Protocol of the Session on December 9, 2010

Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag des Ausschusses für Inneres. Wenn Sie sich die Beschlussempfehlung anschauen, dann sind dort drei Punkte formuliert, die nicht direkt Bestandteil des Gesetzes sind.

Wer diesem Entschließungsantrag so seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist das so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt und des Fischereigesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2650

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 5/2978

Die erste Beratung fand in der 77. Sitzung des Landtages am 17. Juni 2010 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Hartung. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 77. Sitzung am 17. Juni 2010 zur Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Eine Anhörung zum Gesetzentwurf fand in der Sitzung des Ausschusses am 20. Oktober 2010 statt. Zur Anhörung waren neben dem Landesjagdverband, der Deutsche Bogenjagdverband, der Landesfischereiverband, der Landesanglerverband sowie Vertreter der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes eingeladen.

Das Landesjagdgesetz hat den Zweck, die jagdrechtlichen Regelungen mit den sonstigen öffentlichen Belangen in Einklang zu bringen. Das Ziel ist es, den berechtigten Interessen der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft an der Vermeidung von Wildschäden und der in den letzten Jahren stark gestiegenen Beteiligung von Wild an Straßenverkehrsunfällen Rechnung zu tragen.

Einen wesentlichen Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs bildet deshalb die Vereinfachung der Abschussregelung für Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Änderung des Fischereigesetzes vor. Hier soll die Durchführung des Jugendfischereischeines oder die Prüfung durch die Anglervereine vereinfacht werden.

(Beifall bei der SPD)

Die Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 60. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 24. November 2010 statt. Dazu lag die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 18. November 2010 vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs die zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmten Änderungsvorschläge gegenübergestellt waren. Der Ausschuss erklärte sich mit den in der Synopse dargestellten Änderungsvorschlägen einverstanden.

Weiterhin legten die Fraktionen der CDU und der SPD dem Ausschuss fünf Änderungsanträge vor. Während der Beratung wurde der Änderungsantrag 4 zu § 26 zurückgezogen. Die Änderungsanträge 1 bis 3 sowie 5 wurden mehrheitlich beschlossen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Bogenjagd betreffend, wurde bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.

Im Ergebnis empfahl der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit 9 : 0 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Dann stimmen wir ab über die Drs. 5/2978. Wünscht jemand getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Verbraucherinformationsgesetz (AG VIG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2652

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/2990

Die erste Beratung fand in der 78. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2010 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/2652 wurde in der 78. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2010 eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - überwiesen worden.

Das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes vom 5. November 2007 verpflichtet informationspflichtige Stellen des Bundes und der Länder zur Gewährung von Verbraucherinformationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber nur dann den Anspruch auf Verbraucherinformationen, wenn der Landesgesetzgeber den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Aufgaben entsprechend überträgt. Mit dem Entwurf des Ausführungsgesetzes zum VIG soll diese Übertragung der Aufgaben nun geregelt werden. So soll für den Verbraucher auf diesem Gebiet mehr Transparenz bis hin zur kommunalen Ebene geschaffen werden.

Der federführende Ausschuss für Soziales hat sich in seiner 60. Sitzung am 27. Oktober 2010 erstmals mit diesem Gesetzentwurf befasst. Nach kurzer Beratung verabschiedete er einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung, und zwar mit dem Inhalt, dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zuzustimmen.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst stellte in Aussicht, dass zur Beratung über die Beschlussempfehlung an den Landtag eine Stellungnahme vorliegen werde.

Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in seiner 60. Sitzung am 24. November 2010 mit dem Gesetzentwurf befasst. Ein dort gestellter mündlicher Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 2 - Informationspflichtige Stellen -, die Weiterleitung von Anfragen verpflichtend zu gestalten, wurde bei 3 : 5 : 1 Stimmen abgelehnt.

Mit 5 : 1 : 3 Stimmen schloss sich der Ausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ohne Änderungen an.

Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Soziales fand in seiner 61. Sitzung am 1. Dezember 2010 statt. Dazu lag ihm auch die mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese enthielt vorwiegend sprachliche, rechtstechnische sowie rechtsförmliche Änderungsempfehlungen.

Die Koalitionsfraktionen erhoben die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Antrag, und der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde einschließlich dieser Änderungsempfehlungen vom Ausschuss für Soziales mit 6 : 0 : 3 Stimmen angenommen.

Die geänderte Fassung des Gesetzentwurfs liegt dem Plenum heute als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens. - Auch hierzu ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann möchte ich über das Gesetz in der Drs. 5/2990 abstimmen lassen. Darüber können wir ebenfalls insgesamt abstimmen. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, können wir Schülerinnen und Schüler des SiemensGymnasiums Magdeburg bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2854

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/2991

Die erste Beratung fand in der 81. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Eckert. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/2854 wurde vom Landtag in der 81. Sitzung am 7. Oktober 2010 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Mit diesem Gesetzentwurf soll die am 1. Mai 2010 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit umgesetzt werden, wonach berufstätige Bürgerinnen und Bürger der EU einen Anspruch auf Sozialleistungen ihres Beschäftigungslandes haben, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort bzw. ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Die landesrechtliche Regelung stand bisher nicht im Einklang mit dieser EU-Verordnung.

Der Ausschuss für Soziales hat sich mit dem Gesetzentwurf erstmalig in der 60. Sitzung am 27. Oktober 2010 befasst. Dazu wurde ihm als Tischvorlage ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 1 Nr. 2 Buchstabe a vorgelegt. Der Änderungsantrag zielte darauf ab, die Begriffe „Anstalt“ und „Heim“, die nicht mehr zeitgemäß sind, durch die Begrifflichkeit „stationäre Einrichtung“ zu ersetzen. Der Ausschuss stimmte dieser Änderung, die auch auf die entsprechenden Passagen in § 3 Abs. 1 und in § 5 erweitert wurde, einstimmig zu.