Auf die Vernunft der Beteiligten, in einem normalen Ton miteinander umzugehen. Wie man es nicht machen kann, hat zum Beispiel in Halle eine Vorgängerin der jetzigen Bürgermeisterin zum Ausdruck gebracht, indem sie gesagt hat, dass man die Hüttendörfer im Saalkreis nicht entscheiden lassen kann, was in der Oper gespielt wird. Wer so über sein Umland spricht, kann nicht hoffen, mit diesem freiwillig Lösungen zu finden, die gemeinsam getragen werden. Diesen Ton gibt es in Magdeburg nicht, und deswegen habe ich in Magdeburg größere Hoffnung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die beendete Kommunalreform, die zur Bildung von Einheitsgemeinden um die jeweiligen Oberzentren geführt hat, hat auch dazu geführt, dass das Gesetz, das wir heute aufheben wollen, überflüssig geworden ist. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen, weil das, was wesentlich ist, schon bei der ersten Lesung gesagt worden ist.
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir ab, weil er zur Unzeit kommt. Die Regelung zu dem Geldtransfer zwischen den Oberzentren und den Umlandgemeinden muss in der nächsten Legislaturperiode besprochen werden. Das wird eine Hauptaufgabe in dem zu verabschiedenden neuen Finanzausgleichsgesetz sein. Am Ende geht es um die Frage eines vernünftigen Geldtransfers zwischen den Oberzentren und den umliegenden Gemeinden. Das sehen wir uns in Ruhe in der nächsten Legislaturperiode an.
Dabei will ich es für heute bewenden lassen. Ich bitte Sie, dem Gesetz zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte mich heute einer Retrospektive der Stadt-Umland-Frage hingeben oder mich darüber auslassen, dass das Scheitern der Stadt-Umland-Verbände haargenau so eingetreten ist, wie es vor Jahren unter anderem durch meinen Fraktionskollegen Dr. Uwe Köck vorhergesagt worden ist.
Ich werde das nicht tun, kann aber den seit dem Jahr 2002 amtierenden Regierungskoalitionen den Vorwurf nicht ersparen, die aus der Opposition heraus gemach
Das trifft leider auch auf den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2827 zu.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn ich die Enttäuschung des Raumordnungsministers über das Scheitern des Versuchs der Landesregierung, die StadtUmland-Beziehungen neu zu gestalten, nachvollziehen kann,
(Unruhe bei der CDU - Zuruf von Herrn Wolpert, FDP - Herr Borgwardt, CDU: Zweiter Seher! - Zu- ruf von der CDU: Ach was! - Zuruf von der LIN- KEN)
mit der Kultivierung einer fatalistischen Grundstimmung oder einem eventuellen Gnatz in Richtung der störrischen Kommunen oder der Aufhebung des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes lösen Sie die virulenten Stadt-Umland-Probleme nach wie vor nicht.
Insofern ist die heutige Rede des Innenministers gegenüber seiner Einbringungsrede zukunftszugewandter.
Aber ein unverbindliches Begleiten allein reicht nicht. Welchen Beitrag wollen denn Landesregierung und Gesetzgeber für die Erfüllung der gerade erst im Landesentwicklungsplan ausgebrachten Ziele der Raumordnung zur Landesentwicklung zur Entwicklung der Ordnungsräume leisten? Welche Rahmenbedingungen müssen denn geschaffen werden, um die im LEP mehrfach beschworene kommunale Kooperation zu befördern?
Die LINKE hat deshalb ihren Änderungsantrag unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Ausschussberatungen noch einmal überarbeitet. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werbe ausdrücklich für den neuen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/3007. Geben wir das ritualisierte Rollenspiel von Koalition und Opposition wenigstens in diesem Falle einmal auf.
Es geht um ein Zeichen der Landespolitik. Ein zentrales Anliegen, die frühzeitig im Planungsprozess auf regionaler Ebene erfolgende Abstimmung der Flächennutzungsvorstellungen der Gemeinden, findet erst im Rahmen der Trägerbeteiligung Berücksichtigung. Dies muss durch verbindliche landesplanerische Vorgaben auf regionaler Ebene ersetzt werden.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/3007. - Ich danke für auf Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte mich Herrn Wolpert anschließen und meine Rede vom letzten Mal noch einmal hervorholen können. Aber ich will trotzdem noch zwei, drei Sätze vorbringen.
So kurz wie dieses Gesetz ist - es sind wirklich nur die zwei Paragrafen -, so lang sind die Vorgeschichten der darin genannten Gesetze. Den Werdegang habe ich in meiner Einbringungsrede schon aufgezeigt.
Dieser lange Weg war nicht umsonst, aber er ist jetzt an einem Punkt angekommen, an dem wir ihn abschließen und beenden müssen. Alle Versuche, das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz mit Leben zu erfüllen bzw. es entsprechend umzusetzen, sind gescheitert.
Ich möchte der Fraktion DIE LINKE sagen: Auch der geänderte Änderungsantrag erfüllt dieses Ziel nicht. Das, was in dem Änderungsantrag formuliert ist, ist mehr eine Willensbekundung. Die Dinge, die Sie jetzt aufgeschrieben haben - dabei bleibe ich -, sind auch nach der heutigen Gesetzesregelung möglich.
Eine interkommunale Zusammenarbeit ist möglich. Die verschiedensten Formen der Zusammenarbeit sind in dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit geregelt. Auch in den regionalen Planungsgemeinschaften sind die Dinge umsetzbar, die Sie hier angesprochen haben. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung, dass dieser Änderungsantrag nicht zielführend ist und im Ergebnis nicht im Sinne dessen ist, was gewollt ist.
Die Frage der Finanzbeziehungen werden wir demnächst mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes regeln müssen. Darauf hat mein Kollege Stahlknecht hingewiesen. Dem brauche ich nichts weiter hinzuzufügen.
Danke sehr, Frau Schindler. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.
Ich habe keine Frage an Frau Schindler, sondern eine Bitte bezüglich der Abstimmung. Wir möchten gerne, dass über die drei Artikel getrennt abgestimmt wird.
Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Antragstellerin. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt gesondert über den Artikel 1 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die SPD-Fraktion - -
(Unruhe - Frau Dr. Hüskens, FDP: Wir stimmen über das Gesetz ab, ja? - Herr Scharf, CDU: Worüber stimmen wir genau ab?)
Artikel 2. - Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. - Wer lehnt ab? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Artikel 2 so beschlossen worden.
Wir kommen zu Artikel 3 - Inkrafttreten. Wer stimmt diesem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP.