Höhe von 25,4 % bzw. rund 147 Millionen € verblieb eine Finanzierungslast in Höhe von rund 432 Millionen €.

Im Jahr 2010 werden sich die entsprechenden Gesamtaufwendungen voraussichtlich um rund 3,4 % auf rund 560 Millionen € verringern. Der geringere Bundesanteil

in Höhe von 23 % entspricht einem Betrag in Höhe von rund 129 Millionen €. Die von den Kommunen zu tragenden Aufwendungen vermindern sich deshalb im Saldo nur um ca. 1 Million €.

Zu 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass der derzeit in Sachsen-Anhalt zu verzeichnende Trend des Rückgangs der Aufwendungen nach § 22 SGB II auch im Jahr 2011 anhalten wird. Eine konkrete Bezifferung des Rückgangs ist jedoch nicht möglich, da sich die Konjunktur zwar einerseits weiter im Aufschwung befindet, andererseits im Jahr 2011 aber rund 25 % weniger Eingliederungsmittel im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung stehen werden.

Ferner beruht das Absinken der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Sachsen-Anhalt auch auf demografischen Gründen, sodass sich aus dem Mix dieser Ursachen die konkrete Entwicklung nicht ohne Weiteres ableiten lässt.

Die Landesregierung hält es jedoch für realistisch, im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 eine weitere Verminderung der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung um rund 3,4 % zu erreichen. In diesem Fall würden die Gesamtaufwendungen in diesem Bereich auf rund 541 Millionen € zurückgehen. Da der Anteil des Bundes im Jahr 2011 auf 24,5 % steigen wird, würde der Bund einen Anteil in Höhe von rund 133 Millionen € übernehmen. Damit würde die Belastung der Kommunen gegenüber dem Jahr 2010 um rund 23 Millionen € zurückgehen.

Verblieben die kommunalen Gesamtaufwendungen hingegen auf dem Niveau des Jahres 2010, würde die Erhöhung des Bundesanteils zu Einsparungen bei den Kommunen in Höhe von rund 8 Millionen € gegenüber dem Jahr 2010 führen.

Trotz der zu erwartenden Minderbelastung der Kommunen im Jahr 2011 wird die Landesregierung die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sowie die Landesmittel aus ersparten Wohngeldaufwendungen auch weiterhin in gleicher Höhe auf die kommunalen Träger verteilen.

Die Landesregierung hält die an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientierte Formel trotz der für das Jahr 2011 zu erwartenden günstigen Entwicklung nach wie vor für problematisch. Der geschilderte Verlauf zeigt deutlich, dass die Einbeziehung zeitlich recht weit zurückliegender Daten die Tendenz in sich birgt, den Bundesanteil in Zeiten der Krise zu senken, in Zeiten des Aufschwungs hingegen zu erhöhen.

Bereits in den Jahren 2009 und 2010 hat sich der im Gesetz enthaltene Anpassungsmechanismus nachteilig für die Entwicklung der Quote der Bundesbeteiligung ausgewirkt und damit zu erheblichen Vorbelastungen geführt. Die neu festzulegende Quote für das Jahr 2011 müsste daher deutlich höher liegen, als das im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehen ist, um die sachlich nicht gerechtfertigten kommunalen Mehrbelastungen der Vorjahre auszugleichen.

Vielen Dank, Herr Minister Aeikens. Zusatzfragen gibt es dazu nicht.

Ich rufe auf die Frage 2. Es geht um die Auswirkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich im Rahmen der MPK am 21. Oktober 2010 auf eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erfährt nach wie vor massiven Widerstand seitens der Wirtschaft. Vor allem seitens der Interessenvertreter des Handwerks werden übermäßige Belastungen für Unternehmen kritisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung, hier das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, den derzeitigen Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf seine Auswirkungen die heimische Wirtschaft betreffend untersucht bzw. Bedenken bezüglich der Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen dargestellt?

2. Hat der Minister für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen einer Kabinettssitzung auf die Auswirkungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages hingewiesen und ist seitens des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Kontakt bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu den Kammern und Verbänden des Handwerks gesucht worden?

Vielen Dank. - In Vertretung von Staatsminister Robra antwortet namens der Landesregierung Herr Minister Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Vertretung von Herrn Staatsminister Robra nehme ich zusammenfassend zu der Frage des Abgeordneten Herrn Miesterfeldt wie folgt Stellung.

Die Landesregierung hat sich am 25. Oktober 2010 wegen der Vorlage des Staatsvertragsentwurfes zum Zweck der Landtagsinformation - unter anderem im Interesse der heimischen Wirtschaft - mit den bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20. bis 22. Oktober 2010 erfolgten Änderungen des Staatsvertragsentwurfes befasst. Die Ausführungen einzelner Mitglieder der Landesregierung unterliegen nach der Geschäftsordnung der Vertraulichkeit.

Im Vorfeld der Kabinettssitzung sind die Einwände der Vertreter der Wirtschaft auf Bundes- und Landesebene auch auf Ministerebene intensiv diskutiert worden. Die Staatskanzlei hat mit der Ländergemeinschaft eine umfangreiche Anhörung zu dem ersten Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 11. Oktober 2010 durchgeführt, bei der eine Vielzahl von Verbänden der Wirtschaft nochmals schriftlich und mündlich Stellung nahm.

Zu den Auswirkungen unter anderem für die heimische Wirtschaft erhielt der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bei den Sitzungen am 25. Juni, 27. August, 24. September und am 29. Oktober 2010 mündliche Sachstandsinformationen.

Am 26. November 2010 erhielt der Ausschuss ferner zur Vorbereitung einer Anhörung eine umfangreiche schriftliche Darstellung, die insbesondere die Interessen der heimischen Wirtschaft betraf. Die Hinweise der heimi

schen Wirtschaft wurden von der Landesregierung und der Ländergemeinschaft aufgegriffen. Sie führten zu einer Änderung des Staatsvertragsentwurfes in der jetzt dem Landtag zur Vorunterrichtung vorliegenden Fassung der Magdeburger Ministerpräsidentenkonferenz.

Damit wurden beachtliche Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erreicht. Seit der Beschlussfassung über die Eckpunkte im Juni ist die Landesregierung über die federführende Staatskanzlei, aber auch das Wirtschaftsministerium in engem Kontakt mit Kammern und Verbänden nicht nur des Handwerks, sondern der Wirtschaft insgesamt. Sie wird sich im Sinne des soeben beschlossenen Auftrages um weitere Verbesserungen bemühen.