Die Initiativen der Betroffenen sehen in dem Hartz-IVGesetz vor allem ein Instrument, um Druck auf die Beschäftigung auszuüben und einen Niedriglohnsektor zu installieren. Sie sehen darin eine Gefährdung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik. Kommunalpolitikerinnen sehen die Rolle der Initiativen der Arbeitslosen in der Stärkung des Selbstbewusstseins der Arbeitslosen. Die Betroffenen haben eine Reihe von Negativbeispielen im Bereich der Trainings- und Bildungsmaßnahmen angeführt und haben gegenüber der Arbeitsverwaltung und den Grundsicherungsträgern strengere Kontrollen eingefordert.
So weit, meine Damen und Herren, einige Aspekte. Die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung darauf werden uns noch eine ganze Zeit lang beschäftigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Frau Dirlich. - Für die Landesregierung hat Minister Herr Dr. Haseloff um das Wort gebeten.
Gestatten Sie mir, vorher Seniorinnen und Senioren aus Blankenburg bei uns zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Große Anfrage der LINKEN zum Thema „Fünf Jahre Hartz IV und die Entwicklung in Sachsen-Anhalt“ umfasste folgende Grundsatzthemen: generelle Wirkung der Reformen am Arbeitsmarkt, Änderungen am Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Wirksamkeit der verschiedenen Organisationsformen bei der Ausführung des Sozialgesetzbuches II, Einzelheiten zur Betroffenenstruktur, Regelleistungen für SGB-II-Empfängerinnen und -empfänger, Widersprüche und Klagen, arbeitsmarktpolitische Instrumente und Leistungsmissbrauch.
Es war also ein riesiger Katalog, weil der Gesamtkomplex natürlich sehr umfänglich ist. Ich kann deswegen an dieser Stelle nur einige wesentliche Schwerpunkte aufgreifen und versuchen, sie hier zusammenzufassen.
Erstens. Die im Jahr 2005 mit dem Sozialgesetzbuch II eingeführte Grundsicherung für Arbeitsuchende hat ein gemeinsames Leistungssystem für alle diejenigen im arbeitsfähigen Alter geschaffen, die ihren Grundbedarf nicht aus eigener Kraft decken können. Damit wurde erstmalig in Deutschland sichergestellt, dass erwerbsfähige Personen, die ihre Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III ausgeschöpft haben, bevor sie wieder eine die Existenz sichernde Arbeit gefunden haben, deren Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums nicht ausreichen oder die noch keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erwerben konnten sowie erwerbstätige Personen, deren Einkommen wegen zu geringer Verdienste, zu geringer Arbeitszeiten und/oder aufgrund der Zahl der im Haushalt zu versorgenden Personen nicht ausreicht, prinzipiell nach den gleichen Maßstäben unterstützt werden.
Das ist, denke ich, der entscheidende Paradigmenwechsel, der eingeleitet wurde: Man hat die Trennung nach Arbeitslosenhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängern beendet und hat vor allen Dingen den Sozialhilfeempfängern den Zugang zu den Arbeitsmarktinstrumenten eröffnet. Das war bis dahin nicht gegeben.
Mit der Umsetzung des SGB II hat sich die Höhe des Transfereinkommens ehemaliger Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosenhilfe teilweise verringert. Das war in Sachsen-Anhalt deutlicher ausgeprägt als in den übrigen ostdeutschen Bundesländern und in den alten Bundesländern, weil aus der DDR kommende und mit der Wende arbeitslos gewordene Personen automatisch im SGB-III-Bereich blieben und damit auch Arbeitslosenhilfe bezogen, während in der alten Bundesrepublik jahrzehntelang die Sozialhilfe in diesem Bereich bei den steuerfinanzierten Leistungen dominierte.
Mit der Umsetzung des SGB II hat sich die Höhe des Transfereinkommens ehemaliger Empfängerinnen von Arbeitslosenhilfe teilweise verringert. Das sagte ich bereits. Für alle übrigen potenziell Anspruchsberechtigten sind die Leistungen dagegen transparenter, leichter zugänglich und höher als zuvor. Das bestätige ich an dieser Stelle deswegen noch einmal, weil ich nicht unterschätzen möchte, dass es in gewisser Weise immer noch Handlungsbedarf zur Erhöhung der Transparenz bzw. zur Nachführung von Dingen oder auch zur Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils gibt.
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung als Direktor eines Arbeitsamtes sagen - da man dann auch Leiter der Wi
derspruchsstelle ist -: Mir sind Tausende von Widerspruchsakten durch die Hände gegangen, in denen aufgrund des alten Rechts Intransparenz vorherrschte und in denen man teilweise nicht nachvollziehen konnte, wie bestimmte Leistungsarten bezüglich des bestehenden Bedarfes in Zusammenhang zu bringen sind bzw. wie man Lücken in der Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften so schließt, dass es vor allem für den Betroffenen nachvollziehbar ist. Das ist jetzt deutlich besser möglich.
Die Höhe der passiven Leistungen wird in Zukunft jedoch besser abgeleitet, begründet und gegebenenfalls nachjustiert. Das ist ein dauerhafter Prozess.
Neben der passiven Absicherung wurde mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende aber auch ein reichhaltiges Instrumentarium zur Aktivierung und Integration der Arbeitsuchenden eingeführt. Im Gegensatz zu den Regelungen vor der Einführung des SGB II steht es nun allen Hilfebedürftigen gleichermaßen zur Verfügung. Dies ist nicht nur gerechter, weil es Chancengleichheit für alle Hilfebedürftigen eröffnet, sondern auch effektiver für den Arbeitsmarkt, weil nun alle Potenziale genutzt werden können.
Zweitens. In den letzten Jahren ist die Zahl der Erwerbspersonen in Sachsen-Anhalt aus demografischen Gründen zurückgegangen, sodass sich der Angebotsüberhang auf dem Arbeitsmarkt vermindert hat. Dabei ist es ein deutliches Indiz für die Funktionsfähigkeit des SGB II, dass, wie geschehen, die Zahl der Hilfebedürftigen in ähnlicher Größenordnung zurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwicklung ist keineswegs selbstverständlich; denn in der Vergangenheit war gerade diese verfestigte Sockelarbeitslosigkeit zu beklagen.
Ich persönlich habe diese unmittelbare Korrespondenz der Entwicklung beider Zahlen bei der Einführung des SGB II so nicht erwartet. Ich habe in Teilen eine deutlichere Abkoppelung gesehen, weil man teilweise auch Vorurteile gegenüber den klassischen Sozialhilfeempfängern hatte, die in das System mit hineingenommen wurden, und man sich über die Integrationsfähigkeit dieser Personen zumindest nicht im Klaren war. Man hat sie auf jeden Fall unterschätzt. Dass da mehr rauszuholen ist und dass es deswegen richtig war, sie in das System hineinzunehmen, zeigt diese unmittelbare korrespondierende Entwicklung der Daten.
Drittens. In die Beantwortung der Großen Anfrage sind Daten und Statistiken unter anderem des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit eingeflossen. Aus dem dafür verwendeten umfangreichen Zahlenmaterial und der größtenteils sehr ausführlichen Beantwortung einzelner Fragen sollen an dieser Stelle die folgenden Fakten hervorgehoben werden, die sich alle auf das Land Sachsen-Anhalt beziehen.
Sowohl die Zahl der Bedarfsgemeinschaften als auch die Zahl der Hilfebedürftigen war in den Jahren 2007 bis 2009 rückläufig. Dieser Trend hat sich auch im Laufe des Jahres 2010 fortgesetzt.
Ich nenne die in der Beantwortung der Großen Anfrage genannten Daten für Dezember 2009 nicht und nenne dafür die Daten für Juli 2010, weil die Fortschreibung auf
Jetzt also die Zahlen vom Juli 2010. Im Juli 2010 gab es insgesamt 187 177 Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, in denen 326 372 Personen lebten. Von diesen wiederum waren 253 468 Personen erwerbsfähig. Der Frauenanteil lag bei knapp der Hälfte. Ein Anteil von 96,5 % von den 70 316 nicht erwerbsfähigen Personen sind Kinder; diese sind logischerweise nicht vermittelbar.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im laufenden Jahr weiter zurückgehen wird. Die aktuellen Zahlen bestätigen das für die ersten drei Quartale. Ein weiteres Absinken im Laufe dieses sowie des kommenden Jahres wird weiterhin angenommen.
Von den 186 400 Bedarfsgemeinschaften im Juli 2010 mussten 71 981 ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus Regelleistungen des SGB II beziehen. Von den 253 468 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren 76 372 - das entspricht einem Anteil von 30,1 % - erwerbstätig. 70 764 Personen bzw. 92,6 % davon waren in abhängiger und 7,7 % in selbständiger Beschäftigung.
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII, des verbliebenen Sozialhilferechts, bezogen im Jahr 2008 insgesamt 14 417 Personen als Grundsicherung im Alter und nach dem vierten Kapitel des SGB XII 19 109 Personen bei Erwerbsminderung.
Das, was Sie, Frau Dirlich, gesagt haben, ist formal richtig: In der Kalkulation, die wir im Vergleich zur parallel laufenden Leistungserhöhung aufgeführt haben, ist die Anpassung Ost/West enthalten. Aber es sind gezahlte Beträge, die schlicht und einfach auch dazu geführt haben - deswegen haben wir ja die Ost-West-Angleichung durchgeführt -, dass das Geld in diesem Zeitablauf zumindest ausreichte, um der Preissteigerung begegnen zu können und dann sozusagen - es war eine Marginalgröße - sogar noch darüber zu liegen. Das ist keine Bewertung dessen, ob es ausreichend ist oder ob es viel oder wenig ist; das ist schlicht und einfach eine mathematische Beschreibung. Die Regelsätze sind damit stärker gestiegen als die Verbraucherpreise.
Im Jahr 2009 wurden bei den Sozialgerichten 13 639 Klagen in Angelegenheiten des SGB II anhängig. Davon sind 9 861 Klagen entschieden worden. Angesichts dessen muss man ganz klar sagen: Das ist eine Schwachstelle im System, die nicht systematisch bedingt ist. Vielmehr hat es zum Ausdruck gebracht, dass an vielen Stellen ein frisches, neues Gesetz einfach fortentwickelt werden muss und dass an bestimmten Stellen die Widerspruchsstellen nicht ausreichend besetzt sind.
Die Bundesagentur hat auch aufgrund unserer Intervention an dieser Stelle in die Argen hinein reagiert. Die Landkreise, die optiert haben, haben von uns dazu ebenfalls eine klare Ansage bekommen, dass der Rückstand abzubauen ist, damit zeitnah die regulären Leistungen gezahlt werden können.
Die Zahl unerledigter Klageverfahren belief sich deswegen auf 17 179. Diese waren zu großen Teilen auch rechtlich bedingt, weil an bestimmten Stellen das Recht nachzuführen ist bzw. weil an den Einzelfallgestaltungen, die aufgeführt werden, oftmals auch erkennbar
wird, dass es eben nicht möglich war, diese Einzelfallgestaltung in jedem Falle in den Rechtsvorschriften niederzulegen und dass deswegen weitergehende Ausführungen notwendig waren.
In den letzten Jahren wurde immer wieder auch über die Organisationsform der Grundsicherungsträger diskutiert. Arbeitsgemeinschaften aus den jeweiligen Agenturen für Arbeit und aus den Kommunen konkurrierten mit so genannten Optionskommunen, die die Aufgaben des SGB II eigenständig und allein wahrnehmen. Dieser Wettbewerb war ursprünglich konzeptionell zeitlich befristet. Sie wissen, wie die Entwicklung weiterging: Wir haben jetzt dauerhafte Lösungen.
Dieser Wettbewerb wird durch die konzeptionelle Unterschiedlichkeit in unveränderlicher Form fortgesetzt. Das heißt, er bleibt unveränderlicher Bestandteil bei der Umsetzung des SGB II, sodass zwar die gemeinsame Trägerschaft als Regelmodell für ca. 75 % der Grundsicherungsstellen in Deutschland bestehen bleibt, daneben können aber auf Dauer auch Kommunen in dem verbleibenden Anteil von 25 % der Fälle die Option für die eigene Aufgabenwahrnehmung ausüben.
Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass dieser Wettbewerb zwischen den Organisationsformen die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit künftig weiter zur Leistung stimuliert. Das können wir eindeutig sagen. Man muss aber ganz klar benennen, dass es in gewisser Weise auch Defizite gibt. Deswegen ist dieses System weiterhin offen und veränderungsfähig zu halten.
Ich möchte zum Abschluss den aktuellen Stand benennen, wie das Verfahren im Land Sachsen-Anhalt weitergeführt wird hinsichtlich der Umsetzung der neuen rechtlichen Veränderungen und vor allen Dingen auch der Grundgesetzänderung. Sie wissen, dass wir danach zwei zusätzliche Optionen bekommen haben, um die sich die Landkreise und die kreisfreien Städte bewerben können. Entsprechende Anträge können bis zum 31. Dezember 2010 gestellt werden. Einige Landkreise haben dies schon getan. Ich habe eher nicht die Erwartung, dass in den nächsten Wochen auch die kreisfreien Städte hierunter sein werden.
Bis März 2011 ist im Benehmen mit dem Bund zu entscheiden, welche der Landkreise den Zuschlag erteilt bekommen. Dazu gibt es einen ganz klaren Kriterienkatalog, den wir erstens mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt haben und der zweitens allen Kommunen zugegangen ist. Somit kann danach ein objektives Bewerbungsverfahren erfolgen und eine Materialerstellung für ein entsprechendes Konzept vorgenommen werden. Das wird dann, so hoffen wir, klagefest entsprechend objektiv bewertet und der gemeinsamen Entscheidung mit dem Bund zugeführt. Wir gehen davon aus, dass mit dem 31. März 2011 eine Umstellung erfolgen kann. Probleme sehen wir dabei grundsätzlich nicht, weil wir so etwas schon einmal durchgeführt haben.
Bis zum 31. Dezember 2010 werden bei den Kreisen, die durch die Kreisgebietsreform in anteilige optionale Betreuung gekommen sind, die so genannten ZebraKommunen komplett umgestellt werden auf die Optionsmöglichkeit, also auf die eigene Zuständigkeit. Das ist von allen betroffenen Landkreisen so beantragt worden und wird auch so umgesetzt. Das läuft jetzt technisch. Ich denke, dass wir das ganze System an dieser Stelle ebenfalls verwerfungsfrei umstellen.
Es gibt einen Mangel, der von uns noch einmal offensiv angegangen wird. Wenn die Kreise umgestellt sein werden, wenn zum Beispiel der gesamte Harzkreis optiert, und wir dann, wenn wir noch zwei Optionen hinzubekommen, fast 40 % des Landes Sachsen-Anhalt in dieser anderen Wettbewerbsform haben, müssen wir bei den Optionen darauf achten - denn sie haben nicht den Zugriff auf die überregionale Vermittlung und auf die Stellenpools der Bundesagentur für Arbeit, zumindest was die nicht zugänglichen Daten anbelangt -, dass es zu eigenen Plattformen kommt, damit nicht nur im eigenen Zuständigkeitsbereich vermittelt oder Arbeitsmarktinstrumente angeboten werden können, sondern damit auch das überregionale Vermittlungsgeschäft auf gleichem Niveau ablaufen kann.
Das erfolgt jetzt auf freiwilliger Basis kooperativ, aber nicht mit einer klaren festgelegten Systematik. Das wird jetzt vorangebracht, weil wir auch merken, dass der Fachkräftebedarf, der in den nächsten Jahren offensiv auftritt, dazu führt, dass wir diesen Pool an Langzeitarbeitslosen deutlich mehr für den ersten Arbeitsmarkt erschließen müssen. Es hat in den letzten Jahren durchaus eine deutliche Durchlässigkeit gegeben - das hatte ich schon gesagt -, aber die Nachfrage wird an dieser Stelle dazu führen, dass wir die Chancen für diese Menschen erhöhen.
Ich sage abschließend: Dieses System ist nicht dafür geschaffen worden, ein etabliertes System auf Dauer einzurichten und ständig nur darüber nachzudenken, wie wir an bestimmten Schräubchen nachjustieren. Vielmehr soll es eigentlich eine zeitlich befristete Möglichkeit der Grundsicherung sein, die in Arbeit führt. Das heißt, Menschen sollen sich hierin nicht Zeit ihres Lebens aufhalten müssen. Wir wollen ihnen die Chance geben, in Arbeit zu kommen, und daran sollten wir alle arbeiten. - Herzlichen Dank.
Abgesehen davon, dass Sie uns irgendwann einmal erklären müssen, was ein systematischer Fehler ist, der nicht im System begründet ist, hätte ich gern von Ihnen gewusst, wie sich denn vor fünf Jahren in SachsenAnhalt die beiden Gruppen verhalten haben, von denen Sie meinten, dass die eine verloren und die andere gewonnen hat. Wie waren denn vor fünf Jahren die quantitativen Verhältnisse zwischen denjenigen, die vorher Arbeitslosenhilfe bekommen haben, und denen, die vorher im Sozialhilfesystem waren?
Die Formulierung, die Sie als widersprüchlich ansehen, möchte ich so interpretieren, dass vom Systemansatz des Gesetzes her nicht ausgeschlossen war, dass man so etwas einrichtet. Es passiert aber nicht alles, was nicht unmittelbar vorgeschrieben ist oder im anderen Falle verboten ist, auf freiwilliger Basis, wenn es sich als praktisch erforderlich erweist.
Wenn sich aber innerhalb der Vermittlungsstrukturen ständig Veränderungen ergeben, die dazu führen, dass
man sich in den vergangenen fünf Jahren darauf verständigt hat, gemeinsame Jobbörsen bzw. Jobvermittlungszentren einzurichten und unabhängig von der Trägerschaft den Stellenpool zu pflegen, sodass eine Finanzierungsinkompatibilität entsteht - das eine ist beitragsfinanziert, das andere ist steuerfinanziert - und dies dazu führt, dass das nicht so einfach einrichtbar war, weil es sich hierbei auch um eine Abrechnungsfrage und um eine Stellenbemessungsfrage handelt, dann ist es jetzt an der Zeit, an dieser Stelle einen Freischlag zu machen und zu sagen:
Jetzt haben wir die endgültigen Strukturen, die auch in der Verfassung vorgegeben sind, erreicht. Daran wird sich kaum etwas ändern, auch nicht an der Zahl der Optionen, die wir im Land Sachsen-Anhalt haben. Da bestimmte Sachen sich nicht dauerhaft probeseitig etablieren ließen - auch zur überregionalen Vermittlung -, muss für die optierenden Landkreise eine ähnliche Plattform geschaffen werden. Wir sind dabei, dies zu tun. Dafür muss es wiederum eine ganz klare, systematische und finanziell dem Bund gegenüber abrechenbare Lösung geben, die vergleichbar ist mit dem, was im beitragsfinanzierten System erfolgt bzw. was in den Systemen erfolgt, in denen die Beitragsstränge mit drinsitzen, das heißt, wo die Bundesagentur zu 50 % an den Arbeitsgemeinschaften beteiligt ist.