Zweitens. Warum ist die Koalition, wenn Sie doch so überzeugt sind von den Urteilen des Verwaltungsgerichtes, nicht den anderen Weg gegangen und hat die Zuordnung zur Stadt Thale in das Gesetz geschrieben?
Zur zweiten Frage: Die Vorstellungen im Leitbild sind zu einem Zeitpunkt niedergeschrieben worden, als es die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes noch nicht gab. Insofern haben wir eine überholende Kausalität. Das ist so.
Zur ersten Frage: Die Koalitionsfraktionen werden sich mit aller Vernunft und dem Austausch von vernünftigen Argumenten der Sach- und Rechtslage stellen, genauso wie man das zu erwarten hat, wenn sich eine Sach- und Rechtslage geändert hat. Wir werden die gemeinsam beraten. Das werden wir im Ausschuss tun. Dann werden wir das Ergebnis sehen. Ich gehe davon aus, dass es am Ende wohl eine Mehrheit geben wird, die das akzeptiert, was der Landkreis genehmigt hat.
Wir können hier ja auch sagen: Das, was der Landkreis dort genehmigt hat, ist fehlerhaft. Dann müssen wir das aber bitte schön begründen. Oder Sie sagen: Vielleicht hat der Landkreis auch nicht die Weisheit.
Dann müssen Sie denen das sagen. Dann haben wir die Weisheit. Aber wenn wir sagen, liebe Frauke Weiß, vielleicht wäre das, was der Landkreis entschieden hat, weise, dann wäre die Frage, ob Sie sagen möchten: Wir sehen das anders. Das werden wir sehen.
Das habe ich verstanden. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen zunächst über die Rücküberweisung des Gesetzentwurfes in der Drs. 5/2810 und der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2864 ab. Wer einer Rücküberweisung in den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss zurücküberwiesen worden.
Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - NatSchG LSA)
Die erste Beratung fand in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kley. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD sowie die Änderungsanträge der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE sind in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 in die Ausschüsse überwiesen worden. Die federführende Beratung oblag dem Ausschuss für Umwelt. Zur Mitberatung ist der Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.
Die Beratungen im federführenden Ausschuss fanden am 16. Juni, am 15. September und am 13. Oktober 2010 statt. In der Sitzung am 16. Juni 2010 führte der Ausschuss eine Anhörung durch, zu der Vertreter der Naturschutzverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Land- und Forstwirtschaft sowie der gewerblichen Wirtschaft eingeladen waren.
Die erste Beratung im Umweltausschuss fand in der 48. Sitzung am 15. September 2010 statt. Dazu lagen von den Fraktionen der CDU und der SPD drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor. Dem Ausschuss lag außerdem eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem GBD abgestimmte Änderungsvorschläge gegenübergestellt worden waren. Der Ausschuss erklärte sich mit den in der Synopse dargestellten Änderungsvorschlägen einverstanden.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2576 umfasste 16 Punkte. Die 16 vorgeschlagenen Änderungen fanden im Ausschuss keine Mehrheit und wurden abgelehnt. Eine Begründung der Ablehnung fand nicht statt.
Ähnlich erging es dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2572. Die sieben Punkte des Änderungsantrages wurden ohne nähere Begründung mehrheitlich abgelehnt.
Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD bezogen sich auf die §§ 3, 5 und 22 des Gesetzentwurfs und wurden im Sinne der schriftlichen Vorlage begründet. Der Ausschuss stimmte diesen Änderungsanträgen mehrheitlich zu.
Die Fraktionen der CDU und der SPD beantragten weiterhin, das Gesetz mit der Überschrift „Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz - NatSchG LSA)“ zu ver
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Umweltausschuss den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 4 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr empfahl mit 8 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 1 Stimmen zu.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit kam in der 60. Sitzung am 15. September 2010 überein, auf eine Beteiligung an dem Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesnaturschutzgesetz zu verzichten.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Umwelt fand in der 49. Sitzung am 13. Oktober 2010 statt.
Die Fraktionen der CDU und der SPD hatten dazu erneut einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der Änderungsantrag bezog sich auf § 7 - Kompensationsmaßnahmen - und § 28 - Horstschutz. Beide Vorschläge wurden mit 10 : 0 : 1 Stimmen beschlossen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst machte darauf aufmerksam, dass die beschlossene Fassung der Gesetzesüberschrift problematisch sei und schlug vor, auf eine Kurzbezeichnung zu verzichten und das Gesetz mit der Überschrift „Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - NatSchG LSA“ zu versehen. Der Ausschuss stimmte dieser Änderungsempfehlung des GBD mit 10 : 0 : 1 Stimmen zu.
Am Ende der Beratung über den Gesetzentwurf gaben die Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD zwei Notizen, die den § 21 - Schutz der Alleen - und den § 28 - Horstschutz - betreffen, zu Protokoll und erläuterten, dass es sich nicht um eine Änderung des Gesetzestextes handele. Die Vertreter der Koalition gaben vor, die Protokollnotiz zu § 21 beziehe sich ausdrücklich auf die Gefahrenabwehr.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Umwelt dem Landtag mit 6 : 3 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen.
Danke sehr, Herr Kley, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dr. Daehre.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verwunderung ist sicherlich erst einmal groß, dass ich hier stehe und heute den Umweltpart übernehmen darf. Aber das hängt ganz einfach mit der Geschäftsordnung der Landesregierung zusammen.
Der Kollege Aeikens ist zur Umweltministerkonferenz unterwegs. Deshalb darf ich das jetzt vortragen.
Zunächst eines vorweg: Ich gehe davon aus, dass das alles unstrittig ist. Das erklärt auch die Anwesenheit der Parlamentarier bei der Beratung über das, denke ich, wichtige Thema des Umweltschutzes. Aber wir haben uns heute Morgen schon darüber verständigt, dass das eine ganz wichtige Sache ist. Ich will das auch einmal als Minister für Landesentwicklung und Verkehr hier deutlich zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren! Nachdem die Regierungsfraktionen Ende April 2010 den Gesetzentwurf eingebracht haben, begrüßt nicht nur Herr Aeikens, sondern auch ich, dass heute das Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung steht. Mit der Föderalismusreform 2006 hat der Bund im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis erhalten. Die bis dahin geltende Rahmengesetzgebung wurde abgeschafft.
Durch das neue Bundesnaturschutzgesetz, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, hat der Bund damit unmittelbar geltende Regelungen geschaffen. In weiten Teilen ist das bisherige Landesnaturschutzgesetz infolgedessen nicht mehr anzuwenden. Das neue Bundesnaturschutzgesetz hat damit Änderungsbedarf auf Landesebene ausgelöst. Es galt, dem intransparenten Rechtszustand baldmöglichst durch eine Neuordnung des Landesnaturschutzrechts entgegenzuwirken.
Wenn auch für die Übergangszeit Vollzughinweise als Grundlage für eine einheitliche Arbeitsweise im Land erlassen worden sind, gebieten die Grundsätze der Rechtsklarheit und Transparenz ein anwenderfreundliches Naturschutzrecht. Folgt der Landtag - ich gehe davon aus, dass das heute der Fall sein wird - der vorliegenden Beschlussempfehlung, wird diese Zielstellung erreicht und der Vollzug des Naturschutzrechtes in Sachsen-Anhalt zeitnah rechtssicher gestaltet.
Eine rechtssichere Anwendung ist ein hohes Gut und für jeden durch das Naturschutzrecht Betroffenen, nämlich für die Bürgerinnen und Bürger, die Vollzugsbehörden und die Gerichte, von besonderer Bedeutung. Ich möchte daher an dieser Stelle allen Beteiligten, die es ermöglicht haben, dass heute das neue Gesetz zur Beschlussfassung vorliegt, ausdrücklich danken.
Neben dem Gewinn der Rechtssicherheit ist die Kontinuität im Bereich des Naturschutzes ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Diesem trägt das vorliegende neue Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung Rechnung. Eine wesentliche Leitlinie des Gesetzes ist, dass bestehende Regelungen nicht verschärft - meine Damen und Herren, ich wiederhole ausdrücklich: nicht verschärft - und vorhandene Standards nicht abgeschafft werden.
Wenn auch in Anpassung an das neue Bundesnaturschutzgesetz die Rechtsbereinigung im Vordergrund steht und der bisherige Rechtsstatus im Wesentlichen bewahrt wird, so bedeutet dies andererseits nicht, dass das Naturschutzrecht nicht weiterentwickelt werden soll. Auch hierfür enthält das Gesetz gute Ansätze.