Diese Formulierung bezieht sich ausdrücklich nicht auf den kommunalen Raum, sondern nur auf die Handlungsfelder des Landes und seiner Einrichtungen. Damit wird noch einmal klargestellt, dass die Kommunen hiervon nicht betroffen sind.
Dem Ausschuss lag zur Beratung eine Synopse des GBD vor, welche als Beratungsgrundlage festgelegt und vom Ausschuss nicht geändert wurde.
Am Ende hat der Ausschuss für Finanzen die Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 1 Stimmen angenommen. Der Ausschuss bittet das Plenum nunmehr um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2919. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Tullner, für die Berichterstattung. - Nun erteile ich Herrn Minister Bullerjahn das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Mein Damen und Herren! Ich will heute mit Papst Pius beginnen, der von 1458 bis 1464 dieses Amt inne hatte. Er hat einmal gesagt: Du hast recht daran getan, Bernardo, dass du uns über die Kosten des Baus belogen hast. Hättest du die Wahrheit gesagt, so hättest du uns nie zu einer solchen Ausgabe bewegen können. Deine Vorspiegelung legte den Grundstein zu diesem herrlichen Bauwerk. Wir danken dir und erkennen unter allen Architekten dieses Jahrhunderts dir die erste Rolle zu.
Papst Pius II. richtete diese bemerkenswerten Worte an den florentiner Architekten Bernardo Rossellino, der in der Planung von 18 000 Dukaten ausging und die Baukosten um 50 000 Dukaten überschritten hat. Der Papst hatte wahrscheinlich genug in der Schatulle. Aber diese Kostenentwicklung - ich glaube, einige erkennen Parallelen - würde wahrscheinlich heute einige den Hals kosten.
In einem Staat aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir unserer großen Verantwortung nicht gerecht, wenn wir so verfahren würden, wenn wir, wie wir es manchmal bisher schon getan haben, und zwar alle, die finanziellen Wahrheiten - wie der Architekt damals - verdrängen und Kalkulationen falsch angeben oder aber auch sagen: Später wird sich das schon irgendwie regeln.
Unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die jüngere Generation, die die ganze Last des Schuldenberges mit voller Wucht noch erfahren wird, wird kaum so großmütig sein wie damals der Papst.
Bisher war der Weg in eine weitere Verschuldung über den Bund und die Länder immer offen, wenn der politische Mut zur Konsolidierung fehlte. Dieser - das wissen wir auch - fehlte oft. Ich glaube, da können sich alle in diesem Hohen Hause angesprochen fühlen.
Eigentlich wurde nur die Begründung für die neuen Schulden ausgetauscht. Ein viel zu weiter Investitionsbegriff und eine nahezu freie Interpretation dessen, was unter einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu verstehen sei, haben diese Fehlentwicklung begünstigt. Ich denke, auch das haben wir mehrfach im Parlament erlebt.
Ich habe in der ersten Lesung bereits betont, für wie wichtig ich die Schuldenbremse halte. Ich habe dies mit einigen Zahlenbeispielen unterlegt, die ich aber heute nicht wiederholen will.
Bund und Länder haben sich in einer entscheidenden Sitzung der Föderalismuskommission am 12. Februar 2009 auf die am 1. August 2009 in Kraft getretene Verfassungsänderung geeinigt. Wir haben mehrfach im Parlament darüber gesprochen.
Völlig zu Recht sprechen viele von einer Entscheidung historischen Ausmaßes. Ich glaube, es ist bei den Finanzpolitikern nicht allzu oft der Fall, dass man solche Begriffe benutzt.
Kurz nach dem 60. Geburtstag des Grundgesetzes wurde dessen größter Misserfolg nach langen und zähen politischen Verhandlungen korrigiert. Es war die Unfähigkeit, die ungezügelte Schuldenaufnahme zu verhindern oder jedenfalls zu bremsen.
Die übermäßige Staatsverschuldung erodiert die gegenwärtige und zukünftige Leistungsfähigkeit des demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Meine Damen und Herren! Dieser heutige Tag - ich glaube, das müssen sich alle anhören - ist auch für uns als Parlament und für das Land ein historischer Tag. Ich hoffe, dass diejenigen, die heute murmeln, bei der nächsten Haushaltsberatung nicht darauf zurückkommen, wer das einmal beschlossen hat, was sie da ereilt.
Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung zementieren wir das weiter, was in den letzten Jahren geschehen ist, nämlich die Sanierung des Haushaltes. In der nächsten Wahlperiode - davon bin ich überzeugt; deswegen kann ich auch diejenigen verstehen, denen das nicht weit genug geht - sollte man darüber reden, das in der Landesverfassung zu verankern.
Betonen will ich aber: Ich habe auch Achtung und Respekt vor denjenigen in diesem Haus, die noch heute nicht mitmachen wollen und die auf uns unweigerlich zukommenden Einsparungen in den Fokus stellen. Das war ja die Diskussion auch im Ausschuss. Ich weiß - das unterstelle ich jetzt einfach mal -, Sie handeln auch in dem Bewusstsein, damit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu dienen.
Ich versichere Ihnen gleichzeitig: Ich werde mich generell immer wieder dafür einsetzen, dass der Bund nicht über Steuersenkungen den Handlungsspielraum der Länder einschränkt und damit zentralen Zukunftsinvestitionen das Wasser abgräbt. Ich denke, das ist auch unstrittig. Das funktioniert nämlich so nicht mehr.
Die Schuldenbremse bei gleichzeitiger Steuerminderung gesetzlicher Art kann auf Dauer nicht funktionieren, weil in diesem Fall eben doch in den Kern der grundgesetzlich garantierten Haushaltsautonomie der Länder eingegriffen werden würde.
Der Gang nach Karlsruhe auch für ein Land wäre dann unvermeidbar, weil, wie ich glaube, auch das Parlament nicht bereit wäre, die Konsequenzen in Gänze zu tragen. Aber ich sage auch noch einmal an dieser Stelle: Die Schuldenbremse war und ist richtig.
Aus meiner Sicht gibt es keine vernünftige Alternative. Ich habe sie auch nicht im Finanzausschuss gehört. Die Gegenargumente können mich nämlich nicht überzeugen.
Aus der Wissenschaft wird teilweise argumentiert, die Befürworter der Schuldenbremse suggerierten, Kredite seien per se etwas Negatives. Das ist jedoch falsch. Investitionen in die Zukunft und die Verlagerung von Lasten in die Zukunft schaffen für die späteren Perioden schließlich auch Nutzen und Einkommen. Das war ja immer die Argumentation. Die einen haben es mit „Rendite“ bezeichnet, die anderen mit „mehr Wissen nachfolgender Generationen“.
Wie wir alle wissen, entspricht die Sichtweise, die zulässige Kreditaufnahme an die Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen zu koppeln, der Sichtweise in der Vergangenheit. Dieser Gedanke, meine Damen und Herren, war ja nicht völlig falsch, wenngleich der Hinweis auf die künftigen Erträge - ich habe es gesagt - mehr spekulativ war. Das alte System ist jedoch spätestens jetzt unübersehbar an seine Grenzen gestoßen, weil die Kredite im haushaltswirtschaftlichen Ergebnis praktisch immer nur umgeschuldet, aber nie getilgt wurden.
Bedenken Sie, Herr Tullner - damit spreche ich Sie an -, die junge Generation hat zusätzlich zu den alten Schuldenständen eine extrem höhere Belastung durch die Sozialversicherungssysteme. Das sind für die arbeitenden Menschen Leistungen ohne Gegenleistungen. Wie das überhaupt funktionieren soll - ich glaube, darin sind wir uns derzeit einig -, weiß im Moment niemand.
Von einigen Kritikern der Schuldenbremse wird erstaunlicherweise auch ein Kapitalmarktproblem an die Wand gemalt. Langfristig werde der Staat bei der Annahme eines durchschnittlichen nominalen Wachstums des Bruttoinlandsprodukts von 3 % pro Jahr als so genannter bester Schuldner weitgehend ausfallen. Im Durchschnitt der Jahre sinke die Staatsverschuldung auf gerade einmal gut 11 %. Dies führe zu weitreichenden negativen Folgen für Kapitalanleger.
Meine Damen und Herren! Damit kann ich als Sozialdemokrat allerdings gut leben. Es scheint mir wahrhaftig nicht Aufgabe des Staates zu sein, vorwiegend den Vermögenden Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verschaffen, deren Lasten dann von allen Steuerzahlern getragen werden müssen. Vor dieser Art Umverteilung muss ich warnen. Ich denke, dies wird eine große Mehrheit im Parlament auch so sehen.
Nach wie vor sage ich trotz dieser Argumente: Die Schuldenbremse ist und bleibt richtig. Der Handlungsspielraum des Staates wird zu stark eingeschränkt, wenn ein hoher Anteil des Budgets für Zinszahlungen aufgewandt werden muss.
Ich habe in der letzten Sitzung darauf hingewiesen, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt um 3 Prozentpunkte steigen würden, wovon in den nächsten Jahren auszugehen ist, hieße das für uns, statt bisher 850 Millionen € Zinsen 600 Millionen € mehr zu zahlen. Das schränkt jeglichen Spielraum ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind nicht legitimiert, weiterhin die Steuermittel von morgen den Bedürfnissen von heute zu opfern.
Die Staatsverschuldung führt zu einer Lastenverschiebung in die Zukunft, was wir angesichts der aktuellen Entwicklung, wie zum Beispiel der demografischen Entwicklung im eigenen Land, nicht mehr verantworten können. Der Bevölkerungsrückgang verändert bereits heute unsere Dörfer und Städte. Ein Ende ist noch nicht zu sehen.