- Davon habe ich jetzt auch nicht gesprochen. Ich will nur, dass das Interesse von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen an der Schwarzarbeit nicht kleingeredet und dass es vor allem nicht vergessen wird. Das macht die CDU gern.
Leere öffentliche Kassen - wir sagen dazu: entleerte öffentliche Kassen, weil das, was passiert ist, ist nicht durch einen blinden Zufall passiert ist oder gottgegeben
oder jemand vom Berge Sinai mitgebracht hat, sondern es war die Politik der Koalitionen, egal welcher - im Bund oder hier im Land.
Die letzte Frage an Sie, Herr Gürth: Sie hatten, wenn ich es richtig weiß, eine Lösung für die Bankpleite in Berlin.
Frau Dirlich, es gibt noch eine Nachfrage. Würden Sie die Nachfrage des Abgeordneten Gürth beantworten? - Bitte schön.
Frau Kollegin, ich hatte mich vorhin gemeldet und wollte eine Frage stellen, als sie vom „Wünschen“ sprachen. Ihre Kollegin, die Bundestagsabgeordnete aus Thüringen, Kippling oder so ähnlich heißt sie - -
Sie hatte jetzt eine neue Forderung aufgemacht. Nachdem im Verlauf der Jahre die Mindestlohnforderung von 7,50 € auf 10 € im Jahr 2010 - im nächsten Jahr wahrscheinlich auf 11 € - steigt, hat sie ein bedingungsloses Grundeinkommen gefordert von 1 000 € pro Erwachsenem und von 500 € pro Kind, ohne dass man zu irgend
etwas verpflichtet wird, ohne dass man den Wecker stellen und aufstehen muss, ohne dass man irgendetwas machen muss.
Das heißt, eine Familie - zwei Erwachsene mit zwei Kindern - hätte netto bedingungslos 3 000 €. Wenn wir im Pisa-Zeitalter nicht völlig verblödet sind, dürfte sich kein Polizist der unteren Chargen noch den Wecker stellen und arbeiten gehen. Halten Sie das für vernünftig und als Forderung für richtig?
Ich würde Ihnen gern eine Konzeptbroschüre geben. Es ist ein Konzept, das ich übrigens nicht in allen Punkten teile und das in unserer Partei sehr ernsthaft diskutiert wird. Es gibt eine ganze Reihe von Befürwortern und Befürworterinnen. Es ist derzeit in der LINKEN nicht mehrheitsfähig. Aber der Polizist würde das auch bekommen.
Ich habe dazu eine wichtige Nachfrage. Wenn er es bekommen würde, warum sollte er dann noch arbeiten gehen? Er ist ja dann kein Polizist, sondern Empfänger.
(Frau Bull, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch! Le- sen Sie es sich mal richtig durch! - Weitere Zuru- fe von der LINKEN)
Die erste Beratung fand in der 80. Sitzung des Landtages am 10. September 2010 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Stahlknecht. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinde Allrode betreffend den Landkreis Harz in der Drs. 5/2810 hat der Landtag in der 80. Sitzung am 10. September 2010 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nunmehr die zunächst zurückgestellte Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken vor.
Der Innenausschuss nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 77. Sitzung am 23. September 2010.
Er vereinbarte, angesichts der im Zusammenhang mit den Zuordnungsgesetzen und der im Vorfeld erfolgten umfangreichen Befassung mit der Thematik bereits im Ergebnis der ersten Beratung eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu verabschieden und von einer Anhörung abzusehen.
Zwar schreibt die Landesverfassung bei einer Neugliederung der Gemeinden eine Anhörung der betreffenden Gemeinden vor. Der Innenausschuss vertrat allerdings die Auffassung, dass dem Anhörungserfordernis innerhalb der Beratungen über den betreffenden Entwurf des Zuordnungsgesetzes der Landesregierung in der Drs. 5/2406 hinreichend Rechnung getragen wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Innenausschuss mit 10 : 1 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2864 vorliegende Beschlussempfehlung. Die Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die Überschrift zu ändern, wurde bei der Beschlussfassung berücksichtigt.
Danke sehr, Herr Stahlknecht, für die Berichterstattung. - Die Landesregierung hat auf einen Wortbeitrag verzichtet:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Sitzung am 23. September 2010 beschäftigte sich der Innenausschuss mit der vorliegenden Drucksache und empfiehlt dem Landtag mit 10 :1 : 0 Stimmen die Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Stadt Oberharz am Brocken. Obwohl keinerlei sachliche Gründe für eine Behandlung dieser Angelegenheit erst im November vorlagen, wird in der heutigen Sitzung nun hoffentlich der Abschluss dieses Verfahrens vollzogen.
Sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung als auch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen kommen in der Begründung zu dem Schluss, dass aufgrund der landesplanerischen Erwägungen, der tatsächlichen Verflechtungsbeziehungen und des bürgerschaftlichen Willens eine Zuordnung der Gemeinde Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken vollzogen werden soll.
Da der Landtag der Souverän in der Entscheidung über eine Gemeindegebietsreform auf der Grundlage einer klaren Definition des öffentlichen Interesses und der daraus abzuleitenden zukunftsfähigen Gemeindestruktur ist, erschließt sich das Agieren der Koalitionsfraktionen seit der Klausur im Innenausschuss im Juni 2010 nicht.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Beschluss vom 11. Juni 2010 im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der im Rahmen der freiwilligen Phase unterzeichnete Vertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Allrode in die Stadt Thale vom Landkreis Harz zu genehmigen sei. Die Entscheidung wurde jedoch mit dem Beschluss des Oberver
waltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Juli 2010 dahin gehend geändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wurde. Die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Juni 2010 ausgesprochene Verpflichtung zur Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages wurde mithin gegenstandslos.
Kaum war diese Rechtsklarheit im Raum und unterbreiteten die Koalitionsfraktionen mit der vorliegenden Drucksache ihre politische Position, wurde von der Stadt Thale wiederum ein Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet. Nun ist das nicht verwunderlich. Das ist natürlich auch möglich. Aber die Art und Weise des Umgangs mit dem Willen des Landes ist für meine Fraktion nun nicht mehr nachvollziehbar.
Offensichtlich werden den Befindlichkeiten des Bürgermeisters der Stadt Thale, der schon durch vorgezogene Zuordnungen - übrigens durch die oberste Kommunalaufsicht bestätigt und genehmigt - der Gemeinden Stecklenberg und Friedrichsbrunn eine bis dahin leitbildgerechte Lösung für die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode gesprengt hatte sowie durch die Eingemeindung der Gemeinden Altenbrak und Treseburg eine wesentliche Stärkung erfahren hat, politische Sonderrechte eingeräumt.
Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn man sich in Altenbrak und in Treseburg umhört, so wird deutlich, dass die Bürger von der Richtigkeit des Beschlusses, mit der Stadt Thale zusammenzugehen, nicht überzeugt sind. Es entsteht der Eindruck, dass nach der Meinung der Stadt Thale der Landtag seine Position permanent zu ändern hat. An dieser Stelle glaube ich - das habe ich eingangs gesagt -, dass der Landtag einen klaren Gesetzgebungsauftrag hat, nämlich die Gebietsreform auf der Grundlage objektiv nachvollziehbarer Kriterien durchzuführen.
Meine Damen und Herren! Durch dieses Agieren wird der politische Gestaltungswille des Landtages der Beliebigkeit geopfert. Meine Fraktion tritt sehr für eine sachliche und fachlich begründete Abwägung lokaler und landespolitischer Interessen in Vorbereitung von Entscheidungsprozessen ein. Im vorliegenden Fall wurde dies durch den Landtag mehr als gründlich vollzogen. Jedoch sind wir als Fraktion nicht bereit, eine weitere Verschleppung des Verfahrens in Bezug auf die Zuordnung der Gemeinde Allrode zu dulden.