Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich möchte die Debatte, die wir bereits geführt haben, nicht wiederholen. Wir, meine Fraktion, haben zu der Beschlussempfehlung im Ausschuss eine Gegenstimme abgegeben. Wir haben dort klargestellt, dass für uns nicht die einzige, aber die bessere Lösung im Löschen entsprechender Seiten besteht.
Dass wir uns alle darin einig sind, dass die zugrundeliegenden Straftaten in höchstem Maße zu verurteilen sind, steht wohl außer Frage. Die Anhörung im Bundestag, die ich eben in meiner Nachfrage an Herrn Kosmehl genannt habe, hat auch noch einmal deutlich gemacht, wo
die Gefahren der Lösungsmöglichkeit Sperren liegen: Damit werden die Strafermittlungen, die Strafverfolgung erschwert.
Ich denke, das darf man nicht unbenannt lassen. Ich halte Sperrungen für ein Placebo ohne Wirkung und das muss man auch so sagen.
Ich beantrage für meine Fraktion zugleich, dass wir über die einzelnen Punkte der Beschlussempfehlung getrennt abstimmen. Wir werden gegen Punkt 1 stimmen; Punkt 2 werden wir zustimmen.
Herr Kosmehl, Ihre Auffassung, dass wir hiermit nur ein Bemühen der Landesregierung unterstützen, ist natürlich korrekt. Gleichwohl muss ich feststellen, dass das - die Ministerin sagte im Ausschuss für Recht und Verfassung, dass es eben nicht nur Bemühungen sind -, was dort schon passiert, durchaus positiv ist. Die Möglichkeiten auf der Landesebene sind durchaus begrenzt.
Ich teile die Auffassung von Herrn Kosmehl, dass das, was seitens des Bundeskriminalamtes als Evaluation vorgelegt worden ist, noch nicht ausreichend ist. Es lässt auch noch nicht den Schluss zu, dass die Löschversuche auf Servern von ausländischen Betreibern tatsächlich langfristig ohne Erfolg bleiben müssen.
Ich sehe es genauso wie Herr Kosmehl, dass die 6,3 Stellen, die im BKA für diesen Bereich zuständig sind, natürlich vorn und hinten nicht ausreichen, um die Kontakte im Ausland zu knüpfen, die in diesem Bereich erforderlich sind. Diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, über den aber auf anderer Ebene entschieden werden muss.
Ich denke jedoch, es ist entscheidend, in der Debatte zu sagen, dass die Frage Löschen und Sperren nur das eine Thema ist. Das ist der eher kleinere Baustein. Entscheidend ist, was weiter innerhalb der Strafverfolgung geschehen muss. Dort müssen - Sie haben es schon angesprochen - ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Es ist durchaus auch positiv zu bewerten, dass hier im Land diesbezüglich nachkorrigiert worden ist. Wir sollten das weiterhin beobachten und prüfen, ob noch mehr erforderlich ist.
Auch in dem Bereich im Sozialministeriums müssen wir bei jeder Kürzung darauf achten - das wird morgen wohl noch intensiver besprochen -, wie wir auch mit Opfern von Sexualdelikten umgehen und welche Kürzungen dann welche Folgen beispielsweise bei den Beratungsstellen haben würden.
Wir müssen des Weiteren auch die Angebote, die wir für Straftäter mit pädophilen Neigungen im Land vorhalten, die Forensa in Halle und Magdeburg, weiterhin begleiten und schauen, ob die Zahl der Plätze, die wir hierfür vorhalten, ausreichend ist oder ob auch dort nachkorrigiert werden muss. Aber das ist, denke ich, im Fluss. Die Diskussion muss weiter begleitend, auch durch den Ausschuss für Recht und Verfassung, erfolgen.
Vielen Dank, Frau von Angern. - Zum Schluss der Debatte hören wir Herrn Rothe für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Punkt 1 der Beschlussempfehlung lese ich so, dass gelöscht werden soll, wo es möglich ist, und gesperrt, wo es nötig ist, weil man nicht gleich löschen kann. Das hat Herr Borgwardt mit anderen Worten auch gemeint.
Frau von Angern, ich glaube, wir sind in der Sache gar nicht weit auseinander. Es ist hier offenbar ein Missverständnis über die Intention der Ausschussmehrheit entstanden, weil wir die Formulierung verwendet haben, dass wir uns für den Grundsatz „Löschen und Sperren“ aussprechen, die in dieser expliziten Form in der vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme vom 7. Mai 2010 nicht mehr enthalten war.
Daran würde ich jetzt gern anknüpfen mit der Frage, ob wir uns vielleicht doch noch auf eine gemeinsame Formulierung verständigen können. Der Bundesrat hat beschlossen:
„ist die Löschung von Internetseiten mit entsprechenden Inhalten. Alle Maßnahmen auf europäischer Ebene müssen deshalb primär auf die Löschung dieser Inhalte gerichtet sein. Bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet kommt es auf einen effektiven Schutz der Opfer an. Auch dieser Schutz kann am besten durch das Löschen entsprechender Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten wirksam umgesetzt werden.“
In dem darauf folgenden Absatz des Beschlusses des Bundesrates setzt er sich dann kritisch mit dem Richtlinienvorschlag der Kommission auseinander, wo es um die Sperrung des Zugangs zu kinderpornografischen Webseiten geht.
Meine Frage an die Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen wäre: Können wir nicht, da wir in diesem Hause eigentlich im Konsens sind, gemeinsam mit dem Bundesrat und in kritischer Auseinandersetzung mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der ja noch nicht abschließend entschieden ist, am Ende von Punkt 1 der Beschlussempfehlung die Passage „für den Grundsatz ‚Löschen und Sperren’ ausgesprochen hat“ ersetzen durch die Passage „für den Vorrang der Löschung von entsprechenden Internetseiten ausgesprochen hat“?
Im Übrigen würde ich gern auf die Ausführungen der Frau Ministerin Bezug nehmen und deutlich sagen wollen, dass in Sachsen-Anhalt große Anstrengungen unternommen worden sind, um der Schwerpunktsetzung im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie gerecht zu werden, und zwar durch eine entsprechende personelle und sächliche Ausstattung insbesondere im Landeskriminalamt, aber auch in der Staatsanwaltschaft.
Anlässlich einer auswärtigen Sitzung am 23. September 2010 im Landeskriminalamt haben wir uns als Innenausschuss davon ein Bild gemacht. Wir haben die Auswertungs- und Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendpornografie aufgesucht, wir haben uns die Computersysteme und die Bild- und Videoanalyse-Software dort angeschaut, die eine sehr viel schnellere Auswertung ermöglicht, als dies früher der Fall war. Nur so kann man mit den enorm gestiegenen Datenmengen klar kommen. Ich denke, dass der Einsatz der Beamten dort Respekt verdient.
Ich meine, dass die Entwicklung der vergangenen Jahre - auch nach kritischen Hinweisen der Opposition - zeigt, dass die Landesregierung diesen Schwerpunkt erkannt und mittlerweile alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat. Meines Erachtens sind wir im Ländervergleich bei diesem wichtigen Thema sehr gut aufgestellt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe keine Nachfrage, sondern möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Wenn es von der Koalition so abgesprochen war, wie Sie das vorgestellt haben - die Rede der Ministerin ging in diese Richtung -, sodass das nicht ganz zu dem gepasst hat, wie es in der Beschlussempfehlung steht, dann sehen wir das als Schritt in unsere Richtung. Wir werden deshalb nicht dagegen stimmen, sondern uns der Stimme enthalten.
Deswegen erlaube ich mir, die Frage an den Kollegen Borgwardt zu richten, ob seitens des Koalitionspartners diese leicht veränderte Formulierung unter Punkt 1 der Beschlussempfehlung mitgetragen wird, die eine Klarstellung im Sinne aller vier Fraktionen beinhaltet.
Herr Kollege Rothe, da wir das heute schon mehrfach hatten, bin ich der Meinung, dass wir keine Auszeit brauchen; denn es ist genau in die Richtung gegangen,
Wenn wir auf dem Grundsatz bestanden hätten „Löschen statt Sperren“ oder „Löschen oder Sperren“ - - Wir haben uns ganz klar für „Löschen und Sperren“ ausgesprochen. Insofern unterstütze ich diese Intention. Ich bin mir sehr sicher, dass ich dabei auch die Meinung meiner Fraktion vertrete, Herr Rothe. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt ein Problem. Ich habe den Eindruck, dass Sie sich zwar annähern, wir können aber nicht einfach einen Vorrang des Löschens in die Beschlussempfehlung aufnehmen, wie es Herr Rothe vorgeschlagen hat. Denn es steht der Beschluss zur Abstimmung, dass der Landtag einen Grundsatz befürwortet, für den sich die Landesregierung ausgesprochen hat. Sie hat sich aber nicht für einen Grundsatz ausgesprochen, den wir jetzt formulieren könnten. Das müsste dann etwas weiter gehend geändert werden.
oder ich unterbreche die Beratung dieses Tagesordnungspunktes an dieser Stelle und Sie einigen sich. Dann können wir das nachher innerhalb einer Minute erledigen. Dann unterbreche ich an dieser Stelle die Beratung dieses Tagesordnungspunktes, Sie einigen sich und machen einen ordentlichen Vorschlag, und dann haben wir das in einer Minute erledigt.