Der Ausschuss für Soziales hat sich mit dem Gesetzentwurf erstmalig in der 60. Sitzung am 27. Oktober 2010 befasst. Dazu wurde ihm als Tischvorlage ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 1 Nr. 2 Buchstabe a vorgelegt. Der Änderungsantrag zielte darauf ab, die Begriffe „Anstalt“ und „Heim“, die nicht mehr zeitgemäß sind, durch die Begrifflichkeit „stationäre Einrichtung“ zu ersetzen. Der Ausschuss stimmte dieser Änderung, die auch auf die entsprechenden Passagen in § 3 Abs. 1 und in § 5 erweitert wurde, einstimmig zu.
In der 61. Sitzung am 1. Dezember 2010 fand die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf statt. Dazu lag dem Ausschuss die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die überwiegend mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales abgestimmte rechtsförmliche und sprachliche Änderungsempfehlungen enthielt.
Außerdem schlug der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vor, die vom Ausschuss beschlossene Begrifflichkeit „stationäre Einrichtung“ in „stationäre oder gleichartige Einrichtung“ zu erweitern, womit alle Einrichtungen - auch die für Minderjährige - erfasst werden.
Der Ausschuss stimmte den Änderungsempfehlungen des GBD in Gänze zu. Der so geänderte Gesetzentwurf wurde mit 9 : 0 : 1 Stimmen angenommen und liegt dem Plenum heute als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor.
Erlauben Sie mir noch ein Wort als Ausschussvorsitzender und, ich denke, im Namen des gesamten Ausschusses. Ich möchte noch einmal den Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, den Stenografischen Dienst sowie das Ausschusssekretariat richten. Seit August dieses Jahres gibt es eine Häufung von Gesetzesberatungen, Anhörungen und Ähnlichem. Allein heute geht es um vier Gesetzentwürfe, die beraten, in Synopsen dargestellt und deren Beratungen entsprechend stenografisch erfasst werden mussten. Alle Anforderungen wurden in vorbildlicher Art und Weise erledigt. Deshalb möchte ich meinen Dank für diese außerordentliche Arbeitsleistung aussprechen. - Danke.
Auch hierzu ist eine Debatte nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2991 ab. Ich möchte über das Gesetz in Gänze abstimmen lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft
Die erste Beratung fand in der 81. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Späte. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/2877 wurde in der 81. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010 in erster Lesung behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Mit dem Beschluss des Landtages in der Drs. 5/45/1523 B vom 9. Oktober 2008 ist die Landesregierung aufgefordert worden, dem Landtag rechtzeitig vor Beendigung der fünften Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt werden. Dies betrifft verschiedenste Rechtsgebiete, sodass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt 18 Gesetze und Verordnungen geändert werden sollen.
Alle Fraktionen begrüßten in der ersten Lesung des Landtages diese Gesetzesinitiative und bekundeten die Konsensfähigkeit. Dementsprechend wurde auch die Beratung im Ausschuss zügig durchgeführt.
Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Ausschusses für Soziales am 27. Oktober 2010 statt. Dabei kam die Opposition nochmals auf die schon in der Landtagssitzung hinterfragte Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Soziales zurück. Sie führte an, aus ihrer Sicht gehe es in dem Gesetzentwurf weniger um sozialpolitische als um rechtspolitische Fragen. Die Landesregierung betonte jedoch, dass dieser Gesetzentwurf mit den anderen Ressorts abgestimmt sei.
Der Ausschuss vereinbarte, den Gesetzentwurf in der darauf folgenden Sitzung am 1. Dezember 2010 abschließend zu behandeln, und bat den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bis dahin um eine Stellungnahme zu diesem Beratungsgegenstand.
In der 61. Sitzung am 1. Dezember 2010 wurde der Gesetzentwurf aufgerufen. Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erbetene und mit der Landesregierung abgestimmte Synopse mit sprachlichen und rechtsförmlichen Anpassungen lag dem Ausschuss rechtzeitig vor.
Der GBD empfahl, im Gesetz durchgängig den Begriff „eingetragene Lebenspartner“ zu verwenden. Außerdem schlug er die Aufnahme eines neuen Artikels 8/1 vor, mit dem aus verfassungsrechtlichen Gründen die Vergabeordnung Stiftung angepasst werden soll. Schließlich empfahl er noch die Anpassung des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Ausschuss folgte sowohl den sprachlichen und rechtsförmlichen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als auch den darüber hinaus empfohlenen Anpassungen.
Der so geänderte Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Ausschuss für Soziales einstimmig beschlossen und liegt dem Plenum heute als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor. - Vielen Dank.
Danke sehr für die Berichterstattung, Frau Dr. Späthe. - Auch hierzu ist eine Debatte nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2992 ein. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.
Die erste Beratung fand in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Felke. Bitte sehr.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften im öffentlichen Personennahverkehr in der Drs. 5/2736 wurde gemeinsam mit dem in der Drs. 5/2826 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Inneres überwiesen.
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz macht das Land vorrangig von der Länderöffnungsklausel im Bereich der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre nach § 45 des Personenbeförderungsgesetzes Gebrauch.
Die bisherige Regelung des Bundes, wonach die Leistungen an die Verkehrsunternehmen vom Land unmittelbar ausgereicht wurden, soll durch eine zweckgebundene Zuweisung der Ausgleichsleistungen an die kommunalen Aufgabenträger ersetzt werden, wodurch deren Gestaltungskraft durch die Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung sukzessive gestärkt werden soll.
Bereits in der 52. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 25. August 2010, der Einbringung und Überweisung des Gesetzentwurfes vorgreifend, verständigte sich der Ausschuss darauf, eine Anhörung durchzuführen. Als möglicher Termin wurde der 14. Oktober 2010 angeregt. Bei einer Zusammenkunft der Ausschussmitglieder am Rande der Sitzungsperiode des Landtages am 9. und 10. September 2010 wurde der in Rede stehende Termin bestätigt.
Zu der für die 54. Sitzung am 14. Oktober 2010 anberaumten öffentlichen Anhörung wurden Vertreter der Verkehrsverbände, der Industrie- und Handelskammern, der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände eingeladen und gebeten, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Positionen vorzubringen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf fand die weitgehende Zustimmung der geladenen Gäste. Gleichwohl wurde an einigen Stellen Kritik geäußert. So wurde beispielsweise der für Investitionen zweckgebundene Anteil in Höhe von 20 % des Zuweisungsbetrages an die Aufgabenträger von den kommunalen Spitzenverbänden als zu hoch erachtet, da die Aufgabenträger in eigener Verantwortung für die entsprechenden Investitionen sorgen würden.
Die in Artikel 2 Nr. 7 geregelte Ermächtigung, die Finanzausstattung für den ÖPNV für den Zeitraum ab dem Jahr 2014 durch die Landesregierung im Verordnungswege festzulegen, wurde von den kommunalen Spitzenverbänden und einzelnen Verkehrsverbänden als problematisch angesehen, da die entsprechende Entscheidungshoheit dem Gesetzgeber zufallen würde.
In der 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 wurde seitens der Fraktion der FDP ein Änderungsantrag eingebracht.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss, den Gesetzentwurf zur vorläufigen Beschlussempfehlung zu erheben und diesen mit den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Inneres zu überweisen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in der 68. Sitzung am 11. November 2010 mit dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und mehrheitlich beschlossen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
In der 103. Sitzung am 17. November 2010 kam der Ausschuss für Finanzen ebenfalls mehrheitlich überein, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Inneres hat sich in der 80. Sitzung am 26. November 2010 damit befasst und hat im Ergeb
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 57. Sitzung am 1. Dezember 2010 erneut mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lag dem Ausschuss mit Schreiben vom 29. November 2010 eine zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse mit Empfehlungen vor, die zur Beratungsgrundlage erhoben wurde.
Daneben lag vonseiten der Fraktionen der CDU und der SPD ein weiterer Änderungsantrag vor, der auf die vorgenannte Synopse Bezug nahm und auf mehrere Punkte einging. Darin beantragten die Fraktionen der CDU und der SPD unter anderem, dass Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzentwurfs dahin gehend geändert werden möge, dass auch der Städte- und Gemeindebund im Beirat für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr vertreten ist. Damit würden die Fahrgastinteressen aus dem Blickwinkel der Städte und Gemeinden im Beirat vertreten.
Darüber hinaus solle in Artikel 2 Nr. 6 die zweckgebundene Zuweisung für die Aufgabenträger von 39 Millionen € auf 40 Millionen € für das Jahr 2011 erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Mittel für den Zukunftsfonds auf 1 Million € abgesenkt werden.
Mit einer weiteren Änderung des Artikels 2 Nr. 6 solle den Aufgabenträgern des Straßenpersonennahverkehrs mehr Zeit eingeräumt werden, um die Koordinierung mit dem Schienenpersonennahverkehr sanktionsfrei herbeiführen zu können. Die Investitionsquote im Bereich des Straßenpersonennahverkehrs solle von 20 % auf 17,5 % abgesenkt werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ermäßigter Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs sollen die an die Aufgabenträger zu zahlenden Beträge auf der Basis des Jahres 2009 neu justiert und bei Veränderungen des Gebietsstandes durch das für Verkehr zuständige Ministerium entsprechend angepasst werden.