Dieser Anregung folgend beantragte die Fraktion DIE LINE zunächst, in der Präambel eine Änderung redaktioneller Art vorzunehmen. Weiterhin wurde beantragt, nach dem Grundsatz G 2 einen neuen Grundsatz einzuführen, nach dem der Stadtumbau auf der Grundlage von integrierten Stadtentwicklungskonzepten zur weiteren Entwicklung der urban geprägten Kulturlandschaft genutzt werden soll.
Darüber hinaus sollte der Grundsatz G 3 um eine Formulierung ergänzt werden. Die Ergebnisse der auf regionaler Ebene identifizierten Kulturlandschaften sowie die formulierten Konzepte zu deren Weiterentwicklung sollten zu einem Programm zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt zusammengeführt werden.
Ferner wurde beantragt, diverse als Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung ausgewiesene Vorkommen in Vorbehaltsgebiete umzuwandeln.
Überdies wurde beantragt, den Grundsatz G 121 in ein Ziel umzuwandeln und die Formulierung dahin gehend zu ändern, dass Gebiete mit Bodenwertzahlen über 71 in ausreichendem Umfang als Vorranggebiete für die Landwirtschaft auszuweisen sind. Die vorgenannten mündlich gestellten Änderungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit.
Die Empfehlungen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden insoweit berücksichtigt, als dass deren erster Teil bezüglich der Bezeichnung der Hochschulen im Ziel Z 62 in dem von den Fraktionen der CDU und der SPD eingebrachten und mit vier Punkten untersetzten Änderungsantrag aufgegriffen wurde.
Daneben wurde beantragt, das Ziel Z 106, in dem die Sicherung der Erdgaslagerstätte Altmark für die CO2Speicherung festgeschrieben ist, nebst Begründung zu streichen.
Weiterhin sollte der Punkt VII des Ziels Z 137 und die dazu gehörende Begründung insoweit neu gefasst werden, als dass die Lagerstättenauslastung durch die CO2Verbringung gestrichen wird. Die Möglichkeit einer Nachnutzung als Speicher sollte demgegenüber in die Begründung aufgenommen werden. Vor der Entscheidung über eine Nachnutzung sollten die Risiken für die Menschen und für die Umwelt umfassend abgewogen werden.
Darüber hinaus beantragten die Fraktionen der CDU und der SPD, an das Ziel Z 149 das Ziel Z 150 anzufügen. Danach sind über die in Ziel Z 149 raumordnerisch gesicherten Truppenübungsplätze hinaus die Bundeswehrstandorte Blankenburg, Burg, Havelberg-Nitzow, Halle, Magdeburg, Naumburg, Schönwald/Holzdorf und Weißenfels zu sichern. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 abschließend mit dem Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt. Er verabschiedete mit 7 : 4 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2930 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung würde ich gleich die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 18 b vornehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 82. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2010 in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
Es wurde beantragt, der Landtag wolle beschließen, dass er sich angesichts der komplizierten Sach- und Rechtslage außerstande sieht, im Rahmen der Benehmensherstellung zum Landesentwicklungsplan 2010 eine abschließende landesplanerische Bewertung der CO2-Verpressung in der Altmark vorzunehmen.
Entsprechend möge der Landtag die Landesregierung auffordern, unter Beachtung von Frist und Form alle Aussagen zur Problematik einer CO2-Ablagerung in Sach-
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE befasst. Aufgrund der in derselben Sitzung zuvor erarbeiteten Beschlussempfehlung zum Entwurf der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt an den Landtag konnte der Antrag für erledigt erklärt werden. Darin wird das Ziel Z 106, das vorsieht, die Erdgaslagerstätte Altmark für die CO2-Speicherung zu sichern, nebst Begründung gestrichen.
Daneben erhalten der Punkt VII des Ziels Z 137 und die dazu gehörende Begründung eine geänderte Fassung, in der die Lagerstättenauslastung durch die CO2-Verbringung gestrichen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in seiner 55. Sitzung am 27. Oktober 2010 abschließend mit dem Antrag. Er verabschiedete mit 10 : 0 : 1 Stimmen die in der Drs. 5/2929 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Ich bin so weit am Ende. Gestatten Sie aber noch einige persönliche Sätze. Eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern hat sich in den letzten beiden Jahren über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oder auch mit Schreiben direkt an uns mit dem Landesentwicklungsplan auseinandergesetzt.
Der Verordnungsentwurf hat in diesem Prozess eine Reihe von Änderungen erfahren. Es liegt in der Natur der Sache, dass im Abwägungsverfahren nicht allen Änderungswünschen gefolgt werden konnte.
Ich denke aber, dass man sagen kann, dass der Landesentwicklungsplan die Handschrift vieler Personen trägt.
Gestatten Sie mir, zwei Leuten in besonderer Weise Dank zu sagen: zum einen Frau Paepke aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr,
bei der quasi alle Fäden zusammenliefen, und zum anderen unserem Ausschusssekretär Herrn Pilz, der mit dem LEP seine Feuertaufe bestanden hat. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Felke. - Wir treten nun in eine Zehnminutendebatte zu dem Entwurf einer Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 sowie zu dem Thema „Landesplanerische Bewertung der CO2-Verpressung in der Altmark vom Verfahren der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes trennen“ ein.
Minister Herr Dr. Daehre hat darum gebeten, zum Schluss zu reden. Das bedeutet natürlich, dass danach die Debatte erneut eröffnet ist. Das ist so. Als erstem Debattenredner erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Dr. Schrader von der FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, wir haben nichts anderes erwartet, als dass Sie erst einmal abwarten, wie die Debatte läuft, um dann zum Schluss noch einmal zu kommentieren und eventuell die Diskussion neu aufzumachen.
Meine Damen und Herren! Vor ziemlich genau drei Jahren hat der Landtag die Änderung zum Landesplanungsgesetz beschlossen. Herr Bergmann sagte damals bei der zweiten Lesung am 13. Dezember 2007 - ich zitiere -:
„Der größte Erfolg des Gesetzes ist unzweifelhaft die Regelung über das Einvernehmen mit dem Landtag; denn dadurch kommt der Landtag zu seinem Recht, bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes entscheidend mitreden zu können.“
Auch die Begründung zu dem damaligen Gesetzentwurf setzt sich das hehre Ziel, durch die Herstellung des Einvernehmens die parlamentarischen Mitwirkungsrechte sicherzustellen. Dass es mit der Herstellung des Einvernehmens aber nicht so einfach ist, durften wir in den letzten Wochen alle lebhaft erfahren.
Denn der Anspruch, den die Regierung und die Koalitionsfraktionen so vehement mit dem Einvernehmen formuliert haben, und die Wirklichkeit klafften und klaffen doch sehr weit auseinander.
Denn, meine Damen und Herren, wie ist es zu erklären, dass von den Regierungsfraktionen konsequent eine Ausschussanhörung abgelehnt wurde?
Die Begründung dafür, dass alle Betroffenen von der Regierung angehört wurden, ist zwar richtig, zieht in diesem Fall aber überhaupt nicht; denn mit dem Einvernehmen sollten ja die parlamentarischen Mitwirkungsrechte entscheidend gestärkt und sichergestellt werden, was nicht passiert ist.
(Zustimmung bei der FDP und bei der LINKEN - Herr Tögel, SPD: Sie haben das Thema damals abgeschafft, Herr Schrader! Das haben Sie 2002 abgeschafft!)
- Herr Tögel, Sie können hinterher gern eine Frage stellen. Genau diese Frage beantworte ich Ihnen; die wird Ihnen nicht passen.
Es wird natürlich so gewesen sein, dass Regierung und Regierungsfraktionen im stillen oder lauten Kämmerlein - aber das ist bei solchen Geschichten normal - versucht haben, das Einvernehmen herzustellen; denn im Ausschuss wurde klargestellt, dass die Regierungsfraktionen den vorliegenden Entwurf eines Landesentwicklungsplanes unter allen Umständen schnell, möglichst noch in diesem Jahr verabschieden wollen.