Protocol of the Session on November 11, 2010

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Herr Ministerpräsident Professor Böhmer hat um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Professor Böhmer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben mich ermächtigt, darum zu bitten, dass ein zweiter Wahlgang stattfinden möge. Die Landesregierung hält Ihren Wahlvorschlag selbstverständlich aufrecht. Ich bitte deshalb zum zweiten Mal mit der gleichen Dringlichkeit darum, Herrn Ulrich Stockmann in dieses Amt zu wählen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren, ich hatte Ihnen das Verfahren beim ersten Wahlgang schon erläutert. Unter den gleichen Bedingungen wird auch in dem folgenden Wahlgang verfahren.

Ich bitte darum, dass die Schriftführer wieder ihr Amt auf- und dazu ihre Plätze einnehmen und dass Herr Kosmehl mir, wenn er wieder an seinem Platz ist, in bewährter Weise signalisiert, dass die Wahlurne leer ist.

Schriftführer Herr Kosmehl:

Herr Präsident, die Wahlurne ist leer.

(Zuruf: Super!)

Das ist in Ordnung. - Wir können dann mit dem Namensaufruf beginnen. Ich bitte jetzt Herrn Rotter, das Wort zu nehmen. Bitte schön.

(Schriftführer Herr Rotter ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Meine Damen und Herren! Das war der Namensaufruf. Ich bitte nun die an dem Wahlverfahren beteiligten

Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. Zunächst bitte ich Herrn Kosmehl zur Stimmabgabe. Dann bitte ich Herrn Lange, Frau Dr. Späthe und dann Herrn Sturm. Es wählt dann der Sitzungsvorstand: Frau Penndorf, Herr Rotter und der Präsident.

Meine Damen und Herren! Ich frage nun noch einmal in den Saal: Ist ein Mitglied des Landtags anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang. Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten für die Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 15.11 Uhr.

Wiederbeginn: 15.15 Uhr.

Meine Damen und Herren! Die Auszählung ist beendet. Ich darf Ihnen das Ergebnis verkünden. Nach der vorliegenden Wahlniederschrift hat die Wahl folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen wie im ersten Wahlgang 90. Ungültige Stimmen: keine. Gültige Stimmen: 90.

Wie ich bereits erläutert hatte, ist der Landesbeauftragte gewählt, wenn zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der Mitglieder des Landtages mit Ja gestimmt haben.

Bei der gesetzlichen Zahl von 97 Abgeordneten und 90 anwesenden Abgeordneten müssen es mindestens 60 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag sein. Mit Ja haben gestimmt 65 Abgeordnete.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Mit Nein haben gestimmt 16 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich neun Abgeordnete.

Meine Damen und Herren! Ich stelle damit fest, dass Herr Ulrich Stockmann zum Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR gewählt ist. Herr Stockmann sitzt auf der Tribüne. Ich frage Herrn Stockmann: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Stockmann:

Ja, gerne.

(Beifall bei allen Fraktionen und von der Regie- rungsbank)

Vielen Dank, Herr Stockmann, für Ihre Aussage. Ich beglückwünsche Sie im Namen des Hohen Hauses, auch ganz persönlich und wünsche Ihnen für die Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe viel Kraft, alles Gute und beste Gesundheit. Gute Zusammenarbeit! - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Beratung

Benennung eines Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) durch das Land Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2937

Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 10. August 2010 hat mich Staatsminister Robra informiert, dass für die bevorstehende neunte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat von 2010 bis 2012 durch das Land Sachsen-Anhalt ein Mitglied benannt werden könne.

Die Landesregierung bietet dem Landtag an, dafür einen Abgeordneten vorzusehen. Ihnen liegt in Drs. 5/2937 ein Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Einbringer ist der Abgeordnete Herr Scharf.

Im Ältestenrat wurde dazu keine Debatte vereinbart; mir wurde aber signalisiert, dass der Fraktionsvorsitzende der LINKEN das Wort nehmen möchte. - Bitte schön, Herr Scharf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen - kurz KGRE - haben wir in diesem Haus unmittelbar nicht allzu viel zu tun. Trotzdem ist es eine wichtige Einrichtung. Deshalb möchte ich zur Einführung einige Worte hierüber verlieren.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat wurde im Jahr 1994 vom Europarat als Nachfolgeeinrichtung der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas ins Leben gerufen und hat beratende Funktion. Der Kongress besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Die zwei Kammerversammlungen setzen sich aus 318 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen. Sie alle sind gewählte Vertreter der kommunalen oder regionalen Gebietskörperschaften all jener Staaten, die dem Europarat angehören.

Der Kongress tritt einmal jährlich in Straßburg zusammen. Vertreter offiziell anerkannter europäischer Organisationen sowie einiger Nichtmitgliedstaaten sind als Sondergäste oder Beobachter zugelassen.

Ein ständiger Ausschuss, in dem jede Landesdelegation vertreten ist, sichert im Rahmen von Herbst- und Frühjahrssitzungen mit den einzelnen Fachausschüssen die Kontinuität der Arbeit zwischen den Plenarsitzungen, meine Damen und Herren.

Unter den Bedingungen eines wachsenden und zusammenwachsenden Europas hat der KGRE vor allem die Aufgabe, die Entwicklung der kommunalen und regionalen Demokratien in den Mitgliedstaaten, insbesondere Maßnahmen zur Förderung einer effektiven Beteiligung der Bevölkerung, zu gewährleisten und damit dafür Sorge zu tragen, dass kommunale und regionale Interessen bei der Gestaltung der europäischen Politik Berücksichtigung finden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen ist das Schreiben von Herrn Staatsminister Robra an den Landtagspräsidenten vom August dieses Jahres zugegangen. Demnach hat die Landesregierung dem Landtag angeboten, erneut einen vom Landtag vorgeschlagenen Vertreter als Mitglied Sachsen-Anhalts im KGRE zu benennen.

Die CDU-Fraktion möchte Ihnen hierfür den Abgeordneten Siegfried Borgwardt vorschlagen, der hier vor zweieinhalb Jahren selbst gestanden und damals auch einen Wahlvorschlag der Koalition unterbreitet hat.

Herr Borgwardt ist uns allen gut bekannt. Er ist seit dem Jahr 2002 Mitglied des Landtages und gehört seither als

ordentliches Mitglied dem Ausschuss für Recht und Verfassung an. Seit dem Jahr 2006 ist er darüber hinaus auch ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Seit dem Jahr 2008 ist der Abgeordnete Borgwardt europapolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Viele konnten ihn bei seinen zahlreichen Reden schon erleben und sich ein Bild von ihm machen.

Ich denke, meine Damen und Herren, dass Herr Borgwardt eine gute Besetzung für dieses Amt ist, und ich bitte Sie, ihn mit einer guten Mehrheit für dieses Amt auszustatten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Scharf. - Wie verabredet, erteile ich jetzt dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Gallert das Wort. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Gallert.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar ein Antrag, über den hier abgestimmt wird. Aber von seinem Wesen her ist es doch eine Personenwahl. Das ist gerade von meinem Vorredner deutlich gemacht worden.

Nun gibt es eine gute Regel in diesem Hohen Haus. Bei Personenwahlen gibt es keine Debatte. Hier haben wir jedoch einen Antrag. Ich werde allerdings ausdrücklich nichts über die Person, die heute zur Wahl steht, sagen, sondern ausschließlich etwas zum Verfahren.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Diese Ablehnung bezieht sich auf das Verfahren, das hier gewählt worden ist. Völlig richtig ist gesagt worden, dass die Landesregierung dem Parlament das Vorschlagsrecht für eine Besetzung in diesem KGRE überlassen hat. Nur ist das Parlament hier durch die Koalitionsfraktionen ersetzt worden.

Das mindeste, was wir erwartet hätten, wäre, dass es in einem der zuständigen Ausschüsse, zumindest im Europaausschuss, eine Diskussion zu eben diesem Angebot der Landesregierung gegeben hätte. In keiner Art und Weise hat bisher in einem der entsprechenden Ausschüsse - man hätte es genauso gut auch im Ältestenrat machen können - eine Diskussion zu diesem Angebot stattgefunden. Es wurde nicht debattiert. Von vornherein waren die Oppositionsfraktionen bei der Entscheidungsfindung außen vor. Dies ist der Grund, weshalb wir diesen Antrag ablehnen werden. - Danke.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank. - Herr Gürth, Sie haben um das Wort gebeten.